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Eine Scheidung ist sicher ein Ereignis, auf das du getrost verzichten könntest. Leider gibt es Situationen, in denen zwei Menschen einfach nicht mehr zusammenbleiben können und diesen Weg gehen müssen. Damit du dich nicht nur finanziell in Sicherheit wiegen kannst, sondern auch in allen anderen Dingen abgesichert bist, solltest du dich zum Anwalt deines Vertrauens begeben. Dieser wird dich umfassend beraten, denn mit dem Familienrecht kennt er sich aus. Immerhin haben beide Ehepartner in Verbindung mit der Scheidung Rechte und Pflichten, die du kennen solltest. Im Scheidungsrecht der Schweiz sind diese genau hinterlegt.
Die Hochzeit ist das romantischste Ereignis im Leben. Dennoch solltest du dir vor einer Heirat Gedanken darüber machen, wie die Vermögenswerte im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Standard beim Güterstand. Er hat allerdings den Nachteil, dass du bei einer Scheidung dein Vermögen mit deinem Ehepartner teilen musst. Hast du viel Vermögen, ist eine Gütertrennung sinnvoll, denn dann bleibt dein Vermögen auch nach einer Trennung komplett bei dir. Die Gütergemeinschaft ist ein weiterer Güterstand, für den sich viele Eheleute entscheiden. Alles Wissenswerte dazu findest du im folgenden Artikel.
Die Medizinprodukteverordnung (MepV) regelt seit 2002 die Rechtslage für die Zulassung, den Handel und die Anwendung von Medizinprodukten wie Implantaten, Heilmitteln, Hilfsmitteln und Medizintechnik in der Schweiz. In Verbindung mit Brustimplantaten aus Silikon und Hüftprothesen hat es in der jüngeren Vergangenheit Aufsehen erregende Fehler und mangelnde Kontrolle gegeben. Weltweit erhöht sich seitdem der Fokus auf Patientensicherheit beim Einsatz dieser Produktgruppe. Deshalb ist in Europa die Gesetzgebung rund um Medizinprodukte verschärft worden. Spätestens ab 2021 müssen Unternehmen beim Inverkehrbringen von Medizinprodukten in der EU der MDR (Medical Devices Regulation) folgen. Was bedeutet das für die Schweiz?
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