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Videoüberwachung: Wirksamer Schutz vor Straftaten in der Öffentlichkeit und auf dem Privatgrundstück

Videoüberwachung: Wirksamer Schutz vor Straftaten in der Öffentlichkeit und auf dem Privatgrundstück

Verbrechen, bei denen der Täter unbemerkt bleibt, können sich wiederholen. Umso wichtiger ist es, in sensiblen Bereichen der Öffentlichkeit für maximalen Schutz und optimale Sicherheit zu sorgen. Videoüberwachung mittels Kameras, die im Dauerbetrieb laufen, hat sich als Prävention bewährt. Sie bietet gleich zwei Vorteile: Zum einen schrecken die Hinweise auf die Überwachung potenzielle Täter ab. Zum anderen können Verbrechen von der Polizei besser aufgedeckt werden. Die Aufzeichnungen der Kameras ersetzen die Fahndungszeichnungen und protokollieren den Tatverlauf. Auch im Privatbereich wird Videoüberwachung immer beliebter: Sei es, um ein weitläufiges Grundstück abzusichern oder aus der Ferne eine Ferienimmobilie im Blick zu behalten.

Wo sind in der Schweiz Kameras im Einsatz?

Fast in jeder Stadt gibt es mittlerweile Bereiche, die von Kameras überwacht werden. Meistens handelt es sich dabei um stark frequentierte Plätze mit einem höheren Potenzial an möglichen Verbrechen, zum Beispiel Bahnhofshallen. In der Regel weist ein gut sichtbares Schild auf die Kameraüberwachung hin. Allein dieser Hinweis kann die Verbrechensquote senken. Deshalb dürfen sich Menschen, die sich in diesen Bereichen aufhalten, relativ sicher fühlen, auch wenn manche Bürger sich noch an der Vorstellung reiben, öffentlich gefilmt zu werden. Schulhöfe und Kindergärten sind ebenfalls prädestinierte Orte für eine Rundum-Videoüberwachung. Hier kann eine Aufzeichnung wertvolle Hinweise liefern, wenn ein Kind verschwunden ist oder sich immer wieder zwielichtige Gestalten auf dem Gelände herumtreiben.

Wie können die Kameraaufzeichnungen der Polizei bei ihrer Arbeit helfen?

Wenn sich auf dem videoüberwachten Areal ein Verbrechen ereignet, ist die Polizei berechtigt, sich die Kameraaufzeichnungen anzusehen. So ist es für die Polizisten einfacher, exakte Fahndungsmeldungen herauszugeben und das Verbrechen genauer zu rekonstruieren, als es über Augenzeugenberichte möglich ist. In manchen Fällen können Verbrechen auch im Keim erstickt werden – zum Beispiel dann, wenn das Sicherheitspersonal Auffälligkeiten auf den Bildschirmen bemerkt und die Polizei informiert, bevor ein Anschlag oder Missbrauch geschieht. Vermisste Personen können mithilfe von Videoaufzeichnungen ebenfalls ausfindig gemacht werden.

Was passiert mit Videoaufnahmen, auf denen ich zu sehen bin?

Videodaten aus dem öffentlichen Raum dürfen laut Datenschutzgesetz nur dann weitergegeben und sichtbar gemacht werden, wenn ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit daran besteht. Anders formuliert: wenn die Aufnahmen die Menschen vor einem ernsthaften Verbrechen oder einer konkreten Gefahr schützen können. Eine solche rechtliche Situation kann vorliegen, wenn beispielsweise eine Aufnahme von einem entflohenen, hochgradig gefährlichen Straftäter gemacht wurde und es der Sicherheit der Bevölkerung dient, zu wissen, wie er aussieht und welche Kleidung er trägt.

Darf ich auf meiner Arbeitsstelle von Videokameras überwacht werden?

Inzwischen greifen auch Arbeitgeber zunehmend auf den Einsatz von Überwachungskameras zurück. Nicht immer dienen diese primär dazu, die Mitarbeiter zu filmen. Wird zum Beispiel ein Supermarkt oder ein Restaurant videoüberwacht, soll dies in erster Linie Ladendiebstahl verhindern. Dennoch zeichnen die Kameras natürlich automatisch permanent das Personal auf. Wer in einem solchen Betrieb angestellt ist, muss von seinem Arbeitgeber auf den Einsatz der Überwachungskameras aufmerksam gemacht werden. Verhindern kann er die Überwachung jedoch nicht.

Darf ich auf meinem privaten Grundstücksbereich Überwachungskameras installieren?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist Videoüberwachung auch auf dem Privatgrundstück erlaubt: Die Kameras dürfen nur die privaten Bereiche aufnehmen – also nicht das Trottoir oder einen Teil der Strasse. Gäste müssen vom Hausbesitzer darüber informiert werden, dass Überwachungskameras laufen. Das kann auch mündlich geschehen. Die Videoaufnahmen müssen gerechtfertigt sein (zum Beispiel als Schutz vor Einbrechern und Straftaten). Es gilt die 24-Stunden-Regel: Nach 24 Stunden müssen die Aufnahmen gelöscht werden. Werden auch innerhalb des Hauses oder in der Wohnung Videoaufzeichnungen getätigt, muss dies allen Besuchern gegenüber kommuniziert werden.

Darf ich meine Kinder in ihrem Zimmer videoüberwachen?

Die sogenannte Nanny Cam zur ständigen Überwachung des Kinderzimmers ist erlaubt, wenn die Personen, die dabei gefilmt werden, damit einverstanden sind. Sie müssen von ihren Eltern über die Videoaufzeichnungen informiert werden – egal, ob es sich um Kleinkinder, Schulkinder oder ältere Jugendliche handelt. Alles andere gilt als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.

In welchen Fällen lohnt es sich für einen Privatmann, Überwachungskameras zu installieren?

Gerade auf weitläufigen, schlecht einsehbaren Grundstücken verschaffen Überwachungskameras den Besitzern ein Gefühl des Schutzes und der Kontrolle. Über die Bildschirme können sie jederzeit beobachten, was auf ihrem Privatgelände vor sich geht. Besonders beliebt ist Videoüberwachung in der Tierhaltung geworden. Gerade innerhalb von Reitställen, auf deren Paddocks die Pferde sich freier bewegen, können die Videoaufzeichnungen helfen, zu erkennen, ob Fremde sich ihnen unbefugt genähert und wie einzelne Tiere sich verletzt haben. Ebenso kann es sinnvoll sein, die unbewohnte Ferienimmobilie überwachen zu lassen. Gleiches gilt für Boote, Wohnmobile oder abgelegene Hütten. Die Übertragung ist inzwischen problemlos über den mobilen Datenverkehr möglich. Doch auch hier müssen die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Kameras dürfen nur den eigenen Privatbesitz aufnehmen. Aufnahmen des Nachbargrundstücks sind ebenfalls tabu, es sei denn, der Nachbar wurde darüber informiert und ist einverstanden.

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