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Es gibt in der Schweiz seit dem 1. Januar 2015 zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge: den Privatauszug und den Sonderprivatauszug. Der Privatauszug entspricht dem bisherigen Strafregisterauszug. Er reicht für die meisten Verwendungen problemlos aus. Sonderprivatauszüge dürfen nur dann bestellt werden, wenn es um eine Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder zu anderen Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit geht. Das trifft zum Beispiel auf Grundschullehrer, Kinderärzte, Pflegekräfte in Behinderten- und Pflegeheimen oder auch auf Trainier in Kinder-Sportvereinen zu. Ziel des Sonderprivatauszugs ist es, schutzbedürftige Menschen noch besser gegen Gewalt oder sexuelle Übergriffe zu schützen. Um einen Sonderprivatauszug zu bestellen, brauchst du eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass er dieses Dokument benötigt.
Im schweizerischen Strafregister sind alle Urteile festgehalten, die von der Justiz wegen Vergehen und Verbrechen gefällt wurden. Urteile wegen Übertretungen werden nur dann vermerkt, wenn sie ein Berufsverbot nach sich gezogen haben. Wenn bestimmte Fristen abgelaufen sind, werden die Informationen über Urteile teilweise wieder gelöscht. Wie lange diese Fristen sind, hängt von der ausgesprochenen Strafe ab. Üblich sind zehn bis 15 Jahre, teilweise auch länger. Im Sonderprivatauszug sind nur solche Urteile vermerkt, die ein Berufs- oder Kontaktverbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen enthalten.
Strafregisterauszüge können für ganz unterschiedliche Zwecke gebraucht werden, zum Beispiel:
Egal für welche Verwendung: Jede Privatperson kann einen Privatauszug aus dem Strafregister nur über sich selbst bestellen, nie über andere Personen. Um das zu bestätigen, ist eine Ausweiskopie und deine Unterschrift nötig. Auch dein Arbeitgeber kann die Informationen nicht einfach einholen, sondern braucht immer deine aktuelle Genehmigung dafür. Du kannst allerdings einen Stellvertreter benennen, der für dich einen Strafregisterauszug bestellen darf. Oder du lässt den Auszug direkt an eine Drittperson zustellen, zum Beispiel an deinen Arbeitgeber oder deinen Vermieter. Zusätzlich können bestimmte Behörden bei Bedarf Einsicht in die Daten nehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Migrations-, Einbürgerungs- und Strafjustizbehörde.
Das Strafregister in der Schweiz wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Dort kannst du ihn bestellen, und zwar online oder am Postschalter deiner Gemeinde beziehungsweise in der Gemeindeverwaltung deiner Stadt. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Bestellung, die gleichwertig behandelt werden:
Egal ob in elektronischer Form oder auf Papier: Ein Strafregisterauszug kostet CHF 20.00. Dieses Geld ist im Voraus zu bezahlen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder du zahlst direkt in deiner Stadt und legst dann den Einzahlungsschein bei der Bestellung bei. Oder du zahlst bei der Bestellung online. Das ist per Kreditkarte, TWINT oder PostFianceCard möglich. Genauere Informationen findest du auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz. Übrigens: Manchmal ist eine Beglaubigung des Dokuments nötig, zum Beispiel für einen Visumsantrag. In diesem Fall erhöhen sich die Kosten um weitere 20 Franken.
Arbeitgeber, Vermieter und Co. brauchen natürlich einen recht aktuellen Strafregisterauszug. Nur so ist sichergestellt, dass er vollständig ist und alle wichtigen Informationen enthält. Genaue Grenzen für die Gültigkeit sind jedoch nicht festgelegt. Der Empfänger entscheidet, wie aktuell der Auszug sein muss, um noch akzeptiert zu werden. Frage im Zweifel vorher nach, ob du einen neuen Strafregisterauszug bestellen musst.
Bürgschaften sind in der Geschäftswelt üblich, wenn ein Gläubiger die Garantie benötigt, dass ein Schuldner oder Kreditnehmer seiner Zahlung nachkommt. Die Sicherheiten ermöglichen oftmals überhaupt den Vertragsabschluss, so dass auf jeden Fall der Gläubiger sein Geld erhält. Bürgschaften werden in der Regel als Kredit bei der Bank beantragt, wobei die Bank dann der Bürge ist. Daneben gibt es auch andere Möglichkeiten für Bürgschaften, die zur Verfügung stehen und immer eine Haftung für die Schuldnersumme darstellen.
Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.
Während in anderen Ländern der Gerichtsschreiber als Beruf bereits veraltet ist, bleibt er in der Schweiz weiterhin ein häufig gewählter Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Er übernimmt dabei auch wichtige Aufgaben in einer Anwaltskanzlei und am Bundesgericht. Der Gerichtsschreiber ist heutzutage wieder gefragt, da die Schweizer Gerichte stark überlastet sind und der Gerichtsschreiber auch für die Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt. Er ist in der Schweiz mit einem grossen Aufgabenspektrum betraut und sogar in die Entscheidungsfindung des Urteils involviert.
Du kennst den Satz von Gewinnspielen, Lotterien und Preisausschreiben: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ steht da, häufig sehr klein und kaum lesbar. Diesen Satz findest du bei dem Gewinnspiel auf der Müslipackung genauso wie beim Kreuzworträtsel in der Tageszeitung und anderen Spielen. Gleich dahinter ist normalerweise vermerkt, dass Mitarbeiter und Personen aus deren unmittelbarem Familienkreis von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Was genau bedeuten diese Aussagen für die Verlosung? Wir haben uns schlau gemacht und die häufigsten Fragen zu dieser Phrase samt Antworten für dich zusammengetragen.
Nur einen kurzen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Beim Linksabbiegen hast du das entgegenkommende Fahrzeug übersehen und es hat heftig geknallt. Für den entstandenen Blechschaden am anderen Auto musst du nun aufkommen. Du stehst in der gesetzlichen Haftpflicht, Schadenersatz zu leisten – in voller Höhe und zeitlich unbegrenzt. Da die finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls schnell enorme Höhen annehmen können, ist eine Haftpflichtversicherung in der Schweiz, auch als Motorfahrzeughaftpflichtversicherung bezeichnet, für jeden Fahrzeughalter obligatorisch. Alles, was du über diesen notwendigen Versicherungsschutz wissen solltest, erfährst du im folgenden Ratgeber.
Diskriminierung ist ein schwieriges Thema. Wo sie beginnt und wer betroffen ist, ist oftmals eine Sache der Rechtsauslegung. Die Gesetze in der Schweiz sind dahingehend nämlich nicht abschliessend formuliert, sondern Gegenstand einer fortlaufenden gesellschaftlichen und politischen Debatte. Dennoch gehört Diskriminierung jedweder Form zu den unangenehmen Dingen, die fast jeder Mensch, der einer von vielen möglichen Gruppen angehört, schon erfahren hat – sei sie bewusst oder unbewusst durch andere ausgeübt worden. Insgesamt nimmt die Diskriminierung gegenüber verschiedenen Gruppen ab. Doch immer wieder kommt es zu unschönen Diskriminierungsfällen.