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Wohnrecht Schweiz – Alles zum Wohnen auf Lebenszeit

Wohnrecht Schweiz – Alles zum Wohnen auf Lebenszeit

Immobilienbesitzer müssen sich früher oder später Gedanken um die Zukunft ihrer Immobilie machen. Beispielsweise muss geklärt werden, wer das Haus oder die Wohnung später einmal erbt und ob der Immobilienbesitzer lebenslang dort wohnen möchte. Ein sehr häufig genutztes Modell ist das Wohnrecht auf Lebenszeit. Was ein Wohnrecht ist, wann es sinnvoll ist und welche Aspekte du dabei beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.

Was versteht man unter Wohnrecht?

Mit diesem Begriff wird das Recht bezeichnet, eine bestimmte Immobilie, ein Haus oder eine Wohnung, zu bewohnen, ohne selbst deren Eigentümer zu sein. Derjenige, dem ein Wohnrecht zugeschrieben wird, hat also ganz anders als ein Mieter ein vorrangiges Recht darauf, bestimmte Räumlichkeiten für sich zu nutzen, ohne dass diese ihm gehören. Das Wohnrecht wird zur Absicherung im Grundbuch eingetragen und zwar entweder als dingliches Recht oder als beschränkte persönliche Dienstbarkeit.

Wo liegen die Unterschiede zwischen der beschränkten Dienstbarkeit und der Nutzniessung einer Wohnung?

Wird das Wohnrecht als eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen, beschränkt sich die Immobiliennutzung auf die im Grundbuch eingetragene Person. Wird hingegen das Wohnrecht als dingliches Recht eingetragen, können auch andere Menschen diese Immobilie zu Wohnzwecken nutzen, also etwa Familienangehörige oder Pflegepersonal. Bei der Nutzniessung handelt es sich gemäss Schweizer Recht darüber hinaus um ein beschränktes dingliches Recht: Wenn zur Betreuung der wohnberechtigten Person beispielsweise Pflegepersonal erforderlich ist, so muss die Nutzniessung der entsprechenden Pflegeperson gestattet werden. Gleichzeitig dürfen auch Angehörige im Rahmen der Nutzniessung die Wohnung mitbewohnen.

Bei welchen Immobilien und Situationen ist ein lebenslanges Wohnrecht angebracht?

Meistens wird ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen, es gibt also keine Befristung des Wohnrechts. Bevor ein solches Recht im Grundbuch verzeichnet wird, gilt es einige Überlegungen zu treffen. Häufig wird die Eintragung auf lebenslanges Wohnrecht vorgenommen, wenn Eltern Haus oder Wohnung auf ihre Kinder übertragen und zugleich weiter darin wohnen wollen. In diesem Fall wird schon die Erbfolge eingeleitet, was zahlreiche Vorteile hat. Beispielsweise können so Erbschaftssteuern gespart werden und die Nachfolge ist klar geregelt. Doch nicht nur für die eigenen Kinder, sondern auch für den Lebenspartner wird nicht selten ein Wohnrecht auf die Immobilie eingetragen. So kann der verbleibende Partner im Todesfall weiter dort wohnen. Wäre dieses Recht nicht eingetragen, so bestünde die Gefahr, dass die Erben den verbleibenden Partner aus Haus oder Wohnung drängen.

Welche Rechte und Pflichten gibt es bei dem Wohnrecht?

Je nachdem, wie das Wohnrecht im Einzelnen ausgestaltet wird, können sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für den Wohnrechtsinhaber, aber auch die neuen Eigentümer ergeben.

  • Wer das Wohnrecht hat, zahlt in der Regel keine Miete, kann aber zur Instandhaltung der Räumlichkeiten verpflichtet werden.
  • Auch die Zahlungen für laufende Nebenkosten und Gebühren werden in der Regel vom Bewohner übernommen.
  • Grosse Renovierungsarbeiten oder Umbaumassnahmen zahlt jedoch meistens der Eigentümer.

Im Allgemeinen sollten bezüglich dieser Rechte feste Regelungen vereinbart und gegebenenfalls beim Notariat beglaubigt werden.

Wann endet das Wohnrecht der Immobilie?

In der Regel wird ein Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart. Eine vorzeitige Auflösung des Wohnrechtes bedarf der Zustimmung aller beteiligten Personen, vor allem derjenigen, denen das Wohnrecht gehört. Sollte es zum Beispiel so sein, dass die wohnberechtigte Person aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim zieht, so kann sie das Wohnrecht beim Grundbuchamt löschen lassen. Möchte sie jedoch nicht ausziehen, der Eigentümer die Immobilie aber für andere Zwecke nutzen, so kann er der Person beispielsweise eine attraktive Abfindung anbieten. Der Inhaber des Wohnrechts ist jedoch zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen und die Immobilie zu verlassen. Das Wohnrecht auf Lebenszeit ist also in jedem Fall wörtlich zu nehmen.

Was kann ich tun, wenn ich die Immobilie vor dem Todesfall nutzen möchte?

Wie erwähnt, gilt ein Wohnrecht in der Regel auf Lebenszeit. Wer die Liegenschaft unter Umständen früher nutzen möchte, muss sich vor der Eintragung im Grundbuch informieren. Wie bei jeder Versicherung und jedem Vertrag können einzelne Bestandteile abgeändert und individuell angepasst werden. So kann auch ein Wohnrecht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden. In der Regel ist es jedoch immer die beste Lösung, vor der Ausübung bestimmter Rechte miteinander zu sprechen und eine für alle Parteien sinnige Lösung zu finden. In folgenden Fällen erlischt das Wohnrecht ohne die Zustimmung des Inhabers:

  • mit Fristablauf, sofern das Wohnrecht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt war
  • mit dem Tod des Wohnberechtigten
  • mit Eintritt einer Bedingung oder Ausnahmesituation (sofern diese zuvor festgelegt wurde)
  • wenn die Immobilie nicht mehr bewohnbar ist

Ist es sinnvoll, eine Immobilie zu Lebzeiten auf die Kinder zu übertragen?

Wer eine Immobilie besitzt, sollte möglichst zeitnah festlegen, ob die Kinder sie erben sollen und was das Erbrecht beinhaltet. Wurde kein Testament vereinbart, so erben in den meisten Fällen die Nachkommen die Immobilie. Wie die Erbschaft genau aufgestellt ist, ist jedoch sehr individuell. Gerade wenn du mehrere Kinder hast, ist es sinnvoll, zuvor das Nutzungsrecht und die Befugnis über Immobilienentscheidungen zu vereinbaren. Nicht zuletzt werden für ein Eigenheim viele Steuern verlangt, weshalb eine Übertragung auf die Kinder mit lebenslangem Wohnrecht eine gute Absicherung ist. Darüber hinaus kommt natürlich auch der Verkauf der Immobilie an externe Personen oder Unternehmen infrage. Beim Verkauf besteht zudem die Möglichkeit auf Leibrente. So ist der Verkauf im Todesfall bereits abgewickelt und zugleich ist damit eine lebenslange Rente gesichert.

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