Leider unterstützen wir Internet Explorer nicht mehr.

Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.

Finde die besten Anwälte in deiner Nähe
>
Ratgeber-Übersicht
>
Die Gütertrennung in der Schweiz: Welche Vorteile bringt sie mit sich und für wen ist sie sinnvoll?

Die Gütertrennung in der Schweiz: Welche Vorteile bringt sie mit sich und für wen ist sie sinnvoll?

Viele Menschen in der Schweiz setzen, wenn sie heiraten, einen familienrechtlichen Ehevertrag auf und legen darin den Güterstand fest. Damit wird geklärt, wem in der Ehe was gehört, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt oder wenn Schulden gemacht wurden. Es gibt drei Möglichkeiten, den Güterstand festzulegen: als Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung. Häufig wird die Gütertrennung in der Schweiz gewählt.

Was bedeutet Gütertrennung?

Bei der Gütertrennung werden, wie der Name schon sagt, die Güter der Ehepartner getrennt. Das bedeutet genau: Jeder Ehepartner bleibt Besitzer seines Eigentums und verwaltet es. Das gibt beiden Ehepartnern eine finanzielle Unabhängigkeit voneinander. Eine Gütertrennung ist von Vorteil, wenn beide Partner Vermögen und/oder keine gemeinsamen Kinder, sondern eventuell Kinder von anderen ehemaligen Partnern oder sonstige potentielle Erben haben.

Was ist am besten, Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung?

Wenn du heiratest, ohne einen Ehevertrag aufzusetzen, gilt als Güterstand automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet, dass die Ehepartner Eigentümer ihres mit in die Ehe gebrachten und während der Ehe geerbten oder geschenkten Eigenguts bleiben und es selbst verwalten. Die Errungenschaften, das sind Gehalt, Zinsen, Ersparnisse oder Einzahlungen in eine 3. Versicherungssäule, die in der Ehe gemacht werden, bleiben auch im Besitz der Person, der sie zugekommen sind. Wenn sich das Ehepaar allerdings scheiden lässt oder ein Ehepartner stirbt, werden die Errungenschaften zur Hälfte zwischen den beiden Parteien aufgeteilt. Das bedeutet, wenn ein Ehepartner ein grosses Gehalt hat und der andere nicht, profitiert eine Person finanziell sehr stark. Für eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung ist dagegen ein Ehevertrag notwendig. Wenn du dich für eine Gütergemeinschaft entscheidest, werden drei Arten von Gütern festgelegt: die Güter der Ehegattin, die des Ehegatten und die gemeinsamen Güter. Letztere Güter werden als Gesamtgut bezeichnet. Darunter fallen das Gehalt und das Vermögen beider Ehepartner. Bei einer Trennung wird es gleichmässig auf beide Partner verteilt. Müssen Schulden gemacht werden, beispielsweise für grössere Anschaffungen oder einen Hauskauf, haften die Ehepartner mit ihrem Gesamtgut. Ob du dich bei der Eheschliessung für eine Errungenschaftsbeteiligung, eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung entscheidest, hängt also davon ab, wie gross dein Vermögen und das deines Partners ist und wie viel Risiko bei einem Verlust besteht.

Wie wird das Vermögen in der Ehe bei der Scheidung mit Gütertrennung verteilt?

Wurde bei der Heirat eine Gütertrennung vereinbart, bleiben die Ehegatten bei der Scheidung weiterhin Eigentümer der Güter, die sie mit in die Ehe gebracht bzw. während der Ehe erworben haben, was bedeutet, dass die güterrechtliche Auseinandersetzung entfällt. Das kann unter Umständen für einen der Ehepartner ein Nachteil sein, wenn er oder sie deutlich weniger Vermögen hat als der oder die andere. Was deshalb von der Gütertrennung nicht betroffen ist, sind Pensionskassengelder, die das Ehepaar während der Ehe zusammen angespart hat. Diese Gelder gehen bei einer Scheidung jeweils zur Hälfte an beide Partner. Die Gütertrennung schützt auch nicht davor, nachehelichen Unterhalt zahlen zu müssen. Dieser wird immer fällig, wenn ein Ehepartner Anrecht darauf hat.

Lässt sich die Gütertrennung im Ehevertrag aufheben?

In der Schweiz lässt sich die vertraglich vereinbarte Gütertrennung jederzeit wieder aufheben, wenn das von den Ehegatten als sinnvoll erachtet wird. Alternativ kann eine Gütergemeinschaft oder die nicht notarisch festgehaltene Errungenschaftsbeteiligung vereinbart werden.

Wie sieht die Gütertrennung beim Tod eines Ehepartners aus?

Stirbt einer der Ehegatten, tritt bei einer Gütertrennung dasselbe ein wie bei einer Scheidung: Die Güter bleiben bei ihrem Eigentümer. Allerdings kommt dabei das Erbe ins Spiel. Denn die Gütermasse des verstorbenen Partners bildet dann die gesamte Erbmasse, die unter allen Erben aufgeteilt wird. Der noch lebende Ehepartner bekommt davon mindestens den Pflichtteil, also das, was ihm oder ihr gesetzlich zusteht.

Wie funktioniert die Gütertrennung in der Schweiz bei Schulden?

Die Gütertrennung regelt die Güterfrage nicht nur bei einer Scheidung, sondern auch im Falle von Schulden. Hat beispielsweise einer der Ehegatten ein Haus mit in die Ehe gebracht, ist auch er oder sie allein für die Hypothekenschulden zuständig. Dasselbe gilt, wenn es um den Besitz einer Firma geht. Geht beispielsweise die Firma des Ehemannes bankrott, muss die Ehefrau, wenn eine Gütertrennung vereinbart wurde, nicht für die Schulden des Mannes aufkommen. Allerdings besteht weiterhin Beistands- und Unterhaltspflicht, was heisst, dass die Ehefrau in diesem Fall für Ihren den Lebensunterhalt ihres Mannes aufkommen muss, wenn dieser (vorübergehend) nicht mehr erwerbstätig ist.

Ist es möglich, einen Ehevertrag nachträglich aufzusetzen?

Es ist während der Ehe und sogar während des Scheidungsprozesses jederzeit möglich, einen Ehevertrag aufzusetzen und den Güterstand neu zu regeln, also beispielsweise eine Gütertrennung zu vereinbaren. Das ist sinnvoll, wenn bisher keine Gütertrennung bestanden hat, aber eine bisher erfolgreiche Firma plötzlich in den Bankrott abzurutschen droht. Denn durch die Gütertrennung haftet dann nur der Ehegatte, dem sie gehört, der andere Ehepartner behält sein Vermögen bei.

Der Anwaltvergleich für die Schweiz. Finde die besten Anwälte in deiner Nähe - mit Preisen und Bewertungen!

Das könnte dich auch interessieren

Verzichtserklärung – Rechtslage und Möglichkeiten

Wenn einer Person bestimmte Dinge rechtlich zustehen, kann eine Gegenpartei durch eine Verzichtserklärung sicherstellen, dass die Person keine Ansprüche erhebt. In vielen Fällen ist für die Verzichtserklärung eine notarielle Beglaubigung notwendig, so vor allen Dingen bei Erbverzicht oder Unterhaltsverzicht. Die Verzichtserklärung ermöglicht Rechtsklarheit und vermeidet Streitigkeiten. Dem Verzichtserklärer kann dabei auch eine Entschädigung zugestanden werden. Mehr zum Thema erfährst du hier.

Das Erwachsenenschutzrecht: Schutz für Personen mit Einschränkungen

Das Erwachsenenschutzrecht ermöglicht die Pflege und Fürsorge für Personen, die aufgrund einer geistigen Einschränkung oder Behinderung nicht vollständig für sich selbst sorgen können und die Verantwortung an eine andere Person abgeben. Dabei sind in der Schweiz mittlerweile seit 2013 Änderungen in Kraft getreten, die die Rechte der behinderten Person besser wahrnehmen. Eltern und Geschwister können weiterhin als Beistand fungieren und haben dabei mehr Verantwortung und Vorteile.

Formvorschriften – der Vertrag nach gesetzlicher Vorlage

In der Regel können zwei Vertragspartner ihren Vertrag nach eigenen Bedingungen festlegen. Wenn es jedoch um komplexere Vorgänge geht, legt der Staat Formvorschriften fest, durch die ein Vertrag Gültigkeit erlangt. Oft gehören dazu Vorgänge wie die notarielle Beglaubigung und die öffentliche Beurkundung. Formvorschriften gelten aber auch in anderen Bereichen des Vertragsrechts.

Bussenkatalog Schweiz – wann wird welches Bussgeld fällig?

Der Bussenkatalog der Schweiz wird periodisch angepasst, wobei die Strafen seit dem Jahr 2013 kontinuierlich verschärft wurden. Das Ziel der Massnahme: Weniger Schwerverletzte und Tote auf den Schweizer Strassen. Egal ob zulässige Höchstgeschwindigkeiten oder Alkohol am Steuer: Du solltest dich unbedingt an die Strassenverkehrsvorschriften halten, um Bussgelder zu vermeiden. Nicht nur wegen der unnötigen Kosten, sondern auch deiner eigenen Sicherheit zuliebe, hältst du dich besser an die Regeln. Diese gelten selbstverständlich nicht nur für PKW-Fahrer, sondern auch für Motorräder und Lastwagen. Wie hoch die Bussen für die einzelnen Vergehen sind, kannst du in der Ordnungsbussenverordnung nachlesen – oder hier.

Bewährungshilfe – soziale Integration für Deliktfreiheit

Durch Bewährungshilfe haben Straftäter die Möglichkeit, sich nach einer frühzeitigen Haftentlassung neu im Alltag zu integrieren und zu zeigen, dass ein Hang zu neuen Straftaten nicht mehr besteht. Während dieser Zeit werden die Lebensumstände des Täters unter die Lupe genommen und der Versuch unternommen, seinen Alltag zu normalisieren, etwa durch Arbeitsvermittlung und Resozialisierung.

Rücktritt vom Kaufvertrag – diese Regeln müssen Verbraucher beachten

Ob Fahrzeug, Staubsauger oder Smartphone: Wer sich nach dem Abschluss eines Kaufvertrags dazu entschliesst, vom Vertrag zurückzutreten, hat es nicht ganz einfach. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung für den Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn kein triftiger Grund dafür vorliegt (Stand 2020). Das heisst: Käufer halten sich an den Vertrag und bezahlen für die erbrachte Leistung, Verkäufer stellen sicher, ein Produkt oder eine Dienstleistung sachgemäss an den Käufer zu übergeben. Nur in bestimmten Fällen ist es möglich, sich von einem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag zu befreien. Lies hier die wichtigsten Fragen und Antworten nach.