Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Unter dem Begriff Hausfriedensbruch versteht man die vorsätzliche Verletzung des „Rechtsgutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer“. Es geht hier im Grunde genommen um das individuelle Hausrecht von einer oder mehreren Personen. Eine Wohnung oder ein Haus etwa sollen ein persönlich geschützter Raum sein, bei dem der Bewohner frei entscheiden darf, wer sich in diesem Raum aufhält.
Damit eine Tat wirklich als Hausfriedensbruch klassifiziert und dementsprechend geahndet wird, müssen bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Diese werden vom Gesetz vorgegeben und überprüft. Hierbei werden in der Schweiz zwei verschiedene Varianten unterschieden:
Zu den in der Definition genannten geschützten Räumen gehören sowohl die private Wohnung einer Person als auch deren Geschäftsräume oder andere Besitztümer. Unter befriedeten Besitztümern versteht man alle Orte, die äusserlich gut erkennbar abgegrenzt und gegen das unbefugte Betreten geschützt sind. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist jedoch nicht genau geregelt, welche Merkmale eine derartige Abgrenzung aufweisen muss. Hier kommt es also immer auf das Verfahren selbst an, ob etwa ein bestehender Zaun oder eine Mauer zur Abgrenzung als ausreichend eingestuft wird oder nicht.
Wer unberechtigt in einen Garten eindringt, der begeht unter Umständen ebenfalls Hausfriedensbruch. Fraglich ist bei einem Garten jedoch häufig der Grund des Eindringens. Nicht selten gibt es Konflikte unter Nachbarn, da die Besitzer über das Eindringen empört sind, der „Täter“ jedoch keine bösen Absichten hat. Es passiert sehr häufig, dass beispielsweise Kinder beim Spielen ihren Fussball versehentlich auf das Nachbargrundstück schiessen. Meistens holen sie sich dann den Ball wieder oder sie bitten einen Elternteil darum. Hier liegen also keine bösen Absichten vor, jedoch können Nachbarn über diesen Tatbestand verärgert sein. Deshalb ist es in solchen Fällen immer empfehlenswert, an der Haustür zu klingeln und um Erlaubnis zu bitten, auch wenn der Garten nicht eingezäunt und der Zutritt leicht möglich ist.
Nicht nur private, auch Räume des öffentlichen Dienstes oder des Verkehrs sind geschützt.
Wenn die Merkmale des Tatbestandes erfüllt sind, kann dem Täter einiges an Konsequenzen drohen: Hausfriedensbruch wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer dem Tatbestand entsprechenden hohen Geldstrafe sanktioniert. Wie hoch die einzelnen Sanktionen ausfallen, hängt aber von den individuellen Merkmalen des Tatbestands ab. Dazu zählt nicht nur die Absicht, sondern auch die Dauer des Aufenthalts, das Motiv und beispielsweise auch die Anzahl der Personen, die den Hausfriedensbruch begehen. Finden sich beispielsweise mehr als zehn Personen zusammen, die sich weigern, ein öffentliches Verkehrsmittel zu verlassen, so wird diese Tat anders sanktioniert, als wenn sich eine einzelne Person Zutritt zu einer Wohnung verschafft, um dort einen Diebstahl zu begehen.
Es gibt viele Vergehen, bei denen auch ein Versuch angezeigt und strafrechtlich verfolgt wird. So kann ein Strafantrag theoretisch auch bei einem versuchten Hausfriedensbruch gestellt werden, ohne dass ein Schaden entstanden ist. Sollte beispielsweise jemand versuchen, in dein Haus einzudringen, so wirst du vermutlich ohnehin umgehend die Polizei verständigen. Die hierfür infrage kommende Freiheitsstrafe oder Geldstrafe kann sehr unterschiedlich ausfallen, wobei die meisten Verfahren zu einem versuchten Hausfriedensbruch in der Regel eingestellt werden. Ob ein Strafantrag Sinn ergibt, lässt sich nur anhand der individuellen Merkmale der Situation bestimmen.
In der Regel können zwei Vertragspartner ihren Vertrag nach eigenen Bedingungen festlegen. Wenn es jedoch um komplexere Vorgänge geht, legt der Staat Formvorschriften fest, durch die ein Vertrag Gültigkeit erlangt. Oft gehören dazu Vorgänge wie die notarielle Beglaubigung und die öffentliche Beurkundung. Formvorschriften gelten aber auch in anderen Bereichen des Vertragsrechts.
Du hast dich dazu entschieden, deine Arbeitsstelle zu kündigen? Vielleicht musstest du lange überlegen und hast nun Klarheit über dein zukünftiges Berufsleben, vielleicht treiben dich plötzliche Veränderungen im Leben dazu. Ist der Entschluss aber einmal gefasst, so ist der nächste Schritt derselbe: die schriftliche Kündigung. Ein persönliches Gespräch mit dem Chef, um ihn über die Kündigung im Vorhinein zu informieren, ist ein Akt der Höflichkeit, insbesondere bei langjähriger Zusammenarbeit. Bei der schriftlichen Kündigung muss jedoch formal alles stimmen, damit diese auch rechtskräftig ist. Was du bei deiner schriftlichen Kündigung beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Das Mietrecht ist gesetzlich geregelt und enthält dabei als Teilbereich das Wohnraummietrecht. Dieses ist für alle Privatpersonen von Bedeutung, wobei die Vorschriften vor allen Dingen dem Schutz des Mieters dienen. Abgegrenzt ist es vom gewerblichen Mietrecht, das wiederum alle Räume beinhaltet, die nicht zum Wohnen genutzt werden. Das Mietrecht umfasst alle Regelungen rund um das Haus, die Wohnung und das damit verbundene Eigentum.
In der Schweiz gibt es rund 100.000 Vereine. Diese sind in den verschiedensten Bereichen tätig: Vom Sport, über Kultur bis hin zu Viehzucht und Wohltätigkeit sind alle Bereiche vertreten. Es ist in der Schweiz auch sehr einfach, einen Verein zu gründen – zumindest in der Theorie. Du benötigst nur schriftliche Statuten und einen Mitstreiter. Sobald die Statuten an der Gründungsversammlung von den Gründungsmitgliedern angenommen wurden, existiert der neue Verein. Doch es gibt dennoch einige Dinge, die erfüllt werden müssen, damit der Verein auch auf Dauer bestehen bleiben kann. Hier erfährst du, was du alles beachten musst.
Aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht sind die zwei Komponenten des schweizerischen Wahl- beziehungsweise Stimmrechts und damit Teil des demokratischen Systems der Eidgenossenschaft. Beim aktiven Wahlrecht gibt es einige Besonderheiten zu beachten. So ist etwa die Auffindbarkeit in einem Wählerverzeichnis die Bedingung, dieses ausüben zu können. Auch kannst du nur unter bestimmten Bedingungen deine Stimmabgabe durchführen, insofern du nicht als Schweizer giltst. Das aktive Wahlrecht ist dabei die Grundvoraussetzung für Wahlen auf eidgenössischer, kantonaler und regionaler Ebene. Schliesslich heisst aktives Wahlrecht nichts anderes als das Recht darauf, wählen zu dürfen.
Finanzierungsgeschäfte sind eine komplexe Sache. Forderungsabtretung und Factoring – das klingt nach Wirtschafts- und Rechtslehre. Damit hat man ja im Alltag nichts zu tun, so werden viele denken. Einen Kredit aufnehmen, einen Darlehensvertrag abschliessen – mit solchen Dingen haben allerdings nicht wenige von uns schon Erfahrung. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzen muss, wird oft mit einer Reihe von abstrakten Bezeichnungen konfrontiert. Eine davon ist die Zession. Klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht, wenn man darüber Bescheid weiss…