Haftungsausschluss – wann er möglich ist und wann nicht
Bei einer vertraglichen Vereinbarung gilt zunächst immer eine gesetzlich vorgeschriebene Haftungsverteilung auf beide Vertragsparteien. Diese kann jedoch durch Haftungsbeschränkungen oder sogar durch einen Haftungsausschluss verändert werden. Kommen dieser zur Geltung, ist ein rechtsgeschäftlicher Eingriff zugunsten des Schädigers nicht mehr möglich. Da beide Vertragspartner darüber Bescheid wissen, ist der Haftungsausschluss rechtlich erlaubt. Mehr zum Thema erfährst du hier.
Was ist die Haftung?
Im bürgerlichen Recht ist die allgemeine Haftung diejenige, die du für eigenes Verschulden übernimmst. Im Steuerrecht bedeutet Haftung das Einstehen für deine Schulden. In der Geschäftswelt wird unter einer Haftung die Verantwortung und Leistungspflicht eines Schuldners verstanden, die er gegenüber einem Gläubiger hat. Ein Unternehmen haftet entsprechend für seine Dienstleistungen und Waren und steht für das eigene Handeln gegenüber der Umwelt gerade, wenn durch einen eigenen oder fremden Fehler ein Schaden verursacht oder die Sicherheit der Mitarbeiter gefährdet wurde. Im Arbeitsrecht haftet der Arbeitsgeber für Personenschäden beim Arbeitnehmer in beschränkter Form, da er die Beiträge der Unfallversicherung trägt und von zusätzlichen Risiken befreit ist.
Was ist ein Haftungsausschluss in der Schweiz?
In der Schweiz umfasst ein Haftungsausschluss eine bestimmte Klausel innerhalb des Vertragsrechts, die eine Haftung ausschliesst, wenn es um Gewährleistungsrechte oder Pflichtverletzungen geht. Der Haftungsausschluss ist dabei in vollem Umfang wirksam, während eine Haftungsbeschränkung nur teilweise gilt.
Unterzeichnest du einen Vertrag, haften beide Vertragspartner laut Gesetz in der Schweiz automatisch für eigenes Verschulden, bestimmte Risiken oder für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Durch einen Haftungsausschluss werden die Bedingungen neu definiert. Gleiches gilt auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn diese von vorneherein festlegen, wann keine Haftung übernommen wird.
So erstatten Versicherungen beispielsweise bestimmte Leistungen bei grober Fahrlässigkeit nicht in vollem Umfang, wenn vertraglich nicht explizit die Haftung übernommen wird. Bei Verschulden oder vorsätzlichem Verhalten gelten gesetzliche Haftungsklauseln, die einen Haftungsausschluss nach sich ziehen. Das bedeutet, dass diese Punkte im Vertrag nicht konkret festgelegt werden müssen. Die AGBs dürfen als vorformulierte Klauseln jedoch nicht gegen Klauselverbote verstossen.
Für welche Schäden besteht Haftungsausschluss?
Ein Haftungsausschluss ist für mittelbare und indirekte Schäden üblich oder wenn jemand mit Vorsatz und Absicht Schäden verursacht. Das bedeutet, dass ein Unternehmen oder Hersteller, von dem du eine Ware kaufst, nicht einfach auf die Packung schreiben kann, dass jegliche Haftung ausgeschlossen ist. Du hast als Kunde und Käufer immer ein Recht, Schäden zu bemängeln oder eine Ware zurückzugeben.
Ein vollständiger Haftungsausschluss ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzlich nicht erlaubt. Der Haftungsausschluss gilt entsprechend nur für bestimmte Bereiche oder Schäden. Sind letztere indirekt, gilt das immer dann, wenn sie nicht durch ein schädigendes Ereignis direkt eintreten, sondern durch ein weiteres Ereignis verursacht werden: Wird in deiner Wohnung eine Fensterscheibe durch einen Stein eingeschmissen, ist das der direkte Schaden. Entsteht dadurch Feuchtigkeit und Schimmel in den Innenräumen, ist das der indirekte Schaden.
Was ist der Unterschied zwischen Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss?
Gegenüber einem vollständigen Haftungsausschluss, bei dem ein Unternehmen keine Haftung übernimmt, bezieht sich die Haftungsbeschränkung auf eine Verminderung der Haftung, meistens durch eine Begrenzung des Haftungsumfangs. Auch hier muss die Richtigkeit aller Klauseln nachgewiesen sein, so gelten Haftungsbeschränkungen nur im erlaubten Rahmen. Möglich ist eine Individualabrede, wobei du und dein Vertragspartner die Bedingungen des Vertrags selbst festlegen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Vorrang mehr haben, wenn bestimmte Klauseln, so auch die Haftung oder der Haftungsausschluss, davon abweichen.
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Wie wichtig ist die Vollständigkeit der Haftungsangaben für ein Unternehmen?
Damit sich ein Unternehmen rechtlich absichern kann, ist es wichtig, alle eingefügten Klauseln genau zu definieren und auf Vollständigkeit zu prüfen. Wichtig ist der Schutz vor indirekten Schäden, für die keine Haftung übernommen werden kann. Um Missverständnisse auszuräumen, ist es sinnvoll, alle Schadensfälle aufzuzählen, für die das Unternehmen haftet, während alle nicht genannten Schäden ausgeschlossen werden. Das ist deutlich besser, als wenn du die Schadensfälle aufzählst, für die du nicht haften kannst, da nicht alle bekannt sind oder berücksichtigt werden können.
Wann hat ein Haftungsausschluss immer seine Richtigkeit?
Ein Unternehmen kann immer auf Klauseln der Haftungsbegrenzung und des Haftungsausschlusses zurückgreifen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen formuliert und gesetzlich erlaubt sind. Auch bei einer Anmeldung auf einem Portal gelten laut AGB bestimmte Haftungsbeschränkungen, wenn eine Verfügbarkeit nicht immer gewährleistet werden kann. Erreichst du eine Internetseite nicht und kannst du einen Verkauf nicht abschliessen oder eine Stornierung vornehmen, haftet dafür nicht das Unternehmen, wenn es die Haftung dafür nicht übernimmt. Es gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Klauseln und Vertragsvereinbarungen, während du die Pflicht hast, für Verträge die AGBs zu akzeptieren und auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Gültig ist das für alle Dienstleistungen, für den Verkauf und Kundenservice, für die Garantie von Schäden und Fehlern. Vereinbarungen müssen dabei so gelten, dass für beide Parteien keine Nachteile entstehen.
Wann ist kein Haftungsausschluss möglich?
Unternehmen für Verkauf und Dienstleistungen haben keine Möglichkeit eines vollständigen Haftungsausschlusses, wenn es um die Wahrung der Kundenrechte geht. Dazu gilt kein Haftungsausschluss bei folgenden Umständen:
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
- Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
- vertragstypische und vorhersehbare Schäden
- Körperverletzung und Tod
Erstellt: 08.12.2020 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG