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Die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) ist im Mai 2018 in Kraft getreten und geht gegen Verstösse gegen die Datensicherheit mit teils hohen Sanktionen vor. Sie gibt detaillierte Richtlinien zur Datenverarbeitung und -erhebung vor. Darüber hinaus kontrolliert sie die Einzelangaben von Firmen und prüft, ob Unternehmen ihre Nutzer in Bezug auf die Weiterverarbeitung persönlicher Angaben ausreichend aufklären.
In der DSGVO ist der Begriff „personenbezogene Daten“ in Art. 4 gesetzlich festgelegt. Einfach ausgedrückt, sind personenbezogene Daten schlicht Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer Person. Fachlich ausgedrückt, geht es um eine „bestimmte“ oder „bestimmbare natürliche Person“, also den Betroffenen. Hier stellt sich jedoch schnell die Frage, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Person als „bestimmt“ oder „bestimmbar“ bezeichnet werden kann. Wenn es um personenbezogene Daten geht, spielt also die Identifizierbarkeit eine grundlegende Rolle.
Man spricht dann von personenbezogenen Daten, wenn diese sich auf eine natürliche Person beziehen. Natürlich beschreibt dabei schlicht eine lebende Person. Weitere Einschränkungen macht die Klassifikation nicht: Es geht bei den in der Datenschutzverordnung genannten Personendaten um die Bestimmung von Personen weltweit. Für die Verarbeitung von Daten ist jedoch die Erfassung der personenbezogenen Daten von EU Bürgern ausschlaggebend.
Identifizierbar bedeutet im Grunde genommen nichts anderes als „bestimmbar“ und „identifiziert“ meint „bestimmt“. Im Zusammenhang mit der Datenschutzverordnung stellt sich die Frage, ob eine Information einer konkreten Person zugeordnet werden kann oder ob hierfür weitere Informationen notwendig wären. Die Identifizierung gilt dann, wenn die Zuordnung ohne weitere Informationen möglich ist. In diesem Fall kann also ein direkter Bezug zur betroffenen Person hergestellt werden. Sofern dies jedoch nicht der Fall sein sollte, mit zusätzlichen Informationen aber möglich ist, dann spricht man von einer identifizierbaren Person. Informationen können zudem auch von dritten Personen stammen.
Juristische Personen wie beispielsweise Stiftungen, Gesellschaften, grosse Unternehmen oder Vereine gehören nicht zu den natürlichen Personen und sind deshalb nicht von der DSGVO geschützt. Eine genaue Regelung, wie mit verstorbenen natürlichen Personen umgegangen werden soll, gibt es in der DSGVO (Stand 2020) bisher nicht.
Ganz allgemein lässt sich sagen, dass alle Daten, mit denen ein Bezug zu einer Person hergestellt werden kann, zu den personenbezogenen Daten zählen. Laut der Datenschutzgrundverordnung geht es um die Zuordnung einer bestimmten Person zu einer Kennung, etwa über Namen, Kennnummer, Standort, Onlinekennung oder andere besonderen Merkmale, wie beispielsweise den Ausdruck der physischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen, genetischen oder sozialen Identität.
Klassische Beispiele für personenbezogene Daten sind:
Übrigens: Auch physische Daten, also die äussere Erscheinung gehört zu den personenbezogenen Daten. Ebenso zählen Sachverhalte wie Religionszugehörigkeit oder Staatszugehörigkeit oder Mitgliedschaften in Sportvereinen und anderen Organisationen zu den Personendaten.
Die Grundsätze der DSGVO sind also immer dann gültig sind, wenn Personendaten nach der Definition der Verordnung erhoben und verarbeitet werden (können). Auch wenn es bestimmte Erwägungsgründe gibt, die darauf hinweisen, dass die Zuordnung nicht eindeutig oder einfach ist, handelt es sich dabei um Personendaten. Für die Verarbeitung und Erhebung wird deshalb stets die Einwilligung der betroffenen Person vorausgesetzt.
Fürsorgerischer Freiheitsentzug, oder auch fürsorgerische Unterbringung, ist eine sogenannte Massnahme zum Erwachsenenschutz. Es handelt sich um eine (kurzfristige) kontrollierte Einweisung eines eigentlich mündigen Bürgers in eine geeignete Anstalt. Zumeist handelt es sich bei dieser um eine psychiatrische Anstalt. Das Gesetz zum fürsorgerischen Freiheitsentzug firmiert unter dem Begriff «fürsorgerische Unterbringung» und gilt seit 2013. Es hat das Gesetz zur «fürsorgerischen Freiheitsentziehung» abgelöst. Du findest den entsprechenden Gesetzestext in den Artikeln 426 bis 439 des Zivilgesetzbuches (Stand: 2020). Da der fürsorgerische Freiheitsentzug offiziell eine Schutzmassnahme ist, hat er nichts mit Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren zu tun. Er kann sich auf diese aber auswirken.
Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt anderen Bedingungen als ein unbefristeter Vertrag. Das Arbeitsrecht zu kennen, ist daher sowohl für deinen Arbeitgeber als auch für dich als Arbeitnehmer wichtig. Das gilt ganz besonders dann, wenn du deinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen möchtest. Kennst du deine Rechte und Pflichten nicht, können dir schnell Fehler unterlaufen, die unliebsame Folgen nach sich ziehen. Wir verraten dir, was du über das Thema wissen musst und wie du korrekt dein befristetes Arbeitsverhältnis beendest.
Wenn jemand etwas damit begründet, es schon immer so getan zu haben, beruft er sich möglicherweise auf das Gewohnheitsrecht. In der Rechtsgemeinschaft versteht man darunter ein durch Brauch entstandenes, oftmals mündlich tradiertes Recht. Es steht im Gegensatz zum geschrieben Recht (Satzungsrecht). Oftmals geht es dabei konkret darum, von Dritten die Duldung einer Handlung auf ihrem Grundstück einzufordern.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist in der Schweiz sehr einfach. Der Grund: Hier herrscht die sogenannte Kündigungsfreiheit. Dies bedeutet, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer jederzeit ohne die Angabe von Gründen beendet werden kann. Diese Kündigung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Allerdings müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Diese richten sich in der Regel nach den bereits geleisteten Dienstjahren. Worauf aber musst du bei einer Kündigung noch achten und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus?
Ein Fahrverbot wird in der Regel für schwerwiegendere Verkehrsverstösse erteilt, kann aber auch durch die zunehmende Umweltbelastung und Luftverschmutzung für spezielle Bereiche gelten, z. B. wenn ältere Autos eine zu hohe Schadstoffbelastung aufweisen oder das Fahren in bestimmten Stadtbereichen wie einer Fussgängerzone verboten ist. Das Fahrverbot ist entsprechend eine übliche Massnahme, um die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten und hat auch einen verkehrserzieherischen Sinn. Daher ist es wichtig, die Regeln zu kennen und sich an die Vorgaben zu halten.
Wir alle schliessen im Laufe unseres Lebens unzählige Verträge ab. Bei den meisten von ihnen geschieht das unbewusst – etwa beim täglichen Einkauf. Andere Vertragsabschlüsse dagegen sind von grosser Bedeutung für unser Leben: der Abschluss eines Arbeitsvertrages beispielsweise oder der Kauf einer Immobilie. Dass man aus bereits geschlossenen Verträgen oft nur schwer herauskommt, davon können viele ein Lied singen. Doch es gibt auch gute Gründe und Möglichkeiten, fehlerhafte Vereinbarungen wieder zu lösen oder umzuwandeln. Dabei unterscheidet die Rechtsprechung verschiedene Sachverhalte. Die grundlegendsten haben wir im Folgenden für dich zusammengefasst.