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Ja, die Invalidenversicherung (IV) ist in der Schweiz eine obligatorische Versicherung. Gemeinsam mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Krankenversicherung soll sie die Existenzgrundlage der Versicherten schützen. Damit gehört die IV als wichtige Säule zum eidgenössischen Sozialversicherungsnetz. Sofern du die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllst, hast du einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Invalidenversicherung.
Verpflichtend ist die IV für alle Menschen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind. Für Staatsangehörige, die vorübergehend ausserhalb der Schweiz wohnen und arbeiten, gibt es teilweise besondere Bestimmungen. Für sie handelt es sich nicht mehr um eine obligatorische Versicherung, sie können sie aber teils weiterführen. Erkundige dich in einem solchen Fall, was mit deiner Invalidenversicherung geschieht, wenn du im Ausland lebst.
Als invalide gelten Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erwerbsunfähig sind. Auch für nicht erwerbstätige Menschen kann die Invalidenversicherung eintreten. Die Invalidität gilt dann als gegeben, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, sich im bisherigen Aufgabenbereich (zum Beispiel im Haushalt) zu betätigen. Die Erwerbsunfähigkeit muss für mindestens ein Jahr oder auch dauerhaft bestehen, um als Invalidität eingestuft zu werden. Die Invalidität wird in verschiedene Grade eingeteilt, sodass auch eine teilweise Erwerbsunfähigkeit relevant sein kann.
Wichtig für die Invalidenversicherung ist die Feststellung einer Invalidität. Wodurch diese entstanden ist, ist unerheblich. Es kann sich um eine Krankheit oder einen Unfall handeln. Auch bei Geburtsgebrechen tritt die Invalidenversicherung ein. Als Geburtsgebrechen gelten alle schweren gesundheitlichen Probleme, die schon bei der Geburt aufgetreten sind. Die Veranlagung zu einer bestimmten Krankheit gilt nicht als Geburtsgebrechen. Übrigens: Nicht nur bei körperlichen Erkrankungen springt die IV ein. Auch der psychische oder geistige Gesundheitsschaden ist abgedeckt.
Auf jeden Fall! Erstens ist die Invalidenversicherung auch schon für in der Schweiz lebende Kinder eine obligatorische Versicherung. Zweitens treten viele Gesundheitsschäden schon in der Kindheit auf, teils sogar schon vor oder bei der Geburt. Und drittens übernimmt die IV in vielen Fällen die Kosten für medizinische Massnahmen bis zum 20. Lebensjahr, die die berufliche Eingliederung erleichtern sollen.
Die IV ist vor allem für Eingliederungsmassnahmen zuständig. Im Rahmen der Früherfassung wird sie schon dann aktiv, wenn eine Person über mehrere Wochen hinweg oder immer wieder krank ist. Durch frühzeitige Massnahmen und Beratungen soll der Gesundheitsschaden gemildert werden. Ziel ist es, eine Invalidität zu verhindern. Das geschieht zum Beispiel durch Umstrukturierungen am Arbeitsplatz. Manchmal können schon kleine Massnahmen, zum Beispiel ein Stehpult, weitere Gesundheitsschäden verhindern. Auch Ausbildungskurse, Berufsberatung, sozialberufliche Rehabilitation oder Beschäftigungsmassnahmen können zur Frühintervention der IV gehören. Nach einer Erkrankung kommen weitere Massnahmen zur Wiedereingliederung infrage. Zum Beispiel werden notwendige Hilfsmittel bezahlt, Integrationsmassnahmen durchgeführt und der Versicherte langfristig begleitet. Zeigen die Massnahmen zur Wiedereingliederung keinen Erfolg, kommt auch eine Invalidenrente oder Teilrente infrage. Das sind weitere Leistungen der Invalidenversicherung:
Wenn alle Eingliederungsmassnahmen nicht erfolgreich sind oder nur teilweise greifen, kommt eine Invalidenrente infrage. Dazu muss zunächst der Invaliditätsgrad ermittelt werden. Bei Erwerbstätigen vergleicht die Versicherung: Wie viel könnte die Person verdienen, wenn sie gesund wäre? Und wie viel ist nach Eintreten des Gesundheitszustandes noch möglich? Je nachdem, wie gross die Differenz ist, ergibt sich ein Invaliditätsgrad. Und aus diesem berechnet sich die Invalidenrente oder auch Teilrente. Bei Nichterwerbstätigen läuft der Prozess ein bisschen anders ab: Hier klären Fachleute vor Ort, wie stark sich die Behinderung auswirkt und wie hoch die Rente sein muss. Bei Menschen, die teilweise erwerbstätig sind, werden beide Vorgehensweisen kombiniert. Übrigens: Anspruch auf eine Invalidenrente hast du frühestens nach einer einjährigen Wartezeit. Der Anspruch endet dann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder wenn du Anspruch auf eine Altersrente hast.
Es gibt Straftaten, die eine Anzeige benötigen, und andere, bei denen die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen eine Ermittlung einleiten müssen. Hier greift das Legalitätsprinzip, durch das eine Pflicht für die Strafverfolgung durch den Staat besteht. Daneben gibt es Ausnahmen, die auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, darunter bei einer vorliegenden Geringfügigkeit von Delikten. In diesem Fall greift das Opportunitätsprinzip. Mehr über beide Prinzipien erfährst du hier.
In der einen Woche bei Mama, in der anderen bei Papa – für immer mehr getrennte Familien ist die alternierende Obhut eine sinnvolle und praktikable Form der Umgangsregelung mit Kindern. Beide Elternteile kümmern sich (zeitlich) gleichberechtigt um den Nachwuchs, der damit ein Zuhause sowohl bei der Mutter als auch beim Vater hat. Welche Kriterien für die alternierende Obhut erfüllt sein müssen, welche Möglichkeiten, aber auch mögliche Probleme es dabei geben kann, erklären wir dir in unserem Ratgeber.
Viele Menschen in der Schweiz setzen, wenn sie heiraten, einen familienrechtlichen Ehevertrag auf und legen darin den Güterstand fest. Damit wird geklärt, wem in der Ehe was gehört, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt oder wenn Schulden gemacht wurden. Es gibt drei Möglichkeiten, den Güterstand festzulegen: als Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung. Häufig wird die Gütertrennung in der Schweiz gewählt.
Bevor du dich für den Kauf eines Grundstückes oder eine Immobilie entscheidest, solltest du zunächst einen Blick in das Grundbuch werfen. Dadurch informierst du dich über die Eigentumsverhältnisse des Grundstückes und vermeidest schwerwiegende Fehler: Liegt eine Grundlast auf dem Grundstück? Darfst du Leitungen, wenn nötig, über Nachbargrundstücke führen? Darfst du Wohneinheiten vermieten? Dies alles ist im Grundbuch geregelt. Wissenswertes dazu findest du hier.
Die Schweiz ist bei Ausländern sehr begehrt, was einerseits an den hohen Löhnen, andererseits an der stabilen politischen Lage des Landes liegt. Gute 25 % Ausländeranteil hat die Schweiz deshalb zu verzeichnen. Da aber kein Land unendlich viele Menschen aufnehmen kann, gibt es Gesetze, die regeln, wer als Ausländer wie lange und zu welchem Zweck in der Schweiz leben darf. Wer sich vorübergehend oder dauerhaft als Ausländer in der Schweiz niederlassen möchte, sei es, um dort zu studieren, zu arbeiten oder um Asyl zu bitten, fällt deshalb unter das Ausländergesetz.
Nicht erst wenn die Steuererklärung ansteht, bekommt der Begriff der juristischen Person Gewicht. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff? Meint dies ein Unternehmen, und wenn ja, sind alle Unternehmensformen gemeint? Ist auch ein Mensch eine solche juristische Person? Welche Besonderheiten gilt es in Bezug aufs Steueramt, die Steuerberechnung und die Steuern im Allgemeinen und im Hinblick auf Unternehmensgründungen zu beachten? Die wichtigsten Fragen rund um den juristischen Fachbegriff haben wir uns einmal näher angesehen.