Bäuerliches Bodenrecht – das Wichtigste erklärt
Im Gegensatz zum Handel mit normalem Grund und Boden sind die Handänderungen des landwirtschaftlich genutzten Bodens diversen Bestimmungen unterworfen. Die Gesetze, die die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke betreffen, sind im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) geregelt. Hier erfährst du, welche Besonderheiten die Gesetzeslage in diesem Bereich mit sich bringt und worauf du im Detail achten solltest.
Bäuerliches Bodenrecht – was ist das?
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), kurz „bäuerliches Bodenrecht“, regelt den Erwerb, die Verpfändung, Teilung und Zerstückelung von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken. Bevor das BGBB in Kraft trat, waren die Gesetze bezüglich des bäuerlichen Bodenrechtes auf verschiedene Gesetzesbücher und Rechte verteilt. Dadurch war die Handhabung für Bauern, Juristen und Verwaltung sehr unübersichtlich. Um diesen Missstand zu beseitigen, trat am 1. Januar 1994 das bäuerliche Bodenrecht in Kraft. In diesem Recht sind alle wichtigen Bestimmungen enthalten. Das Bodenrecht gliedert sich grob in drei Teile:
- Privatrechtliche Beschränkungen: familieninterne Aspekte wie die Erbteilung
- Öffentlichrechtliche Beschränkungen: familienexterne Bestimmungen zum Erwerb und der Realteilung
- Massnahmen zur Verhütung von Überschuldung
Welchen Zweck verfolgt das bäuerliche Bodengesetz?
Das bäuerliche Bodenrecht verfolgt mehrere Ziele. Unter anderem soll es das bäuerliche Grundeigentum fördern, vor allem Familienbetriebe. Diese betrachtet das Gesetz als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Schweizer Bodens. Das Gesetz soll die Strukturierung der Schweizerischen Landwirtschaft verbessern. Zudem soll das Gesetz die Stellung der Selbstwirtschafter und Pächter beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke stärken und übersetzte Preise für landwirtschaftlich genutzte Böden bekämpfen.
Welche Grundstücke sind dem BGBB unterstellt?
Dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstehen alle Bereiche, die sich teilweise oder vollständig ausserhalb der Bauzone befinden. Ausserdem müssen diese Grundstücke grösser sein als 25 Aren. Das macht 2.500 Quadratmeter. Bei Rebgrundstücken beträgt die Fläche bereits 15 Aren, also 1.500 Quadratmeter. Kleine Grundstücke und jene, die zur Bauzone gehören, fallen nur dann unter das bäuerliche Bodenrecht, wenn sie zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören. Sollte sich das Grundstück in der Bauzone befinden, dann müssen auch landwirtschaftliche Bauten und andere Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sein. Wälder fallen dann unter das bäuerliche Bodenrecht, wenn sie ebenfalls zum landwirtschaftlichen Gewerbe gehören.
Was ist ein landwirtschaftliches Gewerbe?
Das Gewerbe in der Landwirtschaft ist eine Kombination aus Boden, landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden und Wohngebäuden. Um als ein solches zu gelten, muss eine Standardarbeitskraft (SAK) vorhanden sein. Diese richtet sich nach der Grösse des Grundstücks sowie nach der in der Gegend üblichen Produktionsart. Sollte die Behörde für Grundstückverkehr (BGV) feststellen, dass sich die Wirtschaftsgebäude in einem schlechten Zustand befinden, dann kann sie das landwirtschaftliche Gewerbe für nicht erhaltenswürdig erklären. Damit hätte sie die Berechtigung, die Wohngebäude als einzelne Grundstücke zu betrachten. Das gesamte Grundstück würde dann nicht mehr unter das Realteilungsverbot fallen. Zumeist reichen eine Standardarbeitskraft (1 SAK) und das Urteil „erhaltungswürdig“ aus, um als landwirtschaftliches Gewerbe zu gelten. Dann darf der Betrieb weder geteilt noch parzellenweise verpachtet werden. Hast du als Eigentümer, Erbe oder Pächter ein schutzwürdiges Interesse, dann kannst du beim BGV ein Gesuch einreichen und prüfen lassen, ob ein landwirtschaftliches Gewerbe besteht.
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Was gibt es beim Erwerb von Grundstücken zu beachten?
Möchtest du ein landwirtschaftliches Grundstück oder Gewerbe kaufen, dann brauchst du eine Bewilligung. Es sei denn, du kaufst das Gewerbe oder Grundstück von einem Familienmitglied. Dann brauchst du keine Bewilligung. Andernfalls kannst du eine Bewilligung bekommen, wenn du Selbstwirtschafter bist, nur 10 Kilometer von dem Grundstück entfernt wohnst, das du kaufen willst, und wenn der Preis nicht übersetzt ist. Der Pächter hat ein Vorkaufsrecht, sollte das Gewerbe nicht schon an ihn verkauft werden, jedoch nur wenn er länger als sechs Jahre der Pächter war und selbst ein landwirtschaftliches Gewerbe unterhält. Der Preis des Gewerbes darf nicht übersetzt sein.
Wie hoch ist der Preis meines Gewerbes oder Betriebes?
Die Grundstücke, die unter das bäuerliche Bodenrecht fallen, unterstehen dem höchstzulässigen Preis. Sollte der Betrieb nicht mehr als ein Gewerbe gelten, dann werden die einzelnen Grundstücke für sich geschätzt. Die BGV legt den höchstzulässigen Preis nach der Inspektion des Betriebes fest. Als „übersetzt“ gilt der Preis eines Gewerbes oder Grundstückes, wenn der Preis um mehr als fünf Prozent teurer ist als vergleichbare Gewerbe oder Grundstücke in der Gegend in den vergangenen fünf Jahren. Zudem spielt die Belastungsgrenze eine Rolle. Die Belastungsgrenze soll die Bauern vor der Überschuldung schützen. Sie entspricht dem landwirtschaftlichen Ertragswert um 35 Prozent erhöht.
Was besagt das Verbot zur Realteilung und Zerstückelung?
Bei der Teilung laufen landwirtschaftliche Gewerbe Gefahr, so sehr verkleinert zu werden, dass sie sich nicht mehr als solche Gewerbe nutzen lassen. Das Realteilungsverbot soll das verhindern. Bei der Realteilung muss jeder Teil über mindestens 0.75 Standardarbeitskräfte verfügen. Dazu gehört auch eine gewisse Anzahl von Grundstücken, Bauten und Anlagen, um einen richtigen Betrieb aufrechtzuerhalten. Das Zerstückelungsverbot soll verhindern, dass landwirtschaftliche Grundstücke weiter geteilt werden und durch die Zerstückelung aus dem Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts herausfallen.
Erstellt: 07.04.2020 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG