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Beim Eheschutzverfahren handelt es sich um ein summarisches Verfahren. Summarische Verfahren sind so gestaltet, dass sie einfacher und schneller durchgeführt werden können als ordentliche Verfahren. In der Regel ist bei einem Eheschutzverfahren nur eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Ziel der mündlichen Verhandlung ist die Einigung der Ehegatten.
Das Eheschutzverfahren sieht folgende Schritte vor:
Möchte einer der Ehegatten den in der Anhörung getroffenen Entscheid des Eheschutzgerichts nicht akzeptieren, gibt es die Möglichkeit, in Berufung zu gehen und sich an die obere kantonale Instanz zu wenden. Im Zivilprozessrecht sind für sogenannte Appellationsverfahren die Obergerichte zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich in zweiter Instanz auch an das Bundesgericht wenden.
Eingeleitet werden kann das Eheschutzverfahren durch einen oder beide Ehegatten, indem diese ein schriftliches oder mündliches Gesuch einreichen. Diesem Gesuch kann eine Begründung für die Einleitung des Eheschutzverfahrens beigelegt werden oder es handelt sich um ein reines Rechtsbegehren. Neben dem Einreichen eines Gesuchs müssen einige weitere Voraussetzungen gegeben sein:
Zu den familiären Pflichten, die von einem oder beiden Ehegatten vernachlässigt werden könnten, gehören unter anderem:
Es kann nicht jede geringfügige Verletzung dieser Pflichten genutzt werden, um ein Eheschutzverfahren einzuleiten. Die Pflichtverletzung muss ein erhebliches Ausmass haben. Jeder Konflikt zwischen Eheleuten wird als Einzelfall gewertet und beurteilt.
Im Vergleich zu einer Scheidung kann ein Eheschutzverfahren auch dann eingeleitet werden, wenn einer der Ehegatten nicht einverstanden ist. Die Eheleute müssen zur Einleitung der Eheschutzmassnahmen nicht erst für einige Zeit getrennt leben.
Im Eheschutzverfahren kann zwar eine Gütertrennung angeordnet werden, aber erst in der Scheidung wird über den Ausgleich der beruflichen Vorsorge entschieden. Auch die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Im Eheschutzverfahren kann entschieden werden, dass die Familienwohnung für einen bestimmten Zeitraum nur von einem der Ehegatten benutzt werden darf. Der Entscheid über den Übertrag des Mietvertrags auf nur einen Ehegatten erfolgt erst im Scheidungsverfahren. Als summarisches Verfahren ist das Eheschutzverfahren zudem schneller und einfacher abzuwickeln als eine Scheidung. Während des Eheschutzverfahrens sind beide Ehegatten zudem noch gegenseitig erbberechtigt.
In der Regel wendet sich der Ehemann oder die Ehefrau an das Gericht im jeweiligen Wohnort. Das Kantonsgericht ist die richtige Anlaufstelle, wenn ein Ehegatte oder beide ein Eheschutzverfahren einleiten möchten. Ehemann oder Ehefrau können sich mit ihrem Gesuch direkt an das Kantonsgericht wenden. Auf den Termin der Hauptverhandlung muss man in der Regel je nach Auslastung des Gerichts einige Wochen warten.
Der Richter kann im Zuge des Eheschutzverfahrens verschiedene Eheschutzmassnahmen anordnen. Diese gelten natürlich nur vorübergehend und haben in der Regel so lange Bestand, bis das gemeinsame Leben wieder aufgenommen wird. Kommt es dauerhaft zu einer Trennung oder Scheidung, können die Eheschutzmassnahmen im Scheidungsverfahren erneut verhandelt werden. Im Rahmen des Eheschutzverfahrens kann der Richter die Ehegatten beispielsweise an ihre ehelichen Pflichten erinnern und ihnen zu einer freiwilligen Ehe- und Familienberatung raten.
Zudem können weitere Eheschutzmassnahmen angeordnet werden:
Es besteht keine Verpflichtung, sich bei einem Eheschutzverfahren von einem Anwalt vertreten zu lassen. Eine anwaltliche Vertretung empfiehlt sich jedoch, wenn sich die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten lässt.
Nach einer Trennung kommen auf beide Ex-Partner Zahlungsverpflichtungen zu, die über die Kosten einer rechtskräftigen Scheidung hinausgehen können. Hierzu gehören vor allem Unterhaltsleistungen sowohl gegenüber dem ehemaligen Ehegatten als auch gegenüber den Kindern. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder, so besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung. Daneben taucht auch regelmässig auch der Begriff „Alimente“ auf. Was genau darunter zu verstehen ist und wann diese gezahlt werden müssen, erfährst du in diesem Artikel.
Im Gegensatz zur normalen Kündigung, die entweder vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgeht, erfolgt ein Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einverständnis. Diese Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann zum sofortigen Zeitpunkt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Im Gegensatz zur normalen Kündigung, bei welcher diverse Fristen und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden müssen, ist ein solcher Auflösungsvertrag recht flexibel gestaltbar. Hier liegt einer der wesentlichen Vorteile des Aufhebungsvertrages. Möchtest du also schnellstmöglich eine neue Arbeitsstelle antreten, ohne das Beschäftigungsjahr zu beenden, solltest du mit deinem Arbeitgeber über einen Auflösungsvertrag nachdenken.
In bestimmten Ländern, darunter auch in der Schweiz, ist der Begriff der Retention im Recht weiterhin geläufig und wird entsprechend unter der Bezeichnung angewendet. Das Retentionsrecht soll vor allem den Gläubiger schützen und die Zahlungsmoralität des Schuldners verbessern. Eine Sache darf so lange einbehalten werden, bis die Schuld und Forderung beglichen ist. Bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners darf der Gläubiger das Pfand behalten oder weiter veräussern.
Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass Menschen nach einem schweren Unfall, in gesundheitlich schwierigen Situationen und bei einem Heimeintritt nach ihrem eigenen Willen versorgt werden. Aber wie soll ein Mensch, der bewusstlos, komatös oder psychisch sehr eingeschränkt ist, seinen Willen äussern? Mit der Patientenverfügung steht in der Schweiz ein Formular bereit, in dem du schon vor dem Eintreten einer solchen Situation einen Vorsorgeauftrag gibst. Du triffst damit Entscheidungen proaktiv und entlastest nahestehende Personen im Ernstfall – denn wenn keine schriftliche Verfügung vorliegt, müssen diese die Entscheidungen treffen.
Wer eine neue Immobilie für sich nutzen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist, sie ich per Kauf zum Eigentum zu machen. Darüber hinaus gibt es Varianten, bei denen lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum gegen einen Geldbetrag überlassen wird. Diese sind vorrangig der Mietvertrag und der sogenannte Pachtvertrag. Gerade bei Letzterem herrschen bei vielen Unklarheit. Die häufigsten Fragen rund um das Thema Pachtvertrag wollen wir daher in diesem Artikel einmal kurz beantworten.
Dir passiert ein Unfall, du wirst krank oder kannst aus persönlichen Gründen nicht mehr die Arbeit antreten? Die Lohnfortzahlung im Arbeitsrecht ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es zu einer Arbeitsverhinderung kommt. Trotzdem kann es auf den ersten Blick verwirrend sein, wenn wir unseren Vertrag nicht ganz durchblicken. Das Arbeitsrecht hat dafür klare Regelungen geschaffen, wenn es um die Lohnfortzahlungspflicht für Arbeitgeber geht.