Das Güterrecht in der Schweiz und seine Bedeutung

Das Güterrecht regelt, welche Güter welchem Ehepartner gehören. Es ist massgebend für eine Aufteilung des Vermögens bei der Beendigung einer Ehe, sei dies durch den Tod eines Ehepartners oder bei einer Scheidung. Oft ist bei der Heirat das Vermögen und das Einkommen ein Tabuthema. Das künftige Ehepaar vermeidet das Thema etwa aus Angst, dass eine Diskussion darüber als Misstrauensvotum gewertet wird. Dabei sollten sich die Betroffenen bewusst sein, dass sehr viele Ehen heutzutage wieder auseinander gehen. Wir sagen dir, was die einzelnen Güterstände bedeuten und welche Auswirkungen sie haben.

Was wird durch das Güterrecht geregelt?

Mit dem ehelichen Güterrecht werden folgende Punkte geregelt:

  • wem die einzelnen Vermögenswerte während der Ehe und bei Beendigung der Ehe gehören
  • wie ein Zuwachs des Vermögens bei Beendigung der Ehe aufgeteilt wird
  • wie gegenseitige Schulden und Beteiligungen verrechnet werden
  • wie Objekte und Güter, die zum ehelichen Vermögen gehören, bei der Auflösung aufgeteilt werden

Die im Gesetz vorgegeben Regelungen können du und dein Partner bei Bedarf in einem gewissen Rahmen anpassen. Diese Anpassungen werden am besten in einem Ehevertrag festgehalten.

Welchen Güterstand können wir wählen?

Die Errungenschaftsbeteiligung ist der sogenannte ordentliche Güterstand. Wenn du und dein Ehepartner nichts anderes vereinbart, gilt dieser Güterstand und die Vermögensverhältnisse sind so aufgeteilt, wie es das Güterrecht vorsieht. Wollt ihr eine andere Aufteilung oder einen anderen Güterstand, benötigt ihr einen Ehevertrag. Die beiden weiteren Güterstanden, die ihr auswählen könnt, sind die Gütertrennung sowie die Gütergemeinschaft. Übrigens: Ein Ehevertrag muss immer öffentlich beurkundet werden. Dies wird in einem Notariat gemacht.

Was ist eine Errungenschaftsbeteiligung?

Das Eigengut der Ehepartner umfasst alle Vermögensteile, die bei der Schliessung der Ehe bereits vorhanden waren. Hinzu kommen Schenkungen oder Erbschaften. Auch persönliche Alltagsgegenstände und Kleidung gehören zum Eigengut. Zur Errungenschaft gehören die anderen Vermögenswerte, die während der Ehe dazu kommen und nicht für die täglichen Lebenshaltungskosten aufgebraucht werden. Das sind beispielsweise Einkommen aus Erwerbstätigkeit sowie Einkommen aus Kapitalertrag, auch wenn das dafür notwendige Kapital zum Eigengut zählt.

Was bedeutet Gütertrennung?

Bei der Gütertrennung gibt es im Gegensatz zu den anderen Güterständen nur Eigengut. Die Aufteilung der Gütermasse bei einer Scheidung ist dementsprechend einfach: Beide Ehepartner behalten ihr Eigengut. Bei einem Todesfall ist es genauso: Das Eigengut des verstorbenen Ehegatten ist das Erbgut, das gemäss Erbrecht unter den vorhandenen Erben aufgeteilt wird.

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Welche Auswirkungen hat eine Gütergemeinschaft bei einem Todesfall oder bei einer Scheidung?

Der Güterstand der Gütergemeinschaft muss, genauso wie die Gütertrennung, durch einen Ehevertrag vereinbart werden. Falls im Ehevertrag nichts anderes vereinbart wird, fallen alle Vermögenswerte, die bei der Eheschliessung vorhanden waren, dem sogenannten Gesamtgut zu. Beim Todesfall eines Ehegatten erhält der andere Ehepartner das gesamte Vermögen. Anders ist die Aufteilung bei einer Scheidung. Dann erhält jeder der Ehegatten jenes Vermögen, das bei einer Errungenschaftsbeteiligung zum Eigengut zählen würde. Der Rest wird unter den Ehepartnern halbiert.

Welcher Teil des Vermögens ist bei der Errungenschaftsbeteiligung Erbgut beim Tod eines Ehegatten?

Der überlebende Ehegatte bekommt neben seinem Eigengut die Hälfte der Errungenschaft. Erbgut ist das Eigengut des verstorbenen Ehegatten sowie die andere Hälfte der Errungenschaft. Dieser Teil wird unter den Erben aufgeteilt, zu denen natürlich auch der überlebende Ehepartner gehört.

Nicht selten ist es so, dass der überlebende Ehegatte in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil die übrigen Erben ausbezahlt werden müssen. Manchmal muss sogar das gemeinsame Haus verkauft werden. Dem kann mit einem Ehevertrag entgegengewirkt werden. In einem solchen Vertrag können die Ehepartner Vereinbarungen treffen, die dafür sorgen, dass der überlebende Ehepartner gegenüber den gemeinsamen Kindern besser gestellt wird. Dabei ist aber immer ebenfalls das Erbrecht zu berücksichtigen.

Eine Lebensversicherung oder ein Erbvertrag sind weitere Möglichkeiten, den überlebenden Ehegatten gegenüber dem Rest der Familie besser zu stellen. Wenn etwa die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten sollen, müssen diese aber zustimmen. Es ist auch möglich, in einem Ehevertrag zu vereinbaren, dass der überlebende Ehepartner die gesamte Errungenschaft erhält. Dann wird nur noch das Vermögen unter den Erben aufgeteilt, das vor der Ehe bereits vorhanden war.

Was sollten Personen, die eine Einzelfirma führen, beim Güterstand beachten?

Wenn du selber eine Einzelfirma führst oder dies dein Ehepartner tut, solltest du dem Güterrecht besondere Beachtung schenken. Dies gilt ebenfalls wenn einer von euch beteiligt seid an einer

  • Einfachen Gesellschaft
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft

Wer eine Einzelfirma führt oder an einer der drei aufgeführten Personengesellschaften beteiligt ist, haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Wird nichts vereinbart, gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Diese ist genauso wie die Gütergemeinschaft problematisch, wenn der eine Ehepartner mit seiner Einzelfirma nicht erfolgreich ist oder wenn die Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, Konkurs geht. Vermögensrechtlich gehört in diesem Fall auch ein Teil des Vermögens des Ehepartners zur Haftungsmasse.

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