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In der Regel trägt jeder Erwachsene die Verantwortung für sich selbst. Während Kinder unter der Fürsorge ihrer Eltern oder einer Vormundschaft stehen, endet diese in der Regel mit dem Eintritt ins Erwachsenenalter. Trotzdem können nicht alle Erwachsenen die volle Verantwortung für sich selbst übernehmen, z. B. wenn sie geistige Behinderungen haben. In diesem Fall tritt das Erwachsenenschutzrecht in Kraft, um die betroffenen Personen zu schützen. Kann die Verantwortung nicht getragen werden, kümmert sich die Erwachsenenschutzbehörde um den jeweiligen Fall und bestimmt einen Beistand. Das Erwachsenenschutzrecht umfasst immer Massnahmen, die gleichzeitig einen Eingriff in die Freiheit und die Rechte der Betroffenen darstellen, besonders wenn diese schutz- und hilfsbedürftig ist. Damit trotzdem die Rechte gewahrt bleiben und das Wohl der betroffenen Person sichergestellt ist, wird innerhalb des Erwachsenenschutzrechts auch die Selbstbestimmung respektiert.
Wenn eine Person nicht für sich selbst sorgen kann, wird ein Vormund bestimmt. Das kann auch mit einer Entmündigung zusammenfallen, wenn bestimmte geistige Einschränkungen bestätigt vorliegen. Der Vormund wird gesetzlich bestimmt, wobei das Vormundschaftsrecht alleine für Kinder gilt. Bei volljährigen Personen wird ein Betreuer vom Betreuungsgericht festgelegt, der in etwa die gleichen Aufgaben erfüllt. Er übernimmt die Verantwortung, wenn eine geistige, körperliche oder seelische Erkrankung vorliegt, die einen normalen Lebensstandard einschränken. Das Vormundschaftsrecht wiederum gilt ausschliesslich für Personen, die noch nicht volljährig sind. Während der Vormund immer gesetzlich festgelegt wird, kann der Betreuer auch ehrenamtlich arbeiten. Massnahmen innerhalb des Erwachsenenschutzrechts sind die fürsorgerische Unterbringung und die Beistandschaft.
Das Erwachsenenschutzrecht gilt für alle Menschen, die durch einen bestimmten Schwächezustand stark eingeschränkt, in ihrem Wohl gefährdet sind und darum Schutz und Fürsorge benötigen. Das kann eine Behinderung, ein Koma, eine Demenz oder eine Krankheit im Endstadium sein. Da das Erwachsenenschutzrecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt ist, gelten alle Kantonalen Gesetze als zusätzliche Beschreibung für die Wahrung der Grundrechte. Für die betroffene Person wird eine Vertretung gewählt, die alle Aufgaben übernimmt. Der Betroffene hat gleichzeitig das Recht, seine Beistandsperson selbst zu wählen oder dem Gericht vorzuschlagen.
Die eigentliche Voraussetzung für alle Neuregelungen war, dass die Massnahmen innerhalb des Erwachsenenschutzrechts verhältnismässig sind und sowohl die Betreuer als auch die betroffene Person in ihren Rechten schützt. Im neuen Erwachsenenschutzrecht sind die Beistandschaften in der Beschreibung festgelegt, die dann individuell für den jeweiligen Schutzbedarf der Person angepasst werden. Das ermöglicht, dass eine Verlängerung der elterlichen Pflichten, wie es im früheren Vormundschaftsrecht der Fall war, nicht mehr vorgesehen ist. Trotzdem können Eltern weiterhin Beistände sein und die Angelegenheiten steuern, ebenso Verwandte und Geschwister. Sie geniessen den Vorteil, keinen Bericht vorlegen zu müssen, um die Betreuung in Handlung und Entscheidung zu rechtfertigen.
Personen, die noch urteilsfähig sind, haben das Recht, einen Beistand vorzuschlagen. Entspricht dieser den gesetzlichen Anforderungen, wird dem Wunsch und Vorschlag stattgegeben. Auch ist durch neue Regelungen der Schutz der Bewohner einer Wohneinrichtung oder eines Pflegeheims besser gewahrt. Mittels eines Betreuungsvertrags sollen alle Leistungen transparenter gemacht und gleichzeitig in bestimmten Punkten präzise vorgegeben werden. Das betrifft z. B. die Bewegungsfreiheit einer Person und wann diese eingeschränkt werden darf.
Gewährleistet werden soll immer eine grösstmögliche und umsetzbare Form der Selbstbestimmung. Das ist über eine Vorsorgevollmacht möglich. Dabei hält der Betroffene vorsorglich alle Fakten fest, die mit dem eigenen Zustand und einer vollen Entscheidungsfähigkeit zusammenhängen. Gleichzeitig kann bestimmt werden, wer nach dem Verlust der geistigen Klarheit und Handlungsfähigkeit als Vertretung und Bevollmächtigter einspringen soll. Die Vollmacht wird dann erst im tatsächlichen Vorsorgefall gültig, wenn entsprechend die Entscheidungsfähigkeit verloren gegangen ist. Dabei ist die Vollmacht unbefristet und kann jederzeit durch eine andere ersetzt oder bei Bedarf gekündigt oder widerrufen werden.
Um die Vorsorgevollmacht zu erhalten, muss ein Vorsorgeauftrag gestellt werden. Dieser unterliegt als Vorlage bestimmten Formatvorgaben. Dabei gibt es drei Arten der Vollmacht und Verfügung, die helfen, die Vorsorge noch in gesunden Zeiten zu treffen und alle Angelegenheiten vorab zu regeln. Bekannt sind:
Alle drei Verfügungen sind gerade dann notwendig, wenn eine Krankheit im Endstadium, eine mögliche Demenz oder Alzheimer vorliegen. Die Patientenverfügung umfasst alle ärztlichen Massnahmen und die medizinische Versorgung, die der Patient wünscht. Bis der problematische Fall nicht eingetroffen ist, kann die Patientenverfügung jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht das Beauftragen einer Person, die stellvertretend im Sinne des Patienten handeln und entscheiden darf. Das kann auch schon vor einem Notfall oder Koma verfügt werden. Die Vollmacht gilt nur, wenn der Betroffene die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Die Familie darf nicht automatisch für den Patienten entscheiden. Eine Beauftragung ist in solchen Fällen notwendig. Wenn sie fehlt, befasst sich das Amt mit der Festlegung eines gesetzlichen Betreuers.
Seit jeher gibt es in der Gesellschaft unterschiedliche Gruppierungen von Menschen. Nicht selten kommt es dabei zu Konflikten, die sich durch die Auseinandersetzung teilweise zu Klischees und Vorurteilen entwickeln. Das Resultat ist eines: Mobbing. Während manch einer hilflos ist und sich nicht aus der Opferrolle herauswinden kann, sind andere Personen aktiv und gehen sowohl gegen die Mobber, aber auch gegen die Ursachen des Mobbings vor. Eine spezifische Art des Mobbings ist das Mobbing am Arbeitsplatz. Wenn du auf der Arbeit gemobbt wirst oder jemanden kennst, dem es so ergeht, kannst du hier Antworten auf deine Fragen finden.
Diskriminierung ist ein schwieriges Thema. Wo sie beginnt und wer betroffen ist, ist oftmals eine Sache der Rechtsauslegung. Die Gesetze in der Schweiz sind dahingehend nämlich nicht abschliessend formuliert, sondern Gegenstand einer fortlaufenden gesellschaftlichen und politischen Debatte. Dennoch gehört Diskriminierung jedweder Form zu den unangenehmen Dingen, die fast jeder Mensch, der einer von vielen möglichen Gruppen angehört, schon erfahren hat – sei sie bewusst oder unbewusst durch andere ausgeübt worden. Insgesamt nimmt die Diskriminierung gegenüber verschiedenen Gruppen ab. Doch immer wieder kommt es zu unschönen Diskriminierungsfällen.
Während in anderen Ländern der Gerichtsschreiber als Beruf bereits veraltet ist, bleibt er in der Schweiz weiterhin ein häufig gewählter Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Er übernimmt dabei auch wichtige Aufgaben in einer Anwaltskanzlei und am Bundesgericht. Der Gerichtsschreiber ist heutzutage wieder gefragt, da die Schweizer Gerichte stark überlastet sind und der Gerichtsschreiber auch für die Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt. Er ist in der Schweiz mit einem grossen Aufgabenspektrum betraut und sogar in die Entscheidungsfindung des Urteils involviert.
Normalerweise nimmt sich niemand einfach Sachen, die ihm nicht gehören, und veräussert sie weiter oder benutzt sie gegen den Willen des Eigentümers. Ist das jedoch der Fall, liegt eine Unterschlagung vor, die strafrechtlich geahndet wird. Es gibt verschiedene Formen der Unterschlagung, die noch einmal von einem Betrug oder Diebstahl abzugrenzen sind. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, fällt auch die Strafe höher aus.
Es gibt zahlreiche Situationen, die anwaltliche Hilfe oder das Einreichen einer Klage erfordern. Das betrifft eine ungerechtfertigte Kündigung genauso wie in der Geschäftswelt die Produktkopie des eigenen Designs durch die Konkurrenz. Ob Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht: durch eine einstweilige Verfügung kann der Rechtsschutz schneller bewirkt werden, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht. Das Gerichtsverfahren wird bereits ohne Anhörung eingeleitet, bis es zum eigentlichen Hauptverfahren kommt. Das umfasst den Schutz vor Gewalt ebenso die Klärung eines Urheberrechts.
Ob Fahrzeug, Staubsauger oder Smartphone: Wer sich nach dem Abschluss eines Kaufvertrags dazu entschliesst, vom Vertrag zurückzutreten, hat es nicht ganz einfach. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung für den Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn kein triftiger Grund dafür vorliegt (Stand 2020). Das heisst: Käufer halten sich an den Vertrag und bezahlen für die erbrachte Leistung, Verkäufer stellen sicher, ein Produkt oder eine Dienstleistung sachgemäss an den Käufer zu übergeben. Nur in bestimmten Fällen ist es möglich, sich von einem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag zu befreien. Lies hier die wichtigsten Fragen und Antworten nach.