Die Konventionalstrafe – Definition und Nutzen erklärt

Die Konventionalstrafe ist eine Strafe, die im Vertragsrecht Anwendung findet. In aller Regel handelt es sich um Geldstrafen, die bei Nichterfüllung einer Schuld fällig werden. Wenn also eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbracht wird, kann eine vorher festgesetzte Konventionalstrafe fällig werden. Die Formen dieser Strafen variieren stark und unterliegen grösstenteils der Vertragsfreiheit. Die Grundlage für diese Strafform bilden die Artikel 160 bis 163 des Schweizerischen Obligationenrechts (Stand: 2020). Letzteres ist Teil des Zivilrechts der Schweiz. Es handelt sich damit also auch um eine zwischen zwei Parteien vereinbarte Regelung.

Was heisst Konventionalstrafe?

Die Bedeutung einer Konventionalstrafe kann man im Grunde mit einer vertraglichen Absicherung vergleichen: Bei Verträgen gibt es in der Regel immer eine zu erbringende Leistung. Solche Leistungen können beispielsweise sein:

  • eine Dienstleistung
  • ein Lieferung
  • eine Arbeitsleistung
  • ein Räumen der Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt u. Ä.

Diese Vertragsstrafen sind immer mit einer klaren Geldsumme betitelt und dadurch nicht abstrakt. Sie können bei Nichterbringung einer Leistung eingefordert werden. Das heisst, dass ein Vertragspartner die Konventionalstrafe zahlen muss, wenn er eine Leistung nicht erbringt, die er vertraglich zugesichert hat und wenn eine solche Vertragsstrafe ebenfalls im Vertrag steht. Das Zahlen dieser Strafe befreit den Vertragspartner aber nicht von der Pflicht, den Vertrag zu erfüllen, wenn dies so vereinbart ist. Steht dies nicht im Vertrag, befreit ihn allerdings die Zahlung der Strafe von der Pflicht zur Leistung.

Unterscheidet sich die Konventionalstrafe von anderen Vertragsstrafen?

Die Konventionalstrafe unterscheidet sich dahingehend von anderen Vertragsstrafen, als dass sie immer eine klar benannte Geldsumme ausmacht. Das heisst, dass eine Konventionalstrafe beispielsweise nicht mit einem unklar definierten „Anspruch auf Schadenersatz“ oder Ähnlichem vergleichbar ist. Die Konventionalstrafe tritt aber an die Stelle solche Ansprüche. Das heisst, dass die zu zahlende Summe einen möglicherweise entstandenen Schaden ausgleicht. Gleichzeitig muss gar kein Schaden durch das Nichterfüllen einer vertraglichen Pflicht entstanden sein. Die Konventionalstrafe bezieht sich nur darauf, dass eine Strafe aufgrund eines Vertragsbruchs gezahlt werden muss.

Wann muss man Konventionalstrafe zahlen und wie hoch darf die Strafe sein?

Konventionalstrafe muss immer dann gezahlt werden, wenn:

  1. eine solche Vertragsstrafe formuliert wurde
  2. beide Parteien dem zugestimmt haben
  3. die Bedingung für das Inkrafttreten der Konventionalstrafe erfüllt ist

Das bedeutet für die Vertragspartner gleichzeitig, dass eine nachträglich und nur mündlich vorgetragene Regelung nicht gültig ist. Ein Verstoss gegen Teile eines Vertrages kann also nur mit einer Konventionalstrafe geahndet werden, wenn diese für genau diesen Fall bereits von Anfang an vereinbart war. Die Höhe der Strafe unterliegt im Grunde der Vertragsfreiheit. Eine übermässig hohe Strafe kann aber von einem Richter verringert werden. In der Praxis hat sich ein Blick auf die Verhältnismässigkeit der Strafhöhe bewährt.

Ist eine Konventionalstrafe ohne Schaden rechtens?

Eine Konventionalstrafe ist auch ohne konkret festgestellten Schanden rechtens. Das gilt sogar dann, wenn eine Leistung von einem Vertragspartner einfach nur zu spät erbracht wird, aber dieses verzögerte Ableisten seiner vertraglichen Pflicht bereits einen Vertragsbruch darstellt. Der Vorteil für den Gläubiger liegt auf der Hand: Er kann, wenn eine Leistung besonders wichtig für ihn ist, das zügige Erfüllen mit einer im Vertrag stehenden Konventionalstrafe wahrscheinlicher machen. Gleichzeitig kann der Gläubiger bei einem festgestellten Schaden, der höher als die Konventionalstrafe und durch den Schuldner verursacht ist, die Differenz nachfordern.

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Wozu gibt es eine Konventionalstrafe im Arbeitsvertrag?

Konventionalstrafen sind im Arbeitsvertrag häufig zu sehen. Sie beziehen sich meistens auf ein Konkurrenzverbot. Das heisst, dass ein Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnis beispielsweise keine Kunden abwerben darfst. Aber auch die Verschwiegenheitspflicht wird teilweise mit Konventionalstrafen abgesichert. Ein Verstoss gegen das Konkurrenzverbot würde dann etwa zur Zahlung zwingen. Allerdings gilt auch Folgendes:

  • Wenn schriftlich nicht anders vereinbart, kannst sich ein ehemaliger Mitarbeiter durch die Zahlung der Konventionalstrafe vom Konkurrenzverbot befreien.
  • Weitere Schadenersatzforderung seitens des ehemaligen Arbeitgebers sind dann nichtig.
  • In der Praxis liegt die maximale Höhe der Strafe zumeist bei einem Jahresgehalt.

Sollte ich bei Fälligkeit einer Konventionalstrafe eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen?

Eine Rechtsberatung oder gar ein Anwalt ist besonders bei schwammig formulierten oder als unverhältnismässig empfundenen Konventionalstrafen empfehlenswert. Erstens kann ein Gericht die Höhe einer zu zahlenden Strafe auch nachträglich begrenzen. Zweitens ist eine Konventionalstrafe ungültig, wenn sie ein unsittliches oder widerrechtliches Versprechen bekräftigen soll – deine Leistung also beispielsweise illegal wäre. Eine Rechtsberatung ist auch dann zu empfehlen, wenn du über eine Konventionalstrafe im neuen Arbeitsvertrag stolperst.

Wird die Konventionalstrafe mit oder ohne Steuer bezahlt?

In aller Regel wird die Geldzahlung im Rahmen einer Konventionalstrafe steuerrechtlich dem sogenannten echten Schadenersatz gleichgestellt. Dadurch ergibt sich, dass keine Steuern auf diese Summen bezahlt werden müssen.

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