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Die Kündigungsfrist bei einer Mietwohnung beläuft sich in der Regel auf drei Monate. Diese Frist ist im bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Sie gilt für die ordentliche Kündigung seitens des Vermieters und des Mieters. Du solltest jedoch vor dem Erstellen des Kündigungsschreibens in deinem Mietvertrag nachschauen, ob es dort eine andere Vereinbarung bezüglich der Kündigungsfrist gibt. Manchmal ist im Mietverhältnis eine Mindestmietzeit vereinbart, sodass es unter Umständen sein kann, dass du eine längere Kündigungsfrist einhalten musst. In solchen Fällen kannst du nur durch eine ausserordentliche Kündigung mit entsprechendem Grund früher aus dem Mietvertrag austreten.
Nein. Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist ist in allen Fällen der ordentlichen Kündigung einzuhalten. Selbst wenn du einen potenziellen Nachmieter vorschlägst, der bereit ist, die Wohnung noch im Zeitraum deiner Kündigungsfrist zu mieten, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, den Mietvertrag vor Ablauf der eigentlichen Frist zu beenden. Selbstverständlich kannst du deinem Vermieter dennoch Nachmieter vorschlagen und das Gespräch suchen. Oft findet sich hier eine Vereinbarung, mit der alle Parteien zufrieden sind. Wenn bei einem Ehepaar einer der beiden Partner auszieht, ist dies übrigens ebenfalls kein triftiger Grund, den Mietvertrag früher aufzuheben. Hier müssen zudem beide Ehepartner unterschreiben, sofern die Wohnung von beiden gemietet wurde. Wenn nur einer der beiden die Familienwohnung verlässt, so ist es in der Schweiz üblich, den Vertrag auf den anderen Partner zu überschreiben.
Der gewünschte Zustand der Wohnung ist im Mietvertrag geregelt. Selbstverständlich sollte die Wohnung in einem einwandfreien Zustand sein, da eventuelle Schäden, die während der Mietzeit aufgetreten sind, von der Kaution abgezogen werden können. Der Zustand von Wänden und Böden ist in der Regel ebenfalls im Mietvertrag festgehalten. Hier wurde entweder vereinbart, dass die Wohnung frisch renoviert oder tapezierfertig übergeben werden soll. Häufig hängt dies damit zusammen, in welchem Zustand du die Wohnung einst in Empfang genommen hast. War deine Wohnung unrenoviert, so kannst du sie in vielen Fällen auch unrenoviert zurückgeben. Kläre diese Aspekte am besten in einem Gespräch mit dem Vermieter.
Nicht alle Mietverhältnisse und Kündigungen laufen reibungslos ab. In vielen Fällen herrscht Uneinigkeit über das Auszugsdatum oder den Zustand der Wohnung. Zudem lassen sich manche Vermieter mit der Rückzahlung der Kaution unnötig viel Zeit. Sollte es auch bei dir Probleme mit deinem Vermieter geben, so kannst du dich beispielsweise an den Mieterverband wenden. Hier gibt es eine Beratung und Hilfestellung in allen Angelegenheiten der Mieterschaft.
In der Regel ist es nicht nötig, die Kündigung deiner Wohnung per Einschreiben zu versenden. Hierbei spielen jedoch individuelle Faktoren eine wichtige Rolle. Sollte das Verhältnis zu deinem Vermieter eher problematisch sein, dann bist du mit einem Einschreiben auf der sicheren Seite. Ist jedoch absehbar, dass dein Vermieter mit dem Auszug keine Probleme hat und alles in geregelten Bahnen verlaufen wird, dann reicht auch ein normaler Brief vollkommen aus. Wichtiger ist, dass der Vermieter das Kündigungsschreiben zum Monatsende in Empfang nimmt, sodass du mit der Frist nicht in Verzug kommst.
Bei der Wohnungskündigung geht es vor allem darum, dass du die Fristen zur Wohnungsabgabe einhältst und deine Wohnung bis zum Kündigungstermin in einen einwandfreien Zustand bringst. Gerade bei Familienwohnungen ist hier einiges zu tun und der Umzug dauert oft länger als geplant. Aus diesem Grund solltest du möglichst frühzeitig mit dem Packen deiner Umzugskartons und der Planung des Umzugs in die neue Wohnung beginnen. Da der Vermieter während deiner Kündigungsfrist wahrscheinlich bereits einen Nachmieter sucht, musst du zudem Besichtigungstermine in deiner Wohnung erlauben. Der Vermieter ist jedoch dazu verpflichtet, die Termine im Vorhinein mit dir abzusprechen und es dürfen maximal ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche stattfinden. Des Weiteren solltest du darauf achten, dass bei der Wohnungsübergabe das Übergabeprotokoll und alle Formulare richtig ausgefüllt sind. Diese sind nämlich Voraussetzung dafür, dass du deine Kaution zurückerstattet bekommst.
Sollte dein Einkommen oder deine Rente nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu sichern, hast du in der Schweiz Anspruch auf sogenannte Ergänzungsleistungen. Sie zählen zum System der sozialen Sicherheit, das in der Schweiz hervorragend ausgebaut ist. Personen, die am Existenzminimum leben, gibt es im Land zwar nur wenige. Immerhin gilt die Schweiz als eines der reichsten Länder Europas. Solltest du mit deinem Geld dennoch nicht zurechtkommen, dienen die Ergänzungsleistungen dazu, die Miete und andere notwendige Ausgaben des täglichen Lebens zu zahlen.
Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren, um einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Vielleicht warst du schon einmal in einer Situation mit derart verhärteten Fronten, dass aufeinander zuzugehen nicht mehr möglich schien. Genau dort kannst du einen allparteilicher Experten einschalten, um dich und die anderen Konfliktparteien in eurem Lösungsprozess zu begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianden oder Medianten genannt, versuchen dabei, eine gemeinsame Vereinbarung zu erlangen, die ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht.
Wer ein Haus bauen möchte, aber nicht viel Geld für Grund ausgeben kann, kann ein Haus mit Baurecht bauen. Bei diesem Konzept bleibt das Grundstück in der Hand des Besitzers. Dieser vergibt aber das Recht, dass dort gebaut und das Gebäude genutzt werden darf. Im Austausch wird ein Baurechtszins pro Jahr fällig. Sowohl für den Bodeneigentümer als auch für den Bauherrn hat dieses Konzept grosse Vorteile. Es gibt aber auch deutliche Nachteile des Baurechts. Wir erklären dir, was du beachten solltest.
Die Vaterschaftsanerkennung ist besonders für unverheiratete Paare ein Thema. Das Gesetzbuch der Schweiz beinhaltet bestimmte Voraussetzungen, wobei der biologische Vater nicht immer auch der rechtliche Vater ist. Ist die Mutter darüber hinaus zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, gilt der Ehemann als Vater, auch wenn jemand anderes angibt, der leibliche Vater zu sein. Hier muss die Vaterschaft vor einem Gericht angefochten werden.
Normalerweise nimmt sich niemand einfach Sachen, die ihm nicht gehören, und veräussert sie weiter oder benutzt sie gegen den Willen des Eigentümers. Ist das jedoch der Fall, liegt eine Unterschlagung vor, die strafrechtlich geahndet wird. Es gibt verschiedene Formen der Unterschlagung, die noch einmal von einem Betrug oder Diebstahl abzugrenzen sind. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, fällt auch die Strafe höher aus.
Wenn es darum geht, ob eine Versicherung im Ernstfall tatsächlich zahlt, spielt das eigene Verhalten eine entscheidende Rolle. Ein Wasserschaden oder ein Verkehrsunfall können schnell zur Kostenfalle werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall ist der Versicherte für den Schaden selbst verantwortlich, sodass trotz abgeschlossener Versicherung die Kosten nicht vollständig erstattet werden und eine Kürzung erfolgt. Aber auch im Zivil- und Strafrecht ist grobe Fahrlässigkeit ein gängiger Begriff.