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Die Echtheit eines Dokuments lässt sich durch eine notarielle Beglaubigung nachweisen, wobei der Notar die im Schriftstück enthaltene Unterschrift als echt bestätigt. Heute ist es immer häufiger notwendig, nachzuweisen, dass ein Dokument das Original und keine Kopie ist. Aber auch Kopien können durch den Notar beglaubigt werden. Juristen sprechen dabei von einer Abschrift, wenn es um eine identische Vervielfältigung des Originals geht.
In manchen Situationen wünschen wir uns sehnlichst, dass wir etwas "rückgängig" machen könnten. Was uns im Leben in der Regel nicht möglich ist, löst das Recht mit dem juristischen Konzept der Annullierung. Rechtlich verankert, ist sie uns oft eine Hilfe in Situationen, in denen wir Entscheidungen nochmals überdenken wollen. Manchmal stehen wir aber auch auf der falschen Seite einer Annullierung: etwa am Flughafen, wenn unsere Reise in den wohlverdienten Urlaub entfällt. Hier erfährst du, was es mit dem Begriff "Annullierung" auf sich hat und in welchen Fällen sie möglich ist.
Deinen Willen drückst du in aller Regel verbal aus. Im Schweizer Recht ist eine Willenserklärung aber auch möglich, ohne etwas zu sagen. Die rechtliche Bezeichnung dafür ist das konkludente Verhalten, das im Vertragsrecht und bei Vertragsschluss eine wichtige Bedeutung hat. Was das ist und wie es zum Ausdruck kommt, erläutern wir im folgenden Text.
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* Diese Texte sind automatisiert übersetzt worden.
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