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Bürgschaften in der Schweiz für Kreditnehmer und Schuldner

Bürgschaften in der Schweiz für Kreditnehmer und Schuldner

Bürgschaften sind in der Geschäftswelt üblich, wenn ein Gläubiger die Garantie benötigt, dass ein Schuldner oder Kreditnehmer seiner Zahlung nachkommt. Die Sicherheiten ermöglichen oftmals überhaupt den Vertragsabschluss, so dass auf jeden Fall der Gläubiger sein Geld erhält. Bürgschaften werden in der Regel als Kredit bei der Bank beantragt, wobei die Bank dann der Bürge ist. Daneben gibt es auch andere Möglichkeiten für Bürgschaften, die zur Verfügung stehen und immer eine Haftung für die Schuldnersumme darstellen.

Was ist eine Bürgschaft?

Bürgschaften sind einseitig verpflichtende Verträge, durch die ein Bürge die Aufgabe übernimmt, eine gestellte Verbindlichkeit zu erfüllen, wenn der Schuldner ausfällt. Der Bürge steht entsprechend für die Begleichung der Schuld ein und muss dann auch bei einem Ausfall durch den Schuldner die ausstehende Summe vollständig bezahlen. Die Bürgschaft wird schriftlich durch einen Vertrag festgelegt und gilt dann als Bürgschaftserklärung. Die Übernahme geschieht dabei auch häufig durch eine Bank, die dann als Bürge auftritt und einem Dritten die eigene Kreditwürdigkeit bereitstellt. Das ermöglicht die Garantie, dass die Zahlungen geleistet werden, die vom Schuldner durch einen Dritten gefordert werden.

Wie funktionieren Bürgschaften für Kreditnehmer?

Eine Bürgschaft besteht immer aus einem Drei-Personen-Verhältnis, genauer aus Bürgen, Gläubiger und Schuldner. Die beiden letzteren Personen schliessen vorab einen Vertrag über eine bestimmte Leistung oder Lieferung ab. Das beinhaltet meistens die Forderung von Sicherheiten als Garantie, dass die Zahlung nach der Leistung zur Verfügung steht und beglichen wird. Hier kommt dann der Bürge mit ins Spiel und haftet für den Schuldner, indem er die Pflicht übernimmt, die Zahlung zu leisten, wenn dieser ausfällt oder der Leistung nicht nachkommen kann.

Welche Konsequenzen bestehen für einen Bürgen?

Die Bürgschaft ist immer abhängig vom Umfang der Hauptschuld. Das bringt mit sich, dass der Bürge auch dann haftet, wenn sich die Schuld durch den Verzug oder durch das Verschulden des Schuldners erhöht. Dabei kann er auf die Hauptschuldnerrechte zurückgreifen, die bei einem Ausfall der Schuld auf ihn übergehen. Möglich ist dann die Einrede, damit der zu verbürgende Anspruch entfällt. Die Konsequenzen sind entsprechend negativ und positiv.

Welche Arten von Bürgschaften stehen für einen Kredit zur Verfügung?

Bürgschaften können privat oder geschäftlich übernommen werden, wobei jedoch immer ein rechtsgültiger Vertrag vorliegen muss, der die Sicherheiten für den Gläubiger gewährleistet. Privat abgeschlossene Bürgschaften umfassen meistens das Bürgen der Eltern für ihre Kinder, z. B. bei einem aufgenommenen Kredit oder einer Finanzierung. Eine andere Form ist die Bürgschaft durch eine Bank oder Versicherung. Bei der Bank wird ein Kredit aufgenommen. Bei der Versicherung schliesst der Schuldner eine Kautionsversicherung ab, die dann in Anspruch genommen wird, wenn die Leistung nicht mehr erbracht werden kann.

Zur Verfügung stehen folgende Bürgschaften:

  • Ausfallbürgschaft (der Gläubiger wendet sich bei einem Ausfall der Zahlung an den Bürgen, der das Recht hat, zunächst das Vermögen des Schuldners zu prüfen, bevor er dann für den Restbetrag einsteht)
  • Kreditauftrag (ungewollter Bürgschaftsabschluss, wenn die Beauftragung an einen Dritten erfolgt, der den Kredit abschliesst und dann auch für den Schuldner einsteht, wenn dieser ausfällt)
  • Rückbürgschaft (die Bürgschaft wird auf eine dritte Person verteilt, falls der Hauptbürge ausfällt)
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft (selbstschuldnerisch bedeutet, dass der Bürge der direkte Ansprechpartner für den Gläubiger ist und auch dann bürgt, wenn beim Schuldner keine Vollstreckung oder Pfändung erwirkt werden konnte)

Was geschieht, wenn die Bank die Bürgschaft übernimmt?

Ist die Bank der Bürge, wird von einer Bankbürgschaft gesprochen, wobei ein Avalkredit oder Bankaval erteilt wird. Das ist meistens dann der Fall, wenn der Kreditnehmer das Risiko als Unternehmer kleinhalten möchte und Garantien für die Firma zur Verfügung stellt, auf die der Gläubiger zurückgreifen kann und die ihm die Sicherheiten einer Zahlung garantieren. Für Unternehmer ist die Bank als Bürge die bessere Wahl, da diese das benötigte Kapital immer zur Verfügung stellen kann. Das Risiko für den Kreditnehmer und den Gläubiger sinkt entsprechend, so dass dem Vertragsabschluss nichts entgegensteht.

Welche Sicherheiten sind durch Bürgschaften gegeben?

Übernommene Bürgschaften verpflichten den Bürgen, für einen Kreditnehmer finanziell bei der Bank einzustehen, wenn dieser für die eigenen Schulden nicht aufkommen kann. Die Schuldsumme wird bei der Bank zunächst als Gesamtbetrag festgelegt, wobei die Abzahlung häufig in Teilzahlungen erfolgt. Wenn der Schuldner dann in diesem Zeitraum der Zahlung nicht mehr nachkommen kann, haftet der Bürge nur noch für den Restbetrag und nicht mehr für die Gesamtsumme, über die eine Bürgschaft festgelegt wurde. Bürgschaften übernehmen in der Regel die Bank, Versicherungen, aber für bestimmte Personen auch die Eltern, Geschwister oder andere Verwandte.

Was ist eine Bürgschaftserklärung?

Bürgschaften benötigen den Abschluss eines Bürgschaftsvertrags und erfolgen meistens als Kredite. Ein wichtiger Bestandteil des Vertrags ist die Bürgschaftserklärung. Diese umfasst alle relevanten Daten zum Bürgschaftsverhältnis und ermöglicht so die gewünschten Garantien für die Gültigkeit einer Bürgschaft. Verbunden ist die Bürgschaftserklärung mit einer Bürgschaftsurkunde, die dann an dem Gläubiger ausgehändigt wird. Die Urkunde wird erst dann wieder zurückgegeben, wenn die Bürgschaft übernommen und der Betrag gezahlt wurde. Die Bürgschaftserklärung erfolgt schriftlich. Sie enthält alle wesentlichen Angaben, darunter:

  • die Namen und Anschriften von Gläubiger und Schuldner
  • die Unterschriften
  • die Schuldsumme
  • das Vertragsdatum
  • die Art und Form einer Bürgschaft
  • rechtliche Hinweise

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