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Rücktritt vom Kaufvertrag – diese Regeln müssen Verbraucher beachten

Rücktritt vom Kaufvertrag – diese Regeln müssen Verbraucher beachten

Ob Fahrzeug, Staubsauger oder Smartphone: Wer sich nach dem Abschluss eines Kaufvertrags dazu entschliesst, vom Vertrag zurückzutreten, hat es nicht ganz einfach. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung für den Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn kein triftiger Grund dafür vorliegt (Stand 2020). Das heisst: Käufer halten sich an den Vertrag und bezahlen für die erbrachte Leistung, Verkäufer stellen sicher, ein Produkt oder eine Dienstleistung sachgemäss an den Käufer zu übergeben. Nur in bestimmten Fällen ist es möglich, sich von einem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag zu befreien. Lies hier die wichtigsten Fragen und Antworten nach.

Was ist ein Rücktrittsrecht?

Wer eine Sache kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, bindet sich an den Kaufvertrag. Sowohl Käufer als auch Anbieter müssen sich jetzt an diesen Vertrag halten – es sei denn, es gibt ein Rücktrittsrecht. Ein Rücktrittsrecht ermöglicht es dir, von einem Kaufvertrag zurückzutreten. In der Regel handelt es sich um ein gesetzlich verankertes Recht, das sowohl Käufern als auch Verkäufern zusteht. Wer sich beispielsweise eine Mikrowelle kauft und später feststellt, dass diese doch nicht zur Kücheneinrichtung passt, gibt das Gerät zurück und verlangt eine Erstattung des Kaufbetrags.

Wie sieht die Rücktrittsregelung für Kaufverträge in der Schweiz aus?

In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Zumindest gilt diese Regelung für alle Fälle, in denen kein Mangel oder ein ähnlich triftiger Grund vorliegt, der die Nutzung verhindert oder den Kunden im Gebrauch einschränkt. Dennoch gilt: In der Praxis räumen die meisten Händler ein freiwilliges Widerrufsrecht ein, um das Vertrauen während der Kaufphase zu erhöhen und die Kundenbindung zu fördern. Meist können Kunden ihre Ware oder eine gebuchte Dienstleistung dann innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Dies geschieht aus Kulanz, sodass es keine Rechtsfolgen gibt, wenn Händler und Verkäufer sich nicht an ihre eigene freiwillige Regelung halten. Sie halten sich oft daran, um keine Kunden zu verlieren. Während einige Unternehmen das Geld erstatten, bieten andere ihren Kunden einen Gutschein an.

Wie widerrufe ich einen Kaufvertrag?

Lies dir zu Beginn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch oder erkundige dich beim Verkäufer, ob es eine Regelung dazu gibt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies gilt besonders für Käufe und Buchungen von Dienstleistungen, die nicht ganz günstig sind. So ersparst du dir hinterher den grossen Ärger, falls du dich doch umentscheidest.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag setzt voraus, dass der Händler das Widerrufsrecht – aus eigenem Antrieb heraus – explizit gewährt und es festhält. Dafür muss er folgende Punkte im Vertrag angeben:

  • Der Händler hält fest, dass es ein Widerrufsrecht für Kunden gibt und eine Rückabwicklung so möglich ist.
  • Der Händler gibt Rücktrittfristen an, die ab Vertragsabschluss gelten.
  • Es werden die genauen Modalitäten und Voraussetzungen sichtbar, die einen Widerruf ermöglichen.

Widerrufe den Kaufvertrag, indem du dich an die Vorgaben des Händlers hältst. Meist muss ein Widerruf schriftlich erfolgen. Viele Onlineshops gewährend Kunden heute die Möglichkeit, den Vertrag per E-Mail zu widerrufen und die Ware innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt zurückzusenden.

Wie reagiere ich, wenn der Verkäufer die Leistung nicht erbringt?

Laut schweizerischem Obligationenrecht verpflichten sich Händler und Verkäufer dazu, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und im Gegenzug den Kaufpreis zu erhalten. Trotz der expliziten Regelungen im Kaufrecht kommt es vor, dass Verkäufer einem die Ware vorenthalten oder diese versehentlich nicht liefern. Gehe dann folgendermassen vor:

  1. Erinnere den Verkäufer an deinen Kauf und bitte zunächst freundlich um die Zustellung oder Übergabe des Kaufgegenstands.
  2. Fordere den Verkäufer schriftlich dazu auf, dir den Kaufgegenstand auszuhändigen, falls dieser nicht reagiert. Nun hast du einen schriftlichen Nachweis. Die Dokumentation kannst du gegebenenfalls an deinen Anwalt übergeben, wenn du dich dafür entscheidest, einen Anwalt einzuschalten.
  3. Wende dich an einen Anwalt, um dir helfen zu lassen und dich über die Rechtsfolgen zu erkundigen.

Wann ist eine Nacherfüllung bei einem Kaufvertrag möglich?

Eine Nacherfüllung sieht vor, dass Verkäufer eine Nachbesserung am Kaufgegenstand vornehmen. Dies geschieht in der Praxis auf freiwilliger Basis durch den Händler – ähnlich dem Rücktrittsrecht. Das Gesetz in der Schweiz sieht keinen Anspruch auf eine Nacherfüllung vor. Setze deinen Verkäufer in Verzug und eine Nachfrist an, wenn eine Nachbesserung vertraglich vereinbart worden ist.

Wann müssen Schuldner bei einem Verzugsschaden Inkassogebühren zahlen?

Mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag hat es nicht funktioniert – und du befindest dich aufgrund einer berechtigen Forderung in Verzug? Grundsätzlich darf der Gläubiger bis zu fünf Prozent Verzugszinsen berechnen. Du schuldest ihm (laut Art. 106 Abs. 1 OR, Stand 2020):

  • Grundbetrag (Kaufpreis)
  • Verzugszinsen
  • vertraglich vereinbarte Mahnspesen

Deshalb gilt: Eine Inkassofirma darf dir keine separaten Gebühren berechnen, die du nicht mit dem Verkäufer vertraglich vereinbart hast. Lass dich im Zweifelsfall rechtlich beraten.

Lohnt es sich, einen Anwalt für Kaufrecht einzuschalten?

Mache bei Mängeln von der gesetzlich geregelten Gewährleistung für Konsumenten Gebrauch. Die Garantie beträgt zwei Jahre. Informiere dich ausserdem im Kaufvertrag über weitere Regelungen. Es kann sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten, wenn Händler sich nicht an vertraglich vereinbarte Punkte halten oder dir die gesetzlich geregelte Garantie verwehren.

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