Das Ausländergesetz: Was beinhaltet es und wen betrifft die Umsetzung?
Die Schweiz ist bei Ausländern sehr begehrt, was einerseits an den hohen Löhnen, andererseits an der stabilen politischen Lage des Landes liegt. Gute 25 % Ausländeranteil hat die Schweiz deshalb zu verzeichnen. Da aber kein Land unendlich viele Menschen aufnehmen kann, gibt es Gesetze, die regeln, wer als Ausländer wie lange und zu welchem Zweck in der Schweiz leben darf. Wer sich vorübergehend oder dauerhaft als Ausländer in der Schweiz niederlassen möchte, sei es, um dort zu studieren, zu arbeiten oder um Asyl zu bitten, fällt deshalb unter das Ausländergesetz.
Was beinhaltet das Ausländergesetz?
Im Bundesgesetz steht alles darüber, was die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Schweiz betrifft. Darunter fallen beispielsweise Regeln für Studierende, für Arbeitnehmer, aber auch für Asylbewerber. Jeder Ausländer hat in der Schweiz einen speziellen Status. Der Ausfenthaltsstatus von Ausländern in der Schweiz unterscheidet sich, je nachdem, woher die betreffende Person kommt und was sie in der Schweiz tut. Bürger aus EU und EFTA-Staaten können sich relativ problemlos in der Schweiz niederlassen, sei es zum Leben, Studieren oder Arbeiten. Bürger sogenannter Drittstaaten dagegen haben es schwerer. Der Aufenthaltsstatus wird eingeteilt in erwerbstätig, nicht erwerbstätig und asylsuchend. Je nach Status haben in der Schweiz lebende ausländische Personen unterschiedliche Rechte. Auch die Integration von Ausländern und Kinderrechte sind im Ausländergesetz der Schweiz festgeschrieben. Damit ist das Gesetz Teil der Wirtschafts-, der Menschenrechts- und der Asylpolitik.
Welche Kinderrechte sind im Ausländergesetz festgeschrieben?
Das Ausländergesetz beinhaltet auch Kinderrechte. Beispielsweise bekommen minderjährige Kinder von Schweizern ein Aufenthaltsrecht, wenn sie mit den Eltern zusammenleben. Auch Kinder von ausländischen Personen können ein Aufenthaltsrecht bekommen, wenn bestimmte Forderungen erfüllt sind. Auch für Kinder von Asylsuchenden, also Personen, die noch keine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz haben, haben Rechte, beispielsweise Anspruch auf Schulunterricht. Gelegentlich wird kritisiert, dass die Kinderrechte im Ausländergesetz nicht ausreichend gesichert sind.
Welche Rolle spielt der Bundesrat beim Ausländergesetz?
Der Bundesrat ist die schweizerische Regierung. Er ist bei der Ausarbeitung vieler Gesetze eine wichtige Instanz. Beim Ausländergesetz beispielsweise entscheidet der Bundesrat über den Inhalt. Der Bundesrat kann bei Bedarf auch Änderungen und Erweiterungen des Gesetzes vornehmen.
Wer muss sich an das Ausländergesetz halten?
Das Ausländergesetz ist wichtig für alle Personen in der Schweiz, die Ausländer sind oder mit ihnen zu tun haben, beispielsweise als Arbeitgeber. Besonders letztere müssen sich informieren, was sie zu tun haben, um Ausländer oder Asylbewerber beschäftigen zu können, damit sie bei einer etwaigen Kontrolle nicht überführt werden. An das Ausländergesetz müssen sich aber auch die Bürger halten. Es ist zum Beispiel verboten, einem Ausländer den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz zu erleichtern oder zu ermöglichen.
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Wird bei einem Verstoss gegen das Ausländergesetz die Polizei eingeschaltet?
Immer wieder kommt es vor, dass Personen gegen das Ausländerrecht verstossen, und zwar Ausländer selbst, aber beispielsweise auch Schweizer Arbeitgeber. In jedem Fall ist mit Sanktionen zu rechnen. Unter die Verstösse fallen unter anderem illegaler Aufenthalt, Nachgehen einer nicht bewilligten Erwerbsarbeit, Einreisen oder Ausreisen trotz Verbot. Diese Verstösse können mit Geldstrafen, aber auch mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Kommt es wegen eines Verstosses oder eines schwerwiegenden Vergehens zu einer Ausschaffung, wird die Polizei eingeschaltet, die dafür sorgt, dass die betreffenden Personen das Land sicher verlassen. Bei kleineren bzw. unabsichtlichen Verstössen wird auf den Einsatz der Polizei verzichtet und stattdessen eine Busse verhängt.
Was müssen Asylbewerber beachten?
Personen, die ein Asylgesuch stellen möchten, können das nur an der Schweizer Grenze oder auf dem Gebiet der Schweiz tun. Wichtig ist, Gründe für das Asylgesuch anzugeben, beispielsweise Verfolgung im eigenen Land wegen Rasse, Religion oder Nationalität, bez. Angst vor Freiheitsentzug. Wer das Asylgesuch gestellt hat, bekommt den sogenannten N-Ausweis. Dieser ist keine Aufenthaltsbewilligung, sondern der Nachweis, dass ein Gesuch gestellt wurde. Zu Beginn ihres Aufenthalts in der Schweiz werden Asylbewerber in einem Asylzentrum untergebracht. Solange sie dort sind, bekommen sie keine Arbeitserlaubnis. Erst wenn sie sich nicht mehr in einem Asylzentrum befinden, kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Die Arbeitserlaubnis wird entzogen, wenn über das Gesuch negativ entschieden wurde. Wichtig ist, dass Asylbewerber, während das Gesuch bearbeitet wird und noch keine Entscheidung über eine Aufenthaltsbewilligung getroffen wurde, die Schweiz nicht verlassen.
Was ist die Ausschaffungsinitiative?
Bei der Ausschaffungsinitiative geht es darum, dass Ausländerinnen und Ausländer aus der Schweiz ausgewiesen werden können, wenn sie eine Bedrohung der Sicherheit des Landes darstellen. Das heisst, sie verlieren, unabhängig davon, welchen ausländerrechtlichen Status sie haben, ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Zu den schwerwiegenden Delikten, die zu Ausschaffung führen können, sind vorsätzliche Tötung, schwere Sexualdelikte, aber auch der Missbrauch von Sozialleistungen. Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sieht damit vor, dass die Schweizer Behörden Menschen, die ihr Aufenthaltsrecht verloren haben, ausweisen und mit einem Einreiseverbot für eine bestimmt Zeit belegen müssen.
Erstellt: 07.04.2020 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG