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Im Bundesgesetz steht alles darüber, was die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Schweiz betrifft. Darunter fallen beispielsweise Regeln für Studierende, für Arbeitnehmer, aber auch für Asylbewerber. Jeder Ausländer hat in der Schweiz einen speziellen Status. Der Ausfenthaltsstatus von Ausländern in der Schweiz unterscheidet sich, je nachdem, woher die betreffende Person kommt und was sie in der Schweiz tut. Bürger aus EU und EFTA-Staaten können sich relativ problemlos in der Schweiz niederlassen, sei es zum Leben, Studieren oder Arbeiten. Bürger sogenannter Drittstaaten dagegen haben es schwerer. Der Aufenthaltsstatus wird eingeteilt in erwerbstätig, nicht erwerbstätig und asylsuchend. Je nach Status haben in der Schweiz lebende ausländische Personen unterschiedliche Rechte. Auch die Integration von Ausländern und Kinderrechte sind im Ausländergesetz der Schweiz festgeschrieben. Damit ist das Gesetz Teil der Wirtschafts-, der Menschenrechts- und der Asylpolitik.
Das Ausländergesetz beinhaltet auch Kinderrechte. Beispielsweise bekommen minderjährige Kinder von Schweizern ein Aufenthaltsrecht, wenn sie mit den Eltern zusammenleben. Auch Kinder von ausländischen Personen können ein Aufenthaltsrecht bekommen, wenn bestimmte Forderungen erfüllt sind. Auch für Kinder von Asylsuchenden, also Personen, die noch keine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz haben, haben Rechte, beispielsweise Anspruch auf Schulunterricht. Gelegentlich wird kritisiert, dass die Kinderrechte im Ausländergesetz nicht ausreichend gesichert sind.
Der Bundesrat ist die schweizerische Regierung. Er ist bei der Ausarbeitung vieler Gesetze eine wichtige Instanz. Beim Ausländergesetz beispielsweise entscheidet der Bundesrat über den Inhalt. Der Bundesrat kann bei Bedarf auch Änderungen und Erweiterungen des Gesetzes vornehmen.
Das Ausländergesetz ist wichtig für alle Personen in der Schweiz, die Ausländer sind oder mit ihnen zu tun haben, beispielsweise als Arbeitgeber. Besonders letztere müssen sich informieren, was sie zu tun haben, um Ausländer oder Asylbewerber beschäftigen zu können, damit sie bei einer etwaigen Kontrolle nicht überführt werden. An das Ausländergesetz müssen sich aber auch die Bürger halten. Es ist zum Beispiel verboten, einem Ausländer den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Immer wieder kommt es vor, dass Personen gegen das Ausländerrecht verstossen, und zwar Ausländer selbst, aber beispielsweise auch Schweizer Arbeitgeber. In jedem Fall ist mit Sanktionen zu rechnen. Unter die Verstösse fallen unter anderem illegaler Aufenthalt, Nachgehen einer nicht bewilligten Erwerbsarbeit, Einreisen oder Ausreisen trotz Verbot. Diese Verstösse können mit Geldstrafen, aber auch mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Kommt es wegen eines Verstosses oder eines schwerwiegenden Vergehens zu einer Ausschaffung, wird die Polizei eingeschaltet, die dafür sorgt, dass die betreffenden Personen das Land sicher verlassen. Bei kleineren bzw. unabsichtlichen Verstössen wird auf den Einsatz der Polizei verzichtet und stattdessen eine Busse verhängt.
Personen, die ein Asylgesuch stellen möchten, können das nur an der Schweizer Grenze oder auf dem Gebiet der Schweiz tun. Wichtig ist, Gründe für das Asylgesuch anzugeben, beispielsweise Verfolgung im eigenen Land wegen Rasse, Religion oder Nationalität, bez. Angst vor Freiheitsentzug. Wer das Asylgesuch gestellt hat, bekommt den sogenannten N-Ausweis. Dieser ist keine Aufenthaltsbewilligung, sondern der Nachweis, dass ein Gesuch gestellt wurde. Zu Beginn ihres Aufenthalts in der Schweiz werden Asylbewerber in einem Asylzentrum untergebracht. Solange sie dort sind, bekommen sie keine Arbeitserlaubnis. Erst wenn sie sich nicht mehr in einem Asylzentrum befinden, kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Die Arbeitserlaubnis wird entzogen, wenn über das Gesuch negativ entschieden wurde. Wichtig ist, dass Asylbewerber, während das Gesuch bearbeitet wird und noch keine Entscheidung über eine Aufenthaltsbewilligung getroffen wurde, die Schweiz nicht verlassen.
Bei der Ausschaffungsinitiative geht es darum, dass Ausländerinnen und Ausländer aus der Schweiz ausgewiesen werden können, wenn sie eine Bedrohung der Sicherheit des Landes darstellen. Das heisst, sie verlieren, unabhängig davon, welchen ausländerrechtlichen Status sie haben, ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Zu den schwerwiegenden Delikten, die zu Ausschaffung führen können, sind vorsätzliche Tötung, schwere Sexualdelikte, aber auch der Missbrauch von Sozialleistungen. Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sieht damit vor, dass die Schweizer Behörden Menschen, die ihr Aufenthaltsrecht verloren haben, ausweisen und mit einem Einreiseverbot für eine bestimmt Zeit belegen müssen.
Immobilienbesitzer müssen sich früher oder später Gedanken um die Zukunft ihrer Immobilie machen. Beispielsweise muss geklärt werden, wer das Haus oder die Wohnung später einmal erbt und ob der Immobilienbesitzer lebenslang dort wohnen möchte. Ein sehr häufig genutztes Modell ist das Wohnrecht auf Lebenszeit. Was ein Wohnrecht ist, wann es sinnvoll ist und welche Aspekte du dabei beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.
Die Schweiz ist ein attraktives Land, und viele Menschen möchten dort leben. Der Erwerb einer schweizerischen Staatsbürgerschaft ist aber nicht ganz einfach. Dabei gibt es die sogenannten "ordentlichen Einbürgerungen" ebenso wie "erleichterte Einbürgerungen". Die Grundvoraussetzungen sind in der ganzen Schweiz gleich, aber zwischen den einzelnen Kantonen gibt es zahlreiche Unterschiede bei den Details. Auch härtere Einbürgerungen könnte es in Zukunft öfter geben. Alles Wichtige zum Einbürgerungsrecht der Schweiz haben wir hier für dich zusammengestellt.
Es gibt Berufe, in denen es noch mehr als in anderen auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Klient ankommt. Dazu gehören zum Beispiel die Berufsgruppen der Anwälte, Pfarrer und Ärzte. In diesen Feldern ist es wichtig, dass sich ein Hilfesuchender voll und ganz öffnen und frei erzählen kann, ohne Sorge haben zu müssen, dass ein Geheimnis oder eine reine Privatangelegenheit an Dritte weitergetragen wird. Das wird durch die berufliche Schweigepflicht der Angehörigen dieser Berufsgruppen garantiert. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Weitergabe von Informationen wichtig ist. Dafür gibt es die Schweigepflichtentbindung.
Es gibt Straftaten, die eine Anzeige benötigen, und andere, bei denen die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen eine Ermittlung einleiten müssen. Hier greift das Legalitätsprinzip, durch das eine Pflicht für die Strafverfolgung durch den Staat besteht. Daneben gibt es Ausnahmen, die auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, darunter bei einer vorliegenden Geringfügigkeit von Delikten. In diesem Fall greift das Opportunitätsprinzip. Mehr über beide Prinzipien erfährst du hier.
Als Beamter muss man sich heutzutage so einiges von den Bürgern anhören. Beamte werden häufig beschimpft oder respektlos behandelt, wenn sie die Bürger zurechtweisen und der Betroffenen sein Fehlverhalten nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Beamtenbeleidigung ein eigener Tatbestand ist. Einen Beamten zu beleidigen, kann vor allem teuer werden und wird mit hohen Bussgeldern geahndet. Doch ist der Strafkatalog bei einer Beamtenbeleidigung wirklich höher als bei einem anderen Bürger? Und wo beginnt überhaupt eine Beleidigung? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.