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Cyber Mobbing ist eine moderne Erscheinung des Diffamierens und Schikanierens und neu im Wörterbuch der persönliche Angriffe. Zugleich wächst dessen Bedeutung. Dabei geht es darum, dass Personen durch andere belästigt, bedrängt, beschimpft oder bedroht werden. Das kann entweder über Email, über Videoportale oder soziale Netzwerke geschehen. Selbst SMS und Anrufe über das Smartphone, die einen bedrohlichen Inhalt haben, fallen in diese Rubrik.
Das Cyber Mobbing umfasst alle Aktivitäten am Telefon oder im Internet, die mit
einhergehen. Die Bedeutung von deren Auswirkungen solltest du nicht unterschätzen. Oftmals werden Menschen auch über Videoportale und soziale Netzwerke blossgestellt und beleidigt. Das Problem sind selten fremde Täter. Besonders Bekannte oder Klassenkameraden aus der Schule wissen die Grenzen manchmal nicht richtig abzuschätzen. Die Folgen sind gravierend. Personen, die gemobbt werden, verkraften dies psychologisch nicht immer. Im Extremfall kann Mobbing so weit führen, dass Suizidgefahr besteht.
Jugendliche sind vom Cyber Mobbing besonders betroffen, da sie fast ausschliesslich über das Internet und über soziale Netzwerke kommunizieren. Das bringt mit sich, dass Mobbing zum schulischen Problem wird, da die Person, die mobbt, dem Opfer meistens bekannt ist. Das Schikanieren und die Auseinandersetzungen finden entsprechend nicht mehr auf dem Schulhof statt, wo sie vom Lehrer unterbunden werden können, sondern über das Internet. Die Einflussnahme gestaltet sich hier viel schwieriger. Das Ergebnis und die psychischen Auswirkung sind jedoch dieselben.
Auch ist die Altersbegrenzung für die Nutzung sozialer Netzwerke kaum zu kontrollieren. Auch darum sind Kinder und Jugendliche stark gefährdet: Der Täter hat dann eine Zeitlang Narrenfreiheit, besonders wenn er anonym auftritt und das Kind sich nicht wehren kann. Gleiches gilt für Verführungsversuche im Internet, die durch einen Erwachsenen erfolgen, der Minderjährige bedrängt. Beim Cyber Mobbing handelt es sich um ein wachsendes Problem, das dann auch das häusliche Umfeld und die Schulumgebung belastet.
Problematisch sind Plattformen, auf denen Fotos geteilt werden, die vielleicht auch freizügiger sind. Sie verführen dazu, dass bestimmte Täter darauf aufmerksam werden und über die Fotos Kontakt aufnehmen. Eine andere Form des Cyber Mobbings ist die Drohung, private Fotos oder Informationen zu veröffentlichen. Das kann auch mit einer Erpressung einhergehen. Hier bringt es nichts, sich schützen zu wollen, indem du die Forderungen erfüllst. Besser ist es, wenn du dich einer Vertrauensperson anvertraust oder Anzeige erstattest. Letzteres ist nur möglich, wenn Beweise für die Erpressung vorliegen.
Besonders Kinder müssen vor Angriffen aus dem Internet geschützt werden, denn sie sind von Natur aus neugierig und wissen nicht immer, worauf sie sich einlassen. Eltern können hier frühzeitig reagieren und einschreiten. Es gibt für einzelne Internetseiten Sperren und Altersbeschränkungen. Dazu hält das Internet auch kindgerechte Angebote bereit, die alternativ genutzt werden sollten. Der Internetzugang sollte bei einem Kind immer kontrolliert und am besten unter Aufsicht stattfinden. Sinnvoll sind auch Kinderschutz-Programme, die als Kindersicherheit im Netz ihren Zweck erfüllen.
Es ist wichtig, auf Täter angemessen zu reagieren und diese nicht noch zu motivieren. Es ist immer besser, die Angriffe zu ignorieren und diese stattdessen zu melden. Handelt es sich um einen anonymen Täter, kann dieser auf den meisten Plattformen und Portalen gelöscht oder blockiert werden. Wichtig ist, dass du das Mobbing im Worthergang speicherst und dokumentierst. So lieferst du eine gute Beweisgrundlage, wenn ein Experte hinzuzogen wird. Es ist immer besser, um Hilfe zu bitten, als eine bedrohliche Situation selbst regeln zu wollen.
Eine gesetzliche Bestrafung ist bei Cyber Mobbing noch nicht gewährleistet oder im Gesetzbuch vorgesehen. Dennoch ist es so, dass Gesetze aus dem Strafgesetzbuch auch bei einem Mobbing dieser Art greifen, insbesondere bei Bedrohung, Verleumdung oder Beleidigung. Üble Nachrede gilt im Strafgesetzbuch als Delikt, wenn eine Tatsache verbreitet wird, die jemanden diffamieren soll. Das kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Da die Kommunikation über Netzwerke, Portale, Kamera oder Smartphone nicht immer möglich macht, dass die Wirkung eines Austausches sofort sichtbar wird, kann das Cyber Mobbing auch unabsichtlich oder unbedacht erfolgen. Dann ist sich die Person nicht bewusst darüber, dass sie den anderen verletzt oder beleidigt. Sie kann das Ausmass ihrer Worte nicht korrekt abschätzen. Das ist besonders in der schriftlichen Kommunikation in Internet oder Chat gegeben. Wenn die Person nicht antwortet, ist nicht jedem klar, dass der Kontakt nicht gewünscht ist. Folgen dann weitere Bemerkungen oder Annährungsversuche, kann das Cyber Mobbing sein.
In der Praxis und im Zivilrecht wirkt jede Rechtshandlung grundsätzlich „ex nunc“. Das bedeutet, dass ein bereits geschlossener Vertrag, der in seinen Vereinbarungen geändert wird, ab diesem Zeitpunkt neu gilt und nicht mehr rückwirkend. Das kann bei einer Kündigung oder Anfechtung ebenso der Fall sein wie bei Aufhebungsvereinbarungen und Urteilen. Soll dagegen rückwirkend eine Änderung erzielt werden, nennt sich das juristisch „ex tunc“.
Lärmbelästigung zählt zu den häufigsten Streitpunkten unter Nachbarn. Gerade in Mehrfamilienhäusern sind die Räume oft hellhörig, sodass der Lärmpegel der anderen Wohnung auf die eigene übergeht. Gerade dann, wenn Nachbarn unterschiedliche Interessen haben und die einen beispielsweise viele Partys feiern, während die anderen lieber ihre Ruhe haben, kommt es schnell zu Konflikten. Im Allgemeinen wird Lärmbelästigung dann schnell der Polizei gemeldet, die den Lärmpegelverursacher darauf hinweist und zur Unterlassung auffordert. Eine dauerhafte Lösung ist dies jedoch nicht. Was du bei Lärmbelästigung tun kannst, welche Ruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben sind und welche Rechte du hast, erfährst du hier.
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In der einen Woche bei Mama, in der anderen bei Papa – für immer mehr getrennte Familien ist die alternierende Obhut eine sinnvolle und praktikable Form der Umgangsregelung mit Kindern. Beide Elternteile kümmern sich (zeitlich) gleichberechtigt um den Nachwuchs, der damit ein Zuhause sowohl bei der Mutter als auch beim Vater hat. Welche Kriterien für die alternierende Obhut erfüllt sein müssen, welche Möglichkeiten, aber auch mögliche Probleme es dabei geben kann, erklären wir dir in unserem Ratgeber.
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