Dispositives Recht für abweichende Regelungen

Innerhalb gesetzlicher Vorschriften können einige vertragliche Absprachen zwischen zwei Parteien auch anders getroffen werden, als im Gesetz vorgesehen ist. Das trifft jedoch nicht auf alle Fälle zu, sodass es Situationen gibt, in denen keine Abweichungen möglich sind. Abweichende Regelungen fallen unter das dispositive Recht. Gesprochen wird hier auch von abdingbaren Vorschriften, etwa durch eine Änderung oder einen vollständigen Ausschluss.

Wie hängen juristisches Wörterbuch und dispositives Recht zusammen?

Im juristischen Wörterbuch werden unter dem dispositiven Recht Gesetze verstanden, die den Zweck haben, dass alle Inhalte der vertraglichen Regelungen abweichend vom Gesetz stattfinden dürfen. Andere Bezeichnungen für das dispositive Recht im juristischen Wörterbuch sind das nachgiebige oder abdingbare Recht. Für solche Fälle ist das Gesetz für den Vertragsabschluss nicht zwingend. Zwischen den Vertragspartnern muss lediglich eine ausdrückliche Absprache getroffen sein, dass die Vorschrift nicht gilt oder der Gesetzesinhalt ungültig ist. Erfolgt diese nicht, gilt automatisch das Gesetz.

Wann wird das dispositive Recht geltend?

Das dispositive Recht ist lediglich im Rechtsbereich des Zivilrechts anwendbar und steht im Gegensatz zu den unabdingbaren Rechtsvorschriften, die sich immer an die gesetzlichen Vorlagen halten müssen. Der Ursprung für diese Variante zwischen Geschäftspartnern findet sich in der Vergangenheit, wo sich Vertragspartner auf Augenhöhe begegnen sollten und ihnen ein möglichst freies Entscheidungsrecht zugestanden wurde. Das erlaubte Vertragsaushandlungen, die unabhängig von staatlichen Restriktionen stattfanden, beispielsweise bei Schwierigkeiten im Arbeits- oder Mietverhältnis. Das dispositive Recht kommt daher immer dann zur Anwendung, wenn keine festgelegten Vereinbarungen getroffen wurden oder Meinungsverschiedenheiten entstanden sind. Auch kann das dispositive Recht eine ergänzende Funktion haben, etwa durch eine Vertragsänderung, die von beiden Parteien akzeptiert wird.

Welchen Zweck haben das dispositive Recht und das zwingende Recht?

Das dispositive Recht hat den Zweck, dann herangezogen zu werden, wenn zwei Parteien über eine bestimmte Abmachung oder Frage keine vertragliche Festlegung zur Verfügung haben oder eine bestehende Vertragsvorlage ändern möchten. Das dispositive Recht soll diese Lücke füllen und ist eine Ersatz- und Rahmenordnung. Es erlaubt neue Vereinbarungen, die im Rahmen der Privatautonomie abgeändert werden dürfen. Dem gegenüber steht das zwingende Recht, das an Gesetzvorgaben gebunden ist und keine Abänderungen erlaubt. Das kann genauso Bestimmungen im Miet-, Arbeits-, Sach- und Verbraucherrecht betreffen. Das zwingende Recht umfasst immer Rechtsnormen, die klar definiert sind und allgemeine Geltung haben. Sie dürfen durch vertragliche Vereinbarungen weder geändert noch aufgehoben werden. Ansonsten gilt das als Verfassungswidrigkeit.

Nach welchen Richtlinien wird das dispositive Recht bestimmt?

Konkrete Richtlinien gibt es nur für das zwingende Recht, das an die Gesetze gebunden ist und so ein abweichendes Abkommen nicht erlaubt. Das dispositive Recht wird nicht nach gesetzlich feststehenden Richtlinien definiert und ist dann in einzelnen Fällen eine Sache der Auslegung. Hier entfällt ein zwingendes Verjährungsrecht. Wichtig bleibt im Sinne der Vertragsfreiheit, dass beide Parteien einverstanden sind. Dabei ist durch das dispositive Recht der wirtschaftlich schwächere Teil meistens geschützt. Das dispositive Recht tritt daher oft in Kraft, wenn die Person Schutz benötigt. Das ist der Fall bei:

  • Verbrauchern
  • Minderjährigen
  • Arbeitnehmern
  • Mietern

Top Anwälte in Zurich und in der Nähe

Gilt das dispositive Recht auch beim Kauf einer Ware oder eines Artikels?

Besteht beim Kauf von Artikeln ein Kaufvertrag, der zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher abgeschlossen wurde, tritt das dispositive Recht nicht in Kraft. Dieses ist bei Artikeln nur dann möglich, wenn es um einen Haftungsausschluss geht, beispielsweise bei einer mangelhaften Ware oder dem Verlust des Artikels beim Versand. Die Vereinbarung kann dann neu getroffen werden und zwischen Verkäufer und Verbraucher direkt stattfinden. Innerhalb des Verbrauchergüterkaufs ist das dispositive Recht ansonsten nicht gültig.

Welche Konsequenzen entstehen durch das nachgiebige Recht?

Im Alltag gibt es immer wieder Berührungspunkte, die direkt mit dem Privat- und Zivilrecht zusammenhängen. Das betrifft auch den Abschluss von Miet-, Kauf- und Arbeitsverträgen, sogar Schenkungen und Leihgaben. Selbst das Strassenverkehrsrecht hat Einfluss auf das Privatrecht, etwa bei einem Autokauf oder Verkehrsunfall. Werden unter diesen Bedingungen dispositive Ansprüche festgelegt, kann das teilweise strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn entsprechend keine abweichende Regelung erlaubt ist. Die Rechtsposition ist nicht immer klar erkennbar oder genau definiert. Der Zweck des dispositiven Rechts ist eine Anwendung im Zivilrecht. Differenziert wird daher, ob eine rechtliche Anordnung durch eine Vereinbarung geändert werden kann oder nicht.

Die Konsequenzen tragen dann beide Parteien. Zudem kann sich eine Partei, wenn sie die Bedingungen nach der Vertragsfestlegung nicht akzeptiert, nicht mehr auf die gesetzlichen Regelungen berufen, sondern muss die Bedingungen neu mit der Gegenpartei verhandeln. Hier gilt dann die autonome Gestaltung, bei der beide Parteien ihre Zustimmung gegeben haben, als Massstab.

Wo wird das dispositive Recht geltend?

Verbraucher, Mieter oder Arbeitnehmer können sich durch das dispositive Recht mit der Gegenpartei durch einen neuen oder geänderten Vertrag absichern. Das dispositive Recht kommt entsprechend zum Einsatz durch:

  • das Kaufvertragsrecht (Abweichungen von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten sind im privaten Kaufrecht möglich. Das gilt nicht für Verbrauchsgüter, wenn ein Kaufvertrag vorliegt.)
  • das Werkvertragsrecht (Hier gelten die gleichen Bedingungen wie beim Kaufvertragsrecht.)
  • das Gesellschaftsrecht (Gilt für alle Gesellschaftsverträge, die von gesetzlichen Regelungen abweichen dürfen, beispielsweise bei Streitigkeiten oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters.)
  • die allgemeinen Geschäftsbedingungen (In den AGB kann ein Unternehmen vorab festlegen, welche vertraglichen Bedingungen erfüllt sein müssen. Das ist auch nach eigenem Ermessen möglich, wenn diese die Voraussetzung erfüllen.)

Erstellt: - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG 1 de-CH CH