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Die eingetragene Partnerschaft ist in der Schweiz eine Alternative zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, weil diese dort nicht heiraten dürfen. Das Schweizer Partnerschaftsgesetz trat 2007 in Kraft und ermöglicht es Homosexuellen, die in einer Beziehung leben, diese als sogenannte Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft rechtlich abzusichern. Durch die Eintragung werden gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen Ehepaaren rechtlich weitgehend gleichgestellt. So haben sie etwa eine gegenseitige Unterstützungspflicht. Auch im Steuerrecht und im Umgang mit Versicherungen wie der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wird die eingetragene Partnerschaft überwiegend wie eine Ehe behandelt. Das Schweizer Partnerschaftsgesetz wurde zunächst vom National- und Ständerat verabschiedet, musste aber in einem Referendum durch die Stimmbürger bestätigt werden. Die Schweiz ist damit das erste Land, in dem ein solches Gesetz durch eine Volksabstimmung zustande kam. Die Kirche hatte dort übrigens grundsätzlich nichts einzuwenden: Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes wollte lediglich eine deutliche Unterscheidung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft bewahren. Daher hat eine eingetragene Partnerschaft in einigen Details eine andere Definition; so dürfen gleichgeschlechtliche Partner in der Schweiz etwa keine Kinder gemeinsam adoptieren.
Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dasselbe Geschlecht haben. Mindestens einer der beiden muss einen Wohnsitz in der Schweiz oder die Schweizer Staatsbürgerschaft haben. Daher können also auch Ausländer in der Schweiz eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Andererseits können Schweizer Staatsbürger auch dann ihre Partnerschaft in der Schweiz eintragen lassen, wenn sie im Ausland leben. Die Partner dürfen nicht verheiratet sein oder sich bereits in einer anderen eingetragenen Partnerschaft befinden (das wäre Bigamie). Ausserdem dürfen sie nicht nahe miteinander verwandt sein, also vor allem keine Geschwister oder Halbgeschwister sein. Zudem sehen die Richtlinien vor, dass im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft anerkannt werden, sofern sie den Schweizer Rechtsprinzipien entsprechen.
Das Konkubinat ist in der Schweiz eine Definition für eine eheähnliche Gemeinschaft unter unverheirateten Partnern in einer gemeinsamen Wohnung. Anders als in Deutschland oder Österreich hat der Begriff in der Schweiz keine negativen Konnotationen. Ein Konkubinat unter gleichgeschlechtlichen Partnern kann durch eine eingetragene Partnerschaft rechtlich abgesichert werden.
Das Familienbuch gibt es in der Schweiz seit 2005 nicht mehr. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Familienbuch für Ehepartner durch den sogenannten Familienausweis ersetzt. Gleichgeschlechtliche Partner in einer eingetragenen Partnerschaft erhalten einen Partnerschaftsausweis anstelle des Familienausweises. Am Familiennamen ändert die eingetragene Partnerschaft übrigens grundsätzlich nichts. Seit 2013 können Partner in einer eingetragenen Partnerschaft aber auch einen gemeinsamen Familiennamen wählen.
Eingetragene Partner werden in der Schweiz genauso wie Eheleute gemeinsam besteuert. Auch beim Erbrecht und bei der Erbschaftssteuer sind sie Ehepaaren gleichgestellt, der hinterbliebene Partner ist also automatisch Haupterbe. Grundsätzlich gilt bei einer eingetragenen Partnerschaft aber die Gütertrennung, Vermögen und Schulden beider Partner bleiben also getrennt. Sie können aber durch einen Konkubinatsvertrag etwas anderes festlegen. Anders als bei einer Heirat erlaubt die eingetragene Partnerschaft keine erleichterte Einbürgerung für ausländische Partner von Schweizer Staatsbürgern. Auch eine gemeinsame Adoption von Kindern ist nicht möglich. Bringt aber ein Partner ein Kind mit in die Beziehung, ist der andere Partner für Erziehung und Unterhalt verantwortlich. Bei einer Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft sind beide Partner finanziell grundsätzlich auf sich gestellt. Hat aber einer der beiden Partner in einer eingetragenen Partnerschaft seine Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt und ist damit in eine wirtschaftliche Abhängigkeit geraten, kann er bei einer Trennung einen Trennungsunterhalt vom anderen Partner verlangen. Dieser ist dann auch nach Auflösung der Lebensgemeinschaft verpflichtet, regelmässige Unterhaltszahlungen zu leisten.
Wenn eingetragene Partner zusammenleben, bilden sie vor dem Gesetz genauso wie Eheleute eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Früher verpflichtete das Gesetz den Hauptverdiener, üblicherweise den Ehemann, dazu, seine Familie zu unterstützen. Heute gilt das für alle in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Partner. Bei einem Konkubinat entsteht dagegen nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft.
Bigamie ist nach der üblichen Definition eine Doppelehe, also eine Eheschliessung, bevor eine andere Ehe aufgelöst wurde. Das ist in den meisten Ländern verboten, auch in der Schweiz. Für gleichgeschlechtliche Partner gilt das ebenso: Sie dürfen keine eingetragene Partnerschaft eingehen, wenn sie verheiratet sind oder sich mit einer anderen Person in einer eingetragenen Partnerschaft befinden.
Ein Streit mit dem Nachbarn, die Ehescheidung oder unklare Erbverhältnisse machen den Gang zum Anwalt nötig. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, spart unter Umständen viele Tausend Franken ein. Prozesskosten, Anwälte, Behörden bekommen beim Rechtsstreit nicht wenig Geld. Hier springt die Rechtsschutzversicherung ein und verhilft dir zu deinem Recht. Auch in gewerblichen Fällen, bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Personal etwa, gibt es die passende Versicherung. Erfahre mehr über die verschiedenen Rechtsschutzversicherungen und die geeignete Versicherung für jeden Fall.
Wer in der Schweiz heiratet, muss sich darum kümmern, wie das Vermögen und anderer Besitz in der Ehe aufgeteilt werden soll. Da stellt sich die Frage, ob alles beiden Ehegatten gehören soll. Oder ist es nicht doch besser ist, wenn beide das behalten, was sie besitzen und im Laufe der Ehe verdienen oder anderweitig bekommen. All das nennt sich Güterstand. Die Errungenschaftsbeteiligung ist einer der Güterstände neben Gütergemeinschaft und Gütertrennung.
In manchen Situationen wünschen wir uns sehnlichst, dass wir etwas "rückgängig" machen könnten. Was uns im Leben in der Regel nicht möglich ist, löst das Recht mit dem juristischen Konzept der Annullierung. Rechtlich verankert, ist sie uns oft eine Hilfe in Situationen, in denen wir Entscheidungen nochmals überdenken wollen. Manchmal stehen wir aber auch auf der falschen Seite einer Annullierung: etwa am Flughafen, wenn unsere Reise in den wohlverdienten Urlaub entfällt. Hier erfährst du, was es mit dem Begriff "Annullierung" auf sich hat und in welchen Fällen sie möglich ist.
Durch Bewährungshilfe haben Straftäter die Möglichkeit, sich nach einer frühzeitigen Haftentlassung neu im Alltag zu integrieren und zu zeigen, dass ein Hang zu neuen Straftaten nicht mehr besteht. Während dieser Zeit werden die Lebensumstände des Täters unter die Lupe genommen und der Versuch unternommen, seinen Alltag zu normalisieren, etwa durch Arbeitsvermittlung und Resozialisierung.
Nutzungsrechte werden in vielen Bereichen eingeräumt und gestatten den Gebrauch von Sachen und Werken, die einen anderen Eigentümer haben oder urheberrechtlich geschützt sind. Sie beinhalten das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag. Genauso können durch ein eingeräumtes Nutzungsrecht bestimmte Rechte abgegeben werden, für die eine Lizenz notwendig ist. Nutzbare Sachen sind bewegliche Sachen, Immobilien und Grundstücke.
Im Gerichtssaal sind es häufig nicht nur beruflich ausgebildete Strafrichter, die die Urteile fällen. Viele Gerichte sind zusätzlich mit sogenannten Schöffen besetzt. Eine derartige Verhandlung nennt sich auf diesem Grund auch Schöffengericht. Was man darunter versteht, wie man zum Schöffen wird und bei welcher Höhe von Freiheitsstrafen sie mitwirken dürfen, erfährst du hier.