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Es gibt in der Schweiz seit dem 1. Januar 2015 zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge: den Privatauszug und den Sonderprivatauszug. Der Privatauszug entspricht dem bisherigen Strafregisterauszug. Er reicht für die meisten Verwendungen problemlos aus. Sonderprivatauszüge dürfen nur dann bestellt werden, wenn es um eine Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder zu anderen Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit geht. Das trifft zum Beispiel auf Grundschullehrer, Kinderärzte, Pflegekräfte in Behinderten- und Pflegeheimen oder auch auf Trainier in Kinder-Sportvereinen zu. Ziel des Sonderprivatauszugs ist es, schutzbedürftige Menschen noch besser gegen Gewalt oder sexuelle Übergriffe zu schützen. Um einen Sonderprivatauszug zu bestellen, brauchst du eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass er dieses Dokument benötigt.
Im schweizerischen Strafregister sind alle Urteile festgehalten, die von der Justiz wegen Vergehen und Verbrechen gefällt wurden. Urteile wegen Übertretungen werden nur dann vermerkt, wenn sie ein Berufsverbot nach sich gezogen haben. Wenn bestimmte Fristen abgelaufen sind, werden die Informationen über Urteile teilweise wieder gelöscht. Wie lange diese Fristen sind, hängt von der ausgesprochenen Strafe ab. Üblich sind zehn bis 15 Jahre, teilweise auch länger. Im Sonderprivatauszug sind nur solche Urteile vermerkt, die ein Berufs- oder Kontaktverbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen enthalten.
Strafregisterauszüge können für ganz unterschiedliche Zwecke gebraucht werden, zum Beispiel:
Egal für welche Verwendung: Jede Privatperson kann einen Privatauszug aus dem Strafregister nur über sich selbst bestellen, nie über andere Personen. Um das zu bestätigen, ist eine Ausweiskopie und deine Unterschrift nötig. Auch dein Arbeitgeber kann die Informationen nicht einfach einholen, sondern braucht immer deine aktuelle Genehmigung dafür. Du kannst allerdings einen Stellvertreter benennen, der für dich einen Strafregisterauszug bestellen darf. Oder du lässt den Auszug direkt an eine Drittperson zustellen, zum Beispiel an deinen Arbeitgeber oder deinen Vermieter. Zusätzlich können bestimmte Behörden bei Bedarf Einsicht in die Daten nehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Migrations-, Einbürgerungs- und Strafjustizbehörde.
Das Strafregister in der Schweiz wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Dort kannst du ihn bestellen, und zwar online oder am Postschalter deiner Gemeinde beziehungsweise in der Gemeindeverwaltung deiner Stadt. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Bestellung, die gleichwertig behandelt werden:
Egal ob in elektronischer Form oder auf Papier: Ein Strafregisterauszug kostet CHF 20.00. Dieses Geld ist im Voraus zu bezahlen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder du zahlst direkt in deiner Stadt und legst dann den Einzahlungsschein bei der Bestellung bei. Oder du zahlst bei der Bestellung online. Das ist per Kreditkarte, TWINT oder PostFianceCard möglich. Genauere Informationen findest du auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz. Übrigens: Manchmal ist eine Beglaubigung des Dokuments nötig, zum Beispiel für einen Visumsantrag. In diesem Fall erhöhen sich die Kosten um weitere 20 Franken.
Arbeitgeber, Vermieter und Co. brauchen natürlich einen recht aktuellen Strafregisterauszug. Nur so ist sichergestellt, dass er vollständig ist und alle wichtigen Informationen enthält. Genaue Grenzen für die Gültigkeit sind jedoch nicht festgelegt. Der Empfänger entscheidet, wie aktuell der Auszug sein muss, um noch akzeptiert zu werden. Frage im Zweifel vorher nach, ob du einen neuen Strafregisterauszug bestellen musst.
Beginnst du einen neuen Job, kommt auf dich eine aufregende Zeit, aber auch eine Menge Ungewissheit zu. Denn ob die neue Arbeitsstelle tatsächlich so vielversprechend und spannend ist, wie anfangs angenommen, stellt sich meist erst nach einigen Wochen heraus. Manchmal passt es einfach nicht – die Tätigkeit macht keinen Spass, das Arbeitsklima ist schlecht oder du kannst die Ansprüche deines Chefs nicht erfüllen. Aus diesem Grund sieht das Schweizer Arbeitsrecht eine Probezeit vor, die es dir und deinem Arbeitgeber erlaubt, den Job kurzfristig und ohne Begründung zu kündigen. Alle Regeln für die Kündigungsfrist während der Probezeit erfährst du hier.
Sie dient zum Schutz sensibler Informationen und zieht bei Nichteinhaltung oft Konsequenzen wie eine Vertragsstrafe nach sich: Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein. Wenn du wissen möchtest, wann eine solche Vereinbarung Sinn ergibt, wie sie aussieht und mit wem du diese Art von Vereinbarung treffen kannst, erfährst du hier alle wichtigen Antworten zum Thema.
Du bist ungewollt schwanger und das Kind passt überhaupt nicht in deine Lebensplanung? Damit bis du nicht allein. Die Gründe, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, können vielfältig sein und reichen von einer schlechten finanziellen Ausgangslage über Streit mit dem Partner bis hin zu gesundheitlichen Problemen. Viele Frauen fühlen sich auch einfach nicht dazu in der Lage, ein Kind zu gebären, geschweige denn es aufzuziehen. Eine Abtreibung in der Schweiz ist dann bis zur zwölften Schwangerschaftswoche eine Option. Alle Fakten über das sensible Thema erhältst du hier.
Die Friedensrichter sind für das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schlichtungsverfahren zuständig. Bevor du vor Gericht ziehst, solltest du zunächst ein Schlichtungsverfahren anberaumen. Das spart einerseits Kosten und soll zudem zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Diese grundsätzliche Möglichkeit bietet sich immer dann, wenn der zivilrechtliche Streitwert gering ist. Was es darüber zu wissen gibt, erfährst du hier.
Viele Menschen in der Schweiz setzen, wenn sie heiraten, einen familienrechtlichen Ehevertrag auf und legen darin den Güterstand fest. Damit wird geklärt, wem in der Ehe was gehört, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt oder wenn Schulden gemacht wurden. Es gibt drei Möglichkeiten, den Güterstand festzulegen: als Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung. Häufig wird die Gütertrennung in der Schweiz gewählt.
Ein Eheschutzverfahren kann sinnvoll sein, wenn Ehefrau oder Ehemann die Trennung möglichst schnell einleiten möchten. Das kann beispielsweise angebracht sein, wenn die Ehe von Gewalt geprägt wird. Ursprünglich sollte das Eheschutzverfahren dazu dienen, den Eheleuten noch einmal Bedenkzeit einzuräumen und eventuell wieder zu einem gemeinsamen Leben zu finden. Mittlerweile wird in einem Eheschutzverfahren vielmehr die Vorbereitung zur Scheidung gesehen. Wichtige Entscheidungsfragen, wer zum Beispiel die Wohnung weiterhin nutzen darf und in wessen Obhut die Kinder leben sollen, können vorab in einem Eheschutzverfahren gerichtlich geklärt werden.