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Verein gründen – Voraussetzungen, Aufbau und Organisation

Verein gründen – Voraussetzungen, Aufbau und Organisation

In der Schweiz gibt es rund 100.000 Vereine. Diese sind in den verschiedensten Bereichen tätig: Vom Sport, über Kultur bis hin zu Viehzucht und Wohltätigkeit sind alle Bereiche vertreten. Es ist in der Schweiz auch sehr einfach, einen Verein zu gründen – zumindest in der Theorie. Du benötigst nur schriftliche Statuten und einen Mitstreiter. Sobald die Statuten an der Gründungsversammlung von den Gründungsmitgliedern angenommen wurden, existiert der neue Verein. Doch es gibt dennoch einige Dinge, die erfüllt werden müssen, damit der Verein auch auf Dauer bestehen bleiben kann. Hier erfährst du, was du alles beachten musst.

Was ist nötig für eine Vereinsgründung?

Lediglich zwei natürliche oder juristische Personen sind für eine Vereinsgründung notwendig. Kapital muss bei der Vereinsgründung nicht vorhanden sein. Sobald die Gründungsmitglieder die Statuten genehmigt haben, existiert der Verein. Eine Gründungsversammlung ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben, aber sinnvoll. Zudem müssen auch die notwendigen Organe, wie etwa der Vereinsvorstand, bei der Vereinsgründung gewählt werden. Wichtig ist, frühzeitig abzuklären, welche Versicherungen benötigt werden, ob der Verein ins Handelsregister eingetragen werden muss und ob er eine Kontrollstelle benötigt, die gewählt werden muss. Bei Unklarheiten ist eine Beratung bei einer Fachperson sinnvoll.

Für welche Vorhaben ist ein Verein die richtige Rechtsform?

Wenn mehrere Personen gemeinsam einen ideellen und nicht einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, ist der Verein die Rechtsform der Wahl. Steht aber bei dir und deinen Mitstreitern eine unternehmerische Tätigkeit mit dem Zweck, einen Gewinn zu erwirtschaften, im Vordergrund, ist ein Verein nicht das Richtige. Dann ist eine Einzelfirma, eine Personengesellschaft, eine AG oder eine GmbH die korrekte Rechtsform. Auch wenn ihr ein grösseres Vermögen zur Verfügung stellen wollt, das für etwas Bestimmtes eingesetzt werden soll, ist ein Verein nicht zweckmässig.

Was steht in den Statuten?

In den Vereinsstatuten müssen laut Vereinsrecht mindestens folgende Angaben enthalten sein:

  • Name des Vereins
  • Zweck
  • Organisation: Welche Organe hat der Verein?
  • Mittel: Mit welchen finanziellen Mitteln wird der Vereinszweck erfüllt?

Weitere Angaben werden vom Gesetz zwar nicht verlangt, sind aber dennoch sinnvoll. Es sind dies etwa:

  • Sitz des Vereins: Häufig wird als Sitz des Vereins das Domizil des Vorstandsvorsitzenden gewählt. Wird ein Gewerbe betrieben, ist es sinnvoll, als Sitz des Vereins den Geschäftssitz, also die Adresse, an der das Unternehmen betrieben wird, zu wählen.
  • Mittel: Auf welche Weise werden die erforderlichen finanziellen Mittel beschafft? Dies kann über Mitgliederbeiträge, über Spenden aber auch über den Betrieb eines Vereinslokals sein.
  • Haftung: Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet im Normalfall nur das Vereinsvermögen.
  • Mitgliedschaften: Voraussetzungen für die Neuaufnahme von Mitgliedern, Mitgliederbeiträge und wie Austritte geregelt sind.

Wann muss ein Verein im Handelsregister eingetragen werden?

Ein Verein muss im Handelsregister eingetragen werden, wenn er ein Gewerbe betreibt oder wenn eine Revisionspflicht besteht. Es kann auch sein, dass er sich eintragen lassen muss, weil er gegenüber einer Partnerorganisation oder einem Dachverband gegenüber beweisen muss, dass er überhaupt existiert, da ein eigentliches Vereinsregister, in das sich alle Vereine eintragen lassen müssen, nicht besteht. Bei der Eintragung wird bei Handelsregisteramt neben den Vereinsstatuten auch ein Verzeichnis der Vorstandsmitglieder hinterlegt. Die Vereinsversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten und Geschäfte, die nicht an ein Organ übertragen wurden.

Falls ein Verein zwei der drei folgenden Grössen in zwei Geschäftsjahren überschreitet, muss eine Revisionsstelle eine ordentliche Revision durchführen und der Verein muss ins Handelsregister eingetragen werden:

  • Bilanzsumme von zehn Millionen Franken
  • Umsatz von 20 Millionen Franken
  • 50 Vollzeitstellen (im Jahresdurchschnitt)

Was muss ich bei der Organisation eines Vereins beachten und wie oft findet eine Mitgliederversammlung statt?

Für die Organisation eines Vereins sind bestimmte Organe nötig. Dies sind der Vorstand des Vereins, der aus mindestens einem Mitglied bestehen muss, sowie die Vereinsversammlung. Üblich bei Vereinen ist mindestens eine Mitgliederversammlung pro Jahr, die vom Vorstand einberufen wird. Laut Vereinsrecht muss der Vorstand zudem eine solche Vereinsversammlung organisieren, wenn mindestens ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies verlangen. Je nach Bestimmung und Grösse des Vereins sind aber noch weitere Organe sinnvoll und nötig, auch wenn diese nicht zwingend vom Gesetz vorgeschrieben werden. Es kann auch sinnvoll sein, die Aufgaben und die Kompetenzen aller Organe in den Statuten festzulegen.

Welche Art der Buchhaltung muss ich für den Verein führen?

Grundsätzlich muss der Vorstand über die Einnahmen, Ausgaben und über die Vermögenslage Buch führen. Anders sieht es aber aus, wenn du deinen Verein von Gesetzes wegen ins Handelsregister eintragen lassen musst. Dann unterliegt der Verein der ordentlichen Buchführungspflicht.

Wie kann ich mit dem Verein ein Gewerbe betreiben?

Es ist grundsätzlich möglich, mit einem Verein ein Gewerbe zu betreiben. Dies soll aber nicht der Hauptzweck des Vereins sein, sondern untergeordneter Natur und dazu dienen, den Vereinszweck zu erfüllen. Zudem musst du in einem solchen Fall deinen Verein im Handelsregister eintragen lassen. Dieser Eintrag muss am Sitz des Vereins erfolgen. Falls der Verein revisionspflichtig ist, muss auch eine Kontrollstelle gewählt werden.

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