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Zwar gibt es vom Gesetzgeber her keine allgemeingültige Vorlage für den Vertrag, doch sollte dieser zumindest folgende wesentliche Punkte enthalten:
Wichtig ist auch, dass Art, Beschaffenheit und Güte des Gegenstandes genau bezeichnet werden. Ist dies nicht der Fall, hat der Verkäufer das Recht, Waren mittlerer Qualität zu liefern. Eventuelle Verpackungskosten sollten im Kaufvertrag ebenso erwähnt werden wie eventuell gewährte Preisnachlässe sowie Angaben zum Versand der Ware und dem Gefahrübergang.
Grundsätzlich kannst du einen Kaufvertrag bei der Veräusserung jedes Gegenstandes aufsetzen. Typisch aber ist dieser bei folgenden Objekten:
Der Kreditkauf bezeichnet alle Kaufverträge, bei denen der Käufer den fälligen Gesamtbetrag nicht in einem Betrag bezahlt. Vielmehr teilt er diesen auf mehrere Monate oder gar Jahre auf und muss dementsprechend Zinsen zahlen.
Da es sich beim Kauf von Grundstücken und/oder Gebäuden um teure Werte handelt, solltest du hier besonders grosses Augenmerk auf richtige Verträge legen. Vor einem solchen Kauf solltest du unbedingt im Grundbuch nachlesen, welche Rechte und Lasten mit dem Grundstück einhergehen. Solche detaillierten Informationen kannst du auf dem Grundbuchamt erwerben; dort sind diese kostenpflichtig. Wichtig: Der Kaufvertrag für eine Immobilie oder Liegenschaft muss grundsätzlich von einem Notar beglaubigt werden, damit er gültig ist. Einige Kantone in der Schweiz verfügen über sogenannte Amtsnotare, an welche du dich dann wenden musst. In wieder anderen Kantonen sind freie Notare tätig und du kannst dir diesen selbst auswählen. Erst mit Eintragung in das Grundbuch wirst du der rechtmässige Eigentümer von Haus oder Grundstück.
Mit Abschluss eines Kaufvertrages ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben, sobald der Kaufpreis gezahlt ist. Zudem gibt es sogenannte Nebenpflichten. Vom Gesetzgeber her ist der Verkäufer dazu verpflichtet, eventuell anfallende Beurkundungs- und Transportkosten zu übernehmen. Selbstverständlich hat dementsprechend auch der Käufer Pflichten: Mit seiner Unterschrift unter den Vertrag stimmt er zu, den Kaufpreis zu bezahlen. Darüber hinaus ist er dazu verpflichtet, die Sache anzunehmen und auf Mängel hin zu prüfen.
Bist du mit deinem Kauf nicht zufrieden, kannst du nach dessen Beendigung nur unter bestimmten Voraussetzungen zurücktreten. Ist ein solcher vertraglich vereinbart, ist es überhaupt kein Problem. Auch der Gesetzgeber gewährt dem Käufer ein Rücktrittsrecht, wenn dir die Ware nicht rechtzeitig geliefert wird. Dementsprechend kann auch der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, sobald du mit deiner Zahlung in Verzug bist.
Die in Bern ansässige Schweizerische Bundeskanzlei ist eine Stabsstelle des Bundesrates. Sämtliche Fragen zum Thema Kaufrecht, Grundstückskauf und Fahrniskauf kannst du auf der Internetpräsenz des Amtes nachlesen. So ist zum Beispiel klar geregelt, wie die Erfüllungszeit eines Kaufvertrages auszusehen hat. Sofern diese nicht vertraglich geregelt ist, muss man sich klar an das Gesetz halten. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch besagt auf Grundlage OR 75 bis 78, welche Fristen einzuhalten sind. Zudem wird nach dem Erfüllungsort unterschieden. Hier unterscheidet die Schweizerische Bundeskanzlei grundsätzlich zwischen Hol- und Bringschuld. Die Holschuld besagt, dass der Käufer seine Ware selbst abholen muss, während diese ihm bei der Bringschuld in der Regel geliefert wird.
Sieht man sich an, wie viele Arten des Kaufvertrages es gibt, wird ersichtlich, wie komplex dieses Thema eigentlich ist. Folgende Varianten sind denkbar:
Letztgenannte Variante beispielsweise ist nur bei beweglichen Sachen möglich. In diesem Fall hält sich der Verkäufer das Eigentum an den Gegenständen vor, bis er den vollständigen Kaufpreis erhalten hat. Beim Kauf auf Abruf wiederum hat der Käufer die Möglichkeit, die Fälligkeit der Leistung oder Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes selbst zu bestimmen. Auch der Kauf auf Probe ist weit verbreitet: Der Käufer hat das Recht, den Kaufgegenstand zunächst ausführlich zu testen, ehe er sich zum Kauf entscheidet. Bekanntestes Beispiel ist sicher die Probefahrt, ehe man sich zum Kauf eines Autos entschliesst. Auch wenn du Bekleidung aus dem Katalog oder dem Onlineshop bestellst und diese zu Hause in Ruhe anprobierst, handelt es sich um einen Kauf auf Probe.
In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann es durchaus vorkommen, dass Stellen gestrichen werden. Eine Alternative dazu ist die sogenannte Änderungskündigung. Dies bedeutet, dass dein Arbeitsvertrag, den du einmal unterschrieben hast, in einem oder bestimmten Punkten abgeändert wird. In vielen Fällen betrifft dies deinen Lohn. Befindet sich dein Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, ist dein Chef durchaus berechtigt, deinen Stundenlohn durch diese Art der Kündigung zu kürzen. So soll erreicht werden, dass die Firma wieder rote Zahlen schreibt. Selbstverständlich musst du einer solchen nicht bedingungslos zustimmen. Vielmehr solltest du dir in Ruhe überlegen, ob der Wechsel des Arbeitgebers nicht sinnvoller ist.
Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt anderen Bedingungen als ein unbefristeter Vertrag. Das Arbeitsrecht zu kennen, ist daher sowohl für deinen Arbeitgeber als auch für dich als Arbeitnehmer wichtig. Das gilt ganz besonders dann, wenn du deinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen möchtest. Kennst du deine Rechte und Pflichten nicht, können dir schnell Fehler unterlaufen, die unliebsame Folgen nach sich ziehen. Wir verraten dir, was du über das Thema wissen musst und wie du korrekt dein befristetes Arbeitsverhältnis beendest.
Wer mit dem Urteil eines Gerichts in seinem Kanton nicht einverstanden ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Im Zweifel hat jeder Schweizer das Recht, sich an die Bundesgerichte zu wenden. Als oberste rechtliche und richterliche Instanz entscheiden die Bundesgerichte über bereits gefällte Urteile und tragen so dazu bei, dass Gesetze und Klauseln einheitlich im gesamten Land angewendet werden. Welche weiteren Gerichte es auf Bundesebene neben dem Bundesgericht gibt und welche Zielsetzungen sie verfolgen, verrät dir der Überblick auf unserer Vergleichsplattform zu den wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Bundesgerichte.
Bürgschaften sind in der Geschäftswelt üblich, wenn ein Gläubiger die Garantie benötigt, dass ein Schuldner oder Kreditnehmer seiner Zahlung nachkommt. Die Sicherheiten ermöglichen oftmals überhaupt den Vertragsabschluss, so dass auf jeden Fall der Gläubiger sein Geld erhält. Bürgschaften werden in der Regel als Kredit bei der Bank beantragt, wobei die Bank dann der Bürge ist. Daneben gibt es auch andere Möglichkeiten für Bürgschaften, die zur Verfügung stehen und immer eine Haftung für die Schuldnersumme darstellen.
Jemand hat Schulden bei dir und du siehst nach mehreren erfolglosen Mahnungen keinen anderen Ausweg, als das Geld gerichtlich einzuklagen? Dann solltest du ein sogenanntes Betreibungsverfahren einleiten, wobei das Betreibungsbegehren der erste Schritt ist. Ein solches Verfahren ist zwar zunächst mit Kosten verbunden, doch so wirst du deutlich schneller an dein Geld kommen.
Wer eine neue Immobilie für sich nutzen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist, sie ich per Kauf zum Eigentum zu machen. Darüber hinaus gibt es Varianten, bei denen lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum gegen einen Geldbetrag überlassen wird. Diese sind vorrangig der Mietvertrag und der sogenannte Pachtvertrag. Gerade bei Letzterem herrschen bei vielen Unklarheit. Die häufigsten Fragen rund um das Thema Pachtvertrag wollen wir daher in diesem Artikel einmal kurz beantworten.