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Kündigungsfrist Probezeit – alle wichtigen Rechte und Pflichten

Kündigungsfrist Probezeit – alle wichtigen Rechte und Pflichten

Beginnst du einen neuen Job, kommt auf dich eine aufregende Zeit, aber auch eine Menge Ungewissheit zu. Denn ob die neue Arbeitsstelle tatsächlich so vielversprechend und spannend ist, wie anfangs angenommen, stellt sich meist erst nach einigen Wochen heraus. Manchmal passt es einfach nicht – die Tätigkeit macht keinen Spass, das Arbeitsklima ist schlecht oder du kannst die Ansprüche deines Chefs nicht erfüllen. Aus diesem Grund sieht das Schweizer Arbeitsrecht eine Probezeit vor, die es dir und deinem Arbeitgeber erlaubt, den Job kurzfristig und ohne Begründung zu kündigen. Alle Regeln für die Kündigungsfrist während der Probezeit erfährst du hier.

Wie regelt das Schweizer Arbeitsrecht die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt in der Schweiz grundsätzlich sieben Kalendertage. Dementsprechend werden auch Wochenend- und Feiertage in die Frist eingerechnet. An diese gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist muss sich sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gemäss dem Schweizer Arbeitsrecht halten. Wie lang die Probezeit ist, hängt dabei vor allem vom Arbeitsverhältnis ab. Unterschieden wird hier zwischen:

  • einem unbefristeten Arbeitsvertrag: Die gesetzlich vorgeschriebene Probezeit von einem Monat kann vertraglich aufgehoben und gekürzt, aber auch auf bis zu drei Monate verlängert werden.
  • einem befristeten Arbeitsvertrag: Eine rechtliche Grundlage für die Probezeit gibt es nicht, eine individuelle Vereinbarung ist aber möglich.
  • einem Ausbildungsvertrag: Der Schweizer Gesetzgeber sieht eine Probezeit von einem Monat vor. Eine Verlängerung auf bis zu sechs Monate ist in Ausnahmefällen möglich. Eine Verkürzung ist dagegen nicht vorgesehen.

Welchen Kündigungszeitpunkt solltest du für die Kündigungsfrist in der Probezeit beachten?

Während der Probezeit kann die Kündigung zu jedem beliebigen Zeitpunkt ausgesprochen werden. Gültig ist die Kündigung mit dem Tag, an dem sie der Adressat, also Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer, erhalten hat. Die Regelung zum Kündigungszeitpunkt gilt sogar

  • bevor der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufgenommen hat – der Arbeitgeber muss dann aber den Lohn für die Zeit der Kündigungsfrist auszahlen
  • bis zum letzten Tag der Probezeit – auch in diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit dann noch sieben Tage

Wie unterscheidet sich die normierte Kündigungsfrist von der Kündigungsfrist während der Probezeit?

Genau wie für die Kündigungsfrist in der Probezeit gibt es beim Arbeitsrecht in der Schweiz gesetzliche Regelungen auch für die normierte Kündigungsfrist. Folgende normale Kündigungsfristen sind für beide Vertragspartner (sowohl Arbeitgeber als auch den Arbeiter) bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gemäss Obligationenrecht Artikel 335b und 335c vorgesehen:

  • im ersten Dienstjahr: ein Monat zum Monatsende
  • ab dem zweiten bis zum neunten Dienstjahr: zwei Monate zum Monatsende
  • ab dem zehnten Dienstjahr: drei Monate zum Monatsende

Vom Arbeitsrecht abweichende Regelungen sind zulässig, sofern diese alle Arbeitnehmer eines Unternehmens betreffen und sie in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgehalten sind. Ab dem zweiten Dienstjahr darf die normierte Kündigungsfrist jedoch nicht kürzer als einen Monat ausfallen.

Welche formalen Anforderungen benötigt eine Kündigung in der Probezeit?

Sofern die Kündigungsfrist während der Probezeit eingehalten wird, gibt es grundsätzlich keine formalen Regeln. Beide Vertragspartner können die Kündigung in dieser Zeit formlos aussprechen. Eine mündliche Kündigung ist zwar zulässig, jedoch raten Experten davon: Gibt es keine schriftlichen Unterlagen darüber, wird es für dich schwer, einen Beweis über die erfolgte Kündigung und getroffene Vereinbarungen zu erbringen. Auch eine Begründung für die vorzeitige Kündigung ist nicht notwendig, es sei denn der Adressat der Kündigung wünscht dies ausdrücklich.

Welche Regeln gelten für die Kündigungsfrist in der Probezeit bei besonderen Ereignissen?

Erkrankst du während der Probezeit oder hast einen Unfall, dann kann die Probezeit für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit um maximal drei Monate verlängert werden. Kündigungen sind auch während der Ausfallzeit möglich. Übrigens: Auch eine Schwangerschaft kann in der Probezeit weitreichende Konsequenzen haben, denn auch dann bist du nicht vor einer Kündigung geschützt. Allerdings bist du nicht dazu verpflichtet, die Schwangerschaft während der Probezeit anzuzeigen.

Warum ist die Kündigungsfrist in der Probezeit für beide Vertragspartner so kurz?

Wie der Name bereits suggeriert, soll die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses dazu dienen, die neue Stelle "auszuprobieren" beziehungsweise den Angestellten "auf die Probe zu stellen". In dieser ersten Zeit können sich beide Vertragspartner gegenseitig kennenlernen und herausfinden, ob die Zusammenarbeit in fachlicher und persönlicher Hinsicht passt. Ist das nicht der Fall, kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne weitere Begründung schnellstmöglich auflösen.

Welche Regeln gelten für Urlaubstage während der Probezeit?

Einen Anspruch auf Urlaubstage hast du auch während der Probezeit. Erfolgt eine Kündigung in dieser Zeit, gilt die Regelung, dass du die Urlaubstage entweder ausgezahlt bekommst oder diese noch in Anspruch nehmen kannst. Die Anzahl der Urlaubstage ergibt sich anteilig aus den gesamten vertraglich vereinbarten Urlaubstagen des Jahres.

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