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Arbeitslosenversicherung Schweiz: Dafür steht die Sozialversicherung

Arbeitslosenversicherung Schweiz: Dafür steht die Sozialversicherung

Wirst du arbeitslos und hast einen Erwerbsausfall, springt die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ein. Ebenso wie die AHV, die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, ist auch die Arbeitslosenversicherung zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und damit eine Sozialversicherung. Den Beitrag zur Versicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz liegt bei derzeit 2,6 Prozent. Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, die auch als Tagegeld bezeichnet wird, hast du, wenn du innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate im Land als Arbeitnehmer angestellt warst. Bist du hingegen selbstständig, hast du nach Bundesrecht keinen Anspruch auf ein Tagegeld.

Welches Tagegeld bekommen arbeitslose Personen?

Wie hoch dein Anspruch ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hast du Kinder, bekommst du 80 Prozent deines letzten Lohns. Kinderlose arbeitslose Personen hingegen erhalten nur 70 Prozent. Wie hoch dein Tagegeld ist, hängt also massgeblich von deinem letzten Verdienst ab. Während deiner Arbeitslosigkeit kannst du bis zu 400 Tagegelder beanspruchen. Bist du über 55 Jahre, erhöht sich diese Zahl auf 520 Tagegelder.

Wie wirkt sich das Einkommen auf das Tagesgeld aus?

Wie hoch dein Tagesgeld ausfällt, ist wesentlich von deinem letzten Einkommen abhängig. Du erhälst entweder 70 oder 80 Prozent von diesem; je nachdem, ob du Kinder zu versorgen hast oder nicht. Beziehst du Rente aus einer Invalidenversicherung, ist der Tagessatz ebenfalls entsprechend höher. Übrigens sind zwar sämtliche Arbeitnehmer mit Schweizer Staatsangehörigkeit obligatorisch versichert, es gibt allerdings Ausnahmen. Wer selbstständig ist, ist ebenso wenig versichert wie die Gesellschafter einer Aktiengesellschaft oder GmbH.

Wann erfolgen die Zahlungen der Arbeitslosenversicherung?

Leistungen der Arbeitslosenversicherung, das sogenannte Tagesgeld, werden dir in der Regel monatlich ausgezahlt. Bei jedem Erwerbsausfall kannst du mit den Versicherungszahlungen rechnen. Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn du arbeitslos wirst, sondern auch wenn dir wetterbedingt kurzzeitig gekündigt wird. Ebenso springt die Versicherung ein, wenn dein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und dir deinen Lohn nicht überweisen kann. Solch eine Insolvenzentschädigung wird dir für einen Zeitraum von maximal vier Monaten gezahlt. Diese Zahlung wird nur für bereits abgeleistete Arbeit gewährt. Auch diverse Wiedereingliederungsmassnahmen werden von der Arbeitslosenversicherung finanziert.

Welche Verwaltung ist für die Zahlung des Tagegeldes zuständig?

Die Arbeitslosenversicherung gewährt dir ein Ersatzeinkommen, solltest du einmal gekündigt werden. Um alle Gesetze, die damit zusammenhängen, kümmert sich die Schweizer SECO, die Schweizer Arbeitsmarktbehörde. Dieser Verwaltung untergeordnet sind sowohl die einzelnen Kantone als auch die regionalen Arbeitsvermittlungszentren. Wird dir gekündigt, solltest du dich unverzüglich bei der RAV melden. Hierbei handelt es sich um eine Stellenvermittlungsplattform, von der es in der gesamten Schweiz etwa 100 Zweigstellen gibt. Für arbeitslose Personen dient sie nicht nur der Stellenfindung, zudem hilft sie bei Wiedereingliederungsmassnahmen wie Praktika oder Motivationssemestern. Davon profitieren vor allem Bürger mit einer fremden Staatsangehörigkeit. Für sie ist es besonders schwierig, eine neue Anstellung zu finden.

Was sollte man laut Bundesrecht noch wissen?

Zwar stehen dir die Leistungen der Arbeitslosenversicherung der Schweiz generell zu, jedoch hast du während deiner Arbeitslosigkeit auch zahlreiche Pflichten. Zu diesen zählen unter anderem:

  • regelmässiger Besuch des Arbeitsvermittlungszentrums
  • Zusammenarbeit mit dem zuständigen Berater
  • intensive selbstständige Suche nach Arbeit und deren Dokumentation
  • Annahme zumutbarer Arbeit

Ein schuldhaftes Verhalten kann dazu führen, dass dir das Arbeitslosengeld gekürzt oder gar ganz gestrichen wird. Ebenso hast du aber auch Rechte. Zunächst solltest du prüfen, ob die dir zugestellte Kündigung auch gerechtfertigt ist. Zwar herrscht in der Schweiz die Kündigungsfreiheit, jedoch muss sich dein Arbeitgeber an bestimmte Fristen halten. Je länger du im Unternehmen beschäftigt bist, desto höher wird deine Kündigungsfrist. Ab dem 10. Dienstjahr beträgt diese nach Bundesrecht sogar drei Monate zum Monatsende. Eine Anmeldung beim Arbeitsvermittlungszentrum muss persönlich und so schnell wie möglich erfolgen. Vergiss auch nicht, den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung zu stellen. Beim RAV erhälst du eine Liste mit Arbeitslosenkassen in deinem Kanton, bei denen arbeitslose Personen ihre Zahlungen beantragen können. Dein oberstes Ziel sollte es sein, schnell wieder eine neue Anstellung zu finden. Die Arbeit in der Verwaltung, etwa in Behörden und öffentlichen Betrieben, ist dabei besonders attraktiv. Neben attraktiven Arbeitsbedingungen bieten diese auch gute Karriere- und Aufstiegschancen.

Was passiert bei einer Erwerbsunfähigkeit?

Wirst du aus Krankheitsgründen erwerbsunfähig, steht dir nach Bundesrecht eine sogenannte Erwerbsunfähigkeitspension zu. Diese greift bei Beamten; für alle anderen kommt die Invalidenversicherung auf. Werden dir solche Leistungen gezahlt, hast du keinen Anspruch mehr auf eine Altersrente. Diese Invalidenversicherung ist Teil des sogenannten Drei-Säulen-Konzeptes in der Schweiz.

Was haben Grenzgänger zu beachten?

Es gibt unzählige Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet zu Deutschland beschäftigt sind. In diesem Fall greift das Abkommen über die Arbeitslosenversicherung zwischen der EU und der Schweiz. Dieses besagt, dass bei Verdienstausfällen aufgrund von Kurzarbeit, Konkurs oder Schlechtwetter die Verwaltung in der Schweiz verantwortlich ist und du von dieser dein Geld beziehst. Bei einer Vollarbeitslosigkeit musst du als Grenzgänger hingegen die Leistung in deinem Wohnland beantragen.

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