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Wenn du Schöpfer eines Werkes bist, gilt gesetzlich automatisch das Urheberrecht. Dieses stellt fest, dass du der Urheber bist und am Werk alle Rechte hast. Das Urheberrecht ist nicht abtretbar. Du kannst anderen aber das Nutzungsrecht für dein Werk einräumen. Damit gibst du anderen Menschen die Zustimmung, dass sie dein Werk nutzen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, vervielfältigen oder sogar verändern können, beispielsweise als Neuinterpretation bei einem musikalischen Stück. Je nachdem, welches Nutzungsrecht anfällt, kann auch eine Beendigung der Nutzniessung erfolgen.
Das Nutzungsrecht erlaubt, eine Sache, ein Werk, eine Leistung oder einen Besitz nutzniessen zu können, ohne Eigentümer oder Schöpfer zu sein. In der Praxis räumst du einem anderen Nutzer damit das Recht ein, dein Werk, deine Wohnung oder einen Gegenstand zu nutzen, wofür du in der Regel eine Vergütung erhältst. Es gibt aber auch Nutzungsrechte, die innerhalb einer Schenkung gelten oder die eine konkrete Zweckbindung nach sich ziehen. Diese beinhaltet, dass der Nutzungsberechtigte deiner Sache diese nur zu einem bestimmten Zweck nutzen darf, wobei die Grunddienstbarkeit nicht beeinträchtigt wird.
Unterschieden wird in einfache und ausschliessliche Nutzungsrechte. Beim einfachen Nutzungsrecht kann derjenige, dem du die Nutzung erlaubst, dein Werk zwar verwenden, gleichzeitig darfst du das als Urheber jedoch ebenfalls und kannst das Nutzungsrecht auch anderen gewähren. Das ausschliessliche Nutzungsrecht ermöglicht dem Erwerber des Werks eine Verwendung unter Ausschluss aller anderen Personen. Du kannst dein eigenes Werk dann nicht mehr selbst nutzen oder es anderen vermitteln. Dennoch bleibst du als Schöpfer der Urheber und musst als dieser genannt werden. Solche Bedingungen werden durch einen Lizenzvertrag geregelt. Wenn du das Nutzungsrecht abgibst, erhältst du dafür die von dir festgelegte Entschädigung oder Vergütung.
Beschränkungen in der Nutzniessung einer Sache oder im Nutzungsrecht selbst zeigen sich in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Form. Die zeitliche Beschränkung bestimmt eine Nutzung der Sache oder des Werks in einem festgelegten Zeitraum. Die räumliche Beschränkung bezieht sich auf die Nutzung in bestimmten Ländern oder Sprachräumen. Die inhaltliche Beschränkung betrifft einzelne Nutzungsarten. Diese unterscheiden sich in:
Das Wohnrecht ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit und gestattet die Nutzung einer Immobilie auch dann, wenn du nicht der Eigentümer bist. Dieser nimmt einen Eintrag ins Grundbuch vor und bleibt deren Besitzer. Du pachtest ein Grundstück, mietest ein Haus oder eine Wohnung und erhältst das Nutzungsrecht.
Das Wohnrecht ist selbst ein Nutzungsrecht und beinhaltet, dass du die Immobilie persönlich bewohnen darfst. Daneben gibt es das Niessbrauchrecht als weiteres Nutzungsrecht, das gestattet, aus dem Objekt weiter Nutzung zu ziehen. Wenn du beispielsweise ein Haus besitzt und deinen Kindern die Immobilie schenkst, selbst jedoch das Wohnrecht für eine der Wohnungen behältst und das Niessbrauchrecht für die von den Kindern bewohnten Einheiten, bedeutet das, dass dir aus diesen Wohnungen, wenn sie vermietet werden, die Einnahmen zustehen.
Zu den ausschliesslichen Nutzungsrechten gehört das Sondernutzungsrecht, das als Sonderrecht eine alleinige Nutzniessung gemeinschaftlicher Bauteile, Stockwerke oder Anlagen erlaubt. Das bedeutet, dass du allein durch das Reglement bestimmter Sondernutzungsrechte dazu berechtigt bist, bestimmte Gebäude- und Liegenschaftsteile zu nutzen, darunter den Garten, eine Dachterrasse, den Bereich eines Stockwerks oder einen Swimmingpool. Sonderrechte müssen vertraglich geregelt sein und gelten neben den allgemeinen Bedingungen. Sie lassen sich auch bei schuldrechtlichen und dinglichen Nutzungsrechten einräumen, so bei Dienstbarkeit, Erbbaurecht oder Pfandrechten. Sie bestimmen neben dem allgemeinen Niessbrauch der Sachen und Rechte vereinbarte Beschränkungen oder eine erweiterte Erlaubnis.
Im Mietvertrag werden die Bedingungen für die Vermietung der Immobilie festgelegt. Das Nutzungsrecht betrifft hier das Wohnrecht, das Niessbrauchrecht und Vereinbarungen, die zwischen Vermieter und Mieter gelten. Dabei haben beide Parteien für die Dauer der Vermietung ihre Rechte und Pflichten. Auch wenn der Vermieter die Immobilie nicht bewohnt, hat er die Pflicht zur Hauswartung. Gleiches gilt für eine Kündigung, denn ein Eigentümer hat zwar grundsätzlich das Recht, nach seinem Belieben die Nutzung zu beenden. Für das Nutzungsrecht und die Vermietung einer Immobilie gelten per Mietvertrag jedoch andere Voraussetzungen, die auch die Rechte des Mieters schützen.
Der Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie darf dir durch eine Kündigung das Nutzungsrecht entziehen, wenn du die Regelungen des Mietvertrags brichst. Dagegen darf er dir das Nutzungsrecht nicht entziehen, wenn er als Kündigungsgrund Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung benennt. Einer fristlosen Kündigung muss eine Abmahnung vorausgehen. Meistens wird das Nutzungsrecht entzogen, wenn folgende Schwierigkeiten vorliegen:
Einige Arbeitgeber richten eine Gratifikation aus. Oft geschieht dies gegen Ende des Jahres, etwa als Weihnachtsgeld. Oder aber die Gratifikation richtet sich nach dem Geschäftsergebnis. Dann kann es auch sein, dass die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt. Die Zahlung findet nicht selten im Dezember statt, wenn der Arbeitgeber keinen 13. Monatslohn ausrichtet, der Ende Jahr bezahlt wird. Auch für individuelle, gute Leistungen oder das Erreichen eines bestimmten Zieles gibt es manchmal Sonderzahlungen des Arbeitgebers. Hier erfährst du, was eine Gratifikation ist, wo der Unterschied zu einem 13. Monatslohn liegt und welche Rechtsansprüche ein Arbeitnehmer in Bezug auf die Gratifikation hat.
Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass Menschen nach einem schweren Unfall, in gesundheitlich schwierigen Situationen und bei einem Heimeintritt nach ihrem eigenen Willen versorgt werden. Aber wie soll ein Mensch, der bewusstlos, komatös oder psychisch sehr eingeschränkt ist, seinen Willen äussern? Mit der Patientenverfügung steht in der Schweiz ein Formular bereit, in dem du schon vor dem Eintreten einer solchen Situation einen Vorsorgeauftrag gibst. Du triffst damit Entscheidungen proaktiv und entlastest nahestehende Personen im Ernstfall – denn wenn keine schriftliche Verfügung vorliegt, müssen diese die Entscheidungen treffen.
Wirst du arbeitslos und hast einen Erwerbsausfall, springt die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ein. Ebenso wie die AHV, die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, ist auch die Arbeitslosenversicherung zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und damit eine Sozialversicherung. Den Beitrag zur Versicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz liegt bei derzeit 2,6 Prozent. Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, die auch als Tagegeld bezeichnet wird, hast du, wenn du innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate im Land als Arbeitnehmer angestellt warst. Bist du hingegen selbstständig, hast du nach Bundesrecht keinen Anspruch auf ein Tagegeld.
Die Rechtsfähigkeit tritt für jeden Menschen mit der Vollendung der Geburt ein und erlaubt seine Anerkennung als Träger von Rechten und Pflichten. Das betrifft nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische, die noch einmal eine erweiterte Definition benötigen, um den Sinn der Handlungen und die daraus resultierende Rechtsprechung festzulegen.
In bestimmten Ländern, darunter auch in der Schweiz, ist der Begriff der Retention im Recht weiterhin geläufig und wird entsprechend unter der Bezeichnung angewendet. Das Retentionsrecht soll vor allem den Gläubiger schützen und die Zahlungsmoralität des Schuldners verbessern. Eine Sache darf so lange einbehalten werden, bis die Schuld und Forderung beglichen ist. Bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners darf der Gläubiger das Pfand behalten oder weiter veräussern.
Innerhalb gesetzlicher Vorschriften können einige vertragliche Absprachen zwischen zwei Parteien auch anders getroffen werden, als im Gesetz vorgesehen ist. Das trifft jedoch nicht auf alle Fälle zu, sodass es Situationen gibt, in denen keine Abweichungen möglich sind. Abweichende Regelungen fallen unter das dispositive Recht. Gesprochen wird hier auch von abdingbaren Vorschriften, etwa durch eine Änderung oder einen vollständigen Ausschluss.