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Grundsätzlich kann dir dein Arbeitgeber immer kündigen, solange er die Kündigungsfristen einhält. Auch eine fristlose Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen arbeitsrechtlich möglich. Wichtig ist: Eine Kündigung bedarf in der Schweiz keiner bestimmten Form. Zwar erfolgt sie meist schriftlich, doch auch eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist rechtens. Theoretisch könnte dir eine Kündigung sogar via SMS oder per WhatsApp ausgesprochen werden. Eine Ausnahme: Wenn du krankgeschrieben bist, darf dein Chef dir nicht kündigen.
Grundsätzlich richtet sich die Kündigungsfrist nach der Betriebszugehörigkeit. Im Arbeitsrecht ist diese wie folgt geregelt:
Angestellte in gehobenen Positionen besitzen meist eine generelle Kündigungsfrist von drei Monaten. Möchtest du selbst das Arbeitsverhältnis beenden und diese längeren Fristen umgehen, kannst du dich mit deinem Chef auf einen sogenannten Aufhebungsvertrag einigen. Bei diesem handelt es sich um eine Kündigung im beiderseitigen Einverständnis, bei welcher keine gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist greift.
Eine fristlose Kündigung ist eher selten. Eine solche wird in der Regel nur dann ausgesprochen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten, sprich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, schwer gestört ist. Dies kann unter anderem die folgenden Gründe haben:
Auch in diesem Fall hast du natürlich Anspruch auf eine Überstundenvergütung, sofern du Überstunden geleistet hast. Überstundenrechner, mit denen du den dir zustehenden Betrag einfach ausrechnen kannst, gibt es online reichlich. Ausführliche weitere Informationen zum Thema fristlose Kündigung kannst du im Artikel 337 Absatz 1 des Obligationenrechts nachlesen.
Schwangere Frauen und stillende Mütter sind in der Schweiz durch das sogenannte revidierte Arbeitsgesetz (ArG) gut geschützt. Während der gesamten Schwangerschaft und bis zu 16 Wochen nach der Geburt darf Frauen nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz gilt allerdings nicht mehr, wenn eine Abtreibung vorgenommen wurde. Als Frau selbst darfst du natürlich während der Schwangerschaft kündigen, wenn du die entsprechenden Fristen einhältst. Wie aber sieht es nach Ablauf der Elternzeit aus? Der Mutterschaftsurlaub kann für sieben Wochen genommen werden; sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte haben Anspruch darauf. Während dieser Zeit erhältst du 80 Prozent deines Lohns, maximal aber 196 Franken pro Tag. Voraussetzung für den Erhalt des Mutterschaftsgeldes ist, dass du vor deiner Schwangerschaft mindestens fünf Monate durchgehend gearbeitet hast.
Nach einer Kündigung durch deinen Chef hast du selbstverständlich Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenkasse. Dies gilt natürlich nur dann, wenn du eine entsprechende Wartezeit erfüllt hast. Entsprechende Anträge sind bei den Regionalen Arbeitsvermittlungsämtern (RAV) zu stellen.
Einen Sonderfall der Kündigung stellt die Änderungskündigung dar. Auch in diesem Fall erhältst du zwar zunächst eine Kündigung. Gleich darauf wird dir aber ein neuer Arbeitsvertrag ausgehändigt. Für Arbeitnehmer ist solch eine Änderungskündigung häufig nachteilig, da der Arbeitgeber meist für ihn vorteilhafte Konditionen in den neuen Arbeitsvertrag schreibt.
Es gibt einige Fälle, in denen eine ausgesprochene Kündigung durch den Chef nicht rechtens ist. Dies ist häufig dann der Fall, wenn eine Kündigung aufgrund persönlicher Gründe ausgesprochen wurde, zum Beispiel:
In diesem Fall solltest du dich entweder sofort an die Gewerkschaft wenden oder einen Anwalt zu Rate ziehen.
Befindest du dich als Arbeitnehmer noch in der Probezeit, gelten andere Kündigungsfristen. Diese beträgt dann nur sieben Tage. Wichtig ist es allerdings, dass dir die Kündigung noch während deiner Probezeit zugeht. Wie lang deine Probezeit ist, kannst du in der Regel in deinem Arbeitsvertrag nachlesen. Meist werden Zeiten zwischen einem und drei Monaten angesetzt. Übrigens: Hast du während deiner Probezeit einen Unfall, wirst krank oder schwanger, gilt kein besonderer Kündigungsschutz. Ein weiterer Sonderfall ist das sogenannte befristete Arbeitsverhältnis. Dieses wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und endet nach diesem, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Egal, ob es um staatliche Institutionen, private Unternehmen, Arztpraxen oder soziale Medien geht: bei all diesen Organisationen werden personenbezogene Daten gesammelt und gespeichert. Die Menge der Daten kann dabei gross sein. Die Datenschutzgrundverordnung versucht diese daher so gut wie möglich zu schützen. Aus diesem Grund ist es für jedes Unternehmen unerlässlich, sich genau darüber zu informieren, welche Aspekte bei personenbezogenen Daten zu beachten sind. Zwar sind die Gesetze theoretisch genau definiert, jedoch ist die Umsetzung in der Praxis häufig mit Schwierigkeiten verbunden. In diesem Artikel findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema personenbezogene Daten.
Fürsorgerischer Freiheitsentzug, oder auch fürsorgerische Unterbringung, ist eine sogenannte Massnahme zum Erwachsenenschutz. Es handelt sich um eine (kurzfristige) kontrollierte Einweisung eines eigentlich mündigen Bürgers in eine geeignete Anstalt. Zumeist handelt es sich bei dieser um eine psychiatrische Anstalt. Das Gesetz zum fürsorgerischen Freiheitsentzug firmiert unter dem Begriff «fürsorgerische Unterbringung» und gilt seit 2013. Es hat das Gesetz zur «fürsorgerischen Freiheitsentziehung» abgelöst. Du findest den entsprechenden Gesetzestext in den Artikeln 426 bis 439 des Zivilgesetzbuches (Stand: 2020). Da der fürsorgerische Freiheitsentzug offiziell eine Schutzmassnahme ist, hat er nichts mit Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren zu tun. Er kann sich auf diese aber auswirken.
Neben Festgehältern zahlen Unternehmen und Geschäftsführer an ihre Mitarbeiter häufig auch Tantiemen aus, die unabhängig von der Arbeitsleistung sind und sich eher auf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmens beziehen. Daher unterscheidet sich die Tantieme noch einmal von einer Provision, die leistungsbezogen ist oder nach erfolgreichem Geschäftsabschluss erfolgt. Mehr zum Thema Tantiemen gibt es hier.
Mistkerl, Idiot, Dummkopf: Beleidigende Worte gegenüber einer anderen Person sind nicht nur äusserst unhöflich und verletzend, sondern mitunter auch strafbar. Vor allem dann, wenn die ungehobelten Kraftausdrücke den privaten Rahmen verlassen, kann es für den "Rüpel" schnell teuer werden. Die Beleidigung beziehungsweise die Beschimpfung ist als Straftat sogar im Schweizerischen Strafgesetzbuch verankert. Was genau ist eine Beleidigung eigentlich? Und in welchen Fällen ist sie strafbar? Was passiert bei einer Beleidigung am Arbeitsplatz oder im Strassenverkehr? In unserem Vergleichsportal erfährst du alle wichtigen Fakten, die du über die Beleidigung wissen musst.
Jeder Mensch hat ein Spezialgebiet, auf dem er völlig problemlos mit allen möglichen Fachbegriffen hantieren kann. Für Aussenstehende kann so ein Gespräch unter Spezialisten schnell zum Buch mit sieben Siegeln werden, wenn man mit den verwendeten Fachwörtern nichts anfangen kann. Das Rechtswesen ist in dieser Hinsicht ein Feld, das ganz besonders fremdartig erscheinen kann, denn auf diesem Gebiet wird häufig mit lateinischen Begriffen und mit einem ausgeprägten Hang zu einer verklausulierten Ausdrucksweise kommuniziert. Einige dieser Begriffe lassen sich aber schnell und unkompliziert erklären, zum Beispiel die Qualifikation des Assessors.
Sie dient zum Schutz sensibler Informationen und zieht bei Nichteinhaltung oft Konsequenzen wie eine Vertragsstrafe nach sich: Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein. Wenn du wissen möchtest, wann eine solche Vereinbarung Sinn ergibt, wie sie aussieht und mit wem du diese Art von Vereinbarung treffen kannst, erfährst du hier alle wichtigen Antworten zum Thema.