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Freistellung Arbeitsrecht: Was bei einer Freistellung von der Arbeitsleistung zu beachten ist

Freistellung Arbeitsrecht: Was bei einer Freistellung von der Arbeitsleistung zu beachten ist

Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.

Worauf basiert die Freistellung bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses?

Die Freistellung von der Arbeitspflicht nach Kündigung oder Entlassung ist nicht im Arbeitsrecht geregelt. Der Arbeitgeber kann sich jedoch auf sein Weisungsrecht im Obligationenrecht (OR 321d) stützen. Allerdings regelt das Obligationenrecht nicht ausdrücklich die Form der Freistellung. In der Regel fixieren Arbeitnehmer und Mitarbeiter die Rahmenbedingungen der Freistellung schriftlich. Dabei ordnet der Dienstherr die Freistellung an oder er vereinbart sie gemeinsam mit dem Arbeitnehmer.

Was bedeutet die Freistellung von der Arbeitsleistung?

Das Unternehmen verzichtet bei der Freistellung auf die Unterstützung des Arbeitnehmers bis zur Beendigung der Kündigungsfrist. Dabei kann er seinen Mitarbeiter auf verschiedene Art und Weise freistellen mit unterschiedlichen Auswirkungen:

  • Angeordnete Freistellung mit Verdienstfortzahlung
  • Vom Mitarbeiter gewünschte Freistellung ohne Gehaltsfortzahlung
  • Permanente Freistellung bis zur Beendigung der Tätigkeit
  • Temporäre Freistellungsdauer – bei Engpässen kann das Unternehmen den Mitarbeiter aus der Freistellung zurückholen

Warum stellen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer frei?

Unternehmen haben unterschiedliche Motive zur Freistellung ihrer Mitarbeiter wie beispielsweise:

  • Mangelnde Loyalität nach der Kündigung
  • Negative Beeinflussung von Kollegen
  • Fehlende Durchsetzungskraft nach Bekanntwerden des Ausscheidens
  • Nachfolger ist bereits verpflichtet

Welche Auswirkungen hat die Freistellung auf den Arbeitsvertrag?

Die Freistellung berührt die übrigen Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag nicht. Weiterhin profitiert der Freigestellte von folgenden Regelungen:

  1. Gehaltsfortzahlungspflicht
  2. Zahlung von Zulagen, wenn sie Verdienstbestandteil sind
  3. Ferienlohn

Spesen hingegen muss der Betrieb während der Freistellung nicht mehr bezahlen.

Wie verhält es sich während der Freistellung mit Ferienbezug und Überzeit?

Auch während der Freistellung hat der Arbeitnehmende Ferienanspruch. Dabei rechnet das Unternehmen das vorhandene Ferienguthaben auf die Freistellungszeit an. Das gleiche gilt im Prinzip für die Überzeit. Dabei hängt der Ausgleich von verschiedenen Faktoren ab wie

  • GAV
  • NAV
  • Einzelarbeitsvertrag
  • vorhandene oder fehlende Ausgleichsabrede

Die genannten Regelungen gelten nur für eine dauerhafte Freistellung. Ist der Mitarbeiter nur temporär freigestellt oder auf Stellensuche, muss er seine Ferientage nicht opfern. Fehlt die vertragliche Regelung, dass geleistete Überzeit mit der Freistellung verrechnet wird, hat der Mitarbeiter Anspruch auf Auszahlung. Alternative Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Mitarbeiter sind jederzeit möglich.

Wann verlängert sich die Freistellungszeit über die Kündigungsfrist hinaus?

Erkrankt der Mitarbeiter während seiner Freistellungszeit oder hat er einen Unfall, kann sich sein Arbeitsverhältnis verlängern. Selbst während einer Freistellung gelten diese Sperrfristen. Daher ist es wichtig, dass der Mitarbeiter seinen Betrieb sofort über seine Krankheit informiert. Der Dienstgeber kann in diesem Fall die Freistellung zurückzunehmen und das Arbeitsverhältnis entsprechend verlängern.

Worauf ist bei einer Freistellung zu achten?

Während der Freistellung hat der Mitarbeiter Rechte, aber auch Pflichten. Zudem gibt es einige Fallstricke, die du beachten solltest. Dazu zählen:

  • Treuepflicht: In den meisten Anstellungsverhältnissen ist ein Konkurrenzverbot vertraglich geregelt. Das beginnt bereits ab der Freistellung.
  • Antritt einer neuen Stelle: Während einer dauerhaften Freistellung kannst du eine neue Stelle antreten, wenn dein bisheriger Betrieb zustimmt. In der Regel legt dir niemand Steine in den Weg. Schliesslich kann das Unternehmen seinen Schaden mindern, indem es kein Gehalt mehr zahlen muss. Aufgrund der Treuepflicht musst du aber über deinen künftigen Verdienst informieren.
  • Unterlassene Stellensuche: Hat das Unternehmen mit dir einen Aufhebungsvertrag geschlossen und zahlt es dein Gehalt für einen gewissen Zeitraum weiter, solltest du dennoch eine Ersatzarbeit suchen. Andernfalls kann dir das fiktive Ersatzgehalt angerechnet werden.
  • Rückgabe der Geschäftsausstattung: Hast du Dienstwagen, Arbeitskleidung, Laptop, Smartphone oder anderes, musst du alles ab zum Freistellungszeitpunkt zurückgeben.
  • Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse: Plauderst du Betriebsgeheimnisse aus, drohen hohe Konventionalstrafen.
  • Kein Beschäftigungsanspruch: Als Mitarbeiter hast du keinen Beschäftigungsanspruch, ausser du benötigst die Arbeit, um deine Berufsfähigkeit zu erhalten (beispielsweise Berufskraftfahrer oder Piloten).
  • Anspruch auf ein Arbeitszeugnis: Darin erwähnt dein Dienstherr deine Freistellung nicht. Er wird immer versuchen, dir ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Eine Ausnahme gibt es, wenn du grob gegen vertragliche Pflichten verstossen hast.
  • Schriftliche Freistellungsvereinbarung: Bestehe darauf, dass es eine schriftliche Freistellungserklärung oder -vereinbarung gibt. Sie regelt die wichtigsten Themen wie beispielsweise Ferienansprüche, Ersatzstelle, Ersatzverdienst, Rückgabe der Geschäftsausstattung. Schon aus Beweisgründen ist dies empfehlenswert. Sollte es zu einem Streit kommen und du musst vor Gericht, hast du bessere Karten.
  • Gütliche Einigung ist die beste Lösung: Eine gewollte oder erzwungene Freistellung wirft einige Fragen auf. Regle so viel wie möglich vor der Freistellungszeit. Sind die wichtigsten Punkte geklärt und du trennst dich im Guten vom Unternehmen, spart dies Zeit, Energie und Geld.

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