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Lohnfortzahlungspflicht – das ist wichtig

Lohnfortzahlungspflicht – das ist wichtig

Dir passiert ein Unfall, du wirst krank oder kannst aus persönlichen Gründen nicht mehr die Arbeit antreten? Die Lohnfortzahlung im Arbeitsrecht ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es zu einer Arbeitsverhinderung kommt. Trotzdem kann es auf den ersten Blick verwirrend sein, wenn wir unseren Vertrag nicht ganz durchblicken. Das Arbeitsrecht hat dafür klare Regelungen geschaffen, wenn es um die Lohnfortzahlungspflicht für Arbeitgeber geht.

Was bedeutet Lohnfortzahlungspflicht?

Der Name verrät es dir: Muss dein Lohn weitergezahlt werden, während du nicht arbeiten kannst, spricht man von der sogenannten Lohnfortzahlungspflicht, die deinen Arbeitgeber betrifft. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ihr Geld erhalten, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Beruf für eine gewisse Zeit weiterhin auszuüben. So kannst du durch diese Leistung des Arbeitgebers weiterhin deine Ausgaben decken und deine Existenz sichern. Die Lohnfortzahlung ist immer an gesetzlich verankerte Kriterien geknüpft, die das Arbeitsrecht vorsieht, sodass dein Arbeitgeber sich an diesen orientieren kann, wenn du ausfällst.

Wann habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Jeder Arbeitnehmer, der einen gültigen Arbeitsvertrag hat und ausfällt, hat (unter gewissen Umständen) Anspruch auf eine Lohnfortzahlung, wenn die Gründe in seiner Person liegen. Der Arbeitsvertrag muss schriftlich festgehalten werden, sodass die Regelung für die Lohnfortzahlung auch im Zweifelsfall greifen kann.

Anders ist das für Gewerbetreibende oder freiberuflich Arbeitende. Bist du selbstständig oder Freiberufler, musst du dich in der Regel selbst darum kümmern, dass du finanziell abgesichert bist, zum Beispiel durch Bildung von Rücklagen, die du während einer Arbeitsverhinderung für dich nutzt. Willst du dich absichern, kann auch eine entsprechende Versicherung (zum Beispiel eine Krankentaggeld-Versicherung) für dich infrage kommen.

Was sagt das Arbeitsrecht zum Thema „Anspruch auf Lohnfortzahlung während Krankheit“?

Das Arbeitsrecht in der Schweiz sieht eine Lohnfortzahlungspflicht für Arbeitgeber vor. Du als Arbeitnehmer musst dafür einige Kriterien erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel folgende Dienstverhinderungsgründe:

  • Es handelt sich um einen Grund, der in der Person des Arbeitnehmers liegt. Zum Beispiel: Krankheit, Unfall, Schwangerschaft.
  • Der Arbeitnehmer trägt keine Schuld daran, dass er seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Bist du alkoholisiert Auto gefahren oder hast waghalsigen Sport betrieben, muss der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen, wenn du ausfällst.
  • Du erfüllst gesetzliche Verpflichtungen? Bei Militär- oder Zivildienst besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn du deine Arbeitsleistung nicht erbringst.

Was du beachten solltest, wenn es zu einer Erkrankung kommt: Damit dein Arbeitgeber dir weiterhin Lohn zahlt, ist es wichtig, dass du dir deine Erkrankung von einem Arzt attestieren lässt. Nur so hast du eine rechtliche Grundlage, um deinen Anspruch geltend zu machen. Kannst du keine Bescheinigung vorlegen, muss dein Arbeitgeber dir nichts zahlen.

Wie lange ist die Lohnfortzahlung gültig?

Die Dauer der Lohnfortzahlung regelt, dass du für drei Wochen weiterhin deinen Lohn erhältst, wenn du drei Monate als Arbeitnehmer zu einem Betrieb angehörst. Anders ist das für Arbeitnehmer, die schon länger für einen Arbeitgeber tätig sind. Hierfür trifft der Arbeitgeber mit dir zusammen eine Regelung für einen angemessenen Zeitraum, in dem dein Lohn weiterhin gezahlt wird. Dieser hängt von deiner individuellen Arbeitszeit im Betrieb und ggf. von persönlichen Umständen ab. Bist du dir unsicher oder hältst die Lohnfortzahlung nicht für angemessen, suchst du in erster Linie das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Kommt es zu keiner Einigung, kann sich eine rechtliche Beratung für dich lohnen, um auf deine Ansprüche nicht verzichten zu müssen.

Welche Gründe zählen (ausser Krankheit und Unfall) zu den personenbezogenen Gründen?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Einzelfälle bei Zweifelsfragen individuell abgeklärt werden. Personenbezogene Gründe sind dafür ein Beispiel. Während dein Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlen wird, wenn du beispielsweise einen Arztbesuch wahrnehmen musst, umziehst, einen Angehörigen pflegen musst oder heiratest, können andere Gründe auch abgelehnt werden. Aktivitäten, die du in deiner Freizeit erledigen kannst, gehören beispielsweise dazu.

Warum zahlt mein Arbeitgeber mir keinen Lohn?

Es gibt spezielle Fälle, für die ein Arbeitgeber von seiner Lohnfortzahlungspflicht entbunden wird. Das trifft zu, wenn folgende Gründe vorliegen:

  • Die Gründe für deine Arbeitsverhinderung liegen nicht in deiner Person. Handelt es sich beispielsweise um einen Stau, eine Naturkatastrophe, Strassensperrung oder einer sich ausbreitenden Seuche, tritt dieser Fall ein. Jetzt muss dein Arbeitgeber keinen Lohn zahlen, wenn du aus den genannten Gründen nicht arbeitest.
  • Verschuldete Abwesenheit: Du bist bewusst ein körperliches Risiko eingegangen, etwa durch Extremsport. Weil das freiwillig passiert ist und es zur verschuldeten Absenz zählt, besteht für deinen Arbeitgeber keine Lohnfortzahlungspflicht.
  • Du hast einen neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen und arbeitest weniger als drei Monate in einem Betrieb. Der Arbeitgeber ist erst ab einem Arbeitsverhältnis mit einer Dauer von drei Monaten dazu verpflichtet, dir deinen Lohn weiterhin zu zahlen.

Ist die Unfallversicherung für mich zwingend notwendig als Arbeitnehmer?

Das Sozialrecht in der Schweiz sieht vor, dass du als Arbeitnehmer automatisch (laut UVG) in die obligatorische Unfallversicherung kommst. Eine Erleichterung für Arbeitgeber: Wer Personal beschäftigt, kann so davon ausgehen, dass die Versicherung im Ernstfall Leistungen erbringt, wenn Arbeitnehmer von Berufsunfällen oder Berufskrankheiten betroffen sind. Die Unfallversicherung greift auch bei Auszubildenden, Personal in Heimarbeit, Praktikanten und Hausangestellten.

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