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Normalerweise nimmt sich niemand einfach Sachen, die ihm nicht gehören, und veräussert sie weiter oder benutzt sie gegen den Willen des Eigentümers. Ist das jedoch der Fall, liegt eine Unterschlagung vor, die strafrechtlich geahndet wird. Es gibt verschiedene Formen der Unterschlagung, die noch einmal von einem Betrug oder Diebstahl abzugrenzen sind. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, fällt auch die Strafe höher aus.
Lärmbelästigung zählt zu den häufigsten Streitpunkten unter Nachbarn. Gerade in Mehrfamilienhäusern sind die Räume oft hellhörig, sodass der Lärmpegel der anderen Wohnung auf die eigene übergeht. Gerade dann, wenn Nachbarn unterschiedliche Interessen haben und die einen beispielsweise viele Partys feiern, während die anderen lieber ihre Ruhe haben, kommt es schnell zu Konflikten. Im Allgemeinen wird Lärmbelästigung dann schnell der Polizei gemeldet, die den Lärmpegelverursacher darauf hinweist und zur Unterlassung auffordert. Eine dauerhafte Lösung ist dies jedoch nicht. Was du bei Lärmbelästigung tun kannst, welche Ruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben sind und welche Rechte du hast, erfährst du hier.
Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.
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