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Fast immer ist es der Vermieter des Hauses oder der Wohnung, der einen Mietvertrag vorlegt und die wichtigsten Punkte bereits ausgefüllt hat. Sollte ein Vermieter keinen Wert auf einen Vertrag legen und ihn als nicht notwendig betrachten, sollte der Mieter dennoch darauf bestehen, dass zumindest ein Standardvertrag mit den wichtigsten Punkten wie Höhe des Mietzinses, Nutzung der Räume, Kündigungsfristen und Zahlungsvereinbarung ausgefüllt und unterschrieben wird. Denn ein Mietvertrag regelt nicht nur die Rechte des Vermieters, sondern auch die des Mieters. Gerade plötzliche, grundlose Kündigungen seitens des Vermieters können ohne Vertrag zu einem nervenbelastenden Streitfall werden.
Die grösste Sorge der Vermieter ist, den vereinbarten Mietzins nicht zum gewünschten Zeitpunkt zu bekommen oder gar komplett auf den Kosten sitzenzubleiben. Deshalb zählt die Zahlungsvereinbarung zu den wichtigsten Punkten im Mietvertrag: Der Mieter verpflichtet sich schriftlich, zu einem bestimmten Datum – meistens zum 1. des Monats – den vollen Mietzins zu überweisen. Dieser setzt sich aus der Kaltmiete und den anfallenden Nebenkosten zusammen. Manchmal wird auch eine Parkplatz- oder Garagenmiete fällig. Darüberhinaus gehört es zu den Pflichten des Mieters, die Wohnung in einem bestmöglichen Zustand zu bewahren. Bei Neubauten kann dies beispielsweise darin bestehen, täglich zu lüften, um Schimmelbefall zu vermeiden. Der Mieter darf keine schwerwiegenden Schäden anrichten. Auch eine regelmässige Beteiligung an der Pflege der Gemeinschaftsflächen wie Waschküche und Treppenhaus zählt zu den gängigen Pflichten des Mieters.
Ein Job in einer anderen Stadt, Trennung, Familienzuwachs – es gibt zahlreiche Gründe, weshalb die alte Wohnung nicht mehr passt und eine neue Bleibe gesucht werden muss. Manchmal drängt dabei die Zeit. Dennoch kann ein Mieter nicht einfach so aus der Wohnung ausziehen und auch Vermieter dürfen nicht ohne Weiteres kündigen. Der Mietvertrag regelt die jeweiligen Kündigungsfristen zwischen beiden Parteien. Auf Seiten des Vermieters beträgt die Kündigungsfrist meist drei Monate. Ausnahme: Es wurde vertraglich die Dauer des Mietverhältnisses festgehalten, sodass es zu einem fixen Datum endet. Die Wohnungsknappheit kommt der Hürde mit den Kündigungsfristen jedoch entgegen. Wenn ein Mieter rasch ausziehen muss und keinen doppelten Mietzins zahlen möchte, kann er in Absprache mit dem Vermieter eigenständig nach einem solventen Nachmieter suchen und die Kündigungsfrist somit umgehen.
Eine Kaution wird nur dann fällig, wenn sie im Mietvertrag benannt und beziffert wird. Es gibt also auch Mietverhältnisse, bei denen die Parteien auf eine Kaution verzichten, zum Beispiel bei einer Untervermietung oder einem privaten Anbieter. Die Höhe der Kaution ist gesetzlich begrenzt und darf maximal drei Monatsmieten betragen. Der Vermieter muss die Kaution auf einem Konto anlegen und das Geld für eventuelle Schäden nach dem Auszug des Mieters verwenden.
Auch in diesem Punkt gibt es je nach Vermieter Unterschiede. Nicht immer wird ein Einkommensnachweis verlangt. Trotzdem gehören folgende Informationen zur Standardauskunft:
Mietvereinbarungen sind nicht in Stein gemeisselt. Deshalb können sie auch nach Abschluss des Mietvertrags moduliert werden – beispielsweise, wenn eine zusätzliche Person in den Haushalt aufgenommen oder ein Raum des Hauses untervermietet wird. In solchen Fällen sind die Mieter sogar verpflichtet, dem Vermieter die anstehenden Veränderungen mitzuteilen. Auch eine Anpassung des Mietzinses nach oben oder unten kann in den Mietvertrag aufgenommen werden. Entscheidend ist, dass beide Parteien sich in einem Gespräch über die Änderungen verständigen, gemeinsam einen neuen Vertrag aufsetzen und ihn jeweils unterzeichnen.
Die wichtigsten Punkte eines Mietvertrags haben eine juristische Grundlage: das im Schweizerischen Obligationengesetz aufgenommene Mietrecht. Kommt es zu einem Streit, können sich also beide Parteien auf dieses Recht berufen; etwa, wenn der Mieter seinen Mietzins nicht errichtet hat oder der Eigentümer den Mieter zu einem raschen Auszug zu nötigen versucht. Trotzdem empfiehlt es sich, vor einem Gerichtsstreit erst einmal das persönliche Gespräch zu suchen und den Konflikt vis-a-vis zu klären.
Wenn du als Arbeitnehmer im persönlichen Gespräch mit deinem Arbeitgeber keine Lösungsansätze mehr siehst oder du eine Kündigung erhalten hast, gibt es professionelle Hilfe für dich. Eine der wichtigsten Stellen, an die du dich wenden kannst, ist das Arbeitsgericht. Du kannst selbst eine Klageeinreichung in Erwägung ziehen. Sinnvoller und einfacher für dich ist aber die Beauftragung eines kompetenten Anwalts. Eine Klage ist im Arbeitsrecht nichts Ungewöhnliches und du solltest alle rechtlichen Mittel, die dir zur Verfügung stehen, durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ausschöpfen lassen.
Verbrechen, bei denen der Täter unbemerkt bleibt, können sich wiederholen. Umso wichtiger ist es, in sensiblen Bereichen der Öffentlichkeit für maximalen Schutz und optimale Sicherheit zu sorgen. Videoüberwachung mittels Kameras, die im Dauerbetrieb laufen, hat sich als Prävention bewährt. Sie bietet gleich zwei Vorteile: Zum einen schrecken die Hinweise auf die Überwachung potenzielle Täter ab. Zum anderen können Verbrechen von der Polizei besser aufgedeckt werden. Die Aufzeichnungen der Kameras ersetzen die Fahndungszeichnungen und protokollieren den Tatverlauf. Auch im Privatbereich wird Videoüberwachung immer beliebter: Sei es, um ein weitläufiges Grundstück abzusichern oder aus der Ferne eine Ferienimmobilie im Blick zu behalten.
Wirst du arbeitslos und hast einen Erwerbsausfall, springt die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ein. Ebenso wie die AHV, die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, ist auch die Arbeitslosenversicherung zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und damit eine Sozialversicherung. Den Beitrag zur Versicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz liegt bei derzeit 2,6 Prozent. Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, die auch als Tagegeld bezeichnet wird, hast du, wenn du innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate im Land als Arbeitnehmer angestellt warst. Bist du hingegen selbstständig, hast du nach Bundesrecht keinen Anspruch auf ein Tagegeld.
Beginnst du einen neuen Job, kommt auf dich eine aufregende Zeit, aber auch eine Menge Ungewissheit zu. Denn ob die neue Arbeitsstelle tatsächlich so vielversprechend und spannend ist, wie anfangs angenommen, stellt sich meist erst nach einigen Wochen heraus. Manchmal passt es einfach nicht – die Tätigkeit macht keinen Spass, das Arbeitsklima ist schlecht oder du kannst die Ansprüche deines Chefs nicht erfüllen. Aus diesem Grund sieht das Schweizer Arbeitsrecht eine Probezeit vor, die es dir und deinem Arbeitgeber erlaubt, den Job kurzfristig und ohne Begründung zu kündigen. Alle Regeln für die Kündigungsfrist während der Probezeit erfährst du hier.
Der Verkehr wird immer dichter, weil immer mehr Menschen so mobil wie möglich sein möchten. Damit nicht jeder auf den Schweizer Strassen macht, was er will, gibt es Vorschriften, die den Ablauf im Strassenverkehr regeln. Diese Vorschriften sind im Strassenverkehrsgesetz der Schweiz festgelegt. Sie gelten nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, sondern auch für Velofahrer und Fussgänger.
Die Hochzeit ist das romantischste Ereignis im Leben. Dennoch solltest du dir vor einer Heirat Gedanken darüber machen, wie die Vermögenswerte im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Standard beim Güterstand. Er hat allerdings den Nachteil, dass du bei einer Scheidung dein Vermögen mit deinem Ehepartner teilen musst. Hast du viel Vermögen, ist eine Gütertrennung sinnvoll, denn dann bleibt dein Vermögen auch nach einer Trennung komplett bei dir. Die Gütergemeinschaft ist ein weiterer Güterstand, für den sich viele Eheleute entscheiden. Alles Wissenswerte dazu findest du im folgenden Artikel.