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Schlichtungsverfahren mit dem Friedensrichter

Schlichtungsverfahren mit dem Friedensrichter

Die Friedensrichter sind für das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schlichtungsverfahren zuständig. Bevor du vor Gericht ziehst, solltest du zunächst ein Schlichtungsverfahren anberaumen. Das spart einerseits Kosten und soll zudem zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Diese grundsätzliche Möglichkeit bietet sich immer dann, wenn der zivilrechtliche Streitwert gering ist. Was es darüber zu wissen gibt, erfährst du hier.

Was ist ein Friedensrichteramt?

Der Friedensrichter tritt als vermittelnde Instanz zwischen zerstrittenen Parteien auf. Es handelt sich um eine untere Instanz der Gerichtsbarkeit mit dem Auftrag, den öffentlichen und gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Zumeist geht es dabei um Zivilstreitigkeiten von geringer Schwere und Streitwert. Zum Beispiel bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu 2.000 Schweizer Franken. Bis zu diesem Wert kann der Friedensrichter über zivilrechtliche Streitigkeiten entscheiden. Bis zu dem Streitwert von 5.000 Schweizer Franken kann der Friedensrichter den beiden Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Wenn keine der beiden Parteien den Vorschlag ablehnt, tritt er innert von 20 Tagen in Kraft. Die rechtliche Grundlage für das Friedensrichteramt stellen die Artikel 197 bis 212 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) dar. Hier finden sich der Geltungsbereich, die Anforderungen und die Abläufe der Schlichtungsverhandlungen. Die Organisation der Friedensrichterämter obliegt den Kantonen und lässt sich in den Gerichtsorganisationsgesetzen (GOG) nachlesen.

Welche Klagen und Zivilstreitigkeiten bearbeitet der Friedensrichter?

Es ist seine Aufgabe, Zivilstreitigkeiten zu schlichten und die Schlichtungsverhandlungen zu leiten. Eine andere Bezeichnung ist „Vermittler“. Ihm obliegt es, mit den Parteien eine möglichst einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Im besten Falle vermeidet er es, dass die Klage vor ein weiteres Gericht geht und weitere Prozessverhandlungen folgen. Der Friedensrichter ist zuständig für:

  • Forderungsklagen auf der Basis von privaten und geschäftlichen Beziehungen
  • Streitigkeiten, die das Arbeitsrecht betreffen, wie Lohnzahlungen, Kündigungen oder Arbeitszeiten
  • Klagen aus Unfällen mit Motorfahrzeugen und Fährrädern
  • Streitigkeiten bezüglich Stockwerkeigentum und Strassengenossenschaften
  • Unerlaubte Handlung und ungerechtfertigte Bereicherung
  • Erbteilungen und Testamentsklagen
  • Klagen wegen des Unterhalts
  • Nachbarschaftsstreitereien
  • Persönlichkeitsverletzungen

Ausserdem sind Friedensrichter Ansprechpersonen bezüglich allgemeiner Beratungen. Sie können Auskünfte beantworten, die zivilrechtliche Klagen betreffen. Die Entscheidungskompetenzen unterscheiden sich je nach Kanton. Sie können wie ein urteilender Richter fungieren, Urteile abfassen, Mitglieder der Gerichtsbehörde sein oder den Gerichten unterstehen.

Warum werden Fälle zunächst vor das Schlichtungsverfahren gebracht?

Die Friedensrichter sind für Fälle von geringem gerichtlichen Wert zuständig. Die Schlichtungsverhandlungen haben die Aufgabe, die Gerichte nicht mit Bagatellen zu belasten. Die höheren Instanzen und ihre juristischen Experten sollen sich mit den schwerwiegenden Fällen beschäftigen. Mittlerweile landen dank dem Friedensamt nur noch 15 bis 20 Prozent aller Fälle vor Gericht.

Wie leite ich ein Schlichtungsverfahren ein?

Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren leitest du ein, indem du bei dem für dich zuständigen Amt ein Schlichtungsgesuch einreichst. In das Schlichtungsgesuch gehört eine Angabe zum Rechtsbegehren. In dem Gesuch schreibst du auch, um wen es sich bei der Gegenpartei handelt, was der eigentliche Streitgegenstand ist und eine Begründung. Bei deinem zuständigen Amt gibt es möglicherweise online Vorlagen zum Herunterladen. Die Parteien müssen zur Schlichtungsverhandlung persönlich erscheinen. Während des formlosen Verfahrens versucht der Friedensrichter eine Lösung zu erarbeiten. Kommt es zu einer Einigung, dann stellt er das Verfahren ein. Eine Einigung bedeutet zumeist einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klageverzicht. Wie auch immer die Einigung ausfällt, sie kommt einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid gleich. Kommt es zu keiner Einigung, dann stellt der Friedensrichter der klagenden Partei eine Klagebewilligung aus. Unter Verwendung dieser Klagebewilligung lässt sich innert von drei Monaten eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht erwirken.

Wo findet das Schlichtungsverfahren statt?

In der Regel findet das obligatorische Verfahren bei der Schlichtungsbehörde statt, die nahe der beklagten Partei liegt. Dafür gibt es bestimmte Friedensrichterkreise innert der einzelnen Kantone. Ist ein Konsumentenvertrag der Gegenstand des Streites, dann ist die Behörde am Wohnsitz des Konsumenten zuständig. Handelt es sich um eine Erbstreitigkeit, dann musst du das Gesuch bei der Behörde am Wohnsitz einreichen, wo der Erblassende gemeldet war.

Wie wird man Vermittler?

Friedensrichter verfügen über Verhandlungsgeschick, können sich in die Lage anderer Menschen versetzen, besitzen juristische Grundkenntnisse, eine hohe soziale Intelligenz, sind verschwiegen und treten vertrauenswürdig auf. Sie müssen viel Geduld und psychische Belastbarkeit mit sich bringen. Etwas Humor schadet ebenfalls nicht. Friedensrichter verfügen über eine Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, haben die Höhere Fachschule besucht oder besitzen einen Bachelor einer Universität oder einer Fachhochschule.

Wie entstand das Amt?

Das Friedensrichteramt hat in der Eidgenossenschaft eine lange Tradition. Im Bundesbrief von 1291 findet sich bereits die Aufforderung, dass angesehene Männer den Frieden zwischen den Verbündeten vermitteln sollen. Während der Helvetik konnte sich das Friedensrichteramt jedoch nicht durchsetzen. Erst die Mediationsakte von 1803 enthielt erstmals ein Gesetz für das Amt der Friedensrichter. Mit Einführung der Zivil- und Strafprozessordnung und der Gesetze des Gerichtswesens im Jahre 1866 wurde dieses Amt weiter verfestigt.

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