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Im Strafrecht gibt es Offizialdelikte und Antragsdelikte. Diese beiden Arten unterscheiden sich darin, dass bei den einen eine Strafanzeige notwendig ist, bei den anderen nicht. Antragsdelikte benötigen einen Strafantrag und werden ansonsten in der Schweiz laut Strafgesetz von den Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Verbrechen, die Gewalt oder andere schwerwiegende Straftaten umfassen, sind dagegen immer Offizialdelikte, bei denen Polizei und Staatsanwaltschaft automatisch eine Ermittlung einleiten.
Eine Ehekrise ist für alle Beteiligten unangenehm. Ist ein Zusammenleben nicht mehr möglich, ist eine Scheidung oft die einzige Lösung, um die Konflikte beizulegen. Diese ist jedoch an viele Bedingungen und Regelungen geknüpft. Ideal ist es, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt und durch eine Scheidungskonvention als Vertrag alle wichtigen Punkte für beide Parteien günstig geregelt werden. Das betrifft das Sorgerecht, den Unterhalt oder die Aufteilung der Güter. Vorteilhafte Scheidungslösungen gelingen mit einem Anwalt schneller.
Forderungen für Schulden können von einem Gläubiger auf einen anderen wechseln, wenn diese das vertraglich vereinbaren. Das geschieht mittels einer Abtretungserklärung in Form einer Zession. Für den Schuldner ändert sich die Forderung dabei nicht, er zahlt sie lediglich an den neuen Gläubiger und nicht mehr an den alten. Die Abtretung benötigt keine notarielle Beglaubigung.
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