Das Transplantationsgesetz in der Schweiz und wie es sich verändert

Medizinische Fragen im Allgemeinen und die Transplantationsmedizin im Besonderen sind ein Gebiet, in dem der Gesetzgeber besonders umsichtig walten muss. Hinter jeder Person, die sich mit medizinischen Transplantationen beschäftigt, steht immer eine persönliche und oft sehr bewegende Geschichte. Allgemeinlösungen sind, auch wegen der jeweils individuell unterschiedlichen Situationen, in denen sich die Patienten befinden, nur sehr schwer zu finden. Das erklärt auch, warum das Transplantationsgesetz regelmässig neu betrachtet werden und auf seine Effizienz überprüft werden sollte. In der Gesetzgebung muss dabei zugleich auf die Wünsche und Erwartungen der Betroffenen und auf die Fortschritte in der Medizin Rücksicht genommen werden.

Was ist im Transplantationsgesetz geregelt?

Das Schweizer Transplantationsgesetz regelt alle Arten der Entnahme und Transplantation von Zellen, Gewebe und ganzen Organen zum Zwecke der Heilung von Krankheiten. In diesem Zusammenhang legt das Gesetz fest, unter welchen Bedingungen eine Entnahme vorgenommen werden darf, welche Art von Zustimmung dafür erforderlich ist und welche Art von Zellen oder Organen überhaupt verwendet werden darf. Darüber hinaus legt das Transplantationsgesetz fest, dass eine Spende von Organen unentgeltlich ist, dass der Handel mit Organen oder Gewebe verboten ist und wie die Vergabe entnommener Organe reguliert wird.

Unter welchen Voraussetzungen darf welches Gewebe transplantiert werden?

Die Voraussetzung für die Entnahme von Gewebe zur Transplantation in einen anderen Patienten ist die Zustimmung des Betroffenen. Diese Zustimmung drückt der Organspender über eine Organspende-Karte aus. Darüber hinaus gibt es in der Schweiz seit dem Jahr 2018 das Nationale Organspenderegister. Hier können Personen, die einer Entnahme ihres Gewebes oder ihrer Organe ihre Zustimmung erteilen, sich online registrieren und dabei festlegen, welche Organe im Falle ihres Todes entnommen und transplantiert werden dürfen. Der einmal gesetzte Eintrag kann von den Betroffenen jederzeit geändert oder gelöscht werden. Im Gegensatz zur Organspende-Karte ermöglicht das Online-Register den behandelnden Ärzten jederzeit eine Abfrage, ohne dass erst das Dokument gefunden werden muss. Liegt kein Einverständnis eines Verstorbenen vor, so müssen die nächsten Angehörigen über eine Organspende entscheiden.

Dürfen auch Zellen von Embryos entnommen werden?

Zu diesem in vielen Ländern strittigen Thema legt sich die Transplantationsverordnung nicht eindeutig fest. Es bedarf stattdessen einer gesonderten Genehmigung durch das Department des Inneren, genauer durch das dort angesiedelte Bundesamt für Gesundheit. Zugleich ist die Transplantation solcher Stammzellen ein gutes Beispiel, um zu zeigen, warum das Transplantationsgesetz regelmässig neu betrachtet wird. Die Stammzellenforschung ist noch recht neu und lange Zeit war nicht klar, ob sie vielleicht Schaden anrichten könnte. Inzwischen ist die Medizin weiter, so dass die Übertragung von Embryonalzellen zukünftig grösseren Raum in der medizinischen Therapie einnehmen könnte.

Können Organe auch von lebenden Personen gespendet werden?

Auch diese Frage ist im Transplantationsgesetz geregelt. In einem separaten Absatz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch sogenannte Lebendspender Gewebe oder Organe für andere zur Verfügung stellen können. Diese Möglichkeit ist tatsächlich sehr wichtig, denn in den Kantonen der Schweiz wird jährlich ein grosser Teil der transplantierten Nieren und Lebern durch Lebendspender möglich gemacht. Der Spender kann dabei entweder zielgerichtet für eine bestimmte Person, zum Beispiel einen Verwandten, spenden oder das Organ anonym der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.

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Wie läuft eine Transplantation ab?

Im Transplantationsgesetz ist klar festgehalten, welche Schritte bei einer Transplantation einzuhalten sind.

  • Liegt eine Einverständniserklärung eines Organspenders vor, so ist zunächst der Tod zweifelsfrei festzustellen.
  • Laut Transplantationsgesetz muss dafür der Hirntod festgestellt werden, also der Ausfall der Hirnfunktionen.
  • Das Organ wird dann von Spezialisten entnommen, während zugleich eine Zuordnung des Organs zu einem wartenden Patienten auf der Warteliste erfolgt.
  • Die Transplantation selbst wird dann in einem von sechs Schweizer Transplantationszentren durchgeführt.

Regelt das Department des Inneren, wer ein Spenderorgan erhält?

Die Koordination einer Transplantation obliegt der Swisstransplant, einer Stiftung mit Sitz in Bern. Die Swisstransplant, so steht es im Transplantationsgesetz, ist für die Information der Öffentlichkeit über die Organspende ebenso zuständig wie für die tatsächliche Durchführung. Dazu führt die Stiftung das Register, in dem alle Patienten eingetragen sind, die ein Organ benötigen. Wird ein Organ, etwa nach einem schweren Unfall, verfügbar, so entscheidet eine rund um die Uhr erreichbare Delegation über die Zuteilung des Organs zu einem Empfänger.

Was ist der Hintergrund der Vernehmlassung zum Transplantationsgesetz?

Die vom Bundesrat ins Leben gerufene Vernehmlassung zum Transplantationsgesetz zielt darauf, in der Schweiz die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung zur Rechtsgrundlage zu machen. Die Vernehmlassung ist damit ein Gegenvorschlag zu einer Initiative, die eine Möglichkeit der Organspende ohne Berücksichtigung der Wünsche der Angehörigen vorsieht. Der Bundesrat möchte dagegen erreichen, dass Organe und Gewebe eines Verstorbenen für die Organspende genutzt werden dürfen, wenn kein Widerspruch seitens des Verstorbenen vorliegt und auch die nächsten Angehörigen nicht widersprechen. Beide Initiativen zielen darauf, die Organspende in der Schweiz zu erleichtern und damit mehr Schwerkranken helfen zu können.

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