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Das Waffenrecht schreibt fest, wann eine Waffe geführt und auch im Privatbereich genutzt werden kann. Es enthält alle wichtigen Vorschriften für Schuss-, Stich-, Hieb- und Stosswaffen, zum Teil auch für Sprühgeräte und ähnliche Verteidigungsmassnahmen. Im Waffenrecht geregelt werden sowohl der Besitz als auch Erwerb und Handel einer Waffe, genauso der Gebrauch und die Aufbewahrungsform. Das Waffenrecht ist im Waffengesetz kodifiziert und hat zum Ziel, den Waffengebrauch genau zu definieren. Das Waffenrecht gilt entsprechend für meldepflichtige, bewilligungspflichtige und verbotene Waffen.
In der Regel hält die Polizei eine Broschüre bereit, die in Hinblick auf das Waffenrecht immer wieder aktualisiert wird. Diese enthält Informationen zu allen Waffen, die das Waffenrecht umfasst und die entweder eine Meldepflicht, Bewilligung oder Sondererlaubnis benötigen. Das betrifft:
Das Waffengesetz regelt das gesamte Schweizer Waffenrecht, genauer den Umgang mit Waffen, Elektroschockgeräten und Munition. Regeln gibt es für die Anmeldung und Bewilligung von Waffen, ebenso Ausnahmen für verbotene Waffen. Im Waffengesetz sind alle Regeln für das Besitzen, den Erwerb und die Lagerung, für das Mitführen, die Herstellung und die Ein- und Ausfuhr von Waffen in der Schweiz enthalten. Darunter fällt auch Zubehör wie Schalldämpfer oder Nachtsichtgeräte.
Als liberales Land ermöglicht die Schweiz jedem unbescholtenen Einwohner den Erwerb und Besitz einer Waffe und der dazugehörigen Munition, um sich zu schützen. Die Sicherheit ist dennoch hoch und die Verbrechensrate gering. Das liegt an den gesellschaftlichen Umständen selbst und ist auch durch polizeiliche Statistiken belegbar. Da sich jeder Bürger durch eine Waffe verteidigen kann, reduziert sich die Gefahr von Einbrüchen und anderen Eigentumsdelikten. Jeder Haushalt ist in der Lage, das Grundstück und die Bewohner des Hauses zu schützen. Das Waffengesetz legt dafür klare Regelungen fest, damit es nicht zu einem Missbrauch der Waffenrichtlinie kommt.
In der Schweiz ist es jedem Bürger erlaubt, privat eine Waffe zu besitzen und zu erwerben. Das gilt auch für Ausländer, wenn diese nicht den folgenden Nationalitäten angehören:
Der Grund dafür liegt in den ethnischen und politischen Auseinandersetzungen verschiedener Konfliktparteien aus diesen Gebieten, die keine bewaffnete Fortsetzung in der Schweiz erfahren sollen. Auch soll damit unterbunden werden, dass Waffen in die Konfliktgebiete aus der Schweiz ausgeführt werden. An einer Anpassung an die Waffenrichtlinie wird kontinuierlich gearbeitet. Für meldepflichtige Waffen ist ein schriftlicher Vertrag bei der jeweiligen kantonalen Meldestelle abzugeben. Für bewilligungspflichtige Waffen benötigst du einen Waffenerwerbsschein und eine Identitätskarte beim kantonalen Waffenbüro, ebenso einen Auszug aus dem Strafregister. Für verbotene Waffen sind eine Sonderbewilligung und ein Schiessnachweis notwendig. Das gilt auch für Sammler. Eine Waffe gilt als erworben, wenn sie gekauft, geerbt, gemietet, ausgeliehen oder geschenkt wurde. Je nachdem, um welche Waffenart es sich handelt, ist entsprechend dann auch ein Vertrag, eine Erwerbsbescheinigung oder eine Ausnahmebewilligung erforderlich.
Laut Waffenrecht ist es Schweizern dann untersagt, eine Schusswaffe zu besitzen, wenn sie bereits vorbestraft sind. Gleiches gilt für ausländische Staatsangehörige, die keine Niederlassungsbewilligung haben oder der festgelegten Nationalitätseinschränkung angehören. Auch für unmündige Personen ist es in der Schweiz verboten, Waffen zu besitzen. Ausnahmen bilden Sportwaffen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass regelmässig der Schiesssport ausgeübt wird.
Nach den verheerenden Terroranschlägen in Paris 2015 modifizierte die Europäische Union das EU-Waffenrecht um ein Abkommen, das alle halbautomatischen Waffen länderübergreifend in Haushalten verbietet. In diese Kategorie gehören auch die von Soldaten geführten Sturmgewehre, die bei der Schweizer Armee gängig sind und nach Dienstpflichtende mit nach Hause genommen werden können. Die Schweiz hat sich zu einer Umsetzung dieser Rechtsvorschriften der EU bis 2019 verpflichtet. Das Waffenrecht gilt jedoch immer noch nicht für Waffen, die nach der Dienstzeit mitgenommen werden, wozu auch ein Sturmgewehr gehören kann. Lediglich ein Weiterverkauf ist laut Schweizer Gesetz untersagt und benötigt eine gesonderte Genehmigung.
Wenn du als Arbeitnehmer im persönlichen Gespräch mit deinem Arbeitgeber keine Lösungsansätze mehr siehst oder du eine Kündigung erhalten hast, gibt es professionelle Hilfe für dich. Eine der wichtigsten Stellen, an die du dich wenden kannst, ist das Arbeitsgericht. Du kannst selbst eine Klageeinreichung in Erwägung ziehen. Sinnvoller und einfacher für dich ist aber die Beauftragung eines kompetenten Anwalts. Eine Klage ist im Arbeitsrecht nichts Ungewöhnliches und du solltest alle rechtlichen Mittel, die dir zur Verfügung stehen, durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ausschöpfen lassen.
Die Invalidenversicherung stellt eine wichtige Säule des Sozialversicherungsnetzes in der Schweiz dar. Sie greift immer dann ein, wenn Menschen durch einen Gesundheitsschaden nicht mehr arbeiten können oder Hilfe bei der Wiedereingliederung brauchen. Auch schon im Vorfeld kann die Invalidenversicherung aktiv werden, um die Entstehung einer Invalidität zu verhindern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung. Wir erklären zum Beispiel, wer dort versichert ist, was als Gesundheitsschaden gilt und welche Leistungen die Invalidenversicherung erbringt.
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist das Regularium für die politische Verfassung der Schweiz. Sie stellt eine Bundesverfassung dar, ist oberstes Recht, gibt aber gleichzeitig umfassende Kompetenzen an die Kantone und Gemeinden ab. Gleichzeitig definiert sie die Schweiz als Bundesstaat mit einer halbdirekten Demokratie – also mit Elementen einer repräsentativen und einer direkten Demokratie. Diese politische Form ist besonders. Was du über die schweizerische Bundesverfassung wissen solltest und was du unter anderem für Rechte hast, erfährst du hier. Die Bundesverfassung der Schweiz ist etwas, worauf man im Ausland oftmals mit ein wenig Neid blickt.
Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt anderen Bedingungen als ein unbefristeter Vertrag. Das Arbeitsrecht zu kennen, ist daher sowohl für deinen Arbeitgeber als auch für dich als Arbeitnehmer wichtig. Das gilt ganz besonders dann, wenn du deinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen möchtest. Kennst du deine Rechte und Pflichten nicht, können dir schnell Fehler unterlaufen, die unliebsame Folgen nach sich ziehen. Wir verraten dir, was du über das Thema wissen musst und wie du korrekt dein befristetes Arbeitsverhältnis beendest.
Für viele Situationen in der Schweiz ist ein Strafregisterauszug nötig. Ob bei der Wohnungs- oder Jobsuche, bei einem Visumsantrag oder der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit: Früher oder später musst du sicher einen Auszug aus dem Strafregister beantragen. Doch was steht eigentlich im Strafregister? Wer kann einen Strafregisterauszug bestellen und wo bekommt man ihn? Was ist der Unterschied zwischen einem Privatauszug und einem Sonderprivatauszug? Diese und weitere wichtige Fragen beantworten wir dir hier.