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Fast in jeder Stadt gibt es mittlerweile Bereiche, die von Kameras überwacht werden. Meistens handelt es sich dabei um stark frequentierte Plätze mit einem höheren Potenzial an möglichen Verbrechen, zum Beispiel Bahnhofshallen. In der Regel weist ein gut sichtbares Schild auf die Kameraüberwachung hin. Allein dieser Hinweis kann die Verbrechensquote senken. Deshalb dürfen sich Menschen, die sich in diesen Bereichen aufhalten, relativ sicher fühlen, auch wenn manche Bürger sich noch an der Vorstellung reiben, öffentlich gefilmt zu werden. Schulhöfe und Kindergärten sind ebenfalls prädestinierte Orte für eine Rundum-Videoüberwachung. Hier kann eine Aufzeichnung wertvolle Hinweise liefern, wenn ein Kind verschwunden ist oder sich immer wieder zwielichtige Gestalten auf dem Gelände herumtreiben.
Wenn sich auf dem videoüberwachten Areal ein Verbrechen ereignet, ist die Polizei berechtigt, sich die Kameraaufzeichnungen anzusehen. So ist es für die Polizisten einfacher, exakte Fahndungsmeldungen herauszugeben und das Verbrechen genauer zu rekonstruieren, als es über Augenzeugenberichte möglich ist. In manchen Fällen können Verbrechen auch im Keim erstickt werden – zum Beispiel dann, wenn das Sicherheitspersonal Auffälligkeiten auf den Bildschirmen bemerkt und die Polizei informiert, bevor ein Anschlag oder Missbrauch geschieht. Vermisste Personen können mithilfe von Videoaufzeichnungen ebenfalls ausfindig gemacht werden.
Videodaten aus dem öffentlichen Raum dürfen laut Datenschutzgesetz nur dann weitergegeben und sichtbar gemacht werden, wenn ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit daran besteht. Anders formuliert: wenn die Aufnahmen die Menschen vor einem ernsthaften Verbrechen oder einer konkreten Gefahr schützen können. Eine solche rechtliche Situation kann vorliegen, wenn beispielsweise eine Aufnahme von einem entflohenen, hochgradig gefährlichen Straftäter gemacht wurde und es der Sicherheit der Bevölkerung dient, zu wissen, wie er aussieht und welche Kleidung er trägt.
Inzwischen greifen auch Arbeitgeber zunehmend auf den Einsatz von Überwachungskameras zurück. Nicht immer dienen diese primär dazu, die Mitarbeiter zu filmen. Wird zum Beispiel ein Supermarkt oder ein Restaurant videoüberwacht, soll dies in erster Linie Ladendiebstahl verhindern. Dennoch zeichnen die Kameras natürlich automatisch permanent das Personal auf. Wer in einem solchen Betrieb angestellt ist, muss von seinem Arbeitgeber auf den Einsatz der Überwachungskameras aufmerksam gemacht werden. Verhindern kann er die Überwachung jedoch nicht.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist Videoüberwachung auch auf dem Privatgrundstück erlaubt: Die Kameras dürfen nur die privaten Bereiche aufnehmen – also nicht das Trottoir oder einen Teil der Strasse. Gäste müssen vom Hausbesitzer darüber informiert werden, dass Überwachungskameras laufen. Das kann auch mündlich geschehen. Die Videoaufnahmen müssen gerechtfertigt sein (zum Beispiel als Schutz vor Einbrechern und Straftaten). Es gilt die 24-Stunden-Regel: Nach 24 Stunden müssen die Aufnahmen gelöscht werden. Werden auch innerhalb des Hauses oder in der Wohnung Videoaufzeichnungen getätigt, muss dies allen Besuchern gegenüber kommuniziert werden.
Die sogenannte Nanny Cam zur ständigen Überwachung des Kinderzimmers ist erlaubt, wenn die Personen, die dabei gefilmt werden, damit einverstanden sind. Sie müssen von ihren Eltern über die Videoaufzeichnungen informiert werden – egal, ob es sich um Kleinkinder, Schulkinder oder ältere Jugendliche handelt. Alles andere gilt als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.
Gerade auf weitläufigen, schlecht einsehbaren Grundstücken verschaffen Überwachungskameras den Besitzern ein Gefühl des Schutzes und der Kontrolle. Über die Bildschirme können sie jederzeit beobachten, was auf ihrem Privatgelände vor sich geht. Besonders beliebt ist Videoüberwachung in der Tierhaltung geworden. Gerade innerhalb von Reitställen, auf deren Paddocks die Pferde sich freier bewegen, können die Videoaufzeichnungen helfen, zu erkennen, ob Fremde sich ihnen unbefugt genähert und wie einzelne Tiere sich verletzt haben. Ebenso kann es sinnvoll sein, die unbewohnte Ferienimmobilie überwachen zu lassen. Gleiches gilt für Boote, Wohnmobile oder abgelegene Hütten. Die Übertragung ist inzwischen problemlos über den mobilen Datenverkehr möglich. Doch auch hier müssen die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Kameras dürfen nur den eigenen Privatbesitz aufnehmen. Aufnahmen des Nachbargrundstücks sind ebenfalls tabu, es sei denn, der Nachbar wurde darüber informiert und ist einverstanden.
Einige Arbeitgeber richten eine Gratifikation aus. Oft geschieht dies gegen Ende des Jahres, etwa als Weihnachtsgeld. Oder aber die Gratifikation richtet sich nach dem Geschäftsergebnis. Dann kann es auch sein, dass die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt. Die Zahlung findet nicht selten im Dezember statt, wenn der Arbeitgeber keinen 13. Monatslohn ausrichtet, der Ende Jahr bezahlt wird. Auch für individuelle, gute Leistungen oder das Erreichen eines bestimmten Zieles gibt es manchmal Sonderzahlungen des Arbeitgebers. Hier erfährst du, was eine Gratifikation ist, wo der Unterschied zu einem 13. Monatslohn liegt und welche Rechtsansprüche ein Arbeitnehmer in Bezug auf die Gratifikation hat.
Wenn bei einer Trennung gemeinsame Kinder im Spiel sind, wird der Trennungsprozess oft komplizierter, als er es ohnehin schon ist. Neben den emotionalen Belastungen und Fragen zur Betreuung des Kindes, kommen hier auf beide Partner Zahlungsverpflichtungen zu. Zu diesen Verpflichtungen gehören vor allem Unterhaltsleistungen, aber auch Alimente. Während einer der beiden Partner die Obhutspflicht für das Kind übernimmt, ist der andere zur Zahlung von Alimenten und Unterhalt zuständig. Was Alimente eigentlich sind, wie die Berechnung funktioniert und weitere Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.
In der Schweiz gelten andere Regeln für den Schutz der Landessicherheit und andere waffenrechtliche Bedingungen als im Ausland. Jeder Schweizer darf privat eine Waffe besitzen und für sich erwerben, um für die eigene Sicherheit zu sorgen, solange im Gesetz keine besonderen Bestimmungen festgelegt sind. Auch dürfen beispielsweise Soldaten ihre Dienstwaffe nach der Dienstpflicht behalten und mit nach Hause nehmen, wobei hier erweiterte Regeln gelten. Allerdings geht mittlerweile die Zahl an Armeewaffen im Privatgebrauch zurück. Dennoch hat jeder Schweizer das Recht, sich durch eine Waffe zu verteidigen. Alles rund um das spannende Thema erfährst du hier.
Die Rechtsfähigkeit tritt für jeden Menschen mit der Vollendung der Geburt ein und erlaubt seine Anerkennung als Träger von Rechten und Pflichten. Das betrifft nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische, die noch einmal eine erweiterte Definition benötigen, um den Sinn der Handlungen und die daraus resultierende Rechtsprechung festzulegen.
Im Strafrecht gibt es Offizialdelikte und Antragsdelikte. Diese beiden Arten unterscheiden sich darin, dass bei den einen eine Strafanzeige notwendig ist, bei den anderen nicht. Antragsdelikte benötigen einen Strafantrag und werden ansonsten in der Schweiz laut Strafgesetz von den Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Verbrechen, die Gewalt oder andere schwerwiegende Straftaten umfassen, sind dagegen immer Offizialdelikte, bei denen Polizei und Staatsanwaltschaft automatisch eine Ermittlung einleiten.