Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Zwischen den Begriffen Verleumdung, Beleidigung und übler Nachrede gibt es bedeutende Unterschiede. Unter der üblen Nachrede versteht man ein Ehrdelikt, bei dem Tatsachen behauptet und verbreitet werden. Bei diesen Tatsachen handelt es sich um einen Zustand, der grundsätzlich beweisbar ist. Unterschieden wird hier wiederum zwischen äusseren und inneren Tatsachen, wobei beide ein Bestandteil übler Nachrede sind. Äussere Tatsachen sind Zustände, die nach aussen hin wahrzunehmen sind. Bei inneren Tatsachen handelt es sich dagegen um die Absichten einer Person.
Im Gesetzbuch ist der Tatsachenbestand für die Nachrede „nicht erweislich wahr“, während er für die Verleumdung „erweislich unwahr“ sein muss. Darüber hinaus muss der Täter sich bei der Verleumdung der Unwahrheit der behaupteten Tatsachen bewusst sein.
Im Strafgesetzbuch der Schweiz regelt Paragraph 186 den Tatbestand:
Welche Strafe dem Beschuldigten bei übler Nachrede oder Verleumdung droht, ist dem Strafgesetzbuch zu entnehmen. Bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer hohen Geldstrafe ist eine solche Ehrverletzung ein ernstzunehmendes Delikt. Schliesslich können das Täterverhalten und die Ehrverletzung dem Opfer grosse Probleme bereiten. Die Handlung kann sich sowohl auf das Privatleben als auch auf das Berufsleben der betroffenen Person auswirken. Eine Entlastung im Nachhinein hilft hier oft wenig, da die Beschuldigung zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Konsequenzen verursacht hat. Wenn die Äusserung öffentlich oder mithilfe von Schriften begangen wurde, kann sich die Strafe sogar noch erhöhen. Es drohen dann bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Laut dem Gesetzbuch kann die üble Nachrede wie viele andere Straftaten nicht zeitlich unbegrenzt verfolgt und dementsprechend bestraft werden. Die Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre, was bedeutet, dass nach Ablauf dieser Zeit kein Verfahren mehr stattfindet. Der Beschuldigte muss in diesem Fall keinen negativen Entscheid vom Richter fürchten. Vor Ablauf der drei Jahre regelt die Staatsanwaltschaft jedoch jeden Vorfall, der den Bedingungen im Strafgesetzbuch entspricht. Bei Beschimpfung und Verleumdung gilt die Verjährungsfrist ebenfalls, sodass der Täter auch hier nach drei Jahren kein Urteil mehr befürchten muss.
Wenn du ein Opfer übler Nachrede bist und dich fragst, wie du dich dagegen wehren kannst, gilt: Wenn es sich bei den Äusserungen um gravierende Tatsachen handelt, kannst du eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Vergewissere dich im Vorhinein auf jeden Fall über die Beweislage, sodass du Klarheit über den bestehenden Fall hast. Je nach Umstand kann sich auch der Gang zu einem Anwalt lohnen. Er kann gegebenenfalls eine Unterlassungsklage erstellen oder Schadensersatz einklagen.
Solltest du selbst Beschuldigter im Fall einer üblen Nachrede sein, so kommt es ganz auf den Fall und die individuellen Gegebenheiten an. Wenn es keine weiteren Vorwürfe gibt und es sich lediglich um einen geringen Tatbestand handelt, musst du nicht zwangsläufig einen Anwalt in Anspruch nehmen. Hier ist keine Verteidigung im Sinne der Strafprozessordnung notwendig. Eine üble Nachrede ist kein Verbrechen, bei der die Hilfe eines Rechtsanwaltes unabdingbar ist. Sollte es sich jedoch um einen schwerwiegenderen Tatbestand handeln und das augenscheinliche Opfer an einer Genugtuung in Form einer hohen Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe interessiert ist, so kann ein Rechtsanwalt auf jeden Fall hilfreich sein. Oftmals hilft hier schon ein Erstgespräch, bei dem du dir einen fachlichen Rat zu der gegebenen Äusserung einholen kannst. Danach kannst du immer noch entscheiden, ob du dich rechtlich vertreten lassen möchtest.
Es gibt Straftaten, die eine Anzeige benötigen, und andere, bei denen die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen eine Ermittlung einleiten müssen. Hier greift das Legalitätsprinzip, durch das eine Pflicht für die Strafverfolgung durch den Staat besteht. Daneben gibt es Ausnahmen, die auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, darunter bei einer vorliegenden Geringfügigkeit von Delikten. In diesem Fall greift das Opportunitätsprinzip. Mehr über beide Prinzipien erfährst du hier.
Bürgschaften sind in der Geschäftswelt üblich, wenn ein Gläubiger die Garantie benötigt, dass ein Schuldner oder Kreditnehmer seiner Zahlung nachkommt. Die Sicherheiten ermöglichen oftmals überhaupt den Vertragsabschluss, so dass auf jeden Fall der Gläubiger sein Geld erhält. Bürgschaften werden in der Regel als Kredit bei der Bank beantragt, wobei die Bank dann der Bürge ist. Daneben gibt es auch andere Möglichkeiten für Bürgschaften, die zur Verfügung stehen und immer eine Haftung für die Schuldnersumme darstellen.
Neben Festgehältern zahlen Unternehmen und Geschäftsführer an ihre Mitarbeiter häufig auch Tantiemen aus, die unabhängig von der Arbeitsleistung sind und sich eher auf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmens beziehen. Daher unterscheidet sich die Tantieme noch einmal von einer Provision, die leistungsbezogen ist oder nach erfolgreichem Geschäftsabschluss erfolgt. Mehr zum Thema Tantiemen gibt es hier.
Bei einem neuen Anstellungsverhältnis wird im Normalfall eine Probezeit vereinbart. Da sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber während der Phase der Rekrutierung nicht genügend kennenlernen können, beginnt die Zusammenarbeit mit einer Zeit, in der beide Parteien einfacher den Arbeitsvertrag kündigen können. Diese Zeit einer kürzeren Kündigungsfrist wird Probezeit genannt. Wir sagen dir, welche gesetzlichen Bestimmungen für die Probezeit und insbesondere bei einer Kündigung in der Probezeit gelten. Du erfährst, wie lange eine solche Probezeit dauern darf, ob und unter welchen Umständen sie verlängert werden kann, wie lange die Kündigungsfristen sind und welcher Kündigungsschutz gilt.
Kein Mensch hat das Recht, einen anderen zu bedrohen, sei es durch Erpressung oder mit Gewalt. Das Strafgesetzbuch enthält eine klare Regelung, wann eine Drohung gemäss StGB strafbar ist. Wer seinem Nachbarn etwa droht, ihn anzuzeigen, macht sich nicht der Bedrohung schuldig. Wer jedoch mit einem Verbrechen droht oder dieses glaubhaft vortäuscht, auch wenn gar nicht die Absicht zu seiner Ausführung besteht, begeht ein Gefährdungsdelikt.
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Vertragstypen. Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir an dieser Stelle den Werkvertrag näher. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei, zum Beispiel Handwerker oder Unternehmer, sich zur Fertigstellung eines ganz genau definierten Werkes verpflichten. Dies kann das Streichen eines Hauses oder der Einbau von bestimmten Fenstern sein. Im Gegenzug ist die andere Partei verpflichtet, diese erbrachte Leistung zu vergüten. Wenn du das Gefühl hast, dass in deinem Fall das Werkvertragsrecht verletzt wurde, findest du auf unserer Vergleichsseite viele nützliche Informationen und vor allem Hilfe.