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Medizinprodukte sind für die medizinische Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt, ohne dass ihre primäre Wirkung durch ein Arzneimttel erreicht wird. Die Medizinprodukteverordnung klassifiziert verschiedene Produkte je nach Anwendung am Patienten. Der Gesetzestext liefert eine Definition der verschiedenen Arten von Medizinprodukten wie:
Arzneimittel werden hingegen nicht vom Medizinproduktegesetz umfasst. Für sie gilt die „Verordnung über die Arzneimittel“. Manche Medizinprodukte enthalten allerdings Wirkstoffe aus dem Arzneimittelbereich. Das ist zum Beispiel bei Wundauflagen mit schmerzstillenden Wirkstoffen der Fall. Bei solchen sogenannten Kombinationsprodukten gelten sowohl die Medizinprodukteverordnung als auch die Verordnung über die Arzneimittel.
Unternehmen, die in der Schweiz Medizinprodukte in Verkehr bringen, unterliegen der Medizinprodukteverordnung. Das heisst, ein Produktionsunternehmen, dem sowohl Forschung und Entwicklung als auch Vertrieb in der Schweiz obliegen, muss dem Gesetz folgen. Gleiches gilt für Importeure (auch für Parallelimporteure) von Medizinprodukten aus anderen Ländern. Händler wie Gross- und Fachhändler oder Apotheken müssen sicherstellen, dass die von ihnen ausgelieferten Medizinprodukte die Regeln einhalten – auch wenn die Ausführung der Massnahmen dem Hersteller oder Importeur obliegt.
Die EU stellt vor dem Hintergrund von fehlerhaften Implantaten und Prothesen in ihrer neuen Richtlinie MDR (Medical Devices Regulation) höhere Anforderungen an Händler und Produzenten von Medizinprodukten. Sie zielen hauptsächlich auf erhöhte Patientensicherheit ab. Zu den Sicherheitsmassnahmen gehören unter anderem:
Die MDR ist bereits seit Mai 2017 Kraft. Die letzte Frist zur Einhaltung der Vorschriften liegt im Mai 2021. Nach diesem Termin unterliegen alle Medizinprodukte, die in der EU im Verkehr sind oder neu zugelassen werden, dieser Regulierung.
Die EU-Richtlinie besitzt in der Schweiz keine Gültigkeit, da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Es gilt weiterhin die Medizinprodukteverordnung. Diese wurde allerdings mit Hinblick auf die neue Richtlinie der EU revidiert. Die MepV wird dahingehend angepasst, dass auch Schweizer Hersteller, Importeure und Händler von Medizinprodukten den inhaltlichen Anforderungen aus der MDR entsprechen müssen. Das sorgt einerseits für Patientensicherheit auf dem gleichen hohen Niveau wie in der EU und sichert andererseits die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen auf dem EU-Binnenmarkt.
Das Schweizerische Heilmittelinstitut, Swissmedic, ist für die Prüfung der Einhaltung zuständig. Die Organisation überwacht Hersteller, Importeure, Händler und die Medizinprodukte, die sie in der Schweiz in Umlauf bringen. Sie stellt fest, ob bei den auf dem Markt befindlichen Medizinprodukten Versorgungs-, Anwendungs- und Produktsicherheit gewährleistet sind. Darüber hinaus wird untersucht, ob die verschiedenen Medizinprodukte ihrer Klassifizierung entsprechend klinisch getestet, korrekt und vollständig ausgezeichnet wurden, ob Gebrauchshinweise in der Sprache der Nutzer beiliegen und ob der gesamte Produktionsweg einer Einheit nachvollziehbar ist.
Das Anpreisen und Inverkehrbringen von Medizinprodukten erfordert nach der Revision der MepV erhöhte Sorgfalt. Diejenigen, die ein Produkt in der Schweiz zulassen und auf den Markt bringen wollen, sind für die Einhaltung der Vorschriften zuständig. In manchen Fällen ist es ein Importeur, der beispielsweise Gebrauchsanweisungen übersetzt. In anderen Fällen sitzt das produzierende Unternehmen in der Schweiz und sorgt deshalb selbst für die Nachvollziehbarkeit der Produktionskette und die einwandfreie Auszeichnung der Produkte auf allen Verpackungsebenen. Viele Unternehmen nehmen bei der Umsetzung der Anforderungen der MepV Beratung und Hilfe in Anspruch. Juristen können bei der Auslegung der Verordnung für die Medizinprodukte im Sortiment behilflich sein. Compliance-Experten können Unterstützung bei der Abgrenzung und Klassifizierung der Produkte geben. Andere heuern Übersetzungsagenturen, spezialisierte Importeure und IT-Spezialisten für die praktische Umsetzung der Anforderungen an.
Anwendern und Betreibern von Medizinprodukten obliegt die Pflicht, zum Beispiel die Verwendung von Implantaten einwandfrei zu dokumentieren. Gegenüber Herstellern und Inverkehrbringern sind sie verpflichtet, schwerwiegende Zwischenfälle wie fehlerhafte Produkte umgehend an Swissmedic zu melden. Ausserdem müssen sich Anwender, beispielsweise in den Spitälern, über aktuelle Rückrufe auf dem Laufenden zu halten. Damit stellen sie sicher, dass in ihrem Hause keine Medizinprodukte mit bekannten Mangeln verwendet werden.
Normalerweise nimmt sich niemand einfach Sachen, die ihm nicht gehören, und veräussert sie weiter oder benutzt sie gegen den Willen des Eigentümers. Ist das jedoch der Fall, liegt eine Unterschlagung vor, die strafrechtlich geahndet wird. Es gibt verschiedene Formen der Unterschlagung, die noch einmal von einem Betrug oder Diebstahl abzugrenzen sind. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, fällt auch die Strafe höher aus.
Im Gerichtssaal sind es häufig nicht nur beruflich ausgebildete Strafrichter, die die Urteile fällen. Viele Gerichte sind zusätzlich mit sogenannten Schöffen besetzt. Eine derartige Verhandlung nennt sich auf diesem Grund auch Schöffengericht. Was man darunter versteht, wie man zum Schöffen wird und bei welcher Höhe von Freiheitsstrafen sie mitwirken dürfen, erfährst du hier.
Eine Scheidung ist sicher ein Ereignis, auf das du getrost verzichten könntest. Leider gibt es Situationen, in denen zwei Menschen einfach nicht mehr zusammenbleiben können und diesen Weg gehen müssen. Damit du dich nicht nur finanziell in Sicherheit wiegen kannst, sondern auch in allen anderen Dingen abgesichert bist, solltest du dich zum Anwalt deines Vertrauens begeben. Dieser wird dich umfassend beraten, denn mit dem Familienrecht kennt er sich aus. Immerhin haben beide Ehepartner in Verbindung mit der Scheidung Rechte und Pflichten, die du kennen solltest. Im Scheidungsrecht der Schweiz sind diese genau hinterlegt.
Ist ein Mensch aus bestimmten Gründen nicht mehr fähig, selbstständig zurechtzukommen und seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, kann er entmündigt werden und erhält einen Vormund und Betreuer. Eine Entmündigung geht immer mit einer teilweisen oder vollständigen Geschäftsunfähigkeit einher. Oft bleibt aber möglich, dass der Betroffene seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, heiraten oder sein Testament machen kann.
Wer als Unternehmer Mitarbeiter beschäftigt, kann an sie den Anspruch zur Pflichterfüllung ihrer Aufgaben stellen. Aber auch Arbeitnehmer haben Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten. Dazu gehört vor allem die Fürsorgepflicht. Wie sie im Schweizer Arbeitsrecht gesetzlich geregelt ist und welche Bereiche die Fürsorgepflicht umfasst, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt. Darüber hinaus erläutern wir auch die Pflichten der Arbeitnehmer.
Nach einer Trennung kommen auf beide Ex-Partner Zahlungsverpflichtungen zu, die über die Kosten einer rechtskräftigen Scheidung hinausgehen können. Hierzu gehören vor allem Unterhaltsleistungen sowohl gegenüber dem ehemaligen Ehegatten als auch gegenüber den Kindern. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder, so besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung. Daneben taucht auch regelmässig auch der Begriff „Alimente“ auf. Was genau darunter zu verstehen ist und wann diese gezahlt werden müssen, erfährst du in diesem Artikel.