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Die Kündigungsfrist ist bei jedem Arbeitgeber unterschiedlich. Wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, dann gilt die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist. Häufig ist es so, dass die Kündigungsfrist einen Monat beträgt und du bis zum 15. oder bis zum Ende eines Monats deine Kündigung einreichen musst. In der Probezeit gilt dagegen eine verkürzte Kündigungsfrist, die sich auf einen Zeitraum von zwei Wochen bezieht. In dieser Zeit können also sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb von 14 Tagen beenden. Es gibt jedoch auch gesonderte Arbeitsverträge, in denen die Kündigungsfrist anders geregelt ist. Sieh deshalb in jedem Fall in deinem Arbeitsvertrag nach, was für dich gilt. Das Datum bezieht sich dabei immer auf den Empfang der Kündigung, also nicht auf das Datum des Absendens.
Eine wirksame Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Gleiches gilt bei Kündigungen seitens des Arbeitgebers. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung zum Beispiel per Telefon oder in einem persönlichen Gespräch ist nicht gültig und auch eine E-Mail reicht für eine Kündigung nicht aus. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch bedürfen Kündigungen immer der Schriftform und die elektronische Form ist derzeit noch ausgeschlossen. Deshalb solltest du deine Kündigung trotz digitalem Zeitalter in jedem Fall schriftlich verfassen und mit der Post verschicken oder noch besser persönlich abgeben.
Das Verfassen eines Arbeitszeugnisses ist bei den meisten Unternehmen keine Selbstverständlichkeit. Auch rechtlich ist es nicht eindeutig geklärt, ob ein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Solltest du dieses jedoch dringend – beispielsweise für zukünftige Bewerbungsschreiben – benötigen, so solltest du deinen Chef in jedem Fall um die Ausfertigung eines Arbeitszeugnisses bitten. Wenn dein Chef mit deiner Arbeit zufrieden war und das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten als sehr zufriedenstellend wahrgenommen wurde, so wird dein Chef dir sicherlich dieses auch gerne schriftlich mitgeben. Sollte das Arbeitsverhältnis dagegen eher schlecht gewesen sein, so würde dir das Arbeitszeugnis vermutlich nicht weiterhelfen, da es nicht sonderlich positiv ausfallen würde.
Es gibt einige Aspekte, die in der schriftlichen Kündigung enthalten sein müssen. Welche das sind, zählen im Folgenden auf:
Laut Arbeitsrecht musst du bei deiner schriftlichen Kündigung keinen Kündigungsgrund angeben. Wenn du eine ordentliche und fristgerechte Kündigungsart wählst, so bist du nicht gehalten, deinem Chef den Grund für deine Kündigung mitzuteilen. Handelt es sich um ein gutes Arbeitsverhältnis, so kannst du deinem Chef natürlich von den Gründen erzählen. Vorschriften, die dich dazu verpflichten, gibt es allerdings nicht. Sollte sich der Kündigungsgrund nicht auf Unzufriedenheit am Arbeitsplatz, sondern auf externe Gründe (beispielsweise Umzug in eine andere Stadt) beziehen, so kannst du diese Information ruhig weitergeben. Mit einem ehrlichen Feedback ist in der Regel jedem Arbeitgeber geholfen.
Wenn du deine Kündigung so früh wie möglich einreichen möchtest, beispielsweise um die Frist nicht zu verpassen, so kannst du sie auf einen späteren Termin datieren. Wichtig ist hierbei, dass du in deiner Kündigung das Datum der Aufhebung des Arbeitsvertrages deutlich machst. Ansonsten könnte es zu Missverständnissen kommen, sodass das Unternehmen beispielsweise die nach Arbeitsrecht oder Vertrag vorgegebene Kündigungsfrist als Aufhebungsdatum betrachtet. Auch wenn es nach Arbeitsrecht nicht vorgeschrieben ist, so freuen sich die meisten Chefs über eine möglichst frühzeitige Kündigung, da sie so umso mehr Zeit haben, einen geeigneten Nachfolger zu finden.
Sollte es bei deiner Kündigung zu Problemen kommen, so ist der erste Schritt, zunächst zu kontrollieren, ob du einen Fehler gemacht hast. Egal, ob es um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder einer Wohnung geht – es handelt sich bei allen Kündigungsarten um eine formale Angelegenheit, die durch das Bundesgesetzbuch geregelt ist. Welche Mitarbeiter welche Rechte haben, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind und viele weitere Fragen, sind im Arbeitsvertrag und im Bundesgesetzbuch geregelt. Sofern es hier Probleme gibt, du nach deiner Ansicht jedoch keine Fehler gemacht hast, schaltest du am besten einen Anwalt ein.
Der Begriff Immission ist weniger verbreitet als die Emission, die vor allem vor dem Hintergrund der Umweltdebatte wichtig ist. Die Immission richtet den Blick auf den oder das Geschädigte: Wie wirken sich Strahlen, Luftverunreinigungen, Lärm oder Schadstoffe aus? Welche Schäden entstehen und welche Einschränkungen gibt es durch verschiedene Emissionen? Sich mit Immission zu beschäftigen, heisst daher immer, sich mit Ursache und Wirkung zu befassen. Das ist nicht nur im Umweltkontext wichtig, sondern beispielsweise auch im Baurecht und insbesondere im Schweizer Nachbarschaftsrecht. Denn Immissionen haben nicht nur vermeintlich grosse Themen, wie etwa die Stickstoffbelastung, zum Thema, sondern auch kleine wie Zigarettenrauch.
Wenn sich zwei Ehepartner scheiden lassen und dabei wohlmöglich noch gemeinsame Kinder haben, kommt es häufig zu Rechtsproblemen. Doch nicht nur in Sachen Scheidung, sondern auch bei einer scheinbar intakten Familie kann es schnell zu Konflikten kommen. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Kindeswohl nicht beachtet wird und Behörden beauftragt werden, einzelne Familienkonstellationen genauer zu betrachten. Auf der rechtlichen Seite bildet hier das Familienrecht die Grundlage zur rechtlichen Orientierung in allen Fragen rund um das Thema Familie. Welche Angelegenheiten im Rechtsgebiet des Familienrechts geregelt werden, erfährst du hier.
Ein Eheschutzverfahren kann sinnvoll sein, wenn Ehefrau oder Ehemann die Trennung möglichst schnell einleiten möchten. Das kann beispielsweise angebracht sein, wenn die Ehe von Gewalt geprägt wird. Ursprünglich sollte das Eheschutzverfahren dazu dienen, den Eheleuten noch einmal Bedenkzeit einzuräumen und eventuell wieder zu einem gemeinsamen Leben zu finden. Mittlerweile wird in einem Eheschutzverfahren vielmehr die Vorbereitung zur Scheidung gesehen. Wichtige Entscheidungsfragen, wer zum Beispiel die Wohnung weiterhin nutzen darf und in wessen Obhut die Kinder leben sollen, können vorab in einem Eheschutzverfahren gerichtlich geklärt werden.
Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.
Das Mietrecht ist gesetzlich geregelt und enthält dabei als Teilbereich das Wohnraummietrecht. Dieses ist für alle Privatpersonen von Bedeutung, wobei die Vorschriften vor allen Dingen dem Schutz des Mieters dienen. Abgegrenzt ist es vom gewerblichen Mietrecht, das wiederum alle Räume beinhaltet, die nicht zum Wohnen genutzt werden. Das Mietrecht umfasst alle Regelungen rund um das Haus, die Wohnung und das damit verbundene Eigentum.
Ein Streit mit dem Nachbarn, die Ehescheidung oder unklare Erbverhältnisse machen den Gang zum Anwalt nötig. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, spart unter Umständen viele Tausend Franken ein. Prozesskosten, Anwälte, Behörden bekommen beim Rechtsstreit nicht wenig Geld. Hier springt die Rechtsschutzversicherung ein und verhilft dir zu deinem Recht. Auch in gewerblichen Fällen, bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Personal etwa, gibt es die passende Versicherung. Erfahre mehr über die verschiedenen Rechtsschutzversicherungen und die geeignete Versicherung für jeden Fall.