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Der Friedensrichter tritt als vermittelnde Instanz zwischen zerstrittenen Parteien auf. Es handelt sich um eine untere Instanz der Gerichtsbarkeit mit dem Auftrag, den öffentlichen und gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Zumeist geht es dabei um Zivilstreitigkeiten von geringer Schwere und Streitwert. Zum Beispiel bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu 2.000 Schweizer Franken. Bis zu diesem Wert kann der Friedensrichter über zivilrechtliche Streitigkeiten entscheiden. Bis zu dem Streitwert von 5.000 Schweizer Franken kann der Friedensrichter den beiden Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Wenn keine der beiden Parteien den Vorschlag ablehnt, tritt er innert von 20 Tagen in Kraft. Die rechtliche Grundlage für das Friedensrichteramt stellen die Artikel 197 bis 212 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) dar. Hier finden sich der Geltungsbereich, die Anforderungen und die Abläufe der Schlichtungsverhandlungen. Die Organisation der Friedensrichterämter obliegt den Kantonen und lässt sich in den Gerichtsorganisationsgesetzen (GOG) nachlesen.
Es ist seine Aufgabe, Zivilstreitigkeiten zu schlichten und die Schlichtungsverhandlungen zu leiten. Eine andere Bezeichnung ist „Vermittler“. Ihm obliegt es, mit den Parteien eine möglichst einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Im besten Falle vermeidet er es, dass die Klage vor ein weiteres Gericht geht und weitere Prozessverhandlungen folgen. Der Friedensrichter ist zuständig für:
Ausserdem sind Friedensrichter Ansprechpersonen bezüglich allgemeiner Beratungen. Sie können Auskünfte beantworten, die zivilrechtliche Klagen betreffen. Die Entscheidungskompetenzen unterscheiden sich je nach Kanton. Sie können wie ein urteilender Richter fungieren, Urteile abfassen, Mitglieder der Gerichtsbehörde sein oder den Gerichten unterstehen.
Die Friedensrichter sind für Fälle von geringem gerichtlichen Wert zuständig. Die Schlichtungsverhandlungen haben die Aufgabe, die Gerichte nicht mit Bagatellen zu belasten. Die höheren Instanzen und ihre juristischen Experten sollen sich mit den schwerwiegenden Fällen beschäftigen. Mittlerweile landen dank dem Friedensamt nur noch 15 bis 20 Prozent aller Fälle vor Gericht.
Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren leitest du ein, indem du bei dem für dich zuständigen Amt ein Schlichtungsgesuch einreichst. In das Schlichtungsgesuch gehört eine Angabe zum Rechtsbegehren. In dem Gesuch schreibst du auch, um wen es sich bei der Gegenpartei handelt, was der eigentliche Streitgegenstand ist und eine Begründung. Bei deinem zuständigen Amt gibt es möglicherweise online Vorlagen zum Herunterladen. Die Parteien müssen zur Schlichtungsverhandlung persönlich erscheinen. Während des formlosen Verfahrens versucht der Friedensrichter eine Lösung zu erarbeiten. Kommt es zu einer Einigung, dann stellt er das Verfahren ein. Eine Einigung bedeutet zumeist einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klageverzicht. Wie auch immer die Einigung ausfällt, sie kommt einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid gleich. Kommt es zu keiner Einigung, dann stellt der Friedensrichter der klagenden Partei eine Klagebewilligung aus. Unter Verwendung dieser Klagebewilligung lässt sich innert von drei Monaten eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht erwirken.
In der Regel findet das obligatorische Verfahren bei der Schlichtungsbehörde statt, die nahe der beklagten Partei liegt. Dafür gibt es bestimmte Friedensrichterkreise innert der einzelnen Kantone. Ist ein Konsumentenvertrag der Gegenstand des Streites, dann ist die Behörde am Wohnsitz des Konsumenten zuständig. Handelt es sich um eine Erbstreitigkeit, dann musst du das Gesuch bei der Behörde am Wohnsitz einreichen, wo der Erblassende gemeldet war.
Friedensrichter verfügen über Verhandlungsgeschick, können sich in die Lage anderer Menschen versetzen, besitzen juristische Grundkenntnisse, eine hohe soziale Intelligenz, sind verschwiegen und treten vertrauenswürdig auf. Sie müssen viel Geduld und psychische Belastbarkeit mit sich bringen. Etwas Humor schadet ebenfalls nicht. Friedensrichter verfügen über eine Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, haben die Höhere Fachschule besucht oder besitzen einen Bachelor einer Universität oder einer Fachhochschule.
Das Friedensrichteramt hat in der Eidgenossenschaft eine lange Tradition. Im Bundesbrief von 1291 findet sich bereits die Aufforderung, dass angesehene Männer den Frieden zwischen den Verbündeten vermitteln sollen. Während der Helvetik konnte sich das Friedensrichteramt jedoch nicht durchsetzen. Erst die Mediationsakte von 1803 enthielt erstmals ein Gesetz für das Amt der Friedensrichter. Mit Einführung der Zivil- und Strafprozessordnung und der Gesetze des Gerichtswesens im Jahre 1866 wurde dieses Amt weiter verfestigt.
Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.
Ist ein Mensch aus bestimmten Gründen nicht mehr fähig, selbstständig zurechtzukommen und seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, kann er entmündigt werden und erhält einen Vormund und Betreuer. Eine Entmündigung geht immer mit einer teilweisen oder vollständigen Geschäftsunfähigkeit einher. Oft bleibt aber möglich, dass der Betroffene seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, heiraten oder sein Testament machen kann.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine Namensänderung wünscht. Wenn du einen Namen trägst, der Grund für Spott, Hänseleien oder Missverständnisse ist oder wenn familiäre Gründe vorliegen, wünschst du dir vielleicht eine Namensänderung. Auch nach einer Scheidung willst du unter Umständen wieder deinen Ledignamen tragen. Mit der Änderung des Namensrechts am 1. Januar 2013 hat sich einiges in diesem Bereich geändert. Was du unternehmen musst, um deinen Namen ändern zu können, welche Gründe dafür vorliegen müssen, welche Unterlagen du einreichen musst und was für Auswirkungen eine Namensänderung hat, erfährst du hier.
Immer wieder gibt es bei einer Wohnung Gründe für eine ausserordentliche Kündigung. Diese kann sowohl von Seiten des Mieters als auch des Vermieters veranlasst werden. Gründe können beispielsweise der Konkurs des Mieters oder auch das unsachgemässe Verhalten des Vermieters sein. In diesem Artikel erfährst du, was du bei einer ausserordentlichen Kündigung beachten solltest.
Ein Eheschutzverfahren kann sinnvoll sein, wenn Ehefrau oder Ehemann die Trennung möglichst schnell einleiten möchten. Das kann beispielsweise angebracht sein, wenn die Ehe von Gewalt geprägt wird. Ursprünglich sollte das Eheschutzverfahren dazu dienen, den Eheleuten noch einmal Bedenkzeit einzuräumen und eventuell wieder zu einem gemeinsamen Leben zu finden. Mittlerweile wird in einem Eheschutzverfahren vielmehr die Vorbereitung zur Scheidung gesehen. Wichtige Entscheidungsfragen, wer zum Beispiel die Wohnung weiterhin nutzen darf und in wessen Obhut die Kinder leben sollen, können vorab in einem Eheschutzverfahren gerichtlich geklärt werden.
Ob Fahrzeug, Staubsauger oder Smartphone: Wer sich nach dem Abschluss eines Kaufvertrags dazu entschliesst, vom Vertrag zurückzutreten, hat es nicht ganz einfach. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung für den Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn kein triftiger Grund dafür vorliegt (Stand 2020). Das heisst: Käufer halten sich an den Vertrag und bezahlen für die erbrachte Leistung, Verkäufer stellen sicher, ein Produkt oder eine Dienstleistung sachgemäss an den Käufer zu übergeben. Nur in bestimmten Fällen ist es möglich, sich von einem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag zu befreien. Lies hier die wichtigsten Fragen und Antworten nach.