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Fast in jeder Stadt gibt es mittlerweile Bereiche, die von Kameras überwacht werden. Meistens handelt es sich dabei um stark frequentierte Plätze mit einem höheren Potenzial an möglichen Verbrechen, zum Beispiel Bahnhofshallen. In der Regel weist ein gut sichtbares Schild auf die Kameraüberwachung hin. Allein dieser Hinweis kann die Verbrechensquote senken. Deshalb dürfen sich Menschen, die sich in diesen Bereichen aufhalten, relativ sicher fühlen, auch wenn manche Bürger sich noch an der Vorstellung reiben, öffentlich gefilmt zu werden. Schulhöfe und Kindergärten sind ebenfalls prädestinierte Orte für eine Rundum-Videoüberwachung. Hier kann eine Aufzeichnung wertvolle Hinweise liefern, wenn ein Kind verschwunden ist oder sich immer wieder zwielichtige Gestalten auf dem Gelände herumtreiben.
Wenn sich auf dem videoüberwachten Areal ein Verbrechen ereignet, ist die Polizei berechtigt, sich die Kameraaufzeichnungen anzusehen. So ist es für die Polizisten einfacher, exakte Fahndungsmeldungen herauszugeben und das Verbrechen genauer zu rekonstruieren, als es über Augenzeugenberichte möglich ist. In manchen Fällen können Verbrechen auch im Keim erstickt werden – zum Beispiel dann, wenn das Sicherheitspersonal Auffälligkeiten auf den Bildschirmen bemerkt und die Polizei informiert, bevor ein Anschlag oder Missbrauch geschieht. Vermisste Personen können mithilfe von Videoaufzeichnungen ebenfalls ausfindig gemacht werden.
Videodaten aus dem öffentlichen Raum dürfen laut Datenschutzgesetz nur dann weitergegeben und sichtbar gemacht werden, wenn ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit daran besteht. Anders formuliert: wenn die Aufnahmen die Menschen vor einem ernsthaften Verbrechen oder einer konkreten Gefahr schützen können. Eine solche rechtliche Situation kann vorliegen, wenn beispielsweise eine Aufnahme von einem entflohenen, hochgradig gefährlichen Straftäter gemacht wurde und es der Sicherheit der Bevölkerung dient, zu wissen, wie er aussieht und welche Kleidung er trägt.
Inzwischen greifen auch Arbeitgeber zunehmend auf den Einsatz von Überwachungskameras zurück. Nicht immer dienen diese primär dazu, die Mitarbeiter zu filmen. Wird zum Beispiel ein Supermarkt oder ein Restaurant videoüberwacht, soll dies in erster Linie Ladendiebstahl verhindern. Dennoch zeichnen die Kameras natürlich automatisch permanent das Personal auf. Wer in einem solchen Betrieb angestellt ist, muss von seinem Arbeitgeber auf den Einsatz der Überwachungskameras aufmerksam gemacht werden. Verhindern kann er die Überwachung jedoch nicht.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist Videoüberwachung auch auf dem Privatgrundstück erlaubt: Die Kameras dürfen nur die privaten Bereiche aufnehmen – also nicht das Trottoir oder einen Teil der Strasse. Gäste müssen vom Hausbesitzer darüber informiert werden, dass Überwachungskameras laufen. Das kann auch mündlich geschehen. Die Videoaufnahmen müssen gerechtfertigt sein (zum Beispiel als Schutz vor Einbrechern und Straftaten). Es gilt die 24-Stunden-Regel: Nach 24 Stunden müssen die Aufnahmen gelöscht werden. Werden auch innerhalb des Hauses oder in der Wohnung Videoaufzeichnungen getätigt, muss dies allen Besuchern gegenüber kommuniziert werden.
Die sogenannte Nanny Cam zur ständigen Überwachung des Kinderzimmers ist erlaubt, wenn die Personen, die dabei gefilmt werden, damit einverstanden sind. Sie müssen von ihren Eltern über die Videoaufzeichnungen informiert werden – egal, ob es sich um Kleinkinder, Schulkinder oder ältere Jugendliche handelt. Alles andere gilt als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.
Gerade auf weitläufigen, schlecht einsehbaren Grundstücken verschaffen Überwachungskameras den Besitzern ein Gefühl des Schutzes und der Kontrolle. Über die Bildschirme können sie jederzeit beobachten, was auf ihrem Privatgelände vor sich geht. Besonders beliebt ist Videoüberwachung in der Tierhaltung geworden. Gerade innerhalb von Reitställen, auf deren Paddocks die Pferde sich freier bewegen, können die Videoaufzeichnungen helfen, zu erkennen, ob Fremde sich ihnen unbefugt genähert und wie einzelne Tiere sich verletzt haben. Ebenso kann es sinnvoll sein, die unbewohnte Ferienimmobilie überwachen zu lassen. Gleiches gilt für Boote, Wohnmobile oder abgelegene Hütten. Die Übertragung ist inzwischen problemlos über den mobilen Datenverkehr möglich. Doch auch hier müssen die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Kameras dürfen nur den eigenen Privatbesitz aufnehmen. Aufnahmen des Nachbargrundstücks sind ebenfalls tabu, es sei denn, der Nachbar wurde darüber informiert und ist einverstanden.
Wer in der Schweiz heiratet, muss sich darum kümmern, wie das Vermögen und anderer Besitz in der Ehe aufgeteilt werden soll. Da stellt sich die Frage, ob alles beiden Ehegatten gehören soll. Oder ist es nicht doch besser ist, wenn beide das behalten, was sie besitzen und im Laufe der Ehe verdienen oder anderweitig bekommen. All das nennt sich Güterstand. Die Errungenschaftsbeteiligung ist einer der Güterstände neben Gütergemeinschaft und Gütertrennung.
Die Schweiz ist bei Ausländern sehr begehrt, was einerseits an den hohen Löhnen, andererseits an der stabilen politischen Lage des Landes liegt. Gute 25 % Ausländeranteil hat die Schweiz deshalb zu verzeichnen. Da aber kein Land unendlich viele Menschen aufnehmen kann, gibt es Gesetze, die regeln, wer als Ausländer wie lange und zu welchem Zweck in der Schweiz leben darf. Wer sich vorübergehend oder dauerhaft als Ausländer in der Schweiz niederlassen möchte, sei es, um dort zu studieren, zu arbeiten oder um Asyl zu bitten, fällt deshalb unter das Ausländergesetz.
Die Sicherheit ist auf Schweizer Strassen oberstes Gebot. Dafür initiierte der Bund 2013 das Programm Via sicura mit zahlreichen Massnahmen für Fahrzeuglenker. Im Visier sind insbesondere Geschwindigkeitsübertretungen: Raser riskieren schwere Sanktionen, wie die Beschlagnahmung ihres Fahrzeugs und Strafverfahren. Ein eventuelles Strafmass ist auch der Entzug des Führerausweises, den der Fahrzeuglenker nicht automatisch zurückbekommt. Eidgenossen und Urlauber tun gut daran, sich an das Tempolimit zu halten. Wer schneller unterwegs ist als die Schweiz erlaubt, macht unliebsame Bekanntschaft mit der Schweizer Polizei. Wir informieren, welche Sanktionen dich bei Verkehrsregelverletzungen erwarten und ob für Deutsche ein Vollstreckungsabkommen existiert.
In bestimmten Ländern, darunter auch in der Schweiz, ist der Begriff der Retention im Recht weiterhin geläufig und wird entsprechend unter der Bezeichnung angewendet. Das Retentionsrecht soll vor allem den Gläubiger schützen und die Zahlungsmoralität des Schuldners verbessern. Eine Sache darf so lange einbehalten werden, bis die Schuld und Forderung beglichen ist. Bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners darf der Gläubiger das Pfand behalten oder weiter veräussern.
Das Übernehmen der Vormundschaft beinhaltet die Regelung aller rechtlichen Belange für eine Person, die dann als Mündel bezeichnet wird. In der Regel ist das für Kinder notwendig, denen die volle Geschäftsfähigkeit noch fehlt und deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Das kann viele Gründe haben, z. B. die Minderjährigkeit der Mutter, Gewalt in der Familie oder der Tod der Eltern. Der Vormund übernimmt dabei die Verantwortung für alle Lebensbereiche des Mündels, die ansonsten die Eltern hätten, bis das Kind volljährig ist.
Der gesellschaftlicher Frieden und ein fairer Umgang mit den Nachbarn stellen die Grundpfeiler der Schweiz dar. Doch diese Gegebenheiten sind keine Selbstverständlichkeit: Die menschliche Geschichte ist voll von Gewalt und Krieg. Um rein nationalen Interessen Einhalt zu gebieten, existiert das Völkerrecht. Es besteht aus einer Reihe an Vereinbarungen, die auf internationaler Ebene das Miteinander regeln. Aber auch Lebensbereiche innerhalb der Grenzen finden zunehmend Berücksichtigung. Dabei steht das Bewusstsein im Vordergrund, dass Stabilität für positive Beziehungen massgeblich ist. Auch die Schweiz, als Staat mitten in Europa und Teil einer globalisierten Welt, folgt internationalen Verträgen. Diese nehmen sogar Einfluss auf das Landesrecht.