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Das Schweizer Transplantationsgesetz regelt alle Arten der Entnahme und Transplantation von Zellen, Gewebe und ganzen Organen zum Zwecke der Heilung von Krankheiten. In diesem Zusammenhang legt das Gesetz fest, unter welchen Bedingungen eine Entnahme vorgenommen werden darf, welche Art von Zustimmung dafür erforderlich ist und welche Art von Zellen oder Organen überhaupt verwendet werden darf. Darüber hinaus legt das Transplantationsgesetz fest, dass eine Spende von Organen unentgeltlich ist, dass der Handel mit Organen oder Gewebe verboten ist und wie die Vergabe entnommener Organe reguliert wird.
Die Voraussetzung für die Entnahme von Gewebe zur Transplantation in einen anderen Patienten ist die Zustimmung des Betroffenen. Diese Zustimmung drückt der Organspender über eine Organspende-Karte aus. Darüber hinaus gibt es in der Schweiz seit dem Jahr 2018 das Nationale Organspenderegister. Hier können Personen, die einer Entnahme ihres Gewebes oder ihrer Organe ihre Zustimmung erteilen, sich online registrieren und dabei festlegen, welche Organe im Falle ihres Todes entnommen und transplantiert werden dürfen. Der einmal gesetzte Eintrag kann von den Betroffenen jederzeit geändert oder gelöscht werden. Im Gegensatz zur Organspende-Karte ermöglicht das Online-Register den behandelnden Ärzten jederzeit eine Abfrage, ohne dass erst das Dokument gefunden werden muss. Liegt kein Einverständnis eines Verstorbenen vor, so müssen die nächsten Angehörigen über eine Organspende entscheiden.
Zu diesem in vielen Ländern strittigen Thema legt sich die Transplantationsverordnung nicht eindeutig fest. Es bedarf stattdessen einer gesonderten Genehmigung durch das Department des Inneren, genauer durch das dort angesiedelte Bundesamt für Gesundheit. Zugleich ist die Transplantation solcher Stammzellen ein gutes Beispiel, um zu zeigen, warum das Transplantationsgesetz regelmässig neu betrachtet wird. Die Stammzellenforschung ist noch recht neu und lange Zeit war nicht klar, ob sie vielleicht Schaden anrichten könnte. Inzwischen ist die Medizin weiter, so dass die Übertragung von Embryonalzellen zukünftig grösseren Raum in der medizinischen Therapie einnehmen könnte.
Auch diese Frage ist im Transplantationsgesetz geregelt. In einem separaten Absatz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch sogenannte Lebendspender Gewebe oder Organe für andere zur Verfügung stellen können. Diese Möglichkeit ist tatsächlich sehr wichtig, denn in den Kantonen der Schweiz wird jährlich ein grosser Teil der transplantierten Nieren und Lebern durch Lebendspender möglich gemacht. Der Spender kann dabei entweder zielgerichtet für eine bestimmte Person, zum Beispiel einen Verwandten, spenden oder das Organ anonym der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
Im Transplantationsgesetz ist klar festgehalten, welche Schritte bei einer Transplantation einzuhalten sind.
Die Koordination einer Transplantation obliegt der Swisstransplant, einer Stiftung mit Sitz in Bern. Die Swisstransplant, so steht es im Transplantationsgesetz, ist für die Information der Öffentlichkeit über die Organspende ebenso zuständig wie für die tatsächliche Durchführung. Dazu führt die Stiftung das Register, in dem alle Patienten eingetragen sind, die ein Organ benötigen. Wird ein Organ, etwa nach einem schweren Unfall, verfügbar, so entscheidet eine rund um die Uhr erreichbare Delegation über die Zuteilung des Organs zu einem Empfänger.
Die vom Bundesrat ins Leben gerufene Vernehmlassung zum Transplantationsgesetz zielt darauf, in der Schweiz die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung zur Rechtsgrundlage zu machen. Die Vernehmlassung ist damit ein Gegenvorschlag zu einer Initiative, die eine Möglichkeit der Organspende ohne Berücksichtigung der Wünsche der Angehörigen vorsieht. Der Bundesrat möchte dagegen erreichen, dass Organe und Gewebe eines Verstorbenen für die Organspende genutzt werden dürfen, wenn kein Widerspruch seitens des Verstorbenen vorliegt und auch die nächsten Angehörigen nicht widersprechen. Beide Initiativen zielen darauf, die Organspende in der Schweiz zu erleichtern und damit mehr Schwerkranken helfen zu können.
Es gibt Straftaten, die eine Anzeige benötigen, und andere, bei denen die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen eine Ermittlung einleiten müssen. Hier greift das Legalitätsprinzip, durch das eine Pflicht für die Strafverfolgung durch den Staat besteht. Daneben gibt es Ausnahmen, die auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, darunter bei einer vorliegenden Geringfügigkeit von Delikten. In diesem Fall greift das Opportunitätsprinzip. Mehr über beide Prinzipien erfährst du hier.
Du möchtest deine Wohnung kündigen und hast dich bisher noch nicht darüber informiert, was bei einem Kündigungsschreiben zu beachten ist? Dann bist du hier richtig. Eine Wohnungskündigung kann verschiedene Gründe haben. Sie reichen von einem tollen Jobangebot in einer anderen Stadt über das Zusammenziehen mit einem Partner bis hin zu Problemen des aktuellen Mietverhältnisses. Wichtig ist nicht nur, dass das Kündigungsschreiben richtig aufgesetzt ist, sondern auch, dass der Kündigungstermin richtig eingehalten wird. Die häufigsten Fragen rund um die Wohnungskündigung haben wir hier beantwortet.
Der Umzug in ein neues Zuhause ist ein besonderes Lebensereignis und weckt eine Fülle von Emotionen. Umso wichtiger ist es, dass die grosse Veränderung auf einer soliden rechtlichen Basis stattfinden kann. Ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter regelt alle zentralen Fragen rund um die Wohnung und gilt heute als unverzichtbar. In den meisten Fällen besprechen beide Parteien einen solchen schriftlichen Vertrag vor dem Einzug und können sich dabei auf einzelne Sonderregelungen wie zum Beispiel eine gemeinsame Gartennutzung einigen. Auch eine Untervermietung sollte immer durch einen Vertrag abgesichert werden.
Kein Mensch hat das Recht, einen anderen zu bedrohen, sei es durch Erpressung oder mit Gewalt. Das Strafgesetzbuch enthält eine klare Regelung, wann eine Drohung gemäss StGB strafbar ist. Wer seinem Nachbarn etwa droht, ihn anzuzeigen, macht sich nicht der Bedrohung schuldig. Wer jedoch mit einem Verbrechen droht oder dieses glaubhaft vortäuscht, auch wenn gar nicht die Absicht zu seiner Ausführung besteht, begeht ein Gefährdungsdelikt.
Die Schweiz ist bei Ausländern sehr begehrt, was einerseits an den hohen Löhnen, andererseits an der stabilen politischen Lage des Landes liegt. Gute 25 % Ausländeranteil hat die Schweiz deshalb zu verzeichnen. Da aber kein Land unendlich viele Menschen aufnehmen kann, gibt es Gesetze, die regeln, wer als Ausländer wie lange und zu welchem Zweck in der Schweiz leben darf. Wer sich vorübergehend oder dauerhaft als Ausländer in der Schweiz niederlassen möchte, sei es, um dort zu studieren, zu arbeiten oder um Asyl zu bitten, fällt deshalb unter das Ausländergesetz.
Im Strafrecht gibt es Offizialdelikte und Antragsdelikte. Diese beiden Arten unterscheiden sich darin, dass bei den einen eine Strafanzeige notwendig ist, bei den anderen nicht. Antragsdelikte benötigen einen Strafantrag und werden ansonsten in der Schweiz laut Strafgesetz von den Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Verbrechen, die Gewalt oder andere schwerwiegende Straftaten umfassen, sind dagegen immer Offizialdelikte, bei denen Polizei und Staatsanwaltschaft automatisch eine Ermittlung einleiten.