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Die Medizinprodukteverordnung (MepV) regelt seit 2002 die Rechtslage für die Zulassung, den Handel und die Anwendung von Medizinprodukten wie Implantaten, Heilmitteln, Hilfsmitteln und Medizintechnik in der Schweiz. In Verbindung mit Brustimplantaten aus Silikon und Hüftprothesen hat es in der jüngeren Vergangenheit Aufsehen erregende Fehler und mangelnde Kontrolle gegeben. Weltweit erhöht sich seitdem der Fokus auf Patientensicherheit beim Einsatz dieser Produktgruppe. Deshalb ist in Europa die Gesetzgebung rund um Medizinprodukte verschärft worden. Spätestens ab 2021 müssen Unternehmen beim Inverkehrbringen von Medizinprodukten in der EU der MDR (Medical Devices Regulation) folgen. Was bedeutet das für die Schweiz?
Wenn es darum geht, ob eine Versicherung im Ernstfall tatsächlich zahlt, spielt das eigene Verhalten eine entscheidende Rolle. Ein Wasserschaden oder ein Verkehrsunfall können schnell zur Kostenfalle werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall ist der Versicherte für den Schaden selbst verantwortlich, sodass trotz abgeschlossener Versicherung die Kosten nicht vollständig erstattet werden und eine Kürzung erfolgt. Aber auch im Zivil- und Strafrecht ist grobe Fahrlässigkeit ein gängiger Begriff.
Verbrechen, bei denen der Täter unbemerkt bleibt, können sich wiederholen. Umso wichtiger ist es, in sensiblen Bereichen der Öffentlichkeit für maximalen Schutz und optimale Sicherheit zu sorgen. Videoüberwachung mittels Kameras, die im Dauerbetrieb laufen, hat sich als Prävention bewährt. Sie bietet gleich zwei Vorteile: Zum einen schrecken die Hinweise auf die Überwachung potenzielle Täter ab. Zum anderen können Verbrechen von der Polizei besser aufgedeckt werden. Die Aufzeichnungen der Kameras ersetzen die Fahndungszeichnungen und protokollieren den Tatverlauf. Auch im Privatbereich wird Videoüberwachung immer beliebter: Sei es, um ein weitläufiges Grundstück abzusichern oder aus der Ferne eine Ferienimmobilie im Blick zu behalten.
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