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Grob fahrlässig – Definition und Folgen im Zivil- und Strafrecht

Grob fahrlässig – Definition und Folgen im Zivil- und Strafrecht

Wenn es darum geht, ob eine Versicherung im Ernstfall tatsächlich zahlt, spielt das eigene Verhalten eine entscheidende Rolle. Ein Wasserschaden oder ein Verkehrsunfall können schnell zur Kostenfalle werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall ist der Versicherte für den Schaden selbst verantwortlich, sodass trotz abgeschlossener Versicherung die Kosten nicht vollständig erstattet werden und eine Kürzung erfolgt. Aber auch im Zivil- und Strafrecht ist grobe Fahrlässigkeit ein gängiger Begriff.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

Grob fahrlässig handelst du immer dann, wenn ein verursachter Schaden durch ein naheliegendes oder einfaches Verhalten hätte verhindert werden können, du es jedoch an einer notwendigen Sorgfaltspflicht fehlen lässt. Das betrifft besonders Versicherungsfälle, darunter ein falsches Verhalten im Verkehr oder im eigenen Haushalt. Grobe Fahrlässigkeit ist dann der Fall, wenn du zum Beispiel:

  • während der Fahrt auf der Strasse in deinem Fahrzeug telefonierst
  • die Wohnung verlässt, ohne die Tür zu schliessen
  • die Waschmaschine einschaltest und einkaufen gehst
  • eine Kerze unbeaufsichtigt brennen lässt
  • dein Fahrzeug betrunken fährst

Was ist grobe Fahrlässigkeit im Verkehr?

Der Begriff Fahrlässigkeit wird sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht angewendet. Im Zivilrecht bedeutet „fahrlässig“, dass du im Verkehr die erforderliche Sorgfalt ausser Acht gelassen hast. Die Beurteilung richtet sich dabei nicht nur nach individuellen, sondern auch nach allgemeinen Verkehrsbedürfnissen. Entsprechend darf ein objektiv abstrakter Sorgfaltsmassstab herangezogen werden.

Im Zivil- oder Privatrecht wird Fahrlässigkeit in einfache und grobe Fahrlässigkeit unterschieden. Im Strafrecht wiederum gibt es einfache Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit. Unterlässt du deine Sorgfaltspflicht während der Fahrt und du hast einen Unfall oder beschädigst ein anderes Fahrzeug, kann die Versicherung bei der Prüfung die Zahlung kürzen. Die vollständige Verweigerung der Zahlung ist seit 2008 nicht mehr möglich. Vielmehr gilt hier eine Quotenregelung, die die Höhe der gekürzten Summe bestimmt.

Wonach richtet sich die Haftung für einen Schaden bei grober Fahrlässigkeit?

Versicherungen schliessen mit dir einen Vertrag ab, in dem die verschiedenen Klauseln deutlich darauf hinweisen, wann eine Zahlung verweigert wird und wann die Versicherung dennoch für den Schaden aufkommt. Grobe Fahrlässigkeit gehört in der Regel dazu oder muss explizit ausgeschlossen sein. Das ist bei vielen Hausratsversicherungen oder KFZ-Versicherungen gegen einen Aufpreis des Tarifs der Fall. Ist im Vertrag enthalten, dass die Versicherung auf Einrede bei grober Fahrlässigkeit verzichtet, findet keine Prüfung statt und die Summe wird ausgezahlt. Bei einer einfachen Fahrlässigkeit besteht immer Zahlungspflicht, wenn kein Verdacht auf Vorsatz besteht.

Wann kommt es zu einer Kürzung der Versicherungssumme?

Verursachst du einen Schaden durch grobe Fahrlässigkeit, hat die Versicherung das Recht, die Leistung zu kürzen. Das hängt von der Art des Schadens und Verschuldens ab. Wenn du unaufmerksam gehandelt hast, liegt der Fall noch einmal anders als bei einer vollständigen Verletzung der Sorgfaltspflicht. Lässt du eine Kerze unbeaufsichtigt brennen, gerät nicht nur deine Wohnung in Gefahr, sondern immer auch der Versicherungsschutz. Gleiches gilt für einen Wasserschaden, der durch dein eigenes Verschulden entstanden ist, beispielsweise wenn die du die Waschmaschine laufen lässt und das Haus verlässt. Häufiger als der vollständige Verzicht auf Beitragsleistung ist die Kürzung. Diese muss jedoch auch explizit als Klausel im Versicherungsvertrag enthalten sein.

Wie unterscheiden sich einfache und grobe Fahrlässigkeit?

Im Zivil- und Versicherungsrecht wird immer zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Dabei steht ein unvorsichtiges Handeln einem vorsätzlichen gegenüber. Von Vorsatz ist im Strafrecht die Rede, wenn du genau weisst, welche Folgen aus deiner Handlung entstehen. Das fällt unter grobe Fahrlässigkeit, die gleichzeitig auch beinhaltet, dass du unvorsichtig gehandelt hast, während der Schaden vermeidbar war.

Einfache Fahrlässigkeit wiederum ist ein fehlerhaftes und unabsichtliches Verhalten, das auch nur einmalig berücksichtig wird. Fährst du im Auto und verursachst einen Unfall, weil du durch ein entgegenkommendes Fahrzeug geblendet wurdest, liegt einfache Fahrlässigkeit vor. Die Prüfung erfolgt hier objektiv, während der Massstab für grobe Fahrlässigkeit sowohl objektiv als auch subjektiv angesetzt ist. Das bedeutet, dass eine Prüfung auch die Umstände des Versicherungsnehmers mit einbezieht. Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn du dich in objektiver und in subjektiver Hinsicht schuldig machst.

Bei wem liegt die Beweispflicht bei grober Fahrlässigkeit?

Bei einem gängigen Schaden übernimmt die Versicherung die Haftung und muss die Erfüllung des Vertrags gewährleisten. Besteht jedoch Verdacht auf Vorsatz und Verletzung der Sorgfaltspflicht und hast du einen Schaden absichtlich herbeigeführt, liegt die Beweispflicht immer auf Seiten des Versicherungsunternehmens der Privathaftpflicht. Sie hat zu prüfen, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Haftung für die zu erstattende Summe vollständig, gekürzt und anteilig ausfällt oder gar nicht erfolgt.

Wie unterscheiden sich im Strafrecht Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit?

Von Leichtfertigkeit ist im Strafrecht die Rede, wenn ein besonders schwerer Pflichtverstoss vorliegt und du dich leichtfertig über eine ansonsten gebotene Sicherheit hinwegsetzt. Daran orientiert sich auch die Rechtsprechung. Du hast bei Leichtfertigkeit deine Sorgfaltspflicht in besonderem Masse verletzt, sodass sie schwerer als die Fahrlässigkeit wiegt, dennoch zur groben Fahrlässigkeit gehört. Hier kann eine unbewusste und bewusste Fahrlässigkeit vorliegen. Typische Beispiele sind:

  • Unterlassung einer Anzeige bei einer geplanten Straftat
  • Preisgabe von Staatsgeheimnissen
  • Schwangerschaftsabbruch mit Todesfolge der Mutter
  • Raub oder Vergewaltigung mit Todesfolge

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