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Lediglich zwei natürliche oder juristische Personen sind für eine Vereinsgründung notwendig. Kapital muss bei der Vereinsgründung nicht vorhanden sein. Sobald die Gründungsmitglieder die Statuten genehmigt haben, existiert der Verein. Eine Gründungsversammlung ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben, aber sinnvoll. Zudem müssen auch die notwendigen Organe, wie etwa der Vereinsvorstand, bei der Vereinsgründung gewählt werden. Wichtig ist, frühzeitig abzuklären, welche Versicherungen benötigt werden, ob der Verein ins Handelsregister eingetragen werden muss und ob er eine Kontrollstelle benötigt, die gewählt werden muss. Bei Unklarheiten ist eine Beratung bei einer Fachperson sinnvoll.
Wenn mehrere Personen gemeinsam einen ideellen und nicht einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, ist der Verein die Rechtsform der Wahl. Steht aber bei dir und deinen Mitstreitern eine unternehmerische Tätigkeit mit dem Zweck, einen Gewinn zu erwirtschaften, im Vordergrund, ist ein Verein nicht das Richtige. Dann ist eine Einzelfirma, eine Personengesellschaft, eine AG oder eine GmbH die korrekte Rechtsform. Auch wenn ihr ein grösseres Vermögen zur Verfügung stellen wollt, das für etwas Bestimmtes eingesetzt werden soll, ist ein Verein nicht zweckmässig.
In den Vereinsstatuten müssen laut Vereinsrecht mindestens folgende Angaben enthalten sein:
Weitere Angaben werden vom Gesetz zwar nicht verlangt, sind aber dennoch sinnvoll. Es sind dies etwa:
Ein Verein muss im Handelsregister eingetragen werden, wenn er ein Gewerbe betreibt oder wenn eine Revisionspflicht besteht. Es kann auch sein, dass er sich eintragen lassen muss, weil er gegenüber einer Partnerorganisation oder einem Dachverband gegenüber beweisen muss, dass er überhaupt existiert, da ein eigentliches Vereinsregister, in das sich alle Vereine eintragen lassen müssen, nicht besteht. Bei der Eintragung wird bei Handelsregisteramt neben den Vereinsstatuten auch ein Verzeichnis der Vorstandsmitglieder hinterlegt. Die Vereinsversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten und Geschäfte, die nicht an ein Organ übertragen wurden.
Falls ein Verein zwei der drei folgenden Grössen in zwei Geschäftsjahren überschreitet, muss eine Revisionsstelle eine ordentliche Revision durchführen und der Verein muss ins Handelsregister eingetragen werden:
Für die Organisation eines Vereins sind bestimmte Organe nötig. Dies sind der Vorstand des Vereins, der aus mindestens einem Mitglied bestehen muss, sowie die Vereinsversammlung. Üblich bei Vereinen ist mindestens eine Mitgliederversammlung pro Jahr, die vom Vorstand einberufen wird. Laut Vereinsrecht muss der Vorstand zudem eine solche Vereinsversammlung organisieren, wenn mindestens ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies verlangen. Je nach Bestimmung und Grösse des Vereins sind aber noch weitere Organe sinnvoll und nötig, auch wenn diese nicht zwingend vom Gesetz vorgeschrieben werden. Es kann auch sinnvoll sein, die Aufgaben und die Kompetenzen aller Organe in den Statuten festzulegen.
Grundsätzlich muss der Vorstand über die Einnahmen, Ausgaben und über die Vermögenslage Buch führen. Anders sieht es aber aus, wenn du deinen Verein von Gesetzes wegen ins Handelsregister eintragen lassen musst. Dann unterliegt der Verein der ordentlichen Buchführungspflicht.
Es ist grundsätzlich möglich, mit einem Verein ein Gewerbe zu betreiben. Dies soll aber nicht der Hauptzweck des Vereins sein, sondern untergeordneter Natur und dazu dienen, den Vereinszweck zu erfüllen. Zudem musst du in einem solchen Fall deinen Verein im Handelsregister eintragen lassen. Dieser Eintrag muss am Sitz des Vereins erfolgen. Falls der Verein revisionspflichtig ist, muss auch eine Kontrollstelle gewählt werden.
Beginnst du einen neuen Job, kommt auf dich eine aufregende Zeit, aber auch eine Menge Ungewissheit zu. Denn ob die neue Arbeitsstelle tatsächlich so vielversprechend und spannend ist, wie anfangs angenommen, stellt sich meist erst nach einigen Wochen heraus. Manchmal passt es einfach nicht – die Tätigkeit macht keinen Spass, das Arbeitsklima ist schlecht oder du kannst die Ansprüche deines Chefs nicht erfüllen. Aus diesem Grund sieht das Schweizer Arbeitsrecht eine Probezeit vor, die es dir und deinem Arbeitgeber erlaubt, den Job kurzfristig und ohne Begründung zu kündigen. Alle Regeln für die Kündigungsfrist während der Probezeit erfährst du hier.
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.
Wenn sich zwei Ehepartner scheiden lassen und dabei wohlmöglich noch gemeinsame Kinder haben, kommt es häufig zu Rechtsproblemen. Doch nicht nur in Sachen Scheidung, sondern auch bei einer scheinbar intakten Familie kann es schnell zu Konflikten kommen. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Kindeswohl nicht beachtet wird und Behörden beauftragt werden, einzelne Familienkonstellationen genauer zu betrachten. Auf der rechtlichen Seite bildet hier das Familienrecht die Grundlage zur rechtlichen Orientierung in allen Fragen rund um das Thema Familie. Welche Angelegenheiten im Rechtsgebiet des Familienrechts geregelt werden, erfährst du hier.
Innerhalb gesetzlicher Vorschriften können einige vertragliche Absprachen zwischen zwei Parteien auch anders getroffen werden, als im Gesetz vorgesehen ist. Das trifft jedoch nicht auf alle Fälle zu, sodass es Situationen gibt, in denen keine Abweichungen möglich sind. Abweichende Regelungen fallen unter das dispositive Recht. Gesprochen wird hier auch von abdingbaren Vorschriften, etwa durch eine Änderung oder einen vollständigen Ausschluss.
Wer denkt schon an die Trennung, wenn man frisch verliebt ist? Aber das kann immer passieren, viele Beziehungen gehen irgendwann in die Brüche. Wenn ihr als unverheiratetes Paar zusammenlebt und auch keine eingetragene Partnerschaft habt, behandelt euch das Gesetz dann wie zwei Fremde. Vor allem dann, wenn während der Partnerschaft wirtschaftliche Abhängigkeiten entstehen, kann das ein Problem werden. Mit einem Konkubinatsvertrag könnt ihr euch gegenseitig Sicherheit geben.
Nutzungsrechte werden in vielen Bereichen eingeräumt und gestatten den Gebrauch von Sachen und Werken, die einen anderen Eigentümer haben oder urheberrechtlich geschützt sind. Sie beinhalten das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag. Genauso können durch ein eingeräumtes Nutzungsrecht bestimmte Rechte abgegeben werden, für die eine Lizenz notwendig ist. Nutzbare Sachen sind bewegliche Sachen, Immobilien und Grundstücke.