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Wenn du Schöpfer eines Werkes bist, gilt gesetzlich automatisch das Urheberrecht. Dieses stellt fest, dass du der Urheber bist und am Werk alle Rechte hast. Das Urheberrecht ist nicht abtretbar. Du kannst anderen aber das Nutzungsrecht für dein Werk einräumen. Damit gibst du anderen Menschen die Zustimmung, dass sie dein Werk nutzen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, vervielfältigen oder sogar verändern können, beispielsweise als Neuinterpretation bei einem musikalischen Stück. Je nachdem, welches Nutzungsrecht anfällt, kann auch eine Beendigung der Nutzniessung erfolgen.
Das Nutzungsrecht erlaubt, eine Sache, ein Werk, eine Leistung oder einen Besitz nutzniessen zu können, ohne Eigentümer oder Schöpfer zu sein. In der Praxis räumst du einem anderen Nutzer damit das Recht ein, dein Werk, deine Wohnung oder einen Gegenstand zu nutzen, wofür du in der Regel eine Vergütung erhältst. Es gibt aber auch Nutzungsrechte, die innerhalb einer Schenkung gelten oder die eine konkrete Zweckbindung nach sich ziehen. Diese beinhaltet, dass der Nutzungsberechtigte deiner Sache diese nur zu einem bestimmten Zweck nutzen darf, wobei die Grunddienstbarkeit nicht beeinträchtigt wird.
Unterschieden wird in einfache und ausschliessliche Nutzungsrechte. Beim einfachen Nutzungsrecht kann derjenige, dem du die Nutzung erlaubst, dein Werk zwar verwenden, gleichzeitig darfst du das als Urheber jedoch ebenfalls und kannst das Nutzungsrecht auch anderen gewähren. Das ausschliessliche Nutzungsrecht ermöglicht dem Erwerber des Werks eine Verwendung unter Ausschluss aller anderen Personen. Du kannst dein eigenes Werk dann nicht mehr selbst nutzen oder es anderen vermitteln. Dennoch bleibst du als Schöpfer der Urheber und musst als dieser genannt werden. Solche Bedingungen werden durch einen Lizenzvertrag geregelt. Wenn du das Nutzungsrecht abgibst, erhältst du dafür die von dir festgelegte Entschädigung oder Vergütung.
Beschränkungen in der Nutzniessung einer Sache oder im Nutzungsrecht selbst zeigen sich in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Form. Die zeitliche Beschränkung bestimmt eine Nutzung der Sache oder des Werks in einem festgelegten Zeitraum. Die räumliche Beschränkung bezieht sich auf die Nutzung in bestimmten Ländern oder Sprachräumen. Die inhaltliche Beschränkung betrifft einzelne Nutzungsarten. Diese unterscheiden sich in:
Das Wohnrecht ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit und gestattet die Nutzung einer Immobilie auch dann, wenn du nicht der Eigentümer bist. Dieser nimmt einen Eintrag ins Grundbuch vor und bleibt deren Besitzer. Du pachtest ein Grundstück, mietest ein Haus oder eine Wohnung und erhältst das Nutzungsrecht.
Das Wohnrecht ist selbst ein Nutzungsrecht und beinhaltet, dass du die Immobilie persönlich bewohnen darfst. Daneben gibt es das Niessbrauchrecht als weiteres Nutzungsrecht, das gestattet, aus dem Objekt weiter Nutzung zu ziehen. Wenn du beispielsweise ein Haus besitzt und deinen Kindern die Immobilie schenkst, selbst jedoch das Wohnrecht für eine der Wohnungen behältst und das Niessbrauchrecht für die von den Kindern bewohnten Einheiten, bedeutet das, dass dir aus diesen Wohnungen, wenn sie vermietet werden, die Einnahmen zustehen.
Zu den ausschliesslichen Nutzungsrechten gehört das Sondernutzungsrecht, das als Sonderrecht eine alleinige Nutzniessung gemeinschaftlicher Bauteile, Stockwerke oder Anlagen erlaubt. Das bedeutet, dass du allein durch das Reglement bestimmter Sondernutzungsrechte dazu berechtigt bist, bestimmte Gebäude- und Liegenschaftsteile zu nutzen, darunter den Garten, eine Dachterrasse, den Bereich eines Stockwerks oder einen Swimmingpool. Sonderrechte müssen vertraglich geregelt sein und gelten neben den allgemeinen Bedingungen. Sie lassen sich auch bei schuldrechtlichen und dinglichen Nutzungsrechten einräumen, so bei Dienstbarkeit, Erbbaurecht oder Pfandrechten. Sie bestimmen neben dem allgemeinen Niessbrauch der Sachen und Rechte vereinbarte Beschränkungen oder eine erweiterte Erlaubnis.
Im Mietvertrag werden die Bedingungen für die Vermietung der Immobilie festgelegt. Das Nutzungsrecht betrifft hier das Wohnrecht, das Niessbrauchrecht und Vereinbarungen, die zwischen Vermieter und Mieter gelten. Dabei haben beide Parteien für die Dauer der Vermietung ihre Rechte und Pflichten. Auch wenn der Vermieter die Immobilie nicht bewohnt, hat er die Pflicht zur Hauswartung. Gleiches gilt für eine Kündigung, denn ein Eigentümer hat zwar grundsätzlich das Recht, nach seinem Belieben die Nutzung zu beenden. Für das Nutzungsrecht und die Vermietung einer Immobilie gelten per Mietvertrag jedoch andere Voraussetzungen, die auch die Rechte des Mieters schützen.
Der Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie darf dir durch eine Kündigung das Nutzungsrecht entziehen, wenn du die Regelungen des Mietvertrags brichst. Dagegen darf er dir das Nutzungsrecht nicht entziehen, wenn er als Kündigungsgrund Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung benennt. Einer fristlosen Kündigung muss eine Abmahnung vorausgehen. Meistens wird das Nutzungsrecht entzogen, wenn folgende Schwierigkeiten vorliegen:
Die Vaterschaftsanerkennung ist besonders für unverheiratete Paare ein Thema. Das Gesetzbuch der Schweiz beinhaltet bestimmte Voraussetzungen, wobei der biologische Vater nicht immer auch der rechtliche Vater ist. Ist die Mutter darüber hinaus zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, gilt der Ehemann als Vater, auch wenn jemand anderes angibt, der leibliche Vater zu sein. Hier muss die Vaterschaft vor einem Gericht angefochten werden.
Partner, die sich offiziell das „Ja-Wort“ geben, rechnen wohl kaum damit, dass die Möglichkeit besteht, sich eines Tages wieder scheiden zu lassen. Dennoch spricht die Statistik eine andere Sprache: Etwa die Hälfte aller Ehen in der Schweiz wird wieder geschieden. Auch finanziell können die Scheidungsfolgen sehr unangenehm sein. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab über die Güterstände in der Schweiz zu informieren. Welche gibt es, für welche Güterstände ist ein Ehevertrag notwendig und welche Lösung ist die individuell sinnvollste? In unserem Ratgeber erhältst du alle wichtigen Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen zum Güterstand in der Schweiz.
Beginnst du einen neuen Job, kommt auf dich eine aufregende Zeit, aber auch eine Menge Ungewissheit zu. Denn ob die neue Arbeitsstelle tatsächlich so vielversprechend und spannend ist, wie anfangs angenommen, stellt sich meist erst nach einigen Wochen heraus. Manchmal passt es einfach nicht – die Tätigkeit macht keinen Spass, das Arbeitsklima ist schlecht oder du kannst die Ansprüche deines Chefs nicht erfüllen. Aus diesem Grund sieht das Schweizer Arbeitsrecht eine Probezeit vor, die es dir und deinem Arbeitgeber erlaubt, den Job kurzfristig und ohne Begründung zu kündigen. Alle Regeln für die Kündigungsfrist während der Probezeit erfährst du hier.
Nicht erst wenn die Steuererklärung ansteht, bekommt der Begriff der juristischen Person Gewicht. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff? Meint dies ein Unternehmen, und wenn ja, sind alle Unternehmensformen gemeint? Ist auch ein Mensch eine solche juristische Person? Welche Besonderheiten gilt es in Bezug aufs Steueramt, die Steuerberechnung und die Steuern im Allgemeinen und im Hinblick auf Unternehmensgründungen zu beachten? Die wichtigsten Fragen rund um den juristischen Fachbegriff haben wir uns einmal näher angesehen.
Ein Einbruch oder Diebstahl ist ärgerlich. Zum Glück ist es möglich, sein Eigentum ausreichend zu schützen, wobei zumindest kein finanzieller Verlust entsteht. Diebe sind zwar heute mit komplexeren Schutzmassnahmen konfrontiert, organisieren sich jedoch auch besser. Schutz bieten Vorsichtsmassnahmen und Versicherungen. Zudem ist eine Unterstützung durch die Polizei möglich, um einen Diebstahl zu melden und gegen die Täter Anzeige zu erstatten.
Bevor du dich für den Kauf eines Grundstückes oder eine Immobilie entscheidest, solltest du zunächst einen Blick in das Grundbuch werfen. Dadurch informierst du dich über die Eigentumsverhältnisse des Grundstückes und vermeidest schwerwiegende Fehler: Liegt eine Grundlast auf dem Grundstück? Darfst du Leitungen, wenn nötig, über Nachbargrundstücke führen? Darfst du Wohneinheiten vermieten? Dies alles ist im Grundbuch geregelt. Wissenswertes dazu findest du hier.