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Mit dem ehelichen Güterrecht werden folgende Punkte geregelt:
Die im Gesetz vorgegeben Regelungen können du und dein Partner bei Bedarf in einem gewissen Rahmen anpassen. Diese Anpassungen werden am besten in einem Ehevertrag festgehalten.
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der sogenannte ordentliche Güterstand. Wenn du und dein Ehepartner nichts anderes vereinbart, gilt dieser Güterstand und die Vermögensverhältnisse sind so aufgeteilt, wie es das Güterrecht vorsieht. Wollt ihr eine andere Aufteilung oder einen anderen Güterstand, benötigt ihr einen Ehevertrag. Die beiden weiteren Güterstanden, die ihr auswählen könnt, sind die Gütertrennung sowie die Gütergemeinschaft. Übrigens: Ein Ehevertrag muss immer öffentlich beurkundet werden. Dies wird in einem Notariat gemacht.
Das Eigengut der Ehepartner umfasst alle Vermögensteile, die bei der Schliessung der Ehe bereits vorhanden waren. Hinzu kommen Schenkungen oder Erbschaften. Auch persönliche Alltagsgegenstände und Kleidung gehören zum Eigengut. Zur Errungenschaft gehören die anderen Vermögenswerte, die während der Ehe dazu kommen und nicht für die täglichen Lebenshaltungskosten aufgebraucht werden. Das sind beispielsweise Einkommen aus Erwerbstätigkeit sowie Einkommen aus Kapitalertrag, auch wenn das dafür notwendige Kapital zum Eigengut zählt.
Bei der Gütertrennung gibt es im Gegensatz zu den anderen Güterständen nur Eigengut. Die Aufteilung der Gütermasse bei einer Scheidung ist dementsprechend einfach: Beide Ehepartner behalten ihr Eigengut. Bei einem Todesfall ist es genauso: Das Eigengut des verstorbenen Ehegatten ist das Erbgut, das gemäss Erbrecht unter den vorhandenen Erben aufgeteilt wird.
Der Güterstand der Gütergemeinschaft muss, genauso wie die Gütertrennung, durch einen Ehevertrag vereinbart werden. Falls im Ehevertrag nichts anderes vereinbart wird, fallen alle Vermögenswerte, die bei der Eheschliessung vorhanden waren, dem sogenannten Gesamtgut zu. Beim Todesfall eines Ehegatten erhält der andere Ehepartner das gesamte Vermögen. Anders ist die Aufteilung bei einer Scheidung. Dann erhält jeder der Ehegatten jenes Vermögen, das bei einer Errungenschaftsbeteiligung zum Eigengut zählen würde. Der Rest wird unter den Ehepartnern halbiert.
Der überlebende Ehegatte bekommt neben seinem Eigengut die Hälfte der Errungenschaft. Erbgut ist das Eigengut des verstorbenen Ehegatten sowie die andere Hälfte der Errungenschaft. Dieser Teil wird unter den Erben aufgeteilt, zu denen natürlich auch der überlebende Ehepartner gehört.
Nicht selten ist es so, dass der überlebende Ehegatte in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil die übrigen Erben ausbezahlt werden müssen. Manchmal muss sogar das gemeinsame Haus verkauft werden. Dem kann mit einem Ehevertrag entgegengewirkt werden. In einem solchen Vertrag können die Ehepartner Vereinbarungen treffen, die dafür sorgen, dass der überlebende Ehepartner gegenüber den gemeinsamen Kindern besser gestellt wird. Dabei ist aber immer ebenfalls das Erbrecht zu berücksichtigen.
Eine Lebensversicherung oder ein Erbvertrag sind weitere Möglichkeiten, den überlebenden Ehegatten gegenüber dem Rest der Familie besser zu stellen. Wenn etwa die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten sollen, müssen diese aber zustimmen. Es ist auch möglich, in einem Ehevertrag zu vereinbaren, dass der überlebende Ehepartner die gesamte Errungenschaft erhält. Dann wird nur noch das Vermögen unter den Erben aufgeteilt, das vor der Ehe bereits vorhanden war.
Wenn du selber eine Einzelfirma führst oder dies dein Ehepartner tut, solltest du dem Güterrecht besondere Beachtung schenken. Dies gilt ebenfalls wenn einer von euch beteiligt seid an einer
Wer eine Einzelfirma führt oder an einer der drei aufgeführten Personengesellschaften beteiligt ist, haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Wird nichts vereinbart, gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Diese ist genauso wie die Gütergemeinschaft problematisch, wenn der eine Ehepartner mit seiner Einzelfirma nicht erfolgreich ist oder wenn die Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, Konkurs geht. Vermögensrechtlich gehört in diesem Fall auch ein Teil des Vermögens des Ehepartners zur Haftungsmasse.
Wer nicht gerade im Bank- oder Finanzwesen tätig ist, wird heutzutage mit den Begriffen „Wechsel“ und „Orderscheck“ nicht mehr viel anfangen können. Mit höheren Geldbeträgen in Form von Scheinen hantieren wir kaum noch – geschweige denn mit Wertdokumenten in Papierform. Unvorstellbare Geldsummen werden heute innerhalb von Sekunden um die ganze Welt transferiert. Namenaktien und Wechsel scheinen da wie aus der Zeit gefallen. Doch es gibt sie noch. Und gerade in Zeiten unüberschaubarer Geldströme gewinnen sie wieder mehr an Bedeutung. Denn eine harmlose Klausel macht sie zu einem der sichersten Zahlungsmittel überhaupt …
Die Niederlassungsbewilligung, auch als Ausländerausweis bezeichnet, ist für alle in der Schweiz lebenden ausländischen Mitbürger ein wichtiges Dokument. Es berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt im Land, doch nicht nur das: Auch die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist mit diesem Dokument möglich. Diese Bewilligung wird von den meisten in der Schweiz lebenden Ausländern daher angestrebt, da sie an keinen Zweck und an keine Frist gebunden ist. Hast du dieses Dokument einmal erhalten, kann es dir nur wieder entzogen werden, wenn du straffällig wirst oder über einen längeren Zeitraum von Sozialhilfe lebst.
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.
Lärmbelästigung zählt zu den häufigsten Streitpunkten unter Nachbarn. Gerade in Mehrfamilienhäusern sind die Räume oft hellhörig, sodass der Lärmpegel der anderen Wohnung auf die eigene übergeht. Gerade dann, wenn Nachbarn unterschiedliche Interessen haben und die einen beispielsweise viele Partys feiern, während die anderen lieber ihre Ruhe haben, kommt es schnell zu Konflikten. Im Allgemeinen wird Lärmbelästigung dann schnell der Polizei gemeldet, die den Lärmpegelverursacher darauf hinweist und zur Unterlassung auffordert. Eine dauerhafte Lösung ist dies jedoch nicht. Was du bei Lärmbelästigung tun kannst, welche Ruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben sind und welche Rechte du hast, erfährst du hier.
Die Konventionalstrafe ist eine Strafe, die im Vertragsrecht Anwendung findet. In aller Regel handelt es sich um Geldstrafen, die bei Nichterfüllung einer Schuld fällig werden. Wenn also eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbracht wird, kann eine vorher festgesetzte Konventionalstrafe fällig werden. Die Formen dieser Strafen variieren stark und unterliegen grösstenteils der Vertragsfreiheit. Die Grundlage für diese Strafform bilden die Artikel 160 bis 163 des Schweizerischen Obligationenrechts (Stand: 2020). Letzteres ist Teil des Zivilrechts der Schweiz. Es handelt sich damit also auch um eine zwischen zwei Parteien vereinbarte Regelung.
Nutzungsrechte werden in vielen Bereichen eingeräumt und gestatten den Gebrauch von Sachen und Werken, die einen anderen Eigentümer haben oder urheberrechtlich geschützt sind. Sie beinhalten das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag. Genauso können durch ein eingeräumtes Nutzungsrecht bestimmte Rechte abgegeben werden, für die eine Lizenz notwendig ist. Nutzbare Sachen sind bewegliche Sachen, Immobilien und Grundstücke.