Der Eventualvorsatz – die abgeschwächte Form von Absicht und Vorsatz

Um eine Straftat zu begehen, ist neben Absicht und Planung die Ausführung notwendig. Aber auch der Vorsatz genügt oft, damit sich ein Täter strafbar macht. Zusätzlich gibt es den Eventualvorsatz, der wiederum eine abgeschwächte Form des Vorsatzes darstellt, in der Schweiz jedoch ebenfalls strafbar sein kann. Er beinhaltet, dass ein Täter eine tatsächliche Tatbestandsverwirklichung nicht zwingend anstrebt oder für sicher hält, sondern seine Pläne von den Umständen abhängig macht und sich mit einem möglichen Erfolg abfindet.

Welche Arten des Vorsatzes gibt es im Strafrecht?

Vorsatz zieht ein strengeres Strafmass nach sich und existiert im Schweizer Strafrecht in drei Vorsatzformen. Diese sind:

  • Absicht (dolus directus 1. Grad) – zielgerichteter Wille, eine Straftat mit Erfolg durchzuführen
  • Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grad) – Wissen, dass ein eigenes Handeln zur Tatbestandsverwirklichung führt
  • Eventualvorsatz (dolus eventualis oder bedingter Vorsatz) – den Taterfolg für möglich halten

Wann ist in der Rechtsprechung von Vorsatz die Rede?

Innerhalb der Rechtsprechung liegt Vorsatz dann vor, wenn der Täter weiss, dass seine Tathandlung zu einem Verbrechen und Taterfolg führt. Das bedeutet, der Vorsatz ist durch Wissen und Wollen für eine Tatbestandsverwirklichung gekennzeichnet und grenzt sich von der Fahrlässigkeit ab. Eine schwächere Form ist der Eventualvorsatz, bei dem der Täter ebenfalls weiss, dass er unrecht handelt, jedoch das Risiko und notwendige Übel der Tat nur in Kauf nimmt.

Was ist ein Eventualvorsatz?

Der Eventualvorsatz ist ein bedingter Vorsatz im Strafrecht, die schwächere Form eines Vorsatzes. Er ist weitaus häufiger als der direkte Vorsatz. Besteht die Absicht für eine Straftat, liegt ein bedingter Vorsatz vor, wobei ein unbedingter Handlungswillen vorausgesetzt ist. Planst du eine Straftat oder ein Verbrechen, indem du deinen Handlungswillen unter allen Bedingungen ausführst, bewirkt das eine Tatbestandsverwirklichung. Das bedeutet, der Eventualvorsatz ist nicht abhängig davon, ob die geplante Bedingung auch tatsächlich eintritt. Bedingtes Wollen ist hier mit einer inneren Unentschlossenheit vergleichbar. Bist du jedoch als Täter zur Tat entschlossen, hängen Umsetzung und Erfolg von weiteren Umständen ab. Den Eventualvorsatz unterscheidet vom direkten Vorsatz, dass ihm das dominante Vorsatzelement fehlt. Du bist dir entsprechend nicht von vorneherein sicher, ob du die Tat ausführst und machst das von den Umständen abhängig.

Wie wird der Eventualvorsatz im Schweizer Strafrecht behandelt?

In der Schweiz gilt in der Abgrenzung zu anderen Ländern, dass bereits der Eventualvorsatz strafbar ist. Er ist seit 2007 im Strafgesetzbuch definiert. Wenn ein Straftäter eine Verwirklichung seiner Tat ins Auge fasst und für möglich hält, handelt er vorsätzlich und muss mit der Einleitung einer Ermittlung durch Strafverfolgungsbehörden rechnen.

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Welche Abgrenzung gibt es zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit?

Der Eventualvorsatz wird von der bewussten Fahrlässigkeit noch einmal abgegrenzt. Der Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich und findet sich gleichzeitig mit dem Risiko ab. Bei einem Vorsatz wiederum weisst der Täter ganz genau, dass das eigene Handeln zu einem geplanten Ergebnis führt.

Ein Vorsatz hängt immer mit dem Willen zusammen, während das bei einer Fahrlässigkeit nicht der Fall ist. Hier handelt die Person entweder unabsichtlich oder kann die Folgen der Tat nur bedingt abschätzen. Bei einem Vorsatz zählen die Tatbestandsmerkmale und Kausalitätsbeziehungen, durch die eine Straftat entsteht. Daher kommt auch die Frage auf, wieweit das Wollen und Wissen mit der Absicht zusammenhängen. Die bewusste Fahrlässigkeit läuft gegenüber der einfachen Fahrlässigkeit auf ähnliche Bedingungen hinaus. Der Täter weiss entsprechend, wozu seine Tat führen kann.

Eine Abgrenzung ist zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz zu machen, besonders wenn eine Tötung die Folge ist. Das ist im Strafrecht gar nicht so einfach, da fahrlässige Begehungsweisen gesetzlich normiert sein müssen und nicht zu jedem vorsätzlichem Straftatbestand Fahrlässigkeit hinzukommt. Wird der Eventualvorsatz abgelehnt und Fahrlässigkeit geltend gemacht, kann das zu einer Straffreiheit oder unangemessenen Strafmilderung führen. Daher ist die Abgrenzung notwendig, auch wenn beide die Kenntnis über mögliche Folgen beinhalten.

Wie wird ein Eventualvorsatz bestraft?

Die Rechtsfolgen in einem Strafprozess sind vom Tatbestand, Sachverhalt und der Vorinstanz abhängig. Allgemein wird ein Vorsatz strenger geahndet als die Fahrlässigkeit, sodass nicht nur Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen verhängt werden können. Gleichzeitig recht der Eventualvorsatz aus, um eine Strafbarkeit festzustellen, die eine Ermittlung einleitet. Gegenüber einer Absicht oder einem direkten Vorsatz ist der Eventualvorsatz die unterste und schwächste Form.

Welche Bedingungen sprechen bei einem Eventualvorsatz für die mögliche Tatbestandsverwirklichung?

Als bedingter Vorsatz beschreibt der Eventualvorsatz in der Rechtsprechung eine Billigung und ein Abfinden mit den Folgen einer Tat. Wenn du als Fahrzeuglenker bewusst mit hoher Geschwindigkeit eine rote Ampel überfährst, nimmst du in Kauf, dass Gefahr für andere besteht und eine Kollision mit anderen Fahrzeugen geschehen könnte. Ausgangspunkte bilden für die Rechtsprechung die Möglichkeitstheorie, die Wahrscheinlichkeitstheorie, die Gleichgültigkeitstheorie und andere. Das zeigt, dass ein Strafmass in diesem Fall gar nicht so einfach ist. Gegeben ist der Eventualvorsatz meistens, wenn der Täter:

  • die Tat für möglich hält
  • den Erfolg seiner Tat nicht für möglich, sondern nur für wahrscheinlich erachtet
  • den Taterfolg gleichgültig hinnimmt
  • das Risiko kennt und sich dennoch zur Handlung entschliesst
  • den Taterfolg für möglich hält und sich damit abfindet (Inkaufnahme der Folgen)

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