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Haftungsausschluss – wann er möglich ist und wann nicht

Bei einer vertraglichen Vereinbarung gilt zunächst immer eine gesetzlich vorgeschriebene Haftungsverteilung auf beide Vertragsparteien. Diese kann jedoch durch Haftungsbeschränkungen oder sogar durch einen Haftungsausschluss verändert werden. Kommen dieser zur Geltung, ist ein rechtsgeschäftlicher Eingriff zugunsten des Schädigers nicht mehr möglich. Da beide Vertragspartner darüber Bescheid wissen, ist der Haftungsausschluss rechtlich erlaubt. Mehr zum Thema erfährst du hier.

Fluggastrechte korrekt geltend machen und beanspruchen

Über viele Jahre waren die Regelungen zur Entschädigung von Flugpassagieren im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen mehr oder weniger ein Flickenteppich. Je nach Herkunftsland der Fluggesellschaft und der Flugstrecke konnte die Ausgleichszahlung für Passagiere höchst unterschiedlich ausfallen, wenn es zu Fehlern oder einem Ausfall der Beförderung kam. Das hat sich im Jahr 2004 grundlegend verändert, als die Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde. Diese Verordnung gilt seitdem in allen Ländern der Europäischen Union, ebenso wie in der Schweiz und in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Jeder Fluggast hat das Recht darauf, sie in Anspruch zu nehmen.

Die einstweilige Verfügung als zügiger Rechts- und Gewaltschutz

Es gibt zahlreiche Situationen, die anwaltliche Hilfe oder das Einreichen einer Klage erfordern. Das betrifft eine ungerechtfertigte Kündigung genauso wie in der Geschäftswelt die Produktkopie des eigenen Designs durch die Konkurrenz. Ob Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht: durch eine einstweilige Verfügung kann der Rechtsschutz schneller bewirkt werden, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht. Das Gerichtsverfahren wird bereits ohne Anhörung eingeleitet, bis es zum eigentlichen Hauptverfahren kommt. Das umfasst den Schutz vor Gewalt ebenso die Klärung eines Urheberrechts.

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