Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Mit diesem Begriff wird das Recht bezeichnet, eine bestimmte Immobilie, ein Haus oder eine Wohnung, zu bewohnen, ohne selbst deren Eigentümer zu sein. Derjenige, dem ein Wohnrecht zugeschrieben wird, hat also ganz anders als ein Mieter ein vorrangiges Recht darauf, bestimmte Räumlichkeiten für sich zu nutzen, ohne dass diese ihm gehören. Das Wohnrecht wird zur Absicherung im Grundbuch eingetragen und zwar entweder als dingliches Recht oder als beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
Wird das Wohnrecht als eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen, beschränkt sich die Immobiliennutzung auf die im Grundbuch eingetragene Person. Wird hingegen das Wohnrecht als dingliches Recht eingetragen, können auch andere Menschen diese Immobilie zu Wohnzwecken nutzen, also etwa Familienangehörige oder Pflegepersonal. Bei der Nutzniessung handelt es sich gemäss Schweizer Recht darüber hinaus um ein beschränktes dingliches Recht: Wenn zur Betreuung der wohnberechtigten Person beispielsweise Pflegepersonal erforderlich ist, so muss die Nutzniessung der entsprechenden Pflegeperson gestattet werden. Gleichzeitig dürfen auch Angehörige im Rahmen der Nutzniessung die Wohnung mitbewohnen.
Meistens wird ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen, es gibt also keine Befristung des Wohnrechts. Bevor ein solches Recht im Grundbuch verzeichnet wird, gilt es einige Überlegungen zu treffen. Häufig wird die Eintragung auf lebenslanges Wohnrecht vorgenommen, wenn Eltern Haus oder Wohnung auf ihre Kinder übertragen und zugleich weiter darin wohnen wollen. In diesem Fall wird schon die Erbfolge eingeleitet, was zahlreiche Vorteile hat. Beispielsweise können so Erbschaftssteuern gespart werden und die Nachfolge ist klar geregelt. Doch nicht nur für die eigenen Kinder, sondern auch für den Lebenspartner wird nicht selten ein Wohnrecht auf die Immobilie eingetragen. So kann der verbleibende Partner im Todesfall weiter dort wohnen. Wäre dieses Recht nicht eingetragen, so bestünde die Gefahr, dass die Erben den verbleibenden Partner aus Haus oder Wohnung drängen.
Je nachdem, wie das Wohnrecht im Einzelnen ausgestaltet wird, können sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für den Wohnrechtsinhaber, aber auch die neuen Eigentümer ergeben.
Im Allgemeinen sollten bezüglich dieser Rechte feste Regelungen vereinbart und gegebenenfalls beim Notariat beglaubigt werden.
In der Regel wird ein Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart. Eine vorzeitige Auflösung des Wohnrechtes bedarf der Zustimmung aller beteiligten Personen, vor allem derjenigen, denen das Wohnrecht gehört. Sollte es zum Beispiel so sein, dass die wohnberechtigte Person aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim zieht, so kann sie das Wohnrecht beim Grundbuchamt löschen lassen. Möchte sie jedoch nicht ausziehen, der Eigentümer die Immobilie aber für andere Zwecke nutzen, so kann er der Person beispielsweise eine attraktive Abfindung anbieten. Der Inhaber des Wohnrechts ist jedoch zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen und die Immobilie zu verlassen. Das Wohnrecht auf Lebenszeit ist also in jedem Fall wörtlich zu nehmen.
Wie erwähnt, gilt ein Wohnrecht in der Regel auf Lebenszeit. Wer die Liegenschaft unter Umständen früher nutzen möchte, muss sich vor der Eintragung im Grundbuch informieren. Wie bei jeder Versicherung und jedem Vertrag können einzelne Bestandteile abgeändert und individuell angepasst werden. So kann auch ein Wohnrecht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden. In der Regel ist es jedoch immer die beste Lösung, vor der Ausübung bestimmter Rechte miteinander zu sprechen und eine für alle Parteien sinnige Lösung zu finden. In folgenden Fällen erlischt das Wohnrecht ohne die Zustimmung des Inhabers:
Wer eine Immobilie besitzt, sollte möglichst zeitnah festlegen, ob die Kinder sie erben sollen und was das Erbrecht beinhaltet. Wurde kein Testament vereinbart, so erben in den meisten Fällen die Nachkommen die Immobilie. Wie die Erbschaft genau aufgestellt ist, ist jedoch sehr individuell. Gerade wenn du mehrere Kinder hast, ist es sinnvoll, zuvor das Nutzungsrecht und die Befugnis über Immobilienentscheidungen zu vereinbaren. Nicht zuletzt werden für ein Eigenheim viele Steuern verlangt, weshalb eine Übertragung auf die Kinder mit lebenslangem Wohnrecht eine gute Absicherung ist. Darüber hinaus kommt natürlich auch der Verkauf der Immobilie an externe Personen oder Unternehmen infrage. Beim Verkauf besteht zudem die Möglichkeit auf Leibrente. So ist der Verkauf im Todesfall bereits abgewickelt und zugleich ist damit eine lebenslange Rente gesichert.
Wenn du als Arbeitnehmer im persönlichen Gespräch mit deinem Arbeitgeber keine Lösungsansätze mehr siehst oder du eine Kündigung erhalten hast, gibt es professionelle Hilfe für dich. Eine der wichtigsten Stellen, an die du dich wenden kannst, ist das Arbeitsgericht. Du kannst selbst eine Klageeinreichung in Erwägung ziehen. Sinnvoller und einfacher für dich ist aber die Beauftragung eines kompetenten Anwalts. Eine Klage ist im Arbeitsrecht nichts Ungewöhnliches und du solltest alle rechtlichen Mittel, die dir zur Verfügung stehen, durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ausschöpfen lassen.
Als Beamter muss man sich heutzutage so einiges von den Bürgern anhören. Beamte werden häufig beschimpft oder respektlos behandelt, wenn sie die Bürger zurechtweisen und der Betroffenen sein Fehlverhalten nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Beamtenbeleidigung ein eigener Tatbestand ist. Einen Beamten zu beleidigen, kann vor allem teuer werden und wird mit hohen Bussgeldern geahndet. Doch ist der Strafkatalog bei einer Beamtenbeleidigung wirklich höher als bei einem anderen Bürger? Und wo beginnt überhaupt eine Beleidigung? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
In der Schweiz gelten andere Regeln für den Schutz der Landessicherheit und andere waffenrechtliche Bedingungen als im Ausland. Jeder Schweizer darf privat eine Waffe besitzen und für sich erwerben, um für die eigene Sicherheit zu sorgen, solange im Gesetz keine besonderen Bestimmungen festgelegt sind. Auch dürfen beispielsweise Soldaten ihre Dienstwaffe nach der Dienstpflicht behalten und mit nach Hause nehmen, wobei hier erweiterte Regeln gelten. Allerdings geht mittlerweile die Zahl an Armeewaffen im Privatgebrauch zurück. Dennoch hat jeder Schweizer das Recht, sich durch eine Waffe zu verteidigen. Alles rund um das spannende Thema erfährst du hier.
Du kennst sie vor allem aus Filmen und Krimiserien oder über Politskandale: die Geldwäscherei. Das Verschieben von Erlösen aus zwielichtigen Geschäften, um den Gewinn „reinzuwaschen“, ist aber ein echtes Problem für die Verbrechensbekämpfung: Oft findet die Geldwäscherei über Grenzen hinweg statt und nutzt dunkle Kanäle und unregulierte Bankmärkte. Alle rund um das Thema erfährst du hier.
Nutzungsvereinbarungen fallen meistens direkt mit einem Nutzungsvertrag zusammen, wenn es um grössere Objekte geht, etwa um eine Wohnung oder ein Fahrzeug. Das Dokument ist eine gute Vorlage, um alle wichtigen Rechte und Pflichten festzulegen, die den Zeitraum der Nutzung umfassen. Durch die Nutzungsvereinbarung ist mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Parteien gewährleistet.
In der Schweiz sollen Gesetze für jeden Bürger die Rechtssicherheit und die demokratische Legitimation aller staatlichen Entscheidungen gewährleisten. Das muss eindeutig und zuverlässig geregelt werden und umfasst auch Entscheidungen darüber, wer Gesetze erlassen darf und wer nicht. Für Gesetze gilt, dass sie materiell und inhaltlich nicht gegen höherrangige Rechte verstossen dürfen. Daher erfolgt eine Prüfung im Rahmen der Verfassungsmässigkeit, der abstrakten Normenkontrolle.