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Eine Patientenverfügung ist immer eine schriftliche Erklärung des eigenen Willens bezüglich medizinischer Behandlungen. Wenn du aus irgendeinem Grund nicht mehr entscheidungsfähig bist, beispielsweise nach einem schweren Unfall, dann steht in der Verfügung, welche Behandlungen vorgenommen werden dürfen und welche nicht und was du dir als Patient wünschst. Die Verfügung kommuniziert dein Anliegen
Die Patientenverfügung ist in der Schweiz bindend, sodass keine Person Entscheidungen gegen deinen Willen treffen kann.
Die Patientenverfügung enthält Informationen zu
Dein Name, dein Vorname und dein Geburtsdatum müssen ebenso aufgeführt sein wie eine Bestätigung deiner Urteilsfähigkeit. Wichtig ist, dass du den Vollbesitz deiner geistigen Kräfte gegebenenfalls durch einen Arzt oder eine Drittperson bestätigen lässt. Das ist vor allem dann unabdingbar, wenn du bereits an einer beginnenden Demenz erkrankt bist oder ähnliche Vorerkrankungen bestehen. Dann beschreibst du deine Werthaltung. Du legst dar, was Lebensqualität für dich bedeutet und was ein Sterben in Würde ausmacht. Soll wiederbelebt werden? Wenn ja, wie lange und wie oft? Ein schwerer Unfall hinterlässt oft bleibende Schäden – was ist akzeptabel, was ein Grund, "die Maschinen abzuschalten"? Je konkreter du wirst, desto besser. Bezeichne ausserdem eine oder zwei Vertretungspersonen. Dann legst du die Ziele medizinischer Behandlungen in bestimmten Situationen dar. Spezifische medizinische Massnahmen kannst du ablehnen oder deine Einwilligung festschreiben. Auch die Bereitschaft zur Organspende oder deren Ablehnung solltest du thematisieren. Halte fest, was mit deinem Körper nach deinem Tod passieren soll. Am Ende müssen Datum und Unterschrift stehen.
Muster und Formulare für in der Schweiz anerkannte und gültige Patientenverfügungen findest du online. Portale wie Familienleben.ch, Patientenwille.ch, Krebsliga.ch und ähnliche bieten nicht nur Formulare an, sondern informieren dich auch umfassend. Die Angaben reichen von Situationen, in denen die Patientenverfügung benötigt wird, über Entscheidungen, die du mit der Patientenverfügung deinen Angehörigen abnimmst, bis hin zu konkreten Formulierungen. Auch Ärzte und Spitäler halten Informationen darüber bereit und versorgen dich gegebenenfalls mit einem Muster.
Die genannten Webseiten und -portale stellen kostenlose Muster und Vorlagen sowie Formulare zum Ausdrucken bereit. Achte darauf, wie genau das Formular aufgebaut ist: Manchmal richten sich Vorlagen an Patienten und Patientinnen in ganz bestimmten Situationen. Dann sind die für diese Situation üblichen Behandlungsmethoden und medizinischen Möglichkeiten gesondert berücksichtigt, während andere Formulierungen vielleicht fehlen. Du kannst eigentlich jedes Formular vor dem Ausdrucken noch modifizieren und an deine Vorstellungen anpassen.
Die rechtliche Verbindlichkeit der Patientenverfügung ist im Erwachsenenschutzrecht des Zivilgesetzbuches auf Bundesebene geregelt und seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Artikel 370 Absatz 2 ZGB räumt die Möglichkeit ein, eine Vollmacht für medizinische Entscheidungen auf eine andere Person zu übertragen. Passiert das, können der Person auch Vorgaben für die zu treffenden Entscheidungen gemacht werden. Dies ist wiederum im Rahmen der Patientenverfügung festgeschrieben. Du solltest also dafür sorgen, dass deine Patientenverfügung im Fall der Fälle auch gefunden wird. Verschiedene Verbände und Organisationen bieten einen offiziellen Eintrag in ein Register an, sodass dort im Ernstfall nachgesehen werden kann. Es ist auch möglich, auf der Krankenkassenkarte einen Vermerk auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung in elektronischer Form zu hinterlassen. Ist keine Patientenverfügung vorhanden oder wird sie nicht gefunden, müssen die nahen Angehörigen entscheiden. Das ist nicht immer unproblematisch, denn natürlich können sie die Wünsche der betroffenen Person meist nur erahnen.
Der Vorsorgeauftrag ist ein Vertrag. In diesem Vertrag steht, dass du jemanden beauftragst, die Personensorge oder die Vermögenssorge beziehungsweise Vermögensverwaltung für dich zu übernehmen, wenn du nicht mehr urteilsfähig bist. Vorlagen für einen solchen Vorsorgeauftrag findest du online, und natürlich solltest du dich beim Aufsetzen dieses Vertrags rechtlich beraten lassen. Der Konsumentenschutz der Schweiz bietet online zahlreiche Informationen zum Vorsorgeauftrag und stellt sogar eine Vorlage bereit, die du kostenpflichtig bestellen kannst. Eine schriftliche Verfügung ist dagegen erst einmal nur ein Schriftstück, das Entscheidungen rechtlich bindend festhält. Um welche Art von Entscheidungen es geht, ist nicht festgelegt. Somit können sowohl der Vorsorgeauftrag als auch die Patientenverfügung ganz allgemein als schriftliche Verfügung bezeichnet werden.
Nein, das muss sie nicht. Du kannst die Patientenverfügung durchaus auf einer Schreibmaschine oder mit dem Computer verfassen. Schriftlich muss es allerdings schon sein. Wichtig ist jedoch, dass du Datum, Ort und Unterschrift handschriftlich daruntersetzt. Ohne die handschriftliche Signatur ist die Patientenverfügung nicht gültig. Sie muss aber nicht von einem Arzt unterschrieben werden, und sie muss im Normalfall auch nicht vom Notar beglaubigt werden.
Kaufverträge können für zahlreiche Gegenstände abgeschlossen werden. Sei es das Haus samt Grundstück, das Fahrzeug oder Möbel: Auf jeden Fall solltest du einen schriftlichen Kaufvertrag abschliessen, damit du auf der sicheren Seite bist. Dabei solltest du einige grundlegende Dinge beachten. Kaum ein anderer Vertrag wird in der Schweiz so häufig abgeschlossen wie der Kaufvertrag – umso wichtiger also, dass du vertragliche Pflichten kennst und es zu keinen Missverständnissen zwischen dir und deinem Vertragspartner kommt.
Noch gibt es in der Schweiz keine anerkannte Rechtsform zwischen dem ungeregelten Konkubinat und der gesetzlich geregelten Ehe. Jedoch haben Paare dabei durchaus einen gewissen Spielraum. Das Schweizer Eherecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Welche Voraussetzunge für die Eheschliessung erfüllt sein müssen und welche Gesetze und Regeln in der Ehe gelten, erfährst du in diesem Artikel.
Du kennst den Satz von Gewinnspielen, Lotterien und Preisausschreiben: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ steht da, häufig sehr klein und kaum lesbar. Diesen Satz findest du bei dem Gewinnspiel auf der Müslipackung genauso wie beim Kreuzworträtsel in der Tageszeitung und anderen Spielen. Gleich dahinter ist normalerweise vermerkt, dass Mitarbeiter und Personen aus deren unmittelbarem Familienkreis von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Was genau bedeuten diese Aussagen für die Verlosung? Wir haben uns schlau gemacht und die häufigsten Fragen zu dieser Phrase samt Antworten für dich zusammengetragen.
Wenn jemand etwas damit begründet, es schon immer so getan zu haben, beruft er sich möglicherweise auf das Gewohnheitsrecht. In der Rechtsgemeinschaft versteht man darunter ein durch Brauch entstandenes, oftmals mündlich tradiertes Recht. Es steht im Gegensatz zum geschrieben Recht (Satzungsrecht). Oftmals geht es dabei konkret darum, von Dritten die Duldung einer Handlung auf ihrem Grundstück einzufordern.
Während in anderen Ländern der Gerichtsschreiber als Beruf bereits veraltet ist, bleibt er in der Schweiz weiterhin ein häufig gewählter Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Er übernimmt dabei auch wichtige Aufgaben in einer Anwaltskanzlei und am Bundesgericht. Der Gerichtsschreiber ist heutzutage wieder gefragt, da die Schweizer Gerichte stark überlastet sind und der Gerichtsschreiber auch für die Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt. Er ist in der Schweiz mit einem grossen Aufgabenspektrum betraut und sogar in die Entscheidungsfindung des Urteils involviert.
Verbrechen, bei denen der Täter unbemerkt bleibt, können sich wiederholen. Umso wichtiger ist es, in sensiblen Bereichen der Öffentlichkeit für maximalen Schutz und optimale Sicherheit zu sorgen. Videoüberwachung mittels Kameras, die im Dauerbetrieb laufen, hat sich als Prävention bewährt. Sie bietet gleich zwei Vorteile: Zum einen schrecken die Hinweise auf die Überwachung potenzielle Täter ab. Zum anderen können Verbrechen von der Polizei besser aufgedeckt werden. Die Aufzeichnungen der Kameras ersetzen die Fahndungszeichnungen und protokollieren den Tatverlauf. Auch im Privatbereich wird Videoüberwachung immer beliebter: Sei es, um ein weitläufiges Grundstück abzusichern oder aus der Ferne eine Ferienimmobilie im Blick zu behalten.