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Durch das Arbeitsgesetz sind Arbeitnehmer und Angestellte in der Schweiz geschützt, wenn es um eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder verschiedene Arbeitsanforderungen geht. Daher legt das Arbeitsgesetz alle entscheidenden Grundbedingungen fest, die für die Arbeits- und Ruhezeiten gültig sind. Es ist auf alle Unternehmen in der Schweiz anwendbar, wobei es einige Ausnahmen gibt, so etwa für Staatsangestellte, Familienbetriebe und Künstler.
Der Begriff Immission ist weniger verbreitet als die Emission, die vor allem vor dem Hintergrund der Umweltdebatte wichtig ist. Die Immission richtet den Blick auf den oder das Geschädigte: Wie wirken sich Strahlen, Luftverunreinigungen, Lärm oder Schadstoffe aus? Welche Schäden entstehen und welche Einschränkungen gibt es durch verschiedene Emissionen? Sich mit Immission zu beschäftigen, heisst daher immer, sich mit Ursache und Wirkung zu befassen. Das ist nicht nur im Umweltkontext wichtig, sondern beispielsweise auch im Baurecht und insbesondere im Schweizer Nachbarschaftsrecht. Denn Immissionen haben nicht nur vermeintlich grosse Themen, wie etwa die Stickstoffbelastung, zum Thema, sondern auch kleine wie Zigarettenrauch.
Das Kündigungsrecht sichert für zwei Parteien eines Vertrags den Ausstieg aus diesem Vertrag, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden oder sich die Verhältnisse ändern. Dabei gilt das Kündigungsrecht zunächst als Schutzmassnahme für die Wahrnehmung der eigenen Rechte. Trotzdem sollten beide Parteien die Möglichkeit haben, einen Vertrag zu lösen, wenn Schwierigkeiten aufkommen.
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