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Die fürsorgerische Unterbringung nach dem Zivilgesetzbuch der Schweiz regelt Massnahmen, die dich zwangsweise an einen Ort (in eine Psychiatrie) bringen und dort für eine gewisse Zeit festhalten. Es handelt sich dabei um einen Eingriff in deine persönliche Bewegungsfreiheit. Erfolgt eine Medikation, wird zudem dein Recht auf körperliche Selbstbestimmung beschnitten. Deshalb ist es streng reglementiert, wann Zwangseinweisungen dieser Art durchgeführt werden dürfen. Die Schweiz hat allerdings den höchsten Anteil – nämlich circa 25 Prozent (Umfrage aus 2009) – aller nicht freiwilligen Einweisungen in Psychiatrien vorzuweisen.
Ein fürsorgerischer Freiheitsentzug kann nur unter folgenden Bedingungen angeordnet und durchgeführt werden:
Du siehst also: Die Hürden, wann eine fürsorgerische Unterbringung gerechtfertigt ist, sind hoch. Allerdings kann dennoch im Zweifel eine Zwangseinweisung erfolgen – beispielsweise bei Suchtkranken und verwahrlosten Menschen, die zwar nicht psychisch krank sind, aber dennoch unmittelbare medizinische oder pflegerische Versorgung benötigen. Ob eine Unterbringung über einen längeren Zeitraum erfolgt, wird dann entschieden.
Streits und Vorfälle, bei denen Gefahr für dich oder Dritte besteht, machen eine fürsorgerische Unterbringung häufig notwendig. Dies kann beispielsweise gelten, wenn Drogen, Alkoholsmissbrauch oder psychische Störungen im Spiel sind. Die Polizei kann dich zwar nicht zwangseinweisen lassen, da es sich beim fürsorgerischen Freiheitsentzug nicht um eine polizeiliche Massnahme handelt. Wohl aber kann dich beispielsweise ein Arzt oder eine eingeschaltete Behörde in eine Psychiatrie bringen lassen. Dem gehen in der Regel medizinische Tests, eine Alkohol-Kontrolle und ähnliche Prüfungen voraus.
Die Behörden für Kindes- und Erwachsenenschutz sind in den Kantonen die ersten Instanzen, die dafür zuständig sind, den fürsorgerischen Freiheitsentzug anzustossen. Jedoch haben diese Behörden in jedem Kanton das Recht, diese Aufgabe zu delegieren. Dies führt dazu, dass sehr viele Ärzte, darunter Hausärzte, Krankenhausärzte und Notfallärzte, dazu berechtigt sind, einen fürsorgerischen Freiheitsentzug anzuordnen. Sie müssen diesen aber zwingend ausreichend begründen. Gibt es keine Begründung, ist die Anordnung zum fürsorgerischen Freiheitsentzug immer nichtig.
Wenn bei dir einmal eine fürsorgerische Unterbringung für notwendig erachtet wurde, hast du viele Möglichkeiten, dagegen anzugehen und nach ersten, eventuell zwingenden medizinischen Massnahmen, deine eigene Entlassung zu beantragen. Grundsätzlich hast du ein Recht auf Folgendes:
Das Gesuch auf Entlassung kannst du sofort nach Ankunft stellen. Es muss zügig beantwortet werden. Du kannst auch Auskunft darüber verlangen, welches Gericht in deinem Fall zuständig ist, und dieses anrufen. Grundsätzlich gilt zudem bei Behandlungen, dass du diesen zustimmen musst, insofern du zurechnungsfähig bist.
In der Regel ist es die Polizei, die den Stein ins Rollen bringt. Trifft sie etwa nach einem missglückten Suizid, welcher ein häufiger Grund für eine fürsorgerische Unterbringung ist, ein, wird sie in der Regel die zuständige Behörde und den Hausarzt kontaktieren. Im Rahmen der Erstbehandlung wird schnell entschieden, ob eine Einweisung in eine Psychiatrie sinnvoll ist. Ist dies der Fall, wird man versuchen, den Betroffenen hierzu zu überreden. Er soll sich freiwillig in Therapie begeben. Scheitert dies, erfolgt die Einweisung unter Zwang.
Die fürsorgerische Unterbringung ist immer wieder ein Grund für Streit vor Gerichten. Das Gesetz sieht explizit vor, dass eine Form von Hilflosigkeit gegeben sein muss, damit ein fürsorgerischer Freiheitsentzug rechtens ist. Das Bundesgericht hat darüber hinaus mit dem BGE 138 III 593 E.3 festgestellt: «Insbesondere sieht das Gesetz keine fürsorgerische Freiheitsentziehung allein wegen Fremdgefährdung vor». Das Bundesgericht muss immer wieder verhandeln, ob beispielsweise eine fürsorgerische Unterbringung nach Verbüssung einer Haftstrafe rechtens ist oder ob eine solche Zwangsmassnahme im Falle von leicht geistig Behinderten ohne ausreichende Betreuung notwendig ist. Festgelegt hat das Bundesgericht aber, dass Hilflosigkeit und Selbst- beziehungsweise Fremdgefährdung gegeben sein müssen, damit ein fürsorgerischer Freiheitsentzug angemessen ist.
Üble Nachrede, falsche Anschuldigungen und Verleumdungen können zu einer Rufschädigung führen. Die Betroffenen haben dann unter den sozialen und beruflichen Folgen zu leiden. Wenn du dich dagegen wehren möchtest, musst du schnell handeln, denn die Fristen für einen Strafantrag sind recht kurz. Was du bei Rufschädigung in der Schweiz tun kannst, sagen wir dir hier.
Neben Festgehältern zahlen Unternehmen und Geschäftsführer an ihre Mitarbeiter häufig auch Tantiemen aus, die unabhängig von der Arbeitsleistung sind und sich eher auf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmens beziehen. Daher unterscheidet sich die Tantieme noch einmal von einer Provision, die leistungsbezogen ist oder nach erfolgreichem Geschäftsabschluss erfolgt. Mehr zum Thema Tantiemen gibt es hier.
In der einen Woche bei Mama, in der anderen bei Papa – für immer mehr getrennte Familien ist die alternierende Obhut eine sinnvolle und praktikable Form der Umgangsregelung mit Kindern. Beide Elternteile kümmern sich (zeitlich) gleichberechtigt um den Nachwuchs, der damit ein Zuhause sowohl bei der Mutter als auch beim Vater hat. Welche Kriterien für die alternierende Obhut erfüllt sein müssen, welche Möglichkeiten, aber auch mögliche Probleme es dabei geben kann, erklären wir dir in unserem Ratgeber.
Es gibt zahlreiche Situationen, die anwaltliche Hilfe oder das Einreichen einer Klage erfordern. Das betrifft eine ungerechtfertigte Kündigung genauso wie in der Geschäftswelt die Produktkopie des eigenen Designs durch die Konkurrenz. Ob Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht: durch eine einstweilige Verfügung kann der Rechtsschutz schneller bewirkt werden, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht. Das Gerichtsverfahren wird bereits ohne Anhörung eingeleitet, bis es zum eigentlichen Hauptverfahren kommt. Das umfasst den Schutz vor Gewalt ebenso die Klärung eines Urheberrechts.
Die Vaterschaftsanerkennung ist besonders für unverheiratete Paare ein Thema. Das Gesetzbuch der Schweiz beinhaltet bestimmte Voraussetzungen, wobei der biologische Vater nicht immer auch der rechtliche Vater ist. Ist die Mutter darüber hinaus zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, gilt der Ehemann als Vater, auch wenn jemand anderes angibt, der leibliche Vater zu sein. Hier muss die Vaterschaft vor einem Gericht angefochten werden.
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es häufig ein heikles Thema: Geht es um das Konkurrenzverbot, können auf beiden Seiten viele Fragen aufkommen, die nicht selten zu Streit führen, weil Uneinigkeit herrscht. Damit dir das nicht passiert, gilt es, auf einige Punkte im Arbeitsvertrag zu achten. Hier kannst du herausfinden, wie das Konkurrenzverbot definiert wird, wann es sinnvoll und vor allem gültig ist.