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Der Name verrät es dir: Muss dein Lohn weitergezahlt werden, während du nicht arbeiten kannst, spricht man von der sogenannten Lohnfortzahlungspflicht, die deinen Arbeitgeber betrifft. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ihr Geld erhalten, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Beruf für eine gewisse Zeit weiterhin auszuüben. So kannst du durch diese Leistung des Arbeitgebers weiterhin deine Ausgaben decken und deine Existenz sichern. Die Lohnfortzahlung ist immer an gesetzlich verankerte Kriterien geknüpft, die das Arbeitsrecht vorsieht, sodass dein Arbeitgeber sich an diesen orientieren kann, wenn du ausfällst.
Jeder Arbeitnehmer, der einen gültigen Arbeitsvertrag hat und ausfällt, hat (unter gewissen Umständen) Anspruch auf eine Lohnfortzahlung, wenn die Gründe in seiner Person liegen. Der Arbeitsvertrag muss schriftlich festgehalten werden, sodass die Regelung für die Lohnfortzahlung auch im Zweifelsfall greifen kann.
Anders ist das für Gewerbetreibende oder freiberuflich Arbeitende. Bist du selbstständig oder Freiberufler, musst du dich in der Regel selbst darum kümmern, dass du finanziell abgesichert bist, zum Beispiel durch Bildung von Rücklagen, die du während einer Arbeitsverhinderung für dich nutzt. Willst du dich absichern, kann auch eine entsprechende Versicherung (zum Beispiel eine Krankentaggeld-Versicherung) für dich infrage kommen.
Das Arbeitsrecht in der Schweiz sieht eine Lohnfortzahlungspflicht für Arbeitgeber vor. Du als Arbeitnehmer musst dafür einige Kriterien erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel folgende Dienstverhinderungsgründe:
Was du beachten solltest, wenn es zu einer Erkrankung kommt: Damit dein Arbeitgeber dir weiterhin Lohn zahlt, ist es wichtig, dass du dir deine Erkrankung von einem Arzt attestieren lässt. Nur so hast du eine rechtliche Grundlage, um deinen Anspruch geltend zu machen. Kannst du keine Bescheinigung vorlegen, muss dein Arbeitgeber dir nichts zahlen.
Die Dauer der Lohnfortzahlung regelt, dass du für drei Wochen weiterhin deinen Lohn erhältst, wenn du drei Monate als Arbeitnehmer zu einem Betrieb angehörst. Anders ist das für Arbeitnehmer, die schon länger für einen Arbeitgeber tätig sind. Hierfür trifft der Arbeitgeber mit dir zusammen eine Regelung für einen angemessenen Zeitraum, in dem dein Lohn weiterhin gezahlt wird. Dieser hängt von deiner individuellen Arbeitszeit im Betrieb und ggf. von persönlichen Umständen ab. Bist du dir unsicher oder hältst die Lohnfortzahlung nicht für angemessen, suchst du in erster Linie das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Kommt es zu keiner Einigung, kann sich eine rechtliche Beratung für dich lohnen, um auf deine Ansprüche nicht verzichten zu müssen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Einzelfälle bei Zweifelsfragen individuell abgeklärt werden. Personenbezogene Gründe sind dafür ein Beispiel. Während dein Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlen wird, wenn du beispielsweise einen Arztbesuch wahrnehmen musst, umziehst, einen Angehörigen pflegen musst oder heiratest, können andere Gründe auch abgelehnt werden. Aktivitäten, die du in deiner Freizeit erledigen kannst, gehören beispielsweise dazu.
Es gibt spezielle Fälle, für die ein Arbeitgeber von seiner Lohnfortzahlungspflicht entbunden wird. Das trifft zu, wenn folgende Gründe vorliegen:
Das Sozialrecht in der Schweiz sieht vor, dass du als Arbeitnehmer automatisch (laut UVG) in die obligatorische Unfallversicherung kommst. Eine Erleichterung für Arbeitgeber: Wer Personal beschäftigt, kann so davon ausgehen, dass die Versicherung im Ernstfall Leistungen erbringt, wenn Arbeitnehmer von Berufsunfällen oder Berufskrankheiten betroffen sind. Die Unfallversicherung greift auch bei Auszubildenden, Personal in Heimarbeit, Praktikanten und Hausangestellten.
Eltern möchten ihrem Kind die besten Voraussetzungen schaffen, ohne dass die Abwesenheit von der Arbeit Einbussen bringt. Alle Frauen in der Schweiz, die bei der Geburt ihres Kindes berufstätig sind, haben hierzu Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Die Bestimmungen unterliegen dem Mutterschutz, sodass für Männer andere Regeln gelten – sie erhalten Vaterschaftsurlaub.
Die Medizinprodukteverordnung (MepV) regelt seit 2002 die Rechtslage für die Zulassung, den Handel und die Anwendung von Medizinprodukten wie Implantaten, Heilmitteln, Hilfsmitteln und Medizintechnik in der Schweiz. In Verbindung mit Brustimplantaten aus Silikon und Hüftprothesen hat es in der jüngeren Vergangenheit Aufsehen erregende Fehler und mangelnde Kontrolle gegeben. Weltweit erhöht sich seitdem der Fokus auf Patientensicherheit beim Einsatz dieser Produktgruppe. Deshalb ist in Europa die Gesetzgebung rund um Medizinprodukte verschärft worden. Spätestens ab 2021 müssen Unternehmen beim Inverkehrbringen von Medizinprodukten in der EU der MDR (Medical Devices Regulation) folgen. Was bedeutet das für die Schweiz?
Bei jeder Unternehmensgründung spielt die jeweilige Rechtsform eine entscheidende Rolle für den Erfolg und für die Verwirklichung. In der Schweiz gibt es vier verschiedene Firmenkonzepte, wobei jedoch nicht jede Rechtsform auch immer zu dem jeweiligen Unternehmen passt. Daher ist es wichtig, sich in diesem Bereich auszukennen und aus den vorhandenen Möglichkeiten die Optionen zu wählen, die für eine Firmengründung von Belang sind und die Verdienstspanne erhöhen.
Jeder Mensch hat ein Spezialgebiet, auf dem er völlig problemlos mit allen möglichen Fachbegriffen hantieren kann. Für Aussenstehende kann so ein Gespräch unter Spezialisten schnell zum Buch mit sieben Siegeln werden, wenn man mit den verwendeten Fachwörtern nichts anfangen kann. Das Rechtswesen ist in dieser Hinsicht ein Feld, das ganz besonders fremdartig erscheinen kann, denn auf diesem Gebiet wird häufig mit lateinischen Begriffen und mit einem ausgeprägten Hang zu einer verklausulierten Ausdrucksweise kommuniziert. Einige dieser Begriffe lassen sich aber schnell und unkompliziert erklären, zum Beispiel die Qualifikation des Assessors.
Der Darlehensnehmer erhält Geld von seinem Darlehensgeber und zahlt dieses Geld einschliesslich der Zinsen zurück. Der Darlehensgeber gewährt das Darlehen und hat das Recht auf eine Vergütung seiner Leistung. Damit sind die wesentlichen Rechte und Pflichten von beiden Vertragsparteien benannt. Zur Absicherung beider Seiten ist es nötig, die Bedingungen für das Darlehen schriftlich festzuhalten. Dazu schliessen beide Seiten einen Darlehensvertrag ab. Er ist für viele Jahre die Basis der Geschäftsbeziehung und sollte deshalb von allen Beteiligten sorgfältig geprüft werden. Doch welche Punkte sollten unbedingt in den Vertrag aufgenommen werden?
Die Schweiz ist bei Ausländern sehr begehrt, was einerseits an den hohen Löhnen, andererseits an der stabilen politischen Lage des Landes liegt. Gute 25 % Ausländeranteil hat die Schweiz deshalb zu verzeichnen. Da aber kein Land unendlich viele Menschen aufnehmen kann, gibt es Gesetze, die regeln, wer als Ausländer wie lange und zu welchem Zweck in der Schweiz leben darf. Wer sich vorübergehend oder dauerhaft als Ausländer in der Schweiz niederlassen möchte, sei es, um dort zu studieren, zu arbeiten oder um Asyl zu bitten, fällt deshalb unter das Ausländergesetz.