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Kaufverträge in der Schweiz: Darauf sollte man achten

Kaufverträge in der Schweiz: Darauf sollte man achten

Kaufverträge können für zahlreiche Gegenstände abgeschlossen werden. Sei es das Haus samt Grundstück, das Fahrzeug oder Möbel: Auf jeden Fall solltest du einen schriftlichen Kaufvertrag abschliessen, damit du auf der sicheren Seite bist. Dabei solltest du einige grundlegende Dinge beachten. Kaum ein anderer Vertrag wird in der Schweiz so häufig abgeschlossen wie der Kaufvertrag – umso wichtiger also, dass du vertragliche Pflichten kennst und es zu keinen Missverständnissen zwischen dir und deinem Vertragspartner kommt.

Was sollte ein gültiger Vertrag enthalten?

Zwar gibt es vom Gesetzgeber her keine allgemeingültige Vorlage für den Vertrag, doch sollte dieser zumindest folgende wesentliche Punkte enthalten:

  • Kaufgegenstand
  • Preis der Ware
  • beteiligte Parteien
  • Lieferzeit

Wichtig ist auch, dass Art, Beschaffenheit und Güte des Gegenstandes genau bezeichnet werden. Ist dies nicht der Fall, hat der Verkäufer das Recht, Waren mittlerer Qualität zu liefern. Eventuelle Verpackungskosten sollten im Kaufvertrag ebenso erwähnt werden wie eventuell gewährte Preisnachlässe sowie Angaben zum Versand der Ware und dem Gefahrübergang.

Wann wird ein Kaufvertrag abgeschlossen?

Grundsätzlich kannst du einen Kaufvertrag bei der Veräusserung jedes Gegenstandes aufsetzen. Typisch aber ist dieser bei folgenden Objekten:

  • Grundstückkauf
  • Fahrniskauf
  • Kreditkauf

Der Kreditkauf bezeichnet alle Kaufverträge, bei denen der Käufer den fälligen Gesamtbetrag nicht in einem Betrag bezahlt. Vielmehr teilt er diesen auf mehrere Monate oder gar Jahre auf und muss dementsprechend Zinsen zahlen.

Was ist beim Grundstückkauf zu beachten?

Da es sich beim Kauf von Grundstücken und/oder Gebäuden um teure Werte handelt, solltest du hier besonders grosses Augenmerk auf richtige Verträge legen. Vor einem solchen Kauf solltest du unbedingt im Grundbuch nachlesen, welche Rechte und Lasten mit dem Grundstück einhergehen. Solche detaillierten Informationen kannst du auf dem Grundbuchamt erwerben; dort sind diese kostenpflichtig. Wichtig: Der Kaufvertrag für eine Immobilie oder Liegenschaft muss grundsätzlich von einem Notar beglaubigt werden, damit er gültig ist. Einige Kantone in der Schweiz verfügen über sogenannte Amtsnotare, an welche du dich dann wenden musst. In wieder anderen Kantonen sind freie Notare tätig und du kannst dir diesen selbst auswählen. Erst mit Eintragung in das Grundbuch wirst du der rechtmässige Eigentümer von Haus oder Grundstück.

Welche Pflichten geht der Verkäufer mit dem Kaufvertrag ein?

Mit Abschluss eines Kaufvertrages ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben, sobald der Kaufpreis gezahlt ist. Zudem gibt es sogenannte Nebenpflichten. Vom Gesetzgeber her ist der Verkäufer dazu verpflichtet, eventuell anfallende Beurkundungs- und Transportkosten zu übernehmen. Selbstverständlich hat dementsprechend auch der Käufer Pflichten: Mit seiner Unterschrift unter den Vertrag stimmt er zu, den Kaufpreis zu bezahlen. Darüber hinaus ist er dazu verpflichtet, die Sache anzunehmen und auf Mängel hin zu prüfen.

Was muss der Käufer beachten?

Bist du mit deinem Kauf nicht zufrieden, kannst du nach dessen Beendigung nur unter bestimmten Voraussetzungen zurücktreten. Ist ein solcher vertraglich vereinbart, ist es überhaupt kein Problem. Auch der Gesetzgeber gewährt dem Käufer ein Rücktrittsrecht, wenn dir die Ware nicht rechtzeitig geliefert wird. Dementsprechend kann auch der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, sobald du mit deiner Zahlung in Verzug bist.

Was ist die Schweizerische Bundeskanzlei?

Die in Bern ansässige Schweizerische Bundeskanzlei ist eine Stabsstelle des Bundesrates. Sämtliche Fragen zum Thema Kaufrecht, Grundstückskauf und Fahrniskauf kannst du auf der Internetpräsenz des Amtes nachlesen. So ist zum Beispiel klar geregelt, wie die Erfüllungszeit eines Kaufvertrages auszusehen hat. Sofern diese nicht vertraglich geregelt ist, muss man sich klar an das Gesetz halten. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch besagt auf Grundlage OR 75 bis 78, welche Fristen einzuhalten sind. Zudem wird nach dem Erfüllungsort unterschieden. Hier unterscheidet die Schweizerische Bundeskanzlei grundsätzlich zwischen Hol- und Bringschuld. Die Holschuld besagt, dass der Käufer seine Ware selbst abholen muss, während diese ihm bei der Bringschuld in der Regel geliefert wird.

Welche Sachen können noch verkauft werden?

Sieht man sich an, wie viele Arten des Kaufvertrages es gibt, wird ersichtlich, wie komplex dieses Thema eigentlich ist. Folgende Varianten sind denkbar:

  • Kauf auf Probe
  • Kauf auf Abruf
  • Versteigerung
  • Aktienkaufvertrag
  • Kauf unter Eigentumsvorbehalt

Letztgenannte Variante beispielsweise ist nur bei beweglichen Sachen möglich. In diesem Fall hält sich der Verkäufer das Eigentum an den Gegenständen vor, bis er den vollständigen Kaufpreis erhalten hat. Beim Kauf auf Abruf wiederum hat der Käufer die Möglichkeit, die Fälligkeit der Leistung oder Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes selbst zu bestimmen. Auch der Kauf auf Probe ist weit verbreitet: Der Käufer hat das Recht, den Kaufgegenstand zunächst ausführlich zu testen, ehe er sich zum Kauf entscheidet. Bekanntestes Beispiel ist sicher die Probefahrt, ehe man sich zum Kauf eines Autos entschliesst. Auch wenn du Bekleidung aus dem Katalog oder dem Onlineshop bestellst und diese zu Hause in Ruhe anprobierst, handelt es sich um einen Kauf auf Probe.

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