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Unter einer Beleidigung wird eine Äusserung verstanden, die die Nicht- beziehungsweise Missachtung einer anderen Person beinhaltet und deren Ehre verletzt. Aus diesem Grund gehört die Beleidigung auch zu den sogenannten Ehrverletzungen. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch ist die Beleidigung (unter Artikel 177) als Beschimpfung zu finden. Definiert ist sie darin als Angriff auf die Ehre in "Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätigkeiten". Anders als bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl, bei dem ein objektiver Tatbestand vorliegt, ist eine Beleidigung immer auch eine subjektive Wahrnehmung – die Unterschiede zwischen einer Meinungsäusserung und tatsächlicher Beleidigung sind daher nicht immer eindeutig.
Grundsätzlich kann eine Beleidigung, wenn sie eindeutig die freie Meinungsäusserung überschreitet, strafbar sein. Das Strafgesetz sieht dafür eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen vor. Von einer Strafe wird abgesehen, wenn der Beleidigte dem Täter offenkundig Anlass für die Beleidigung gegeben hat. Genauso verhält es sich, wenn die Beschimpfung unmittelbar erwidert wurde. Im Vergleich: In Deutschland ist für eine Beleidigung ein deutlich höheres Strafmass vorgesehen. Nach §185 des Strafgesetzbuches wird sie „mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Eine Beleidigung landet immer dann vor Gericht, wenn der Beleidigte die Beschimpfung nicht einfach hinnimmt, sondern mit rechtlichen Schritten gegen den Täter vorgeht. Ob es zu einer Verurteilung kommt, entscheidet das Gericht im individuellen Fall.
Beleidigungen kommen besonders häufig im Strassenverkehr vor. Schnell kochen die Gefühle über, wenn ein anderer Autofahrer zu langsam fährt, drängelt oder einem den Parkplatz wegschnappt. Kommt es dann noch zu Schäden, ist die Aufregung besonders gross. Betroffen sind häufig auch Polizisten, die im Strassenverkehr, zum Beispiel beim Ausstellen von Strafmandaten, wüste Beschimpfungen zu hören bekommen. Wer sich die Beschimpfung im Strassenverkehr nicht gefallen lassen möchte, kann Strafanzeige stellen und den Täter vor Gericht zur Verantwortung ziehen. Während das einfache Zunge Herausstrecken im Strafmass noch vergleichsweise günstig ist, wird es vor allem beim "Stinkefinger" für den Täter richtig teuer.
Besonders unangenehm wird es bei Beleidigungen am Arbeitsplatz, wenn Kollegen oder sogar der Chef selbst seine Missachtung mit verletzenden Worten allzu deutlich zum Ausdruck bringt. Handelt es sich nicht nur um ein einmaliges Ereignis, sondern um sich regelmässig wiederholende Ehrverletzungen der eigenen Persönlichkeit, ist die Rede von Mobbing am Arbeitsplatz. Ein Schutz vor Mobbing ist im Schweizerischen Obliegenheitsrecht mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer festgehalten.
Bei Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung handelt es sich allesamt um strafbare Handlungen gegen die persönliche Ehre. Sie sind wie folgt zu unterscheiden:
Die Beleidigung sowie jede weitere Verletzung gegen die Ehre verjährt gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch nach vier Jahren.
Nicht jede unhöfliche Aussage ist sofort eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne. Wie bereits erläutert, ist der Unterschied zu einer Meinungsäusserung nicht immer eindeutig, im Zweifel muss ein Gericht entscheiden. Dennoch gibt es Fälle von Beleidigungen, die nicht als strafbar gelten. Das sind unter anderem:
Um eine Straftat zu begehen, ist neben Absicht und Planung die Ausführung notwendig. Aber auch der Vorsatz genügt oft, damit sich ein Täter strafbar macht. Zusätzlich gibt es den Eventualvorsatz, der wiederum eine abgeschwächte Form des Vorsatzes darstellt, in der Schweiz jedoch ebenfalls strafbar sein kann. Er beinhaltet, dass ein Täter eine tatsächliche Tatbestandsverwirklichung nicht zwingend anstrebt oder für sicher hält, sondern seine Pläne von den Umständen abhängig macht und sich mit einem möglichen Erfolg abfindet.
Wenn auch die letzte Zahlungsaufforderung oder Mahnung nicht den erwünschten Erfolg hat, dann bleibt den Gläubigern häufig nur der Weg zum Betreibungsamt. Das sogenannte Betreibungsverfahren soll ihnen dabei helfen, an ihr Geld zu kommen. Dabei gibt es eine Reihe wichtiger Fragen zu beantworten, bevor du einen Antrag beim Betreibungsamt eingeben kannst, allein schon: Wie läutest du als Gläubiger das Verfahren über das Betreibungsamt am besten ein? Wir zeigen dir die schnellsten Wege auf, damit dein Konto ohne viel Verwaltungsaufwand den fehlenden Betrag zügig verbucht.
Seit jeher gibt es in der Gesellschaft unterschiedliche Gruppierungen von Menschen. Nicht selten kommt es dabei zu Konflikten, die sich durch die Auseinandersetzung teilweise zu Klischees und Vorurteilen entwickeln. Das Resultat ist eines: Mobbing. Während manch einer hilflos ist und sich nicht aus der Opferrolle herauswinden kann, sind andere Personen aktiv und gehen sowohl gegen die Mobber, aber auch gegen die Ursachen des Mobbings vor. Eine spezifische Art des Mobbings ist das Mobbing am Arbeitsplatz. Wenn du auf der Arbeit gemobbt wirst oder jemanden kennst, dem es so ergeht, kannst du hier Antworten auf deine Fragen finden.
Wenn eine Person eine andere beschimpft, dann kränkt sie diese in vielen Fällen nicht nur, sondern kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch strafbar machen. Es gibt im Strafrecht viele Delikte, die sich gegen die persönliche Ehre anderer Menschen richten. Dazu gehören Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede. Auf Letzteres gehen wir in diesem Artikel genauer ein: Was man unter übler Nachrede versteht, wann sie strafbar ist und womit der Täter rechnen musst, erfährst du hier.
Wenn Schulden nicht durch eine Zahlung getilgt werden, haben Gläubiger die Möglichkeit, eine Lohnpfändung zu beantragen. Das gilt gegen natürliche Personen, die keinen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhoben haben. Der Gläubiger darf, wenn der fällige Beitrag nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wurde, die Schuld vom Einkommen des Schuldners abziehen oder eine Pfändung der Vermögenswerte vornehmen.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist in der Schweiz sehr einfach. Der Grund: Hier herrscht die sogenannte Kündigungsfreiheit. Dies bedeutet, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer jederzeit ohne die Angabe von Gründen beendet werden kann. Diese Kündigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Allerdings müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Diese richten sich in der Regel nach den bereits geleisteten Dienstjahren. Worauf aber musst du bei einer Kündigung noch achten und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus?