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Kündigungsschreiben Wohnung: Die wichtigsten Aspekte

Kündigungsschreiben Wohnung: Die wichtigsten Aspekte

Du möchtest deine Wohnung kündigen und hast dich bisher noch nicht darüber informiert, was bei einem Kündigungsschreiben zu beachten ist? Dann bist du hier richtig. Eine Wohnungskündigung kann verschiedene Gründe haben. Sie reichen von einem tollen Jobangebot in einer anderen Stadt über das Zusammenziehen mit einem Partner bis hin zu Problemen des aktuellen Mietverhältnisses. Wichtig ist nicht nur, dass das Kündigungsschreiben richtig aufgesetzt ist, sondern auch, dass der Kündigungstermin richtig eingehalten wird. Die häufigsten Fragen rund um die Wohnungskündigung haben wir hier beantwortet.

Welche Fristen sind bei einer Wohnungskündigung einzuhalten?

Die Kündigungsfrist bei einer Mietwohnung beläuft sich in der Regel auf drei Monate. Diese Frist ist im bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Sie gilt für die ordentliche Kündigung seitens des Vermieters und des Mieters. Du solltest jedoch vor dem Erstellen des Kündigungsschreibens in deinem Mietvertrag nachschauen, ob es dort eine andere Vereinbarung bezüglich der Kündigungsfrist gibt. Manchmal ist im Mietverhältnis eine Mindestmietzeit vereinbart, sodass es unter Umständen sein kann, dass du eine längere Kündigungsfrist einhalten musst. In solchen Fällen kannst du nur durch eine ausserordentliche Kündigung mit entsprechendem Grund früher aus dem Mietvertrag austreten.

Was muss in der schriftlichen Kündigung der Mietwohnung enthalten sein?

  • Anschrift des Mieters und Vermieters
  • Adresse der Mietwohnung sowie Stockwerk und Nummer der Wohnung
  • Angabe über fristgerechte oder fristlose Kündigungsart
  • Zeitpunkt der Kündigung
  • Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung seitens des Vermieters
  • optional: Hinweise zur Kontaktaufnahme, Vereinbarung eines Termins zur Schlüsselübergabe oder Klärung weiterer offenen Fragen
  • Grussformel und handschriftliche Unterschrift

Kann ich früher aus dem Mietvertrag austreten, wenn ich einen Nachmieter vorschlage?

Nein. Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist ist in allen Fällen der ordentlichen Kündigung einzuhalten. Selbst wenn du einen potenziellen Nachmieter vorschlägst, der bereit ist, die Wohnung noch im Zeitraum deiner Kündigungsfrist zu mieten, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, den Mietvertrag vor Ablauf der eigentlichen Frist zu beenden. Selbstverständlich kannst du deinem Vermieter dennoch Nachmieter vorschlagen und das Gespräch suchen. Oft findet sich hier eine Vereinbarung, mit der alle Parteien zufrieden sind. Wenn bei einem Ehepaar einer der beiden Partner auszieht, ist dies übrigens ebenfalls kein triftiger Grund, den Mietvertrag früher aufzuheben. Hier müssen zudem beide Ehepartner unterschreiben, sofern die Wohnung von beiden gemietet wurde. Wenn nur einer der beiden die Familienwohnung verlässt, so ist es in der Schweiz üblich, den Vertrag auf den anderen Partner zu überschreiben.

Wie muss ich meine Mietwohnung am Kündigungstermin übergeben?

Der gewünschte Zustand der Wohnung ist im Mietvertrag geregelt. Selbstverständlich sollte die Wohnung in einem einwandfreien Zustand sein, da eventuelle Schäden, die während der Mietzeit aufgetreten sind, von der Kaution abgezogen werden können. Der Zustand von Wänden und Böden ist in der Regel ebenfalls im Mietvertrag festgehalten. Hier wurde entweder vereinbart, dass die Wohnung frisch renoviert oder tapezierfertig übergeben werden soll. Häufig hängt dies damit zusammen, in welchem Zustand du die Wohnung einst in Empfang genommen hast. War deine Wohnung unrenoviert, so kannst du sie in vielen Fällen auch unrenoviert zurückgeben. Kläre diese Aspekte am besten in einem Gespräch mit dem Vermieter.

Was kann ich tun, wenn es Probleme mit dem Vermieter gibt?

Nicht alle Mietverhältnisse und Kündigungen laufen reibungslos ab. In vielen Fällen herrscht Uneinigkeit über das Auszugsdatum oder den Zustand der Wohnung. Zudem lassen sich manche Vermieter mit der Rückzahlung der Kaution unnötig viel Zeit. Sollte es auch bei dir Probleme mit deinem Vermieter geben, so kannst du dich beispielsweise an den Mieterverband wenden. Hier gibt es eine Beratung und Hilfestellung in allen Angelegenheiten der Mieterschaft.

Soll ich die Kündigung per Einschreiben versenden?

In der Regel ist es nicht nötig, die Kündigung deiner Wohnung per Einschreiben zu versenden. Hierbei spielen jedoch individuelle Faktoren eine wichtige Rolle. Sollte das Verhältnis zu deinem Vermieter eher problematisch sein, dann bist du mit einem Einschreiben auf der sicheren Seite. Ist jedoch absehbar, dass dein Vermieter mit dem Auszug keine Probleme hat und alles in geregelten Bahnen verlaufen wird, dann reicht auch ein normaler Brief vollkommen aus. Wichtiger ist, dass der Vermieter das Kündigungsschreiben zum Monatsende in Empfang nimmt, sodass du mit der Frist nicht in Verzug kommst.

Was sollte ich bei der Wohnungskündigung sonst noch beachten?

Bei der Wohnungskündigung geht es vor allem darum, dass du die Fristen zur Wohnungsabgabe einhältst und deine Wohnung bis zum Kündigungstermin in einen einwandfreien Zustand bringst. Gerade bei Familienwohnungen ist hier einiges zu tun und der Umzug dauert oft länger als geplant. Aus diesem Grund solltest du möglichst frühzeitig mit dem Packen deiner Umzugskartons und der Planung des Umzugs in die neue Wohnung beginnen. Da der Vermieter während deiner Kündigungsfrist wahrscheinlich bereits einen Nachmieter sucht, musst du zudem Besichtigungstermine in deiner Wohnung erlauben. Der Vermieter ist jedoch dazu verpflichtet, die Termine im Vorhinein mit dir abzusprechen und es dürfen maximal ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche stattfinden. Des Weiteren solltest du darauf achten, dass bei der Wohnungsübergabe das Übergabeprotokoll und alle Formulare richtig ausgefüllt sind. Diese sind nämlich Voraussetzung dafür, dass du deine Kaution zurückerstattet bekommst.

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