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Laut der neueren Bundesgerichtspraxis ist die Errungenschaftsbeteiligung der Güterstand, der automatisch gilt, wenn das Ehepaar bei der Hochzeit keinen Ehevertrag aufsetzt. Unterschieden wird das eheliche Vermögen nach dem Eigengut und den Errungenschaften der Ehepartner. Genauer bedeutet Errungenschaftsbeteiligung, dass die Ehegatten Eigentümer des Vermögens bleiben, das sie in die Ehe mitbringen oder während der Ehe bekommen. Ähnlich, aber doch etwas anders sieht es mit den sogenannten Errungenschaften aus. Errungenschaften sind Gehälter, Zinsen oder Beiträge in eine dritte Versicherungssäule. Über sie verfügt während der Ehe zwar auch die Person, die sie bekommen hat, das ändert sich aber, wenn die Errungenschaftsbeteiligung als Güterstand aufgelöst wird, beispielsweise bei Scheidung, dem Tod eines Ehepartners oder der Vereinbarung eines neuen Güterstandes.
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der nach der Hochzeit automatisch geltende Güterstand. Deshalb wird sie nicht in einem Ehevertrag festgehalten, anders als Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, die du in einem Notariat schriftlich festlegen lassen musst.
Lässt sich das Ehepaar, das eine Errungenschaftsbeteiligung festgelegt hat, scheiden, gibt es eine güterrechtliche Auseinandersetzung. Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist in mehrere Phasen unterteilt. Zunächst wird das Eigentum der beiden Ehepartner getrennt. Jeder der Ehepartner nimmt seinen Teil an Vermögen und Gütern auf seine Seite. Anschliessend werden die Eigengüter von diesem Teil ausgesondert. Was übrig bleibt, sind die Errungenschaften der Ehepartner. Ihre Höhe wird festgelegt. Die Ehepartner behalten jeweils die Hälfte der eigenen Errungenschaften und geben die andere Hälfte an den Partner ab.
Um eine Errungenschaftsbeteiligung zu vereinbaren, musst du keinen Advokaten einschalten, da der Güterstand mit der Hochzeit ohne Ehevertrag automatisch eine Errungenschaftsbeteiligung ist. Soll ein anderer Güterstand vereinbart werden, kommt es zur Scheidung oder stirbt ein Ehepartner, kommt allerdings der Advokat ins Spiel. Denn dann musst du entweder einen Ehevertrag aufsetzen lassen oder es findet eine güterrechtliche Auseinandersetzung bzw. die Verteilung des Erbes statt.
Beim Tod der Ehefrau oder des Ehemannes gibt es keine güterrechtliche Auseinandersetzung. In diesem Fall bilden das Eigengut des verstorbenen Ehepartners und die Hälfte der gemeinsamen Errungenschaften die Erbmasse. Der überlebende Ehepartner behält also sein Eigentum und bekommt die Hälfte der Errungenschaften. Die Erbmasse wird unter den Erben aufgeteilt.
Während Familienerbstücke oder Errungenschaften bei der Auflösung der Errungenschaftsbeteiligung relativ einfach herauszufiltern sind, gibt es oft Probleme mit dem Immobiliareigentum der Ehegatten, die eine kritische Auseinandersetzung mit der neueren Bundesgerichtspraxis nach sich ziehen. Für Immobilien und Grundstücke gibt es drei mögliche Eigentumsformen:
Ist die Immobilie im alleinigen Besitz eines Ehepartners, bleibt sie das mit der Errungenschaftsbeteiligung auch weiterhin. Im Fall einer Scheidung bleibt der Ehepartner, dem die Immobilie gehört, der Eigentümer. Wenn der Ehepartner stirbt, geht die Immobilie in die Erbmasse über. Besteht Miteigentum beider Ehepartner, weil das Haus oder die Wohnung zu Ehezeiten zusammen gekauft wurde, muss die Immobilie bei Scheidung oder Tod eines Ehepartners aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass der Verkehrswert errechnet wird und jede Partei ihren Anteil bekommt. Möchte ein Partner die Immobilie behalten, muss er den anderen bzw. die Erben auszahlen. Ist das nicht möglich, kommt es zum Verkauf. Gesamteigentum beider Ehepartner kann eine Immobilie nur sein, wenn der Güterstand der vertraglich geregelten Gütergemeinschaft besteht.
Ob es besser ist, eine Gütertrennung, eine Gütergemeinschaft oder eine Errungenschaftsbeteiligung festzulegen, hängt von vielen Faktoren ab. Bei der Gütertrennung gibt es keine gemeinsamen ehelichen Güter, da jeder Ehepartner sein Vermögen und anderes Eigentum behält. Sinnvoll ist das, wenn beide Ehepartner ein grosses Vermögen und ein gutes Einkommen haben. Bei der Gütergemeinschaft dagegen wird jegliches Eigentum in sogenannte Gütermassen unterteilt. Jeder Ehepartner hat sein Eigengut, dazu kommt das Gesamtgut, beispielsweise das Einkommen beider Partner. Über das Gesamtgut können beide Ehegatten gleichermassen verfügen. Besonders, wenn einer der Ehepartner finanziell schlechter dasteht – beispielsweise der Partner, der zu Hause bleibt und die Kinder erzieht –, ist eine Gütergemeinschaft sinnvoll oder eine Errungenschaftsbeteiligung, wenn gewisse Absprachen zur Nutzung der Errungenschaften getroffen wurden. Der Güterstand spielt während der Ehe keine so grosse Rolle wie nach der Ehe bei Scheidung oder Tod eines Ehegatten. Erst dann wird sichtbar, wie gut beide Ehepartner ohne den anderen abgesichert sind.
Dokumente bestimmen unser Leben. Sie bescheinigen unsere beruflichen Fähigkeiten, unsere Staatsangehörigkeit, welche Fahrzeuge wir fahren dürfen und bis wann der Mietvertrag läuft. Wir verlassen uns darauf, dass diese korrekt sind, denn was, wenn nicht? Eine gefälschte Entschuldigung für die Schule ist vergleichsweise harmlos, einer Person mit gefälschter Approbation als Arzt möchte man lieber nicht in die Hände fallen. Wo beginnt Urkundenfälschung? Was stehen darauf für Strafen? Wie lange steht die Sanktion im Strafregisterauszug? Hier gibt es Antworten auf die sieben wichtigsten Fragen!
Der Begriff Immission ist weniger verbreitet als die Emission, die vor allem vor dem Hintergrund der Umweltdebatte wichtig ist. Die Immission richtet den Blick auf den oder das Geschädigte: Wie wirken sich Strahlen, Luftverunreinigungen, Lärm oder Schadstoffe aus? Welche Schäden entstehen und welche Einschränkungen gibt es durch verschiedene Emissionen? Sich mit Immission zu beschäftigen, heisst daher immer, sich mit Ursache und Wirkung zu befassen. Das ist nicht nur im Umweltkontext wichtig, sondern beispielsweise auch im Baurecht und insbesondere im Schweizer Nachbarschaftsrecht. Denn Immissionen haben nicht nur vermeintlich grosse Themen, wie etwa die Stickstoffbelastung, zum Thema, sondern auch kleine wie Zigarettenrauch.
Wir alle schliessen im Laufe unseres Lebens unzählige Verträge ab. Bei den meisten von ihnen geschieht das unbewusst – etwa beim täglichen Einkauf. Andere Vertragsabschlüsse dagegen sind von grosser Bedeutung für unser Leben: der Abschluss eines Arbeitsvertrages beispielsweise oder der Kauf einer Immobilie. Dass man aus bereits geschlossenen Verträgen oft nur schwer herauskommt, davon können viele ein Lied singen. Doch es gibt auch gute Gründe und Möglichkeiten, fehlerhafte Vereinbarungen wieder zu lösen oder umzuwandeln. Dabei unterscheidet die Rechtsprechung verschiedene Sachverhalte. Die grundlegendsten haben wir im Folgenden für dich zusammengefasst.
Im Strafrecht gibt es für die rechtswidrige Aneignung von fremden Sachen verschiedene Tatbestände. Wenn nach der Aneignung oder dem Diebstahl ein Verkauf der Sachen erfolgt, ist von Hehlerei die Rede. Die Straftat ist ein Vermögensdelikt und wird mit Freiheitsentzug bestraft. Abhängig ist die Höhe der Strafe von der Art der Hehlerei.
Die unerwartete Kündigung des Arbeitgebers, der Streit mit dem Nachbarn über ein aufgestelltes Gartenhaus oder die plötzliche Trennung vom Ehegatten, im alltäglichen Leben gibt es eine Vielzahl an möglichen Situationen, in denen du einen professionellen rechtlichen Rat gut gebrauchen kannst. Vor allem dann, wenn du die rechtliche Grundlage nicht kennst, lohnt es sich, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt bietet dir seine fachlich-kompetente Hilfe an und steht dir als Ratgeber zur Seite. In der Schweiz gibt es alternativ zudem das Angebot einer unentgeltlichen Rechtsauskunft. Alle wichtigen Informationen, die du über die Rechtsberatung wissen solltest, kannst du hier nachlesen.
Im Gegensatz zur normalen Kündigung, die entweder vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgeht, erfolgt ein Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einverständnis. Diese Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann zum sofortigen Zeitpunkt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Im Gegensatz zur normalen Kündigung, bei welcher diverse Fristen und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden müssen, ist ein solcher Auflösungsvertrag recht flexibel gestaltbar. Hier liegt einer der wesentlichen Vorteile des Aufhebungsvertrages. Möchtest du also schnellstmöglich eine neue Arbeitsstelle antreten, ohne das Beschäftigungsjahr zu beenden, solltest du mit deinem Arbeitgeber über einen Auflösungsvertrag nachdenken.