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Salvatorische Klausel: 7 äusserst hilfreiche Tipps

Salvatorische Klausel: 7 äusserst hilfreiche Tipps

Wichtige Angelegenheiten im Leben besiegeln wir oft mit einem Vertrag. So können wir uns schriftlich absichern, dass wir die gleichen Interessen verfolgen und unser Vertragspartner im Nachhinein nicht das Gegenteil behauptet. Manchmal ändern sich jedoch die Verhältnisse und bestimmte Punkte, die zuerst vertraglich geregelt waren, sind überhaupt nicht mehr möglich. Sind nun der komplette Vertrag und das Geschäft hinfällig? Oder wird nur die einzelne Vertragsklausel gestrichen oder unwirksam? Die salvatorische Klausel regelt diese Sonderfälle. Wir geben dir hier die wichtigsten Tipps zu dieser Klausel.

Was besagt die salvatorische Klausel?

Die salvatorische Klausel bedeutet auf Deutsch „bewahrende“ Klausel und schützt die Gültigkeit eines Vertrags auch dann, wenn einer oder mehrere Paragrafen unwirksam oder undurchführbar sein sollten. Ausserdem wird somit die Wirksamkeit eines Kontrakts nicht beeinflusst, wenn er Lücken aufweist oder bestimmte Fragen nicht regelt. Der Sinn der salvatorischen Klausel ist somit, einen unvollständigen oder fehlerhaften Vertrag mitsamt dem wirtschaftlichen Erfolg zu erhalten und eine ergänzende Vertragsauslegung zu vereinbaren, sofern alle Vertragspartner dieser Klausel zustimmen. Im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Verwendung der Erhaltungsklausel jedoch nicht notwendig und ausserdem nicht zulässig. Es ist bereits gesetzlich geregelt, dass unwirksame Klauseln den Rest der Geschäftsbedingungen nicht berühren. Somit ist die Verwendung der salvatorischen Klausel unnötig.

Wie kann ich die Wirksamkeit eines Vertrags rechtssicher schützen?

Es gibt keine feststehende Formulierung oder keine vorgeschriebenen Inhalte für diese Erhaltungsklausel. Je nach Zweck und Inhalt eines Vertrags wird die salvatorische Klausel der Situation angepasst. Je nach konkretem Inhalt des Vertrages klingt die salvatorische Klausel oft etwas unterschiedlich. Ein sehr allgemein gehaltenes Beispiel: „Sollten einzelne Vereinbarungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Inhalte des Vertrages davon unberührt.“ Häufig wird hier noch ein Zusatz eingefügt, der besagt, dass sich die Vertragspartner im Bedarfsfall zu einer inhaltlichen Anpassung verpflichten. Die klare Zielsetzung ist auch hier, die wirtschaftliche Wirksamkeit eines Vertrages nicht in Gefahr zu bringen. Im besten Fall holst du zu der Formulierung der salvatorischen Klausel in deinem Vertrag das Urteil eines Anwalts ein. So vermeidest du eventuelle Streitfälle. Ausserdem kannst du dann sicher sein, dass die Klausel rechtssicher ist.

Was bedeutet eine salvatorische Klausel im Arbeitsrecht?

Mit diesem Kniff sichert sich im Arbeitsrecht hauptsächlich der Arbeitgeber ab. Wenn du ein Arbeitsverhältnis eingehst und dir dein neuer Chef einen Arbeitsvertrag samt salvatorischer Klausel vorlegt, solltest du diesen Kontrakt sehr genau auf seine Gültigkeit überprüfen. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, „etwaige Überstunden mit dem Gehalt abzugelten“, da sich daraus nicht die Anzahl der Überstunden erschliesst. Ebenfalls ist eine Rückforderung der angefallenen und erstatteten Fortbildungskosten seitens des Arbeitgebers laut Arbeitsrecht nichtig und somit ungültig. Das Bundesarbeitsgericht hat diese und einige andere Beispiele gesetzlich geregelt. Im Zweifelsfall solltest du deinen Arbeitsvertrag von einem Anwalt überprüfen lassen.

Wo steht die salvatorische Klausel im Arbeitsvertrag?

Da diese Klausel alle Punkte eines Vertragswerks samt deren Schlussbestimmungen einschliessen soll, steht sie stets am Ende eines Kontrakts. Es ist jedoch auch möglich, dass bei komplexen Verträgen – beispielsweise bei einer Scheidung oder im Erbrecht – mehrere salvatorische Klauseln unter verschiedenen Vertragsbestandteilen formuliert werden.

Was ist eine ergänzende Vertragsauslegung?

Wenn der Fall eintritt, dass ein Vertrag teilweise unwirksam oder undurchführbar sein sollte oder sich Lücken im Vertragsinhalt offenbaren, ist genau zu ermitteln, mit welcher Absicht beide Parteien diesen Kontrakt abgeschlossen haben. Dabei sind der Sinn und Zweck des Vertrags und die Interessen der beiden Vertragsparteien zu berücksichtigen. Nun ist der Vertrag mit Einwilligung beider Seiten rechtsgültig zu ergänzen. Dies bezeichnet man als ergänzende Vertragsauslegung. Eine Erweiterung des Vertragsinhalts ist jedoch unzulässig.

Was ist das wichtigste Urteil hinsichtlich der salvatorischen Klausel?

Das wichtigste Urteil hinsichtlich der Erhaltungsklausel ist die Prüfung nach der Sinnhaftigkeit im Einzelfall. Ein Vertrag, bei dem die salvatorische Klausel in Kraft tritt, muss unbedingt daraufhin untersucht werden, ob beide Vertragspartner auf das teils undurchführbare Geschäft als Ganzes verzichtet hätten oder nicht. Im Zweifel geht die Beweislast auf denjenigen über, der die salvatorische Klausel und somit den kompletten Vertrag für unwirksam hält.

Wie kann mir die salvatorische Klausel helfen?

Die Erhaltungsklausel dient primär der Schadensbegrenzung und soll den wirtschaftlichen Erfolg sichern. Im Arbeitsrecht hingegen ist eine salvatorische Klausel mit Vorsicht zu betrachten. Beispielsweise hast du einen Vertrag unterschrieben, der besagt, dass bei einem Verstoss gegen bestimmte Wettbewerbsbedingungen eine Vertragsstrafe von 500.000 Franken gezahlt werden soll. Zudem enthält dieser Kontrakt eine salvatorische Klausel, die besagt, dass bei Unwirksamkeit eines einzelnen Vertragspunktes die Wirksamkeit des gesamten Vertrags unberührt bleiben soll. In der Regel wäre eine solch hohe Vertragsstrafe unverhältnismässig und somit unwirksam. Die Erhaltungsklausel verhindert nun, dass daraus der gesamte Vertrag nichtig wird. Es gilt nun festzustellen, was der ursprünglichen Absicht der beiden Vertragspartner nahe kommt, z. B. eine ergänzende Vertragsauslegung mit einer Vertragsstrafe von 15.000 Franken, falls gegen die Wettbewerbsbedingungen verstossen würde.

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