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Der Konkubinatsvertrag als rechtliche Absicherung einer Lebensgemeinschaft

Der Konkubinatsvertrag als rechtliche Absicherung einer Lebensgemeinschaft

Wer denkt schon an die Trennung, wenn man frisch verliebt ist? Aber das kann immer passieren, viele Beziehungen gehen irgendwann in die Brüche. Wenn ihr als unverheiratetes Paar zusammenlebt und auch keine eingetragene Partnerschaft habt, behandelt euch das Gesetz dann wie zwei Fremde. Vor allem dann, wenn während der Partnerschaft wirtschaftliche Abhängigkeiten entstehen, kann das ein Problem werden. Mit einem Konkubinatsvertrag könnt ihr euch gegenseitig Sicherheit geben.

Wozu brauchen Paare einen Konkubinatsvertrag, wenn es doch Liebe ist?

Als Konkubinat bezeichnet man in der Schweiz eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zweier Menschen. Ob es sich bei den Partnern um Mann und Frau oder um gleichgeschlechtliche Personen handelt, ist unerheblich. Partner, die miteinander im Konkubinat leben, geniessen vom Gesetz her aber nicht dieselben Rechte wie Partner, die in einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft miteinander leben. Sie werden rechtlich wie zwei fremde Personen behandelt. Das bezieht sich etwa auf die Rechte in einem Mietvertrag, bei Wohneigentum oder beim Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Ein Konkubinatsvertrag dient dazu, eure Rechte gegenseitig abzusichern. Auch wenn die Liebe noch so gross ist, kann das wichtig sein. Insbesondere, wenn ihr Wohneigentum erwerben möchtet oder gemeinsame Kinder habt. Auch generelle Vollmachten könnt ihr in einem Konkubinatsvertrag vereinbaren. Nur wenige Beziehungen halten ewig, und falls ihr euch doch einmal trennen solltet, können klare Regelungen sehr hilfreich sein, um Streit zu vermeiden. Und auch wenn das nicht eintritt, gibt der Vertrag euch beiden Sicherheit und das gute Gefühl, euch auf einander verlassen zu können.

Welchen Stellenwert hat der Konkubinatsvertrag für unverheiratete Partner?

Die Basis einer Beziehung ist Liebe, keine Frage. Es sollte aber auch klare Vereinbarungen geben, insbesondere über die finanziellen Dinge: Welche Aufteilung soll für Miete und sonstige Haushaltskosten gelten? Wer hat welche Rechte an welchen Sachen? Das ist vor allem dann wichtig, wenn einer von euch über einen deutlich höheren Verdienst verfügt und der weniger verdienende Partner wirtschaftlich abhängig ist. In einer Ehe ist das alles vom Gesetz her geregelt, in einem Konkubinat aber nicht. Daher solltet ihr euch selbst darum kümmern.

Worauf könnt ihr euch in einem Konkubinatsvertrag einigen?

Der Aufbau eines Konkubinatsvertrages ist vom Gesetz nicht vorgegeben. Ihr könnt daher frei vereinbaren, welche Punkte euch wichtig sind. Der Vertrag sollte in jedem Fall an individuelle Verhältnisse angepasst werden. Wichtig sind die Regelung von Vermögensverhältnissen und Regeln dafür, was geschehen soll, falls ihr euch einmal trennen solltet. Aber auch generelle Vollmachten und Versicherungen können geregelt werden.

Was sollten unverheiratete Paare mit Kindern beachten?

Wenn ihr euch Kinder wünscht oder bereits welche habt, ist ein Konkubinatsvertrag besonders wichtig. Er regelt das Sorgerecht nach einer möglichen Trennung sowie Unterhaltsansprüche. Insbesondere dann, wenn einer der beiden Partner für die Betreuung der gemeinsamen Kinder seine berufliche Tätigkeit eingeschränkt oder sogar ganz aufgegeben hat, kann eine wirtschaftliche Abhängigkeit entstehen. Im Fall einer Trennung steht dann der Partner, der die Kinder hauptsächlich betreut, schnell vor schwierigen Verhältnissen. Im Gegensatz zu Ehepartnern gibt es nämlich keinen automatischen Unterhaltsanspruch. Im Gesetz ist zwar der sogenannte Betreuungsunterhalt für den Partner vorgesehen, der die gemeinsamen Kinder nach der Trennung betreut, aber der deckt nur das Existenzminimum ab. In einem Konkubinatsvertrag kann daher von vornherein ein Trennungsunterhalt vereinbart werden.

Wie sieht es aus bei Wohneigentum?

Ein Konkubinatsvertrag ist auch dann wichtig, wenn ihr Wohneigentum erwerben wollt. Denn im Gegensatz zu einer Ehe wird das gemeinsam erworbene Vermögen nicht automatisch hälftig geteilt. Welche Regelung soll gelten, wenn nicht beide Partner gleich viel zum Erwerb des Wohneigentums beitragen konnten? In den Vertrag könnt ihr eintragen, wie das gemeinsame Vermögen nach einer Trennung aufgeteilt werden soll und wer nach einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf.

Gibt es Vorlagen für einen Konkubinatsvertrag?

Da ein Konkubinatsvertrag kein verpflichtender Vertrag ist, gibt es auch keine vorgegebene Form. Im Internet findet ihr aber zahlreiche Vorlagen für einen rechtsgültigen Konkubinatsvertrag für unverheiratete Paare. Eine solche Vorlage kann sehr dabei helfen, einen Vertrag aufzusetzen. Es ist dennoch ratsam, den Vertrag von einem Notar durchsehen zu lassen. Das hat seinen Preis, gibt euch aber die Sicherheit, dass der Vertrag dann tatsächlich rechtsgültig ist.

Ersetzt der Konkubinatsvertrag ein Testament?

Mit einer Todesfall-Risiko-Regelung könnt ihr eurem Partner eine Absicherung geben für den Fall, dass er euch überlebt. In einer Ehe wird das seit der Heirat angesparte Guthaben der 2. Säule hälftig geteilt, bei einem Konkubinat behält dagegen jeder Partner sein angespartes Vermögen für sich. Dadurch kann im Alter eine Vorsorgelücke für den wirtschaftlich schwächeren Partner entstehen. Eine solche Regelung kann auch im Testament festgeschrieben werden. Um im Todesfall ein Wohnrecht für den verbliebenen Partner im gemeinsamen Wohneigentum zu vereinbaren, muss entweder jeder der beiden Partner ein entsprechendes Testament machen oder es muss gemeinsam ein Erbvertrag abgeschlossen werden.

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