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Die Kündigungsfrist bei einer Mietwohnung beläuft sich in der Regel auf drei Monate. Diese Frist ist im bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Sie gilt für die ordentliche Kündigung seitens des Vermieters und des Mieters. Du solltest jedoch vor dem Erstellen des Kündigungsschreibens in deinem Mietvertrag nachschauen, ob es dort eine andere Vereinbarung bezüglich der Kündigungsfrist gibt. Manchmal ist im Mietverhältnis eine Mindestmietzeit vereinbart, sodass es unter Umständen sein kann, dass du eine längere Kündigungsfrist einhalten musst. In solchen Fällen kannst du nur durch eine ausserordentliche Kündigung mit entsprechendem Grund früher aus dem Mietvertrag austreten.
Nein. Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist ist in allen Fällen der ordentlichen Kündigung einzuhalten. Selbst wenn du einen potenziellen Nachmieter vorschlägst, der bereit ist, die Wohnung noch im Zeitraum deiner Kündigungsfrist zu mieten, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, den Mietvertrag vor Ablauf der eigentlichen Frist zu beenden. Selbstverständlich kannst du deinem Vermieter dennoch Nachmieter vorschlagen und das Gespräch suchen. Oft findet sich hier eine Vereinbarung, mit der alle Parteien zufrieden sind. Wenn bei einem Ehepaar einer der beiden Partner auszieht, ist dies übrigens ebenfalls kein triftiger Grund, den Mietvertrag früher aufzuheben. Hier müssen zudem beide Ehepartner unterschreiben, sofern die Wohnung von beiden gemietet wurde. Wenn nur einer der beiden die Familienwohnung verlässt, so ist es in der Schweiz üblich, den Vertrag auf den anderen Partner zu überschreiben.
Der gewünschte Zustand der Wohnung ist im Mietvertrag geregelt. Selbstverständlich sollte die Wohnung in einem einwandfreien Zustand sein, da eventuelle Schäden, die während der Mietzeit aufgetreten sind, von der Kaution abgezogen werden können. Der Zustand von Wänden und Böden ist in der Regel ebenfalls im Mietvertrag festgehalten. Hier wurde entweder vereinbart, dass die Wohnung frisch renoviert oder tapezierfertig übergeben werden soll. Häufig hängt dies damit zusammen, in welchem Zustand du die Wohnung einst in Empfang genommen hast. War deine Wohnung unrenoviert, so kannst du sie in vielen Fällen auch unrenoviert zurückgeben. Kläre diese Aspekte am besten in einem Gespräch mit dem Vermieter.
Nicht alle Mietverhältnisse und Kündigungen laufen reibungslos ab. In vielen Fällen herrscht Uneinigkeit über das Auszugsdatum oder den Zustand der Wohnung. Zudem lassen sich manche Vermieter mit der Rückzahlung der Kaution unnötig viel Zeit. Sollte es auch bei dir Probleme mit deinem Vermieter geben, so kannst du dich beispielsweise an den Mieterverband wenden. Hier gibt es eine Beratung und Hilfestellung in allen Angelegenheiten der Mieterschaft.
In der Regel ist es nicht nötig, die Kündigung deiner Wohnung per Einschreiben zu versenden. Hierbei spielen jedoch individuelle Faktoren eine wichtige Rolle. Sollte das Verhältnis zu deinem Vermieter eher problematisch sein, dann bist du mit einem Einschreiben auf der sicheren Seite. Ist jedoch absehbar, dass dein Vermieter mit dem Auszug keine Probleme hat und alles in geregelten Bahnen verlaufen wird, dann reicht auch ein normaler Brief vollkommen aus. Wichtiger ist, dass der Vermieter das Kündigungsschreiben zum Monatsende in Empfang nimmt, sodass du mit der Frist nicht in Verzug kommst.
Bei der Wohnungskündigung geht es vor allem darum, dass du die Fristen zur Wohnungsabgabe einhältst und deine Wohnung bis zum Kündigungstermin in einen einwandfreien Zustand bringst. Gerade bei Familienwohnungen ist hier einiges zu tun und der Umzug dauert oft länger als geplant. Aus diesem Grund solltest du möglichst frühzeitig mit dem Packen deiner Umzugskartons und der Planung des Umzugs in die neue Wohnung beginnen. Da der Vermieter während deiner Kündigungsfrist wahrscheinlich bereits einen Nachmieter sucht, musst du zudem Besichtigungstermine in deiner Wohnung erlauben. Der Vermieter ist jedoch dazu verpflichtet, die Termine im Vorhinein mit dir abzusprechen und es dürfen maximal ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche stattfinden. Des Weiteren solltest du darauf achten, dass bei der Wohnungsübergabe das Übergabeprotokoll und alle Formulare richtig ausgefüllt sind. Diese sind nämlich Voraussetzung dafür, dass du deine Kaution zurückerstattet bekommst.
Der Begriff Immission ist weniger verbreitet als die Emission, die vor allem vor dem Hintergrund der Umweltdebatte wichtig ist. Die Immission richtet den Blick auf den oder das Geschädigte: Wie wirken sich Strahlen, Luftverunreinigungen, Lärm oder Schadstoffe aus? Welche Schäden entstehen und welche Einschränkungen gibt es durch verschiedene Emissionen? Sich mit Immission zu beschäftigen, heisst daher immer, sich mit Ursache und Wirkung zu befassen. Das ist nicht nur im Umweltkontext wichtig, sondern beispielsweise auch im Baurecht und insbesondere im Schweizer Nachbarschaftsrecht. Denn Immissionen haben nicht nur vermeintlich grosse Themen, wie etwa die Stickstoffbelastung, zum Thema, sondern auch kleine wie Zigarettenrauch.
Die Kinderrechte sind in einer Konvention der UN (kurz: in der UN-KRK) festgeschrieben. Sie wurden am 20 November des Jahres 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die meisten Länder der Erde ratifizierten die Kinderrechte. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unter einen besonderen Schutz zu stellen – unter einen Schutz, der über die Menschenrechte hinausgeht. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die EU in Artikel 2, den Schutz der Rechte der Kinder zu fördern. Auch die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Aber wie genau sieht die Lage in der Schweiz aus?
Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.
Es ist ärgerlich – die Ware ist versandt, die Dienstleistung erbracht und die Rechnung wurde dem Kunden bereits vor einigen Wochen zugestellt. Ein Geldeingang ist jedoch noch nicht zu verzeichnen. Um auszuschliessen, dass es sich um ein versehentliches Versäumnis handelt, ist eine schriftliche Zahlungserinnerung eine gute Möglichkeit, an die ausstehende Forderung zu erinnern, ohne den Kunden dabei zu verärgern. Worauf du bei einer Zahlungserinnerung achten solltest, was sie von einer Mahnung unterscheidet und wie die Zahlungserinnerung im besten Fall zugestellt und formuliert wird, erklären wir dir ausführlich auf unserer Vergleichsplattform.
Straftaten werden nicht dauerhaft verfolgt und können verjähren. Wenig bekannt ist: Weil eine Verjährung auch ruhen oder aufleben kann, ist die tatsächliche Dauer oft vom Einzelfall und von der Schwere der Straftat abhängig. Eine einmal verjährte Straftat kann dagegen nicht mehr verfolgt und bestraft werden. Das Verfahren wird eingestellt, sogar wenn sich herausstellt, dass ein Verdächtiger tatsächlich der Täter war.
Es gibt zahlreiche Situationen, die anwaltliche Hilfe oder das Einreichen einer Klage erfordern. Das betrifft eine ungerechtfertigte Kündigung genauso wie in der Geschäftswelt die Produktkopie des eigenen Designs durch die Konkurrenz. Ob Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht: durch eine einstweilige Verfügung kann der Rechtsschutz schneller bewirkt werden, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht. Das Gerichtsverfahren wird bereits ohne Anhörung eingeleitet, bis es zum eigentlichen Hauptverfahren kommt. Das umfasst den Schutz vor Gewalt ebenso die Klärung eines Urheberrechts.