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Mit dem ehelichen Güterrecht werden folgende Punkte geregelt:
Die im Gesetz vorgegeben Regelungen können du und dein Partner bei Bedarf in einem gewissen Rahmen anpassen. Diese Anpassungen werden am besten in einem Ehevertrag festgehalten.
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der sogenannte ordentliche Güterstand. Wenn du und dein Ehepartner nichts anderes vereinbart, gilt dieser Güterstand und die Vermögensverhältnisse sind so aufgeteilt, wie es das Güterrecht vorsieht. Wollt ihr eine andere Aufteilung oder einen anderen Güterstand, benötigt ihr einen Ehevertrag. Die beiden weiteren Güterstanden, die ihr auswählen könnt, sind die Gütertrennung sowie die Gütergemeinschaft. Übrigens: Ein Ehevertrag muss immer öffentlich beurkundet werden. Dies wird in einem Notariat gemacht.
Das Eigengut der Ehepartner umfasst alle Vermögensteile, die bei der Schliessung der Ehe bereits vorhanden waren. Hinzu kommen Schenkungen oder Erbschaften. Auch persönliche Alltagsgegenstände und Kleidung gehören zum Eigengut. Zur Errungenschaft gehören die anderen Vermögenswerte, die während der Ehe dazu kommen und nicht für die täglichen Lebenshaltungskosten aufgebraucht werden. Das sind beispielsweise Einkommen aus Erwerbstätigkeit sowie Einkommen aus Kapitalertrag, auch wenn das dafür notwendige Kapital zum Eigengut zählt.
Bei der Gütertrennung gibt es im Gegensatz zu den anderen Güterständen nur Eigengut. Die Aufteilung der Gütermasse bei einer Scheidung ist dementsprechend einfach: Beide Ehepartner behalten ihr Eigengut. Bei einem Todesfall ist es genauso: Das Eigengut des verstorbenen Ehegatten ist das Erbgut, das gemäss Erbrecht unter den vorhandenen Erben aufgeteilt wird.
Der Güterstand der Gütergemeinschaft muss, genauso wie die Gütertrennung, durch einen Ehevertrag vereinbart werden. Falls im Ehevertrag nichts anderes vereinbart wird, fallen alle Vermögenswerte, die bei der Eheschliessung vorhanden waren, dem sogenannten Gesamtgut zu. Beim Todesfall eines Ehegatten erhält der andere Ehepartner das gesamte Vermögen. Anders ist die Aufteilung bei einer Scheidung. Dann erhält jeder der Ehegatten jenes Vermögen, das bei einer Errungenschaftsbeteiligung zum Eigengut zählen würde. Der Rest wird unter den Ehepartnern halbiert.
Der überlebende Ehegatte bekommt neben seinem Eigengut die Hälfte der Errungenschaft. Erbgut ist das Eigengut des verstorbenen Ehegatten sowie die andere Hälfte der Errungenschaft. Dieser Teil wird unter den Erben aufgeteilt, zu denen natürlich auch der überlebende Ehepartner gehört.
Nicht selten ist es so, dass der überlebende Ehegatte in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil die übrigen Erben ausbezahlt werden müssen. Manchmal muss sogar das gemeinsame Haus verkauft werden. Dem kann mit einem Ehevertrag entgegengewirkt werden. In einem solchen Vertrag können die Ehepartner Vereinbarungen treffen, die dafür sorgen, dass der überlebende Ehepartner gegenüber den gemeinsamen Kindern besser gestellt wird. Dabei ist aber immer ebenfalls das Erbrecht zu berücksichtigen.
Eine Lebensversicherung oder ein Erbvertrag sind weitere Möglichkeiten, den überlebenden Ehegatten gegenüber dem Rest der Familie besser zu stellen. Wenn etwa die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten sollen, müssen diese aber zustimmen. Es ist auch möglich, in einem Ehevertrag zu vereinbaren, dass der überlebende Ehepartner die gesamte Errungenschaft erhält. Dann wird nur noch das Vermögen unter den Erben aufgeteilt, das vor der Ehe bereits vorhanden war.
Wenn du selber eine Einzelfirma führst oder dies dein Ehepartner tut, solltest du dem Güterrecht besondere Beachtung schenken. Dies gilt ebenfalls wenn einer von euch beteiligt seid an einer
Wer eine Einzelfirma führt oder an einer der drei aufgeführten Personengesellschaften beteiligt ist, haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Wird nichts vereinbart, gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Diese ist genauso wie die Gütergemeinschaft problematisch, wenn der eine Ehepartner mit seiner Einzelfirma nicht erfolgreich ist oder wenn die Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, Konkurs geht. Vermögensrechtlich gehört in diesem Fall auch ein Teil des Vermögens des Ehepartners zur Haftungsmasse.
Wer ein Haus bauen möchte, aber nicht viel Geld für Grund ausgeben kann, kann ein Haus mit Baurecht bauen. Bei diesem Konzept bleibt das Grundstück in der Hand des Besitzers. Dieser vergibt aber das Recht, dass dort gebaut und das Gebäude genutzt werden darf. Im Austausch wird ein Baurechtszins pro Jahr fällig. Sowohl für den Bodeneigentümer als auch für den Bauherrn hat dieses Konzept grosse Vorteile. Es gibt aber auch deutliche Nachteile des Baurechts. Wir erklären dir, was du beachten solltest.
Die Welt wird immer digitaler. Daher ist ein umfassender und praktischer Datenschutz wichtig. In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) den Umgang mit den Daten und die Rechte der Bürger im digitalen Raum. Doch so wie sich die digitale Welt ständig verändert, so befindet sich auch das Datenschutzgesetz der Schweiz im Wandel.
Diskriminierung ist ein schwieriges Thema. Wo sie beginnt und wer betroffen ist, ist oftmals eine Sache der Rechtsauslegung. Die Gesetze in der Schweiz sind dahingehend nämlich nicht abschliessend formuliert, sondern Gegenstand einer fortlaufenden gesellschaftlichen und politischen Debatte. Dennoch gehört Diskriminierung jedweder Form zu den unangenehmen Dingen, die fast jeder Mensch, der einer von vielen möglichen Gruppen angehört, schon erfahren hat – sei sie bewusst oder unbewusst durch andere ausgeübt worden. Insgesamt nimmt die Diskriminierung gegenüber verschiedenen Gruppen ab. Doch immer wieder kommt es zu unschönen Diskriminierungsfällen.
Nutzungsvereinbarungen fallen meistens direkt mit einem Nutzungsvertrag zusammen, wenn es um grössere Objekte geht, etwa um eine Wohnung oder ein Fahrzeug. Das Dokument ist eine gute Vorlage, um alle wichtigen Rechte und Pflichten festzulegen, die den Zeitraum der Nutzung umfassen. Durch die Nutzungsvereinbarung ist mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Parteien gewährleistet.
Wenn bei einer Trennung gemeinsame Kinder im Spiel sind, wird der Trennungsprozess oft komplizierter, als er es ohnehin schon ist. Neben den emotionalen Belastungen und Fragen zur Betreuung des Kindes, kommen hier auf beide Partner Zahlungsverpflichtungen zu. Zu diesen Verpflichtungen gehören vor allem Unterhaltsleistungen, aber auch Alimente. Während einer der beiden Partner die Obhutspflicht für das Kind übernimmt, ist der andere zur Zahlung von Alimenten und Unterhalt zuständig. Was Alimente eigentlich sind, wie die Berechnung funktioniert und weitere Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.
Egal, ob es um staatliche Institutionen, private Unternehmen, Arztpraxen oder soziale Medien geht: bei all diesen Organisationen werden personenbezogene Daten gesammelt und gespeichert. Die Menge der Daten kann dabei gross sein. Die Datenschutzgrundverordnung versucht diese daher so gut wie möglich zu schützen. Aus diesem Grund ist es für jedes Unternehmen unerlässlich, sich genau darüber zu informieren, welche Aspekte bei personenbezogenen Daten zu beachten sind. Zwar sind die Gesetze theoretisch genau definiert, jedoch ist die Umsetzung in der Praxis häufig mit Schwierigkeiten verbunden. In diesem Artikel findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema personenbezogene Daten.