Waffenrecht – Fragen und Antworten

In der Schweiz gelten andere Regeln für den Schutz der Landessicherheit und andere waffenrechtliche Bedingungen als im Ausland. Jeder Schweizer darf privat eine Waffe besitzen und für sich erwerben, um für die eigene Sicherheit zu sorgen, solange im Gesetz keine besonderen Bestimmungen festgelegt sind. Auch dürfen beispielsweise Soldaten ihre Dienstwaffe nach der Dienstpflicht behalten und mit nach Hause nehmen, wobei hier erweiterte Regeln gelten. Allerdings geht mittlerweile die Zahl an Armeewaffen im Privatgebrauch zurück. Dennoch hat jeder Schweizer das Recht, sich durch eine Waffe zu verteidigen. Alles rund um das spannende Thema erfährst du hier.

Was ist das Waffenrecht?

Das Waffenrecht schreibt fest, wann eine Waffe geführt und auch im Privatbereich genutzt werden kann. Es enthält alle wichtigen Vorschriften für Schuss-, Stich-, Hieb- und Stosswaffen, zum Teil auch für Sprühgeräte und ähnliche Verteidigungsmassnahmen. Im Waffenrecht geregelt werden sowohl der Besitz als auch Erwerb und Handel einer Waffe, genauso der Gebrauch und die Aufbewahrungsform. Das Waffenrecht ist im Waffengesetz kodifiziert und hat zum Ziel, den Waffengebrauch genau zu definieren. Das Waffenrecht gilt entsprechend für meldepflichtige, bewilligungspflichtige und verbotene Waffen.

Wie informieren sich Jäger und Sportschützen bei der Polizei über das Waffenrecht?

In der Regel hält die Polizei eine Broschüre bereit, die in Hinblick auf das Waffenrecht immer wieder aktualisiert wird. Diese enthält Informationen zu allen Waffen, die das Waffenrecht umfasst und die entweder eine Meldepflicht, Bewilligung oder Sondererlaubnis benötigen. Das betrifft:

  • meldepflichtige Waffen (beispielsweise Paintball-, Soft-Air-, Druckluft- und CO2-Waffen, Schreckschusspistolen, Jagd- und Sportgewehre)
  • bewilligungspflichtige Waffen (wie Revolver, Pistolen, Sturmgewehre und Selbstladebüchsen)
  • verbotene Waffen (etwa voll- und halbautomatische Waffen, Serienfeuerwaffen, Panzerfäuste, leichte und schwere Maschinengewehre, ebenso verschiedene Gegenstände wie Wurfmesser, Springmesser, Schlagringe)

Was besagt das Schweizer Waffengesetz?

Das Waffengesetz regelt das gesamte Schweizer Waffenrecht, genauer den Umgang mit Waffen, Elektroschockgeräten und Munition. Regeln gibt es für die Anmeldung und Bewilligung von Waffen, ebenso Ausnahmen für verbotene Waffen. Im Waffengesetz sind alle Regeln für das Besitzen, den Erwerb und die Lagerung, für das Mitführen, die Herstellung und die Ein- und Ausfuhr von Waffen in der Schweiz enthalten. Darunter fällt auch Zubehör wie Schalldämpfer oder Nachtsichtgeräte.

Wie gewährleistet das Waffenrecht die Sicherheit?

Als liberales Land ermöglicht die Schweiz jedem unbescholtenen Einwohner den Erwerb und Besitz einer Waffe und der dazugehörigen Munition, um sich zu schützen. Die Sicherheit ist dennoch hoch und die Verbrechensrate gering. Das liegt an den gesellschaftlichen Umständen selbst und ist auch durch polizeiliche Statistiken belegbar. Da sich jeder Bürger durch eine Waffe verteidigen kann, reduziert sich die Gefahr von Einbrüchen und anderen Eigentumsdelikten. Jeder Haushalt ist in der Lage, das Grundstück und die Bewohner des Hauses zu schützen. Das Waffengesetz legt dafür klare Regelungen fest, damit es nicht zu einem Missbrauch der Waffenrichtlinie kommt.

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Wie kann ich eine Schusswaffe in der Schweiz erwerben?

In der Schweiz ist es jedem Bürger erlaubt, privat eine Waffe zu besitzen und zu erwerben. Das gilt auch für Ausländer, wenn diese nicht den folgenden Nationalitäten angehören:

  • Albanien
  • Algerien
  • Sri Lanka
  • Bosnien und Herzegowina
  • Serbien
  • Türkei
  • Mazedonien
  • Kosovo

Der Grund dafür liegt in den ethnischen und politischen Auseinandersetzungen verschiedener Konfliktparteien aus diesen Gebieten, die keine bewaffnete Fortsetzung in der Schweiz erfahren sollen. Auch soll damit unterbunden werden, dass Waffen in die Konfliktgebiete aus der Schweiz ausgeführt werden. An einer Anpassung an die Waffenrichtlinie wird kontinuierlich gearbeitet. Für meldepflichtige Waffen ist ein schriftlicher Vertrag bei der jeweiligen kantonalen Meldestelle abzugeben. Für bewilligungspflichtige Waffen benötigst du einen Waffenerwerbsschein und eine Identitätskarte beim kantonalen Waffenbüro, ebenso einen Auszug aus dem Strafregister. Für verbotene Waffen sind eine Sonderbewilligung und ein Schiessnachweis notwendig. Das gilt auch für Sammler. Eine Waffe gilt als erworben, wenn sie gekauft, geerbt, gemietet, ausgeliehen oder geschenkt wurde. Je nachdem, um welche Waffenart es sich handelt, ist entsprechend dann auch ein Vertrag, eine Erwerbsbescheinigung oder eine Ausnahmebewilligung erforderlich.

Wer darf in der Schweiz keine Schusswaffe besitzen?

Laut Waffenrecht ist es Schweizern dann untersagt, eine Schusswaffe zu besitzen, wenn sie bereits vorbestraft sind. Gleiches gilt für ausländische Staatsangehörige, die keine Niederlassungsbewilligung haben oder der festgelegten Nationalitätseinschränkung angehören. Auch für unmündige Personen ist es in der Schweiz verboten, Waffen zu besitzen. Ausnahmen bilden Sportwaffen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass regelmässig der Schiesssport ausgeübt wird.

Welches Abkommen ist mit strengeren Normen für das Waffenrecht verbunden?

Nach den verheerenden Terroranschlägen in Paris 2015 modifizierte die Europäische Union das EU-Waffenrecht um ein Abkommen, das alle halbautomatischen Waffen länderübergreifend in Haushalten verbietet. In diese Kategorie gehören auch die von Soldaten geführten Sturmgewehre, die bei der Schweizer Armee gängig sind und nach Dienstpflichtende mit nach Hause genommen werden können. Die Schweiz hat sich zu einer Umsetzung dieser Rechtsvorschriften der EU bis 2019 verpflichtet. Das Waffenrecht gilt jedoch immer noch nicht für Waffen, die nach der Dienstzeit mitgenommen werden, wozu auch ein Sturmgewehr gehören kann. Lediglich ein Weiterverkauf ist laut Schweizer Gesetz untersagt und benötigt eine gesonderte Genehmigung.

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