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Die Bundesgerichte: alles Wissenswerte zur höchsten rechtlichen Instanz der Schweiz

Die Bundesgerichte: alles Wissenswerte zur höchsten rechtlichen Instanz der Schweiz

Wer mit dem Urteil eines Gerichts in seinem Kanton nicht einverstanden ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Im Zweifel hat jeder Schweizer das Recht, sich an die Bundesgerichte zu wenden. Als oberste rechtliche und richterliche Instanz entscheiden die Bundesgerichte über bereits gefällte Urteile und tragen so dazu bei, dass Gesetze und Klauseln einheitlich im gesamten Land angewendet werden. Welche weiteren Gerichte es auf Bundesebene neben dem Bundesgericht gibt und welche Zielsetzungen sie verfolgen, verrät dir der Überblick auf unserer Vergleichsplattform zu den wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Bundesgerichte.

Welche Bundesgerichte gibt es in der Schweiz?

Zu den Gerichten der Schweizerischen Eidgenossenschaft gehört als höchste richterliche Behörde das Bundesgericht, das aus sieben Abteilungen besteht, die sich in Lausanne und Luzern befinden. Die Bundesgerichte sind Teil der rechtsprechenden Gewalt und bilden als Judikative gemeinsam mit der exekutiven und legislativen Gewalt die drei Staatsgewalten der Schweiz. Auf der Bundesebene gibt es daneben noch weitere Gerichte. Das sind:

  • das Bundesstrafgericht in Bellinzona
  • das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen
  • das Bundespatentgericht in St. Gallen

Anders als Deutschland hat die Schweiz kein Bundesverfassungsgericht.

Welche Zielsetzungen und Verfügungsformen haben die Schweizer Bundesgerichte?

Folgende Aufgaben obliegen den einzelnen Bundesgerichten in der Schweiz:

  • Bundesgericht: Das Bundesgericht ist allen Gerichten auf der kantonalen und Bundesebene übergeordnet. Zu den Zielsetzungen gehört die Gewährleistung, sämtliche Gesetze, die in der Schweiz gelten, einheitlich anzuwenden. Daher ist es Aufgabe des Bundesgerichts, die Einhaltung von Regeln und Gesetzen zu überwachen und die Rechte der Schweizer Bürger, die in der Verfassung verankert sind, zu schützen. Das Bundesgericht beurteilt mit seiner Verfügungsform dementsprechend sämtliche Beschwerden gegen gesprochene Urteile in letzter Instanz.
  • Bundesstrafgericht: Das Bundesstrafgericht fällt Urteile über Straftaten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Gerichte fallen. Dazu gehören unter anderem Verbrechen gegen die Interessen des Staates, Wirtschaftskriminalität, die über die Grenzen der Schweiz hinausgeht, sowie organisiertes Verbrechen.
  • Bundesverwaltungsgericht: In seiner Verfügungsform ist das Bundesverwaltungsgericht in erster Linie zuständig für Beschwerden, die sich gegen Verfügungen von allen Bundesbehörden wenden. Teilweise urteilt das Bundesverwaltungsgericht auch bei Klageverfahren.
  • Bundespatentgericht: Beim Bundespatentgericht werden alle zivilrechtlichen Auseinandersetzungen über Patente beurteilt . Die finale rechtliche Entscheidung obliegt dem Bundesgericht als oberste Verfügungsform. Das Bundespatentgericht fungiert demnach als Vorinstanz des Bundesgerichts.

In welchen Bereichen entscheidet das Bundesgericht beispielsweise über Klauseln?

Das Bundesgericht fungiert immer als letzte Instanz zu auf der kantonalen Ebene getroffenen Urteilen (beispielsweise über strittige Klauseln) in folgenden Bereichen:

  • zivilrechtlich bei rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern
  • öffentlich-rechtlich bei Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und dem Staat
  • öffentlich bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den einzelnen Kantonen oder zwischen einem Kanton und dem Staat

Werden über die Schweizer Bundesgerichte auch aussenpolitische Interessen vertreten?

Die Bundesgerichte der Schweiz haben keine Verfügungsform, um aussenpolitische Interessen zu wahren beziehungsweise zu vertreten. Die Aufgaben der Bundesgerichte fokussieren sich vielmehr auf innenpolitische Themen. Zuständig für aussenpolitische Interessen in der Schweiz ist das „Eidgenössische Department für auswärtige Angelegenheiten“ (EDA). Die Wahrung der Schweizer Unabhängigkeit und sowie die Neutralität sind dabei oberste aussenpolitische Interessen, die in der Bundesverfassung festgelegt sind.

Wie erhalte ich Zugang zu den Entscheiden der Schweizer Bundesgerichte?

Jeder Schweizer Bundesbürger hat einen kostenfreien Zugang zu den Urteilen der Bundesgerichte. Diese können im Internet abgerufen werden. Wesentliche Grundsatzentscheide sind hier sogar bis zurück in das Jahr 1875 verfügbar. Für alle weiteren Urteile gibt es ab dem Jahr 2000 einen öffentlichen Zugang. In Papierform gibt es die Entscheide in öffentlichen Bibliotheken sowie in den Amtsstellen der einzelnen Kantone.

Wie werden Bundesrichter gewählt?

Gewählt wird ein Bundesrichter von der Vereinigten Bundesversammlung. Zwar kann jeder Schweizer Bundesbürger grundsätzlich Richter am Bundesgerichtshof werden, allerdings wird bei der Amtsauswahl auf wesentliche Kriterien geachtet. Das sind:

  • die fachliche Kompetenz und praktische Berufserfahrung
  • die Neutralität
  • die ausgewogene Verteilung der Bundesrichter am Bundesgerichtshof in Bezug auf Geschlecht, Herkunft in der Schweiz, Parteizugehörigkeit, Sprache und Alter

Auch wenn es das Gesetz in der Schweiz nicht vorsieht, sollte und muss ein Richter zudem eine entsprechende juristische Ausbildung vorweisen.

Ab wann ist ein Bundesgerichtsentscheid rechtlich bindend?

Die Rechtsprechung der Bundesgerichte tritt entsprechend Artikel 61 des Bundesgerichtsgesetzes ab dem Tag der Ausfällung in Kraft. Eine Anfechtung einer gültigen Rechtsprechung der Schweizer Bundesgerichte ist danach nicht mehr möglich.

Üblicherweise läuft das Verfahren vor den Bundesgerichten ausschliesslich schriftlich ab. Ist eine Beschwerde eingegangen, verfasst der zuständige Richter einen Urteilsentwurf. Dieser wird den anderen Richtern der jeweiligen Abteilung vorgelegt. Sofern alle diesem Entwurf zustimmen, gilt er als beschlossen. Bei gegenteiligen Meinungen wird eine öffentliche Urteilsberatung mit fünf Richtern einberufen. Jeder Richter unterbreitet argumentativ seine Auffassung. Abgestimmt wird mit Handerheben – die Mehrheit entscheidet.

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