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Im Bundesgesetz steht alles darüber, was die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Schweiz betrifft. Darunter fallen beispielsweise Regeln für Studierende, für Arbeitnehmer, aber auch für Asylbewerber. Jeder Ausländer hat in der Schweiz einen speziellen Status. Der Ausfenthaltsstatus von Ausländern in der Schweiz unterscheidet sich, je nachdem, woher die betreffende Person kommt und was sie in der Schweiz tut. Bürger aus EU und EFTA-Staaten können sich relativ problemlos in der Schweiz niederlassen, sei es zum Leben, Studieren oder Arbeiten. Bürger sogenannter Drittstaaten dagegen haben es schwerer. Der Aufenthaltsstatus wird eingeteilt in erwerbstätig, nicht erwerbstätig und asylsuchend. Je nach Status haben in der Schweiz lebende ausländische Personen unterschiedliche Rechte. Auch die Integration von Ausländern und Kinderrechte sind im Ausländergesetz der Schweiz festgeschrieben. Damit ist das Gesetz Teil der Wirtschafts-, der Menschenrechts- und der Asylpolitik.
Das Ausländergesetz beinhaltet auch Kinderrechte. Beispielsweise bekommen minderjährige Kinder von Schweizern ein Aufenthaltsrecht, wenn sie mit den Eltern zusammenleben. Auch Kinder von ausländischen Personen können ein Aufenthaltsrecht bekommen, wenn bestimmte Forderungen erfüllt sind. Auch für Kinder von Asylsuchenden, also Personen, die noch keine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz haben, haben Rechte, beispielsweise Anspruch auf Schulunterricht. Gelegentlich wird kritisiert, dass die Kinderrechte im Ausländergesetz nicht ausreichend gesichert sind.
Der Bundesrat ist die schweizerische Regierung. Er ist bei der Ausarbeitung vieler Gesetze eine wichtige Instanz. Beim Ausländergesetz beispielsweise entscheidet der Bundesrat über den Inhalt. Der Bundesrat kann bei Bedarf auch Änderungen und Erweiterungen des Gesetzes vornehmen.
Das Ausländergesetz ist wichtig für alle Personen in der Schweiz, die Ausländer sind oder mit ihnen zu tun haben, beispielsweise als Arbeitgeber. Besonders letztere müssen sich informieren, was sie zu tun haben, um Ausländer oder Asylbewerber beschäftigen zu können, damit sie bei einer etwaigen Kontrolle nicht überführt werden. An das Ausländergesetz müssen sich aber auch die Bürger halten. Es ist zum Beispiel verboten, einem Ausländer den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Immer wieder kommt es vor, dass Personen gegen das Ausländerrecht verstossen, und zwar Ausländer selbst, aber beispielsweise auch Schweizer Arbeitgeber. In jedem Fall ist mit Sanktionen zu rechnen. Unter die Verstösse fallen unter anderem illegaler Aufenthalt, Nachgehen einer nicht bewilligten Erwerbsarbeit, Einreisen oder Ausreisen trotz Verbot. Diese Verstösse können mit Geldstrafen, aber auch mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Kommt es wegen eines Verstosses oder eines schwerwiegenden Vergehens zu einer Ausschaffung, wird die Polizei eingeschaltet, die dafür sorgt, dass die betreffenden Personen das Land sicher verlassen. Bei kleineren bzw. unabsichtlichen Verstössen wird auf den Einsatz der Polizei verzichtet und stattdessen eine Busse verhängt.
Personen, die ein Asylgesuch stellen möchten, können das nur an der Schweizer Grenze oder auf dem Gebiet der Schweiz tun. Wichtig ist, Gründe für das Asylgesuch anzugeben, beispielsweise Verfolgung im eigenen Land wegen Rasse, Religion oder Nationalität, bez. Angst vor Freiheitsentzug. Wer das Asylgesuch gestellt hat, bekommt den sogenannten N-Ausweis. Dieser ist keine Aufenthaltsbewilligung, sondern der Nachweis, dass ein Gesuch gestellt wurde. Zu Beginn ihres Aufenthalts in der Schweiz werden Asylbewerber in einem Asylzentrum untergebracht. Solange sie dort sind, bekommen sie keine Arbeitserlaubnis. Erst wenn sie sich nicht mehr in einem Asylzentrum befinden, kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Die Arbeitserlaubnis wird entzogen, wenn über das Gesuch negativ entschieden wurde. Wichtig ist, dass Asylbewerber, während das Gesuch bearbeitet wird und noch keine Entscheidung über eine Aufenthaltsbewilligung getroffen wurde, die Schweiz nicht verlassen.
Bei der Ausschaffungsinitiative geht es darum, dass Ausländerinnen und Ausländer aus der Schweiz ausgewiesen werden können, wenn sie eine Bedrohung der Sicherheit des Landes darstellen. Das heisst, sie verlieren, unabhängig davon, welchen ausländerrechtlichen Status sie haben, ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Zu den schwerwiegenden Delikten, die zu Ausschaffung führen können, sind vorsätzliche Tötung, schwere Sexualdelikte, aber auch der Missbrauch von Sozialleistungen. Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sieht damit vor, dass die Schweizer Behörden Menschen, die ihr Aufenthaltsrecht verloren haben, ausweisen und mit einem Einreiseverbot für eine bestimmt Zeit belegen müssen.
In der Schweiz gelten andere Regeln für den Schutz der Landessicherheit und andere waffenrechtliche Bedingungen als im Ausland. Jeder Schweizer darf privat eine Waffe besitzen und für sich erwerben, um für die eigene Sicherheit zu sorgen, solange im Gesetz keine besonderen Bestimmungen festgelegt sind. Auch dürfen beispielsweise Soldaten ihre Dienstwaffe nach der Dienstpflicht behalten und mit nach Hause nehmen, wobei hier erweiterte Regeln gelten. Allerdings geht mittlerweile die Zahl an Armeewaffen im Privatgebrauch zurück. Dennoch hat jeder Schweizer das Recht, sich durch eine Waffe zu verteidigen. Alles rund um das spannende Thema erfährst du hier.
In der Schweiz ist der Schuldbrief besonders für den Kauf einer Immobilie sinnvoll. Wer über eine Finanzierung dieser Art nachdenkt und auf einen Schlag nicht die Geldmittel zur Verfügung hat, kann den Schuldbrief als vor dem Gesetz gültiges Dokument einsetzen. In der Praxis können nur wenige Menschen den Hauskauf alleine mit dem Eigenkapital bewerkstelligen. Vielmehr wird auf das Fremdkapital einer Bank zurückgegriffen und eine Hypothek aufgenommen. Damit dieses Darlehen jedoch gewährt wird, sichert sich die Bank durch ein Grundpfand ab. Das ist dann häufig der Schuldbrief.
Du kennst sie vor allem aus Filmen und Krimiserien oder über Politskandale: die Geldwäscherei. Das Verschieben von Erlösen aus zwielichtigen Geschäften, um den Gewinn „reinzuwaschen“, ist aber ein echtes Problem für die Verbrechensbekämpfung: Oft findet die Geldwäscherei über Grenzen hinweg statt und nutzt dunkle Kanäle und unregulierte Bankmärkte. Alle rund um das Thema erfährst du hier.
Oft gibt es zwischen Paaren Probleme und Konfliktpotenzial, wenn eine Trennung bevorsteht oder bereits hinter ihnen liegt. Noch einmal schwieriger wird die Zukunft jedoch, wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind. Damit die Kinder nicht unnötig unter der Trennung leiden, empfiehlt es sich, eine möglichst klare Regelung für alle Beteiligten zu schaffen. Neben dem Sorgerecht geht es im Zuge dieser Regelungen auch um das sogenannte Obhutsrecht. Was darunter zu verstehen ist und welche Aspekte beim Umgang mit dem Kind zu beachten sind, erfährst du in diesem Artikel.
Die meisten Menschen möchten, dass nach ihrem Ableben die Erbfolge und das Schicksal der Vermögenswerte geklärt sind. Jeder kann ein Testament aufstellen, wozu noch kein Notar notwendig ist. Es genügen ein Blatt Papier, ein Kugelschreiber und der handschriftlich verfasste letzte Wille samt Unterschrift, Ausstellungsdatum und Ort. Dennoch gibt es Unterschiede, was die letztwillige Verfügung angeht. So unterscheiden sich beispielsweise Testament und Erbvertrag.
In der Regel können zwei Vertragspartner ihren Vertrag nach eigenen Bedingungen festlegen. Wenn es jedoch um komplexere Vorgänge geht, legt der Staat Formvorschriften fest, durch die ein Vertrag Gültigkeit erlangt. Oft gehören dazu Vorgänge wie die notarielle Beglaubigung und die öffentliche Beurkundung. Formvorschriften gelten aber auch in anderen Bereichen des Vertragsrechts.