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Unsere Top-Ratgeber

Ex tunc – Wissenswertes zur Rückwirkung von Verträgen

In der Praxis und im Zivilrecht wirkt jede Rechtshandlung grundsätzlich „ex nunc“. Das bedeutet, dass ein bereits geschlossener Vertrag, der in seinen Vereinbarungen geändert wird, ab diesem Zeitpunkt neu gilt und nicht mehr rückwirkend. Das kann bei einer Kündigung oder Anfechtung ebenso der Fall sein wie bei Aufhebungsvereinbarungen und Urteilen. Soll dagegen rückwirkend eine Änderung erzielt werden, nennt sich das juristisch „ex tunc“.

Arbeitsvertrag – alles rund um das Anstellungsverhältnis

Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.

Scheidungsrecht Schweiz: Wissenswertes zum Familienrecht

Eine Scheidung ist sicher ein Ereignis, auf das du getrost verzichten könntest. Leider gibt es Situationen, in denen zwei Menschen einfach nicht mehr zusammenbleiben können und diesen Weg gehen müssen. Damit du dich nicht nur finanziell in Sicherheit wiegen kannst, sondern auch in allen anderen Dingen abgesichert bist, solltest du dich zum Anwalt deines Vertrauens begeben. Dieser wird dich umfassend beraten, denn mit dem Familienrecht kennt er sich aus. Immerhin haben beide Ehepartner in Verbindung mit der Scheidung Rechte und Pflichten, die du kennen solltest. Im Scheidungsrecht der Schweiz sind diese genau hinterlegt.

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Gut zu wissen – alles rund um Anwalt

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